Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 16.03.2006 - 10 WF 55/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
FGG § 19; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 33; ; FGG § 33 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 33 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 33 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1
Unzulässiges Zwangsgeldverfahren nach § 33 Abs. 1 FGG wegen unzureichender Bestimmtheit der gerichtlichen Verfügung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit der einfachen und unbefristeten Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes; Vollzugsfähige gerichtliche Verfügung als Voraussetzung einer Zwangsgeldfestsetzung; Voraussetzungen eines vollzugfähigen Auskunftsbegehrens; Erfordernis einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Strausberg, 07.02.2006 - 2 F 793/05
- OLG Brandenburg, 16.03.2006 - 10 WF 55/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1776
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Brandenburg, 31.01.2005 - 9 WF 19/05
Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Nichteinreichung von Unterlagen zum …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2006 - 10 WF 55/06
Gegen eine solche Entscheidung findet die einfache und damit unbefristete Beschwerde nach § 19 FGG statt (OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FGPrax 2005, 122;… Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 33, Rz. 26;… Verfahrenshandbuch Familiensachen - Fam-Verf -/Große-Boymann, § 3, Rz. 130), nicht die sofortige Beschwerde nach § 22 Abs. 1 FGG. - OLG Karlsruhe, 21.10.2003 - 16 WF 131/03
Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerde gegen eine Zwangsgeldandrohung wegen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2006 - 10 WF 55/06
Mit Rücksicht auf den derzeitigen Aufenthaltsort des Antragsgegners wird das Amtsgericht zu erwägen haben, ob es, da Zwangsgeldandrohung und -festsetzung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegen (vgl. KG, NJW-RR 1996, 252; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.10.2003 - 16 WF 131/03 -, zitiert nach Juris), zunächst, ohne von den Mitteln des § 33 FGG Gebrauch zu machen, den Antragsgegner schriftlich auffordert, aus seiner Erinnerung heraus seinen beruflichen Werdegang und die von ihm absolvierten Ausbildungsgänge innerhalb der ungeklärten Zeiträume mitzuteilen und anzugeben, wo sich Belege, die als Nachweise hierfür dienen könnten, befinden und ob ihm diese, etwa durch Besuch eines Angehörigen oder Bekannten in der Justizvollzugsanstalt, zugänglich gemacht werden können. - KG, 16.02.1995 - 19 WF 6170/94
Zwangsgeldandrohung gegen öffentlich rechtlichen Versorgungsträger
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2006 - 10 WF 55/06
Mit Rücksicht auf den derzeitigen Aufenthaltsort des Antragsgegners wird das Amtsgericht zu erwägen haben, ob es, da Zwangsgeldandrohung und -festsetzung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegen (vgl. KG, NJW-RR 1996, 252; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.10.2003 - 16 WF 131/03 -, zitiert nach Juris), zunächst, ohne von den Mitteln des § 33 FGG Gebrauch zu machen, den Antragsgegner schriftlich auffordert, aus seiner Erinnerung heraus seinen beruflichen Werdegang und die von ihm absolvierten Ausbildungsgänge innerhalb der ungeklärten Zeiträume mitzuteilen und anzugeben, wo sich Belege, die als Nachweise hierfür dienen könnten, befinden und ob ihm diese, etwa durch Besuch eines Angehörigen oder Bekannten in der Justizvollzugsanstalt, zugänglich gemacht werden können.
- OLG Hamm, 03.04.2014 - 4 WF 78/14
Durchsetzung der Verpflichtung zur Klärung des Versicherungsverlaufs im Verfahren …
Entsprechend ist der Partei im Hinblick auf ungeklärte Zeiten aufzugeben, im Einzelnen darzulegen, welche Erwerbstätigkeit sie bei welchem Arbeitgeber ausgeübt hat, wann innerhalb der Zeiträume Leistungen der Arbeitsverwaltung oder Krankengeld bezogen worden sind und welche Ausbildungszeit zurückgelegt worden ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.3.2006 - 10 WF 55/06 = FamRZ 2006, 1776; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.2.1989 - 16 WF 2/89 = FamRZ 1989, 651). - OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 10 WF 316/07
Zwangsgeldfestsetzung: Anforderung an die vorherige Androhung bei Nichtbefolgung …
Gegen eine solche Entscheidung findet die einfache und damit unbefristete Beschwerde nach § 19 FGG statt (Senat, FamRZ 2006, 1776; OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FGPrax 2005, 122;… Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Auflage, § 33, Rz. 26;… Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Große-Boymann, § 3, Rz. 130), nicht die sofortige Beschwerde nach § 22 Abs. 1 FGG.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".