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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.08.2022 - 10 ZB 22.786   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,23219
VGH Bayern, 16.08.2022 - 10 ZB 22.786 (https://dejure.org/2022,23219)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.08.2022 - 10 ZB 22.786 (https://dejure.org/2022,23219)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. August 2022 - 10 ZB 22.786 (https://dejure.org/2022,23219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 98, § 124 Abs. 2 Nr. 1; BayLStVG Art. 7 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3, § 18 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen generelle Untersagung der Hundehaltung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 20.08.2021 - 10 CS 21.2097

    Untersagung der Hundehaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2022 - 10 ZB 22.786
    Rn. 11 Die im Zulassungsverfahren gegen die behördliche und gerichtliche Gefahrenprognose im Rahmen der für das (generelle) Haltungsverbot herangezogenen Rechtsgrundlage des Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG erneut vorgebrachten Einwände hat der Senat bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren der Kläger (vgl. BayVGH, B.v. 20.8.2021 - 10 CS 21.2097 - juris Rn. 12) als nicht stichhaltig gewürdigt.

    Rn. 12 Daneben liegen - wie der Senat im Eilrechtsschutzverfahren der Kläger ebenfalls festgestellt hat (BayVGH, B.v. 20.8.2021 - 10 CS 21.2097 - juris Rn. 15 ff.) - aber auch die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Untersagung der Hundehaltung gemäß Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG in Verbindung mit Art. 18 Abs. 3 LStVG vor, weil die Kläger durch zahlreiche Zuwiderhandlungen gegen die vollziehbaren Anordnungen des Beklagten zur Haltung der Hunde "Mira" und "Blue" (jeweils Leinen- und Maulkorbzwang) den Ordnungswidrigkeitentatbestand gemäß Art. 18 Abs. 3 LStVG vielfach verwirklicht haben und auch künftig die konkrete Gefahr der erneuten Begehung solcher Ordnungswidrigkeiten droht.

    Rn. 13 Den ebenfalls wiederholten Einwand einer Teilumzäunung ihres Grundstücks und einer "Anbindehaltung", wodurch nach Ansicht der Kläger "jegliche Gefahren durch freilaufende Hunde effektiv unterbunden" werden, hat das Verwaltungsgericht zu Recht mit dem Argument zurückgewiesen, die von der Hundehaltung der Kläger ausgehende Gefahr für die Allgemeinheit ergebe sich nicht etwa deshalb, weil die Hunde unbemerkt vom Grundstück entweichen würden, sondern aufgrund fehlender Kontrolle der Hunde beim Ausführen bzw. Spazierengehen und der hartnäckigen Nichtbeachtung der Leinen- und Maulkorbpflicht (vgl. dazu ebenfalls bereits BayVGH, B.v. 20.8.2021 - 10 CS 21.2097 - juris Rn. 14).

    Rn. 15 Die mit der Begründung des Zulassungsantrags ebenfalls wiederholte Rüge, das Verwaltungsgericht sei zu Unrecht von der Verhältnismäßigkeit (s. Art. 8 LStVG) der Haltungsuntersagung ausgegangen, weil mildere Mittel wie beispielsweise der Besuch einer Hundeschule als effektive Gefahrenabwehrmaßnahmen zur Verfügung stünden, hat der Senat schon im einstweiligen Rechtsschutzverfahren der Kläger als nicht durchgreifend erachtet (BayVGH, B.v. 20.8.2021 - 10 CS 21.2097 - juris Rn. 18 ff.).

    Auch den Vorwurf willkürlichen Handelns bzw. einer Verletzung des Gleichheitssatzes Art. 3 Abs. 1 GG unter Bezugnahme auf andere Fälle im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts H. hat der Senat bereits in der zitierten Entscheidung als verfehlt zurückgewiesen (BayVGH, B.v. 20.8.2021 - 10 CS 21.2097 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 08.08.2022 - 10 ZB 22.781

    Zwangsgelder bei Verstoß gegen Maulkorbzwang

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2022 - 10 ZB 22.786
    Die Behauptung der Kläger in der Zulassungsbegründung, Verstöße gegen die bestandskräftig gewordenen Bescheide des Beklagten vom 21. Juni 2018 und 18. Februar 2020 seien "nicht eindeutig gegeben" und wegen verbleibender "Unklarheiten" könne nicht von der Gefährlichkeit der Hunde ausgegangen werden, ist angesichts der wiederholt erfolglos angedrohten und sodann fällig gestellten Zwangsgelder (diesbezüglich vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 8.8.2022 - 10 ZB 22.781 - noch nicht veröffentlicht) auch nach Auffassung des Senats nicht nur unsubstantiiert, sondern letztlich ebenso aus der Luft gegriffen wie die Behauptung, die Kläger würden sich nicht "hartnäckig weigern, den bestehenden sicherheitsbehördlichen Anordnungen nachzukommen".

    Die Kläger zeigen, wie das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt hat, bis heute offensichtlich keine Einsicht in die Notwendigkeit der Beachtung des für ihre Hunde "Blue" und "Mira" jeweils bestandskräftig verfügten Leinen- und Maulkorbzwangs, berufen sich vielmehr auf das angeblich konsequente Anlegen einer Maulschlaufe (zu diesem Einwand vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 8.8.2022 - 10 ZB 22.781 - Rn. 6) und fühlen sich durch die behördlichen Maßnahmen zu Unrecht "an den Pranger gestellt" bzw. durch den Beklagten "einseitig" behandelt.

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2022 - 10 ZB 22.786
    Rn. 10 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn die Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätten (…BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16;… B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2022 - 10 ZB 22.786
    Rn. 10 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn die Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätten (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11;… B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16;… B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Nichtannahmebeschluss: Vorverlagerung der Prognose- und Abwägungsentscheidung …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2022 - 10 ZB 22.786
    Rn. 10 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn die Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätten (…BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11;… B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 03.06.2022 - 10 CS 22.982

    Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen Hundehaltungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2022 - 10 ZB 22.786
    Schließlich stellen nach ständiger Rechtsprechung des Senats selbst Sachverständigengutachten und Wesenstests nur eine Momentaufnahme dar und besagen lediglich, dass ein Hund in der geprüften Situation zu diesem Zeitpunkt kein gesteigertes aggressives Verhalten gezeigt hat (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 3.6.2022 - 10 CS 22.982, 10 C 22.983 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.06.2025 - 10 CS 25.838

    Anordnungen zur Hundehaltung

    Danach ist die Einschätzung eines Hundesachverständigen regelmäßig nicht geeignet, eine konkrete Gefahr auszuschließen, weil selbst Sachverständigengutachten und Wesenstests nur eine Momentaufnahme darstellen und lediglich besagen, dass ein Hund in der geprüften Situation zu diesem Zeitpunkt kein (gesteigertes) aggressives Verhalten gezeigt hat (…vgl. zuletzt etwa BayVGH, B.v. 11.9.2024 - 10 ZB 24.1310 - juris Rn. 11; B.v. 16.8.2022 - 10 ZB 22.786 - juris Rn. 14;… B.v. 3.6.2022 - 10 CS 22.982, 10 C 22.983 - juris Rn. 17 m.w.N).
  • VGH Bayern, 11.09.2024 - 10 ZB 24.1310

    Gefahrenprognose nach Hundebiss

    Weiter hat das Verwaltungsgericht zu Recht und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats ausgeführt, dass auch die von den Klägern vorgelegte Einschätzung eines Hundesachverständigen, wonach der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweise und vom Kläger gut geführt werden könne, nicht geeignet sei, eine konkrete Gefahr auszuschließen, weil selbst Sachverständigengutachten und Wesenstests nur eine Momentaufnahme darstellen und lediglich besagen, dass ein Hund in der geprüften Situation zu diesem Zeitpunkt kein (gesteigertes) aggressives Verhalten gezeigt hat (vgl. zuletzt etwa BayVGH, B.v. 16.8.2022 - 10 ZB 22.786 - juris Rn. 14;… B.v. 3.6.2022 - 10 CS 22.982, 10 C 22.983 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 20.09.2023 - Au 8 S 23.1406

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Haltungsuntersagung sowie Abgabe- und …

    Rn. 41 Eine konkrete Gefahr im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG für die dort genannten Rechtsgüter, zeigt sich bereits durch das freie Herumstreunen von Hunden, das wiederholte Stattfinden von gefährlichen Begegnungen mit verschiedenen Betroffenen und der Tatsache, dass der entsprechende Halter sich dennoch weigert, bestandskräftig gewordene Maßnahmen im Hinblick auf die Hundehaltung umzusetzen (BayVGH, B.v. 16.8.2022 - 10 ZB 22.786 - juris Rn. 11;… VG Bayreuth, U.v. 25.1.2022 - B 1 K 21.807 - juris Rn. 46).
  • VG Bayreuth, 11.01.2024 - B 1 K 23.304

    Kostenbescheid, Ersatzvornahme, Kosten für Unterbringung im Tierheim, …

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. August 2022 (Az. 10 ZB 22.786) abgelehnt.
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