Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 10 W 7/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Dinglicher Arrest zur Sicherung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs; Dinglicher Arrest nach Tod des Schuldners; Voraussetzungen der Verhängung eines dinglichen Arrests
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Dinglicher Arrest zur Sicherung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs; Dinglicher Arrest nach Tod des Schuldners; Voraussetzungen der Verhängung eines dinglichen Arrests
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 22.02.2023 - 8 O 49/23
- OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 10 W 7/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- OLG Bremen, 07.05.2015 - 4 WF 52/15
Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs durch dinglichen Arrest
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 10 W 7/23
Ein rechtmäßiges Verhalten kann ausreichen, sofern es nur die künftige Vollstreckung gefährdet (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 7. Mai 2015 - 4 WF 52/15 -, Rn. 23, juris).Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an, wobei es einen gerichtlichen Beurteilungsspielraum gibt (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 7. Mai 2015 - 4 WF 52/15 -, Rn. 23, juris).
Um die Besorgnis der Vollstreckungsvereitelung bzw. Erschwerung zu begründen, muss zumindest glaubhaft sein, dass eine ungünstige nicht unerhebliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners bevorsteht (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 7. Mai 2015 - 4 WF 52/15 -, Rn. 23, juris; KG Berlin…, Beschluss vom 28. März 2013 - 18 UF 72/13 -, Rn. 16, juris).
- OLG Köln, 08.04.2002 - 11 W 2/02
Bestreiten des Anspruchs und drohende Konkurrenz anderer Gläubiger beim Zugriff …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 10 W 7/23
Der Arrest soll nur gegen unlautere Beeinträchtigungen und Machenschaften des Schuldners schützen, er dient nicht dazu, einem Gläubiger einen Vorsprung vor anderen zu verschaffen oder seine Stellung gegenüber dem Schuldnervermögen zu verbessern (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 5 W 24/14 -, Rn. 7, juris; OLG Köln, Beschluss vom 8. April 2002 - 11 W 2/02;… Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage, § 917 Rn. 9).Im Übrigen würde die Befürchtung, dass die Antragstellerin schon bestehende Verbindlichkeiten anderer Gläubiger befriedigt, alleine nicht die Annahme eines Arrestgrundes tragen, weil es sich dabei um keine unlautere Beeinträchtigung bzw. Machenschaft der Antragsgegner handeln würde (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. April 2002 - 11 W 2/02).
Selbst wenn die Antragsgegner zu 1) bis 3) dem Anspruch im Hauptsacheprozess ganz oder teilweise inhaltlich noch entgegentreten sollten, ergäbe sich aus der Bekämpfung eines Anspruchs aus inhaltlichen Gründen noch kein Indiz dafür, dass im Anschluss ein vollstreckbar titulierter Anspruch nicht erfüllt bzw. dass die Zwangsvollstreckung vereitelt werden würde (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. April 2002 - 11 W 2/02).
- OLG Dresden, 07.12.2006 - 21 UF 410/06
Arrest zur Sicherung des Zugewinnausgleichs
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 10 W 7/23
Die Beurteilung dieser Frage bemisst sich nach dem objektiven Urteil eines verständigen, gewissenhaft prüfenden Menschen; auf die persönliche Ansicht des Gläubigers kommt es nicht an (OLG Dresden, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 21 UF 410/06 -, Rn. 15, juris).Eine derartige Besorgnis hinsichtlich künftiger Vollstreckung kann insbesondere durch die Veräußerung vorhandener Vermögenswerte entstehen, insbesondere wenn es sich um den einzigen körperlichen Vermögensgegenstand handelt (OLG Dresden, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 21 UF 410/06 -, Rn. 16, juris; OLG Celle…, Urteil vom 24. März 2005 - 11 U 170/04 -, Rn. 22, juris).
- OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 3 U 21/20
Zur Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs nach Artt. 6 i.V.m. 82 DSGVO bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 10 W 7/23
Die Streitwertfestsetzung, die für die erste Instanz bei unterlassener Streitwertfestsetzung auch durch das Rechtsmittelgericht erstmals erfolgen kann (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 14. April 2022 - 3 U 21/20; OLG Celle, Beschluss vom 24. April 2002 - 13 U 150/00; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. April 2015 - 1 ME 43/15), erfolgt gem. § 63 Abs. 2 Satz 1 GKG und beruht auf §§ 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO sowie § 47 Abs. 1 GKG. - OLG Brandenburg, 25.05.2020 - 1 W 5/20
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 10 W 7/23
Das hier aufgrund des unmittelbar beim Beschwerdegericht eingelegten Rechtsmittels nicht durchgeführte Abhilfeverfahren ist keine Verfahrensvoraussetzung für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens und die insoweit zu treffende Entscheidung (OLG Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2020 - 1 W 5/20;… Zöller/Heßler, ZPO, 34. Auflage, § 572 Rn. 4). - OLG Schleswig, 10.06.2014 - 5 W 24/14
Drohende Insolvenz des Schuldners als Arrestgrund
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 10 W 7/23
Der Arrest soll nur gegen unlautere Beeinträchtigungen und Machenschaften des Schuldners schützen, er dient nicht dazu, einem Gläubiger einen Vorsprung vor anderen zu verschaffen oder seine Stellung gegenüber dem Schuldnervermögen zu verbessern (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 5 W 24/14 -, Rn. 7, juris; OLG Köln, Beschluss vom 8. April 2002 - 11 W 2/02;… Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage, § 917 Rn. 9). - OLG Celle, 24.03.2005 - 11 U 170/04
Veräußerung eines einzigen körperlichen Vermögensgegenstandes als tragender …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 10 W 7/23
Eine derartige Besorgnis hinsichtlich künftiger Vollstreckung kann insbesondere durch die Veräußerung vorhandener Vermögenswerte entstehen, insbesondere wenn es sich um den einzigen körperlichen Vermögensgegenstand handelt (OLG Dresden…, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 21 UF 410/06 -, Rn. 16, juris; OLG Celle, Urteil vom 24. März 2005 - 11 U 170/04 -, Rn. 22, juris). - OVG Niedersachsen, 29.04.2015 - 1 ME 43/15
Berechtigung des Rechtsmittelgerichts zur Selbstvornahme einer in einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 10 W 7/23
Die Streitwertfestsetzung, die für die erste Instanz bei unterlassener Streitwertfestsetzung auch durch das Rechtsmittelgericht erstmals erfolgen kann (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 14. April 2022 - 3 U 21/20; OLG Celle, Beschluss vom 24. April 2002 - 13 U 150/00; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. April 2015 - 1 ME 43/15), erfolgt gem. § 63 Abs. 2 Satz 1 GKG und beruht auf §§ 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO sowie § 47 Abs. 1 GKG. - OLG Koblenz, 04.08.2022 - 13 UF 377/22
Arrestgrund bei drohender Veräußerung Hausgrundstück eines Schuldners
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 10 W 7/23
Alleine daraus ergibt sich nämlich nicht, dass der Verkaufserlös nach Abzug der Belastungen alsbald ausgeben wird (OLG Koblenz, Beschluss vom 4. August 2022 - 13 UF 377/22 -, Rn. 6, juris). - OLG Koblenz, 24.08.2011 - 8 W 468/11
Vermögensumschichtung in Form der drohenden Veräußerung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2023 - 10 W 7/23
Ein solcher ist erst zu bejahen, wenn zu besorgen ist, dass der Vermögensgegenstand dem Zugriff des Gläubigers entzogen wird (OLG Koblenz, Beschluss vom 24. August 2011 - 8 W 468/11 -, Rn. 6, juris). - KG, 28.03.2013 - 18 UF 72/13
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung des …
- OLG Celle, 24.04.2002 - 13 U 150/00
Berufungsgericht; Berufungsverfahren; Entscheidungsbefugnis; …
- OLG Bamberg, 08.10.2009 - 8 W 84/09
Arrestgrund im zivilprozessualen Arrestverfahren: Verhältnis von …
- OLG München, 19.05.2021 - 13 W 667/21
Dinglicher Arrest in das Vermögen eines ehemaligen Vorstands der Wirecard AG
- OLG Brandenburg, 26.11.2024 - 7 W 72/24 Die Beurteilung dieser Frage bemisst sich nach dem objektiven Urteil eines verständigen, gewissenhaft prüfenden Menschen; auf die persönliche Ansicht des Gläubigers kommt es nicht an (OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.03.2023 - 10 W 7/23).
Ein rechtmäßiges Verhalten kann ausreichen, sofern es nur die künftige Vollstreckung gefährdet (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.03.2023 - 10 W 7/23 unter Verweis auf Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen…, Beschluss vom 7. Mai 2015 - 4 WF 52/15 -, Rn. 23, juris).
Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an, wobei es einen gerichtlichen Beurteilungsspielraum gibt (OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.03.2023 - 10 W 7/23).
Um die Besorgnis der Vollstreckungsvereitelung bzw. Erschwerung zu begründen, muss zumindest glaubhaft sein, dass eine ungünstige nicht unerhebliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners bevorsteht (OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.03.2023 - 10 W 7/23 unter Verweis auf Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen…, Beschluss vom 7. Mai 2015 - 4 WF 52/15 -, Rn. 23, juris; KG Berlin…, Beschluss vom 28. März 2013 - 18 UF 72/13 -, Rn. 16, juris).
Dieser Bruchteil kann regelmäßig mit einem Drittel angenommen werden (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.03.2023 - 10 W 7/23 unter Verweis auf OLG München, Beschluss vom 08.10.2009 - 8 W 84/09).
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