Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 04.06.2015 - 10 WF 59/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 6; ZPO § 42
Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund der im Rahmen des Ablehnungsverfahrens abgegebenen dienstlichen Erklärung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund der im Rahmen des Ablehnungsverfahrens abgegebenen dienstlichen Erklärung
Verfahrensgang
- AG Bernau, 29.08.2014 - 6 F 291/13
- OLG Brandenburg, 04.06.2015 - 10 WF 59/15
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10
Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.06.2015 - 10 WF 59/15
Rn. 15 Da nach alledem bereits der zitierte Satz gegen Ende der dienstlichen Äußerung die Besorgnis der Befangenheit begründet, kann dahinstehen, ob dies auch auf den vorletzten Satz der dienstlichen Äußerung zutrifft, der lautet: "Es dürfte zudem an der Glaubhaftmachung der Befangenheitsgründe fehlen." Allerdings wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Ausführungen zur Zulässigkeit oder Begründetheit des Ablehnungsgesuchs in der dienstlichen Äußerung gemäß § 44 Abs. 3 ZPO zu unterbleiben haben (BGH, NJW 2011, 1358 Rn. 17;… OLG Frankfurt, a.a.O.;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 44 Rn. 4). - OLG Frankfurt, 23.09.1997 - 6 W 140/97
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.06.2015 - 10 WF 59/15
Die dienstliche Erklärung kann aber einen selbständigen Befangenheitsgrund bilden, wenn sie nach Inhalt oder Wortwahl auf eine unsachliche Einstellung des Richters schließen lässt (…Vossler, in: Vorwerk/ Wolf, BeckOK ZPO, Edition 16, Rn. 30;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 24), etwa wenn der Richter in der Erklärung einen Beteiligten persönlich angreift (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 195, 300) oder sich der Richter auch sonst im Ton vergreift (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, 858, 859). - OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 10 WF 25/09
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch das …
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.06.2015 - 10 WF 59/15
Zwar mögen vor dem Hintergrund, dass im Einzelfall ein wegen Verfahrensverschleppung angebrachtes Ablehnungsgesuch sogar von dem abgelehnten Richter selbst sogleich als rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig verworfen werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 23.3.2009 - 10 WF 25/09, BeckRS 2009, 09477 m.w.N.) auch Fälle denkbar sein, in denen der abgelehnte Richter in der dienstlichen Äußerung gemäß § 44 Abs. 3 ZPO den Verschleppungsvorwurf unschädlich erheben darf.
- OLG Brandenburg, 06.10.2015 - 10 UF 57/13
Umgangsrecht: Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seiner 14-jährigen Tochter
Rn. 77 Auf die Gründe, weshalb der Senat nach Anberaumung des Anhörungstermins im vorliegenden Verfahren zunächst auf den 9.7.2015 durch Verfügung vom 4.6.2015 die das Sorgerecht betreffende Akte des Amtsgerichts nicht sogleich nach Erlass der die Befangenheitsablehnung betreffenden Beschwerdeentscheidung 10 WF 59/15 am 8.6.2015 an das Amtsgericht zurückgesandt hat, ist im Senatstermin vom 8.9.2015 hingewiesen worden. - BGH, 09.07.2024 - XI ZB 25/23
Beweiserhebung über den Referenzzinssatz für die variable Verzinsung der …
Rn. 23 Die Stellungnahme eines Sachverständigen zu einem Ablehnungsantrag kann zwar einen selbstständigen Ablehnungsgrund ausfüllen, wenn sie nach Inhalt oder Wortwahl auf eine unsachliche Einstellung des Sachverständigen schließen lässt (vgl. zur Richterablehnung OLG Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2015 - 10 WF 59/15, juris Rn. 11;… OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9. Juni 2017 - 4 WF 103/17, juris Rn. 33;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 35. Aufl., § 42 Rn. 24;… BeckOK ZPO/Vossler, 52. Ed. 1.3.2024, § 42 Rn. 30, jeweils mwN). - LG Stuttgart, 05.06.2018 - 22 O 198/16
Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund seiner Verfahrensführung
Rn. 156 Eine dienstliche Erklärung nach § 44 Abs. 3 ZPO kann zwar grundsätzlich ebenfalls einen selbständigen Befangenheitsgrund bilden, wenn sie nach Inhalt oder Wortwahl auf eine unsachliche Einstellung des Richters schließen lässt, was insbesondere bei unsachlichen oder polemischen Äußerungen in Betracht kommt (OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.06.2015 - 10 WF 59/15, juris-Rn. 11 = NZFam 2016, 567; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.09.1997 - 6 W 140/97 = NJW-RR 1998, 858; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 08.02.1994 - 3 W 2/94, juris-Rn. 13 = NJW-RR 1995, 300).
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