Rechtsprechung
   EuGH, 08.07.1965 - 10/65   

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https://dejure.org/1965,361
EuGH, 08.07.1965 - 10/65 (https://dejure.org/1965,361)
EuGH, Entscheidung vom 08.07.1965 - 10/65 (https://dejure.org/1965,361)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juli 1965 - 10/65 (https://dejure.org/1965,361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Deutschmann / Bundesrepublik Deutschland

    POLITIK DER EWG - GEMEINSAME REGELN - STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - GEBÜHREN FÜR EINFUHRGENEHMIGUNGEN KEINE ABGABEN IM SINNE VON ARTIKEL 95 EWG-VERTRAG

  • EU-Kommission

    Deutschmann / Bundesrepublik Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von für die Erteilung von zur Einfuhr notwendigen Einfuhrgenehmigungen erhobenen Abgaben in Art. 95 EWG-Vertrag

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 95; ; EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 13; ; EWG-Vertrag Art. 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    POLITIK DER EWG - GEMEINSAME REGELN - STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - GEBÜHREN FÜR EINFUHRGENEHMIGUNGEN KEINE ABGABEN IM SINNE VON ARTIKEL 95 EWG-VERTRAG

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1686
  • DVBl 1967, 30
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuGH, 17.09.1997 - C-28/96

    Fricarnes

    Die Vorschriften über Abgaben gleicher Wirkung und diejenigen über diskriminierende inländische Abgaben sind nicht kumulativ anwendbar, so daß dieselbe Abgabe nach dem System des Vertrages nicht zugleich in beide Kategorien fallen kann (vgl. Urteile vom 8. Juli 1965 in der Rechtssache 10/65, Deutschmann, Slg. 1965, 636, 641 f., vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65, Lütticke, Slg. 1966, 258, 267, und vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-266/91, Celbi, Slg. 1993, I-4337, Randnr. 9).
  • EuGH, 17.09.1997 - C-347/95

    UCAL

    Die Vorschriften über Abgaben gleicher Wirkung und diejenigen über diskriminierende inländische Abgaben sind nicht kumulativ anwendbar, so daß dieselbe Abgabe nach dem System des Vertrages nicht zugleich in beide Kategorien fallen kann (vgl. Urteile vom 8. Juli 1965 in der Rechtssache 10/65, Deutschmann, Slg. 1965, 636, 641 f., vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65, Lütticke, Slg. 1966, 258, 267, und vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-266/91, Celbi, Slg. 1993, I-4337, Randnr. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum Ltd gegen Åbenrå Havn, Ålborg Havn, Horsens Havn, Kastrup Havn

    (13) - Urteil vom 8. Juli 1965 in der Rechtssache 10/65 (Deutschmann, Slg. 1965, 636, 642).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1997 - C-347/95

    Fazenda Pública gegen União das Cooperativas Abastecedoras de Leite de Lisboa,

    Dieser Grundsatz findet sich aber bereits in den Urteilen des Gerichtshofes vom 8. Juli 1965 in der Rechtssache 10/65 (Deutschmann, Slg. 1965, 636) und vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (Lütticke, Slg. 1966, 258).
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   BFH, 13.04.1967 - V 10/65   

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https://dejure.org/1967,1738
BFH, 13.04.1967 - V 10/65 (https://dejure.org/1967,1738)
BFH, Entscheidung vom 13.04.1967 - V 10/65 (https://dejure.org/1967,1738)
BFH, Entscheidung vom 13. April 1967 - V 10/65 (https://dejure.org/1967,1738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache bei Verrechnung von Forderungen während des laufenden Verfahrens über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 88, 513
  • BStBl III 1967, 483
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.03.1963 - III 306/61 U

    Keine Erledigung eines Rechtsmittelverfahrens wegen freiwilliger Zahlung von

    Auszug aus BFH, 13.04.1967 - V 10/65
    Denn es könnte in diesen Fällen die Ermessenswidrigkeit der Ablehnung durch die Finanzgerichte nicht mehr als Hauptsache entschieden und dadurch eine Bindung der Verwaltung herbeigeführt werden (BFH-Urteil III 306/61 U vom 22. März 1963, BFH 77, 43, BStBl III 1963, 332).
  • BFH, 25.01.1962 - IV 382/60 U

    Zulässigkeit der Aussetzung der Vollziehung rechtskräftiger, zu anderen, mit

    Auszug aus BFH, 13.04.1967 - V 10/65
    Für den Fall der Aussetzung einer Vollziehung nach § 251 AO a. F. ist eine Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache dann verneint worden, wenn während des Laufs des Rechtsmittelverfahrens gegen die Ablehnung der Aussetzung beigetrieben oder vom Steuerpflichtigen zur Vermeidung der Beitreibung freiwillig gezahlt worden ist (Urteil des BFH IV 382/60 U vom 25. Januar 1962, BFH 75, 141, BStBl III 1962, 319), ebenso wenn während des Laufs des Rechtsmittelverfahrens gegen die Ablehnung einer Stundung die zu stundende Abgabenschuld freiwillig gezahlt oder beigetrieben worden ist.
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 08.05.1969 - I 10/65 G   

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https://dejure.org/1969,11264
FG Düsseldorf, 08.05.1969 - I 10/65 G (https://dejure.org/1969,11264)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.05.1969 - I 10/65 G (https://dejure.org/1969,11264)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Mai 1969 - I 10/65 G (https://dejure.org/1969,11264)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1965 - 10/65   

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https://dejure.org/1965,3135
Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1965 - 10/65 (https://dejure.org/1965,3135)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.06.1965 - 10/65 (https://dejure.org/1965,3135)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. Juni 1965 - 10/65 (https://dejure.org/1965,3135)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Waldemar Deutschmann gegen Bundesrepublik Deutschland.

  • EU-Kommission

    Waldemar Deutschmann gegen Bundesrepublik Deutschland.

Verfahrensgang

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