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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.01.2023 - 10 ZB 22.309   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,1419
VGH Bayern, 18.01.2023 - 10 ZB 22.309 (https://dejure.org/2023,1419)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.01.2023 - 10 ZB 22.309 (https://dejure.org/2023,1419)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Januar 2023 - 10 ZB 22.309 (https://dejure.org/2023,1419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 81b Alt. 2, § 153a Abs. 1
    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung gegen die Anordnung des Sofortvollzugs einer erkennungsdienstliche Behandlung; Rechtmäßigkeit der Aufnahme von Lichtbildern und Vornahme von Fingerabdrücken eines Beschuldigten auch gegen seinen Willen soweit für die ...

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung gegen die Anordnung des Sofortvollzugs einer erkennungsdienstliche Behandlung; Rechtmäßigkeit der Aufnahme von Lichtbildern und Vornahme von Fingerabdrücken eines Beschuldigten auch gegen seinen Willen soweit für die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2023 - 10 ZB 22.309
    Demgemäß muss der Betroffene zum Zeitpunkt der Anordnung Beschuldigter sein und die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen muss (noch) im Zeitpunkt der tatsächlichen Vornahme der Maßnahmen notwendig sein (…vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2014 - 6 B 2.14 - juris Rn. 5; U.v. 27.6.2018 - 6 C 39.16 - juris Rn. 20;… BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn. 17).

    Der vom Verwaltungsgericht für die Beurteilung der Notwendigkeit der Maßnahmen herangezogene spätere Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ist nur bei der gerichtlichen Kontrolle einer noch nicht vollzogenen Anordnung maßgeblich (BVerwG, U.v. 27.6.2018 - 6 C 39.16 - juris Rn. 20;… BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn. 20).

    Die Notwendigkeit (…als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips, vgl. BVerfG, B.v. 8.3.2011 - 1 BvR 47/05 - juris Rn. 24) von Maßnahmen nach § 81b 2. Alt. StPO bemisst sich nach ständiger Rechtsprechung danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, U.v. 27.6.2018 - 6 C 39.16 - juris Rn. 22;… B.v. 25.3.2019 - 6 B 163.18 u.a. - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 16.3.2022 - 10 ZB 21.779 - juris Rn. 7;… B.v. 5.2.2020 - 10 ZB 19.2459 - juris Rn. 68 jew. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078

    Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage, wenn im Zeitpunkt der letzten mündlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2023 - 10 ZB 22.309
    Demgemäß muss der Betroffene zum Zeitpunkt der Anordnung Beschuldigter sein und die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen muss (noch) im Zeitpunkt der tatsächlichen Vornahme der Maßnahmen notwendig sein (…vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2014 - 6 B 2.14 - juris Rn. 5;… U.v. 27.6.2018 - 6 C 39.16 - juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn. 17).

    Der vom Verwaltungsgericht für die Beurteilung der Notwendigkeit der Maßnahmen herangezogene spätere Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ist nur bei der gerichtlichen Kontrolle einer noch nicht vollzogenen Anordnung maßgeblich (…BVerwG, U.v. 27.6.2018 - 6 C 39.16 - juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn. 20).

    Für die Beschuldigteneigenschaft kommt es allein darauf an, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Erlasses des streitgegenständlichen Bescheides formell betrachtet Beschuldigter eines Strafverfahrens war; nicht erheblich ist insoweit, ob - wie der Kläger behauptet - das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen ihn nach § 170 Abs. 2 StPO hätte eingestellt werden müssen (zur Beschuldigteneigenschaft vgl. BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 25.03.2019 - 6 B 163.18

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeit; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2023 - 10 ZB 22.309
    Die Notwendigkeit (…als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips, vgl. BVerfG, B.v. 8.3.2011 - 1 BvR 47/05 - juris Rn. 24) von Maßnahmen nach § 81b 2. Alt. StPO bemisst sich nach ständiger Rechtsprechung danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (…BVerwG, U.v. 27.6.2018 - 6 C 39.16 - juris Rn. 22; B.v. 25.3.2019 - 6 B 163.18 u.a. - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 16.3.2022 - 10 ZB 21.779 - juris Rn. 7;… B.v. 5.2.2020 - 10 ZB 19.2459 - juris Rn. 68 jew. m.w.N.).

    Der Verweis des Klägers auf die Unschuldsvermutung verkennt, dass die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO als präventiv-polizeiliche Maßnahme zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung zwar von einem fortbestehenden hinreichenden Tatverdacht, nicht aber von einer (rechtskräftigen) strafgerichtlichen Schuldfeststellung abhängig ist; die Feststellung des Tatverdachts ist vielmehr etwas substantiell anderes als eine Schuldfeststellung (vgl. BVerwG, B.v. 25.3.2019 - 6 B 163.18 u.a. - juris Rn. 7 ff.;… BVerfG, B.v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 - juris Rn. 9 ff., 13;… BayVGH, B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 7).

  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2023 - 10 ZB 22.309
    Die Notwendigkeit (als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips, vgl. BVerfG, B.v. 8.3.2011 - 1 BvR 47/05 - juris Rn. 24) von Maßnahmen nach § 81b 2. Alt. StPO bemisst sich nach ständiger Rechtsprechung danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (…BVerwG, U.v. 27.6.2018 - 6 C 39.16 - juris Rn. 22;… B.v. 25.3.2019 - 6 B 163.18 u.a. - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 16.3.2022 - 10 ZB 21.779 - juris Rn. 7;… B.v. 5.2.2020 - 10 ZB 19.2459 - juris Rn. 68 jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2023 - 10 ZB 22.309
    Dass der Kläger im konkreten Fall durch die Ermittlungsbehörde (szenekundige Polizeibeamte sowie die kriminalpolizeiliche Sachbearbeiterin) trotz überwiegender Vermummung "zweifelsfrei identifiziert" werden konnte, lässt die Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung mit Blick auf deren präventiven Charakter - sie soll vorsorgend sächliche Hilfsmittel für die Erforschung und Aufklärung von Straftaten bereitstellen (BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 22) - nicht entfallen.
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2023 - 10 ZB 22.309
    Rn. 3 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (…BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 14.07.2014 - 6 B 2.14

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Vollzug; Anforderungen an die …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2023 - 10 ZB 22.309
    Demgemäß muss der Betroffene zum Zeitpunkt der Anordnung Beschuldigter sein und die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen muss (noch) im Zeitpunkt der tatsächlichen Vornahme der Maßnahmen notwendig sein (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2014 - 6 B 2.14 - juris Rn. 5;… U.v. 27.6.2018 - 6 C 39.16 - juris Rn. 20;… BayVGH, U.v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn. 17).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2023 - 10 ZB 22.309
    Rn. 3 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11;… B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2023 - 10 ZB 22.309
    Der Verweis des Klägers auf die Unschuldsvermutung verkennt, dass die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO als präventiv-polizeiliche Maßnahme zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung zwar von einem fortbestehenden hinreichenden Tatverdacht, nicht aber von einer (rechtskräftigen) strafgerichtlichen Schuldfeststellung abhängig ist; die Feststellung des Tatverdachts ist vielmehr etwas substantiell anderes als eine Schuldfeststellung (…vgl. BVerwG, B.v. 25.3.2019 - 6 B 163.18 u.a. - juris Rn. 7 ff.; BVerfG, B.v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 - juris Rn. 9 ff., 13;… BayVGH, B.v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 05.02.2020 - 10 ZB 19.2459

    Zumutbarer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2023 - 10 ZB 22.309
    Die Notwendigkeit (…als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips, vgl. BVerfG, B.v. 8.3.2011 - 1 BvR 47/05 - juris Rn. 24) von Maßnahmen nach § 81b 2. Alt. StPO bemisst sich nach ständiger Rechtsprechung danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (…BVerwG, U.v. 27.6.2018 - 6 C 39.16 - juris Rn. 22;… B.v. 25.3.2019 - 6 B 163.18 u.a. - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 16.3.2022 - 10 ZB 21.779 - juris Rn. 7; B.v. 5.2.2020 - 10 ZB 19.2459 - juris Rn. 68 jew. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes …

  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 10 ZB 21.779

    Anlassdelikt für eine erkennungsdienstliche Behandlung

  • VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Ermittlungsverfahren wegen …

  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 ZB 18.1768

    Anforderung an die Gefahrenprognose bei einem unter Führungsaufsicht gestellten …

  • VGH Bayern, 15.01.2026 - 10 CS 25.2390

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung, Ermittlungsverfahren wegen des …

    Rn. 8 Die Notwendigkeit im Sinne des § 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO ist nach ständiger Rechtsprechung (…vgl. BVerwG, B.v. 25.3.2019 - 6 B 163.18 u.a. - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 18.1.2023 - 10 ZB 22.309 - juris Rn. 7 m.w.N.) anzunehmen, wenn angesichts aller Umstände des Einzelfalles tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, der Beschuldigte könne künftig als Verdächtiger einer Straftat in Betracht kommen, deren Aufklärung die erkennungsdienstlichen Unterlagen überführend oder entlastend fördern.
  • VG Augsburg, 12.03.2024 - Au 8 K 21.1766

    Erfolglose Klage gegen die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Die Notwendigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen im Sinne des § 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO beurteilt sich danach, ob der ermittelte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung im Hinblick auf alle Umstände des Einzelfalls - Art, Schwere, Begehungsweise der zu Last gelegten möglichen Straftaten, der Persönlichkeit des Betreffenden sowie der Zeitraum, in welcher der Betroffene strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte vorhanden sind, dass der Betreffende künftig oder "anderwärts gegenwärtig" als Verdächtiger in den Kreis möglicher Beteiligter einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und die erkennungsdienstlichen Unterlagen die nachfolgenden Ermittlungen - des Betreffenden schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BayVGH, B.v. 18.1.2023 - 10 ZB 22.309 - juris Rn. 7;… BVerwG, U.v. 27.6.2018 - 6 C 39.16 - juris Rn. 22;… BayVGH, B.v. 16.3.2022 - 10 ZB 21.779 - juris Rn. 7).
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