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| VerfGH Sachsen, 17.02.1994 - 10-IV-93 |
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Volltextveröffentlichung
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- BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvR 132/67
Prozeßkostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.02.1994 - 10-IV-93
Es kann deshalb dahinstehen, ob im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof die im VerfGHG nicht geregelte Gewährung von Prozeßkostenhilfe, etwa analog den §§ 114 ff. ZPO und entsprechend der Praxis des BVerfG (BVerfGE 27, 57), in Betracht kommt. - VerfGH Sachsen, 09.12.1993 - 14-IV-93
- VerfGH Sachsen, 09.12.1993 - 6-IV-93
- VerfGH Sachsen, 17.02.1994 - 16-IV-93 Zur Begründung hat die Verfassungsbeschwerdeführerin ohne weitere Konkretisierung auf ihre Verfassungsbeschwerden Vf. 10-IV-93 (Verwerfung eines Antrages der Beschwerdeführerin auf Wiederaufnahme des Verfahrens zur elterlichen Sorge) und Vf. 11-IV-93 (Ablehnung des Wiederaufgreifens eines ablehnenden Beschwerdebeschlusses im Prozeßhilfeverfahren zum ersten der beiden Sorgerechtsänderungsverfahren) Bezug genommen.
Die bloße Behauptung einer Grundrechtsverletzung genügt nicht (Beschluß des VerfGH vom 17. Februar 1994 - Vf. 10-IV-93).
- VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93 Die bloße Behauptung einer Grundrechtsverletzung genügt nicht (vgl. Beschluß des VerfGH vom 15. Februar 1994 - Vf. 10-IV-93).
- VerfGH Sachsen, 27.07.1995 - 45-IV-94
Anwesenheitsrecht eines Untersuchungshäftlings während der Durchsuchung seines …
Die bloße Behauptung einer Grundrechtsverletzung genügt nicht (vgl. den Beschluß des VerfGH vom 15. Februar 1994 - Vf. 10-IV-93).
- VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 17-IV-93 Die bloße Behauptung einer Grundrechtsverletzung genügt nicht (Beschluß des VerfGH vom 17. Februar 1994 - Vf. 10-IV-93).
- VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 21-IV-93 Die bloße Behauptung einer Grundrechtsverletzung genügt nicht (Beschluß des VerfGH vom 17. Februar 1994 - Vf. 10-IV-93).
- VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 92-IV-00 Die bloße Behauptung einer Grundrechtsverletzung sowie die Wiedergabe des bisherigen Verfahrensablaufs genügen nicht (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Februar 1994 - Vf. 10-IV-93).
- VerfGH Sachsen, 20.10.2000 - 32-IV-00 (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Februar 1994 - Vf. 10-IV-93, Beschluss vom 27. Juli 1995 - Vf. 45-IV-94).
- VerfGH Sachsen, 13.04.2000 - 31-IV-99 Die bloße Behauptung einer Grundrechtsverletzung genügt nicht (Beschluss des VerfGH vom 15.02.1994 - Vf. 10-IV-93).
- VerfGH Sachsen, 20.10.1994 - 13-IV-94 Die bloße Behauptung einer Grundrechtsverletzung genügt nicht (Beschluß des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 17. Februar 1994, Vf. 10-IV-93).
- VerfGH Sachsen, 16.06.1994 - 17-IV-94 Die bloße Behauptung einer Grundrechtsverletzung genügt nicht (Beschluß des VerfGH vom 17. Februar 1994 - Vf. 10-IV-93).
- VerfGH Sachsen, 16.09.1994 - 20-IV-93
- VerfGH Sachsen, 17.03.1994 - 12-IV-93
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