Rechtsprechung
| KG, 25.08.2025 - 10 W 70/25 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
DSA-Melde- und Abhilfeverfahren - Ein Nutzer ist nicht verpflichtet ein nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 DSA eingerichtetes Verfahren zu nutzen, um seine Rechte zu wahren
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Erwägungsgrund 22 EUV 2022/2065, Erwägungsgrund 53 EUV 2022/2065, Erwägungsgrund 56 EUV 2022/2065, Art 3 Buchst b EUV 2022/2065, Art 3 Buchst i EUV 2022/2065
Rechtswahrung durch Nutzer außerhalb des DSA-Meldeverfahrens - Betriebs-Berater
Keine Nutzungspflicht für ein von der Online-Plattform nach Art. 16 Abs. 1 S. 1 DSA eingerichtetes Verfahren
- kanzlei.biz
DSA-Meldeverfahren ist kein erzwungener Beschwerdeweg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Nutzer muss für Meldung von Rechtsverletzung nicht Meldeverfahren nach Art. 16 DSA einhalten
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Nutzer muss zur Meldung rechtswidriger Inhalte nicht das von einer Online-Plattform nach Artikel 16 Absatz 1 Satz 1 DSA vorgehaltene Verfahren nutzen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
DSA: Kein Zwang zur Nutzung des Plattform-Meldeverfahrens
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
DSA: Nutzer muss nicht Meldeverfahren der Plattform nutzen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Doch kein Zwang zur Nutzung des Digital Services Act (DSA)-Meldeverfahrens
Verfahrensgang
- LG Berlin II, 12.08.2025 - 27 O 249/25
- LG Berlin, 12.08.2025 - 27 O 249/25
- KG, 25.08.2025 - 10 W 70/25
Papierfundstellen
- MMR 2025, 816
- MIR 2025, Dok. 067
Wird zitiert von ... (7)
- OLG München, 20.01.2026 - 18 U 2360/25
Fake-Profile, Persönlichkeitsrecht, Namensrecht, Recht am eigenen Bild, …
Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Verfügungskläger für die Wahrung ihrer Rechte nicht gezwungen waren, ein von der Verfügungsbeklagten gemäß Art. 16 Abs. 1 S. 1 DSA eingerichtetes Verfahren zu nutzen und ob vielmehr gleichwohl die Möglichkeit einer unabhängig vom Meldeweg erfolgten tatsächlichen Kenntnis über Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSA blieb (vgl. dazu z.B. KG, Beschluss vom 25.08.2025 - 10 W 70/25, MMR 2025, 816 f., Rn. 2 ff. m.w.N.;… BeckOK InfoMedienR/Radtke, 50. Ed., Art. 6 DSA, Rn. 29 m.w.N.;… Stögmüller, NJW 2025, 3756 f., Rn. 1;… Raue/Heesen, NJW 2022, 3537, 3541, Rn. 27 unter Verweis auf Erwgr. 22 Satz 3 m.w.N.;… Kraul/Maamar, Der neue DSA, 1. Aufl., § 4, Rn. 68 unter Verweis auf Erwgr. 22 Satz 3 m.w.N.). - OLG Bamberg, 29.07.2026 - 3 UKl 13/25
Meldeverfahren, Empfehlungssysteme, Abmahnkosten, Transparenzpflichten, …
Dies ist konsequent, denn grundsätzlich ist der Digital Services Act in besonderem Maße mit den Zielen des Verbraucherschutzes verbunden (KG, Beschluss vom 25.08.2025 - 10 W 70/25, WRP 2025, 1457, 1458 Rn. 17;… HdB-VerbraucherR/Kroschwald, 4. Aufl. 2026, § 3b Rn. 48), wenngleich er auch nicht verbraucherschützende Vorschriften enthalten mag. - OLG Bamberg, 18.03.2026 - 3 UKl 5/25
Verbraucherschutz, Empfehlungssystem, Digital Service Act, große …
Dies ist konsequent, denn grundsätzlich ist der DSA in besonderem Maße mit den Zielen des Verbraucherschutzes verbunden (KG, Beschluss vom 25.08.2025 - 10 W 70/25, WRP 2025, 1457, 1458 Rn. 17;… HdB-VerbraucherR/Kroschwald, 4. Aufl. 2026, § 3b Rn. 48), wenngleich er auch nicht verbraucherschützende Vorschriften enthält.
- LG Bamberg, 11.03.2026 - 1 HKO 19/25
Unterlassungsanspruch, Influencer-Marketing, Kennzeichnungspflicht, …
Dies ist konsequent, denn grundsätzlich ist der DSA in besonderem Maße mit den Zielen des Verbraucherschutzes verbunden (KG, Beschluss vom 25.08.2025 - 10 W 70/25, WRP 2025, 1457, 1458 Rn. 17;… HdB-VerbraucherR/Kroschwald, 4. Aufl. 2026, § 3b Rn. 48), wenngleich er auch nicht verbraucherschützende Vorschriften enthält. - LG Frankfurt/Main, 06.05.2026 - 6 O 444/25
"Commercial Effect" bei Veröffentlichung auf Instagram
Der Kläger war auch nicht verpflichtet, ein von der Beklagten zur Verfügung gestelltes Meldeformular für seine Meldung zu verwenden (vgl. KG, MMR 2025, 816 Rn. 2 ff.; a.A. LG Berlin II, GRUR-RS 2025, 19579). - LG Berlin II, 21.04.2026 - 27 O 66/26
Nachtclub - Unterlassungsanspruch gegen Hostprovider wegen negativer …
Rn. 14 Es bedarf ebenfalls keiner Entscheidung der Kammer, ob die Antragstellerin zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs gemäß Art. 6, 16 DSA zur Nutzung des von der Antragsgegnerin eingerichteten Melde- und Abhilfeverfahrens verpflichtet gewesen wäre (vgl. dazu Kammer…, Beschluss vom 07.08.2025 - 27 O 262/25 eV, MDR 2025, 1404 , juris Rn. 13 ff.; a.A. KG, Beschluss vom 25.08.2025 - 10 W 70/25 , GRUR-RS 2025, 21480) oder sich die Weigerung zu dessen Nutzung trotz der zuvor ausdrücklich erfolgten Aufforderung durch die Antragsgegnerin als Verstoß gegen das Schikaneverbot des § 226 BGB oder die Grundsätze von Treu und Glauben (vgl. Palmen, MMR 2025, 818;… Raue, in: Hofmann/Raue, DSA, 1. Aufl. 2023, § 16 Rn. 33), in jedem Fall aber als Verletzung der die Antragstellerin zusätzlich aus § 241 Abs. 2 BGB treffenden vertraglichen Rücksichtnahmepflichten erwiesen hätte, da sie über ihr "Google Business Profile" (GBP) in einer vertraglichen Sonderbeziehung zur Antragsgegnerin steht. - LG Berlin II, 06.11.2025 - 27 O 262/25
Verneinung eines Verfügungsgrundes bei einseitiger Erledigungserklärung im …
Rn. 5 Es bedarf ebenfalls keiner Entscheidung der Kammer, ob die Antragstellerin zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs gemäß Art. 6, 16 DSA zur Nutzung des von der Antragsgegnerin eingerichteten Melde- und Abhilfeverfahrens verpflichtet gewesen wäre (…vgl. dazu Kammer, a.a.O.; a.A. KG, Beschluss vom 25.08.2025 - 10 W 70/25 , GRUR-RS 2025, 21480) oder sich die Weigerung zu dessen Nutzung trotz der zuvor ausdrücklich erfolgten Aufforderung durch die Antragsgegnerin als Verstoß gegen das Schikaneverbot des § 226 BGB oder die Grundsätze von Treu und Glauben (vgl. Palmen, MMR 2025, 818;… Raue, in: Hofmann/Raue, DSA, 1. Aufl. 2023, § 16 Rn. 33), jedenfalls aber als Verletzung der die Antragstellerin zusätzlich aus § 241 Abs. 2 BGB treffenden vertraglichen Rücksichtnahmepflichten erwiesen hätte, da sie über ihr "X Business Profile" (GBP) in einer vertraglichen Sonderbeziehung zur Antragsgegnerin steht.
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