Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.01.2023 - 10 ZB 23.19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- BAYERN | RECHT
AufenthG § 24, § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1; Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 Art. 2 Abs. 2; UkraineAufenthÜV § 2
Kein vorübergehender Schutz für drittstaatsangehörigen Vertriebenen aus der Ukraine - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines nigerianischen Staatsangehörigen als Vertriebener (Kriegsflüchtling) aus der Ukraine auf Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz
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Anspruch eines nigerianischen Staatsangehörigen als Vertriebener (Kriegsflüchtling) aus der Ukraine auf Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 25.07.2022 - Au 6 K 22.1372
- VG Augsburg, 16.11.2022 - Au 6 K 22.1372
- VGH Bayern, 30.01.2023 - 10 ZB 23.19
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 48.21
Feststellung von Abschiebungsverboten für Nigeria hinsichtlich der Frage der …
Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2023 - 10 ZB 23.19
Das Verwaltungsgericht hat vielmehr in nicht zu beanstandender Weise festgestellt, dass dem jungen und erwerbsfähigen Kläger in Nigeria die Sicherung des wirtschaftlichen Existenzminimums durch ein eigenes Erwerbseinkommen sowie - erst recht - durch die mögliche zusätzliche Inanspruchnahme von Hilfs- oder Unterstützungsleistungen nationaler und europäischer Rückkehr- und Reintegrationsprogramme (vgl. dazu auch BVerwG, B.v. 17.1.2022 - 1 B 48.21 - juris Rn. 7) möglich sein wird. - BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2023 - 10 ZB 23.19
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (…BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16;… B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2023 - 10 ZB 23.19
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11;… B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16;… B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
- BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19
Nichtannahmebeschluss: Vorverlagerung der Prognose- und Abwägungsentscheidung …
Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2023 - 10 ZB 23.19
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (…BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11;… B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33). - VGH Bayern, 01.02.2019 - 10 ZB 18.2455
Ausweisung wegen Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2023 - 10 ZB 23.19
Rn. 7 Solche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich größere, d.h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 15;… B.v. 4.3.2019 - 10 ZB 18.2195 - juris Rn. 17 m.w.N.). - VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2023 - 10 ZB 23.19
Rn. 7 Solche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich größere, d.h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (…vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2019 - 10 ZB 18.2455 - juris Rn. 15; B.v. 4.3.2019 - 10 ZB 18.2195 - juris Rn. 17 m.w.N.).
- VG Düsseldorf, 18.07.2023 - 22 L 1063/23
Richtlinie 2001/55/EG, Massenzustrom, vorübergehender Schutz
Rn. 90 Vgl. ebenso: VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA -, juris Rn. 26; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 11 S 1467/22 -, juris Rn. 26; wohl auch Bay. VGH, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 10 ZB 23.19 -, juris Rn. 5. - VG Hamburg, 09.06.2023 - 19 E 1763/23
Erfolgloser Eilantrag eines nigerianischen Staatsangehörigen, der vor …
Unter Berücksichtigung dieser Maßgaben kann das Gericht nach summarischer Prüfung nicht davon ausgehen, dass dem Antragsteller eine sichere und dauerhafte Rückkehr nach Nigeria nicht möglich wäre (vgl. in diesem Zusammenhang auch VGH München, Beschl. v. 30.1.2023, 10 ZB 23.19, juris ebenfalls mit Blick auf die im Kontext von § 24 AufenthG behandelte Frage nach der Möglichkeit der Rückkehr des dortigen Antragstellers nach Nigeria).In Ansehung dessen sowie in Ermangelung entsprechenden Vortrags des Antragstellers und sonstiger Anhaltspunkte und unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnislage zu Nigeria (vgl. insb. Auswärtiges Amt, Lagebericht v. 24.11.2022; Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Länderinformation Nigeria v. 26.1.2023; BAMF Briefing Notes Nigeria v. 1.1.2023; vgl. zu den im Kontext von § 24 AufenthG zu beurteilenden wirtschaftlichen Existenzbedingungen in Nigeria auch VGH München, Beschl. v. 30.1.2023, 10 ZB 23.19, juris Rn. 5) scheidet, soweit sich der Antragsteller darauf beruft, auch unter Berücksichtigung weiterer im Rahmen des entsprechend anzuwendenden § 60 Abs. 5 AufenthG potentiell einschlägiger Konventionsrechte die Annahme aus, der Antragsteller könne nicht sicher und dauerhaft in einen der weitestgehend sicheren Landesteile Nigerias zurückkehren.
- VGH Bayern, 20.11.2024 - 10 ZB 24.1606
Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine, …
C 126 I/4 zur Bewertung der Frage der Rückkehrmöglichkeit im Lichte von Art. 2 Buchst. c und Art. 6 Abs. 2 der RL 2001/55/EG; BayVGH, B.v. 30.1.2023 - 10 ZB 23.19 - juris Rn. 5; OVG Hamburg, B.v. 25.3.2024 - 6 Bs 119/23 - juris Rn. 31) nicht verkannt und seine Beurteilung zu Recht auf die in den aktuellen Lageberichten des Auswärtigen Amtes geschilderte allgemeine Lage im Herkunftsland Irak gestützt.
- OVG Bremen, 06.06.2023 - 2 B 58/23
Entstehen der Wohnsitznahmeverpflichtung durch eine Zuweisungsentscheidung; …
Die Annahme, dass die Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Art. 2 Abs. 3 Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 vorübergehenden Schutz gewährt, entspricht auch der ganz überwiegenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Bay. VGH , Beschl. v. 30.01.2023 - 10 ZB 23.19, juris Rn. 5;… VG Gießen, GB v. 22.12.2022 - 6 K 2312/22.GI, juris Rn. 21;… VG Dresden, Beschl. v. 03.11.2022 - 3 L 644/22, juris Rn. 16, jeweils ohne Begründung;… VG Aachen, Beschl. v. 26.08.2022 - 8 L 527/22, juris Rn. 27 ff.;… a.A. nur VG Darmstadt, Beschl. v. 10.02.2023 - 5 L 89/23.DA, juris Rn. 26).Zum anderen ist auch nicht ersichtlich, dass es dem Antragsteller nicht möglich wäre, sicher und dauerhaft (vgl. zu diesem Maßstab Bay. VGH , Beschl. v. 30.01.2023 - 10 ZB 23.19, juris Rn. 5) nach Nigeria zurückzukehren.
- VG Berlin, 08.05.2024 - 11 L 265.24 Dies ist nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster nicht der Fall, da die durch Art. 7 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2001/55/EG geschaffene Möglichkeit, freiwillig weiteren Gruppen von Vertriebenen vorübergehenden Schutz im Sinne der Richtlinie zu gewähren, nach dem ausdrücklich formulierten Willen des bundesdeutschen (nationalen) Gesetzgebers ihre Umsetzung (ausschließlich) in § 23 AufenthG gefunden hat, dessen Absatz 3 - soweit gewollt - für einen Gleichauf des Rechtsregimes Sorge trägt (OVG Münster…, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 18 B 285/23 -, Rn. 46 ff. mit ausführlicher Begründung und zahlreichen Nachweisen; ebenso VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA -, juris; VG Berlin, Beschlüsse vom 28. Februar 2024 - VG 24 L 174/23 - und vom 27. März 2024 - VG 19 L 61/24 - a.A. wohl BayVGH, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 10 ZB 23.19 -, juris Rn. 5, VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 11 S 1467/22 -, juris Rn. 26 ff.).
- VG Berlin, 30.10.2025 - 24 L 115.25 Dies ist nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster nicht der Fall, da die durch Art. 7 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2001/55/EG geschaffene Möglichkeit, freiwillig weiteren Gruppen von Vertriebenen vorübergehenden Schutz im Sinne der Richtlinie zu gewähren, nach dem ausdrücklich formulierten Willen des bundesdeutschen (nationalen) Gesetzgebers ihre Umsetzung (ausschließlich) in § 23 AufenthG gefunden hat, dessen Absatz 3 - soweit gewollt - für einen Gleichauf des Rechtsregimes Sorge trägt (OVG Münster…, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 18 B 285/23 - juris, Rn. 46 ff. mit ausführlicher Begründung und zahlreichen Nachweisen; ebenso VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA - juris; VG Berlin, Beschlüsse vom 28. Februar 2024 - VG 24 L 174/23 - und vom 27. März 2024 - VG 19 L 61/24 - a.A. wohl BayVGH, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 10 ZB 23.19 - juris, Rn. 5, VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 11 S 1467/22 - juris, Rn. 26 ff.).
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