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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.04.2024 - 101 AR 15/24 e   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,9580
BayObLG, 24.04.2024 - 101 AR 15/24 e (https://dejure.org/2024,9580)
BayObLG, Entscheidung vom 24.04.2024 - 101 AR 15/24 e (https://dejure.org/2024,9580)
BayObLG, Entscheidung vom 24. April 2024 - 101 AR 15/24 e (https://dejure.org/2024,9580)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3, § 60, § 145 Abs. 1, § 281 Abs. 1 S. 1; EGZPO § 9
    Gerichtsstandsbestimmung bei objektiver Klagenhäufung mit teilweiser Streitgenossenschaft

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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 12.09.2022 - 101 AR 105/22

    Bestimmung des Gerichtsstands bei Gerichtsstandsvereinbarung in Allgemeinen …

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2024 - 101 AR 15/24
    Rn. 17 a) Die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt über den Wortlaut der Vorschrift ("verklagt werden sollen") hinaus auch noch in Betracht, wenn gegen einen oder mehrere Beklagte bereits eine Klage vor demselben Gericht erhoben worden ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2020, X ARZ 156/20, NJW-RR 2020, 1070 Rn. 10; BayObLG, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 105/22, juris Rn. 17).

    Rn. 19 c) Nach dem insoweit allein maßgeblichen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 105/22, juris Rn. 19;… Beschluss vom 28. Oktober 1997, 1Z AR 74/97, NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4];… Schultzky in Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 36 Rn. 28) Vorbringen der Antragstellerin sollen die Antragsgegner als Streitgenossen im Sinne des § 60 ZPO in Anspruch genommen werden, soweit Ansprüche wegen des behaupteten unbefugten Eindringens des Antragsgegners zu 1) mit dem von der Antragsgegnerin zu 2) zurückbehaltenen Schlüssel in die von der Antragstellerin gemietete Wohnung verfolgt werden (Klageanträge Ziffern 1 und 3 sowie Klageantrag Ziffer 4, soweit er mit den Klageanträgen Ziffern 1 und 3 im Zusammenhang steht).

    Rn. 20 aa) Für das Vorliegen einer Streitgenossenschaft erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass sich aus dem Vortrag des Klägers in tatsächlicher Hinsicht nachvollziehbar ableiten lässt, dass die behaupteten Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt; Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der gegen die Streitgenossen erhobenen Ansprüche ist nicht erforderlich (BGH…, Beschluss vom 6. Juni 2018, X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 12; BayObLG, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 105/22, juris Rn. 20;… Beschluss vom 19. Mai 2020, 1 AR 35/20, juris Rn. 19;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 28).

    Darauf, ob das tatsächliche Vorbringen zutrifft, kommt es im Verfahren auf Zuständigkeitsbestimmung ebenso wenig an (vgl. BayObLG, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 105/22, juris Rn. 20;… Beschluss vom 26. April 2002, 1Z AR 30/02, juris Rn. 9;… NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4]) wie auf die Schlüssigkeit der Klage (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 23 m. w. N.).

  • BGH, 20.10.2020 - X ARZ 124/20

    Gerichtsstandsbestimmung: Internationale und örtliche Zuständigkeit in …

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2024 - 101 AR 15/24
    Rn. 35 4. Wenn nach bereits erfolgter Klageerhebung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ein gemeinsamer Gerichtsstand bei einem anderen Gericht bestimmt wird, hat dies grundsätzlich zur Folge, dass die Rechtshängigkeit ohne Weiteres auf dieses Gericht übergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2020, X ARZ 124/20, WM 2021, 40 Rn. 65; BayObLG…, Beschluss vom 23. Juli 2020, 1 AR 66/20, NJW-RR 2020, 1006 Rn. 21;… Toussaint in BeckOK, ZPO, 52. Ed. Stand: 1. März 2024, § 37 Rn. 14;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 37 Rn. 7;… Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 37 Rn. 22).

    Die Entscheidung darüber, ob der Rechtsstreit, soweit eine Bestimmungsentscheidung getroffen wurde, abgetrennt und verwiesen werden soll (§ 145 Abs. 1, § 281 Abs. 1 Satz 1 ZPO) oder das Verfahren - ohne Abtrennung - auch hinsichtlich derjenigen Forderungen, die die Kaution und die Nebenkostenabrechnung zur Grundlage haben, gemäß § 281 ZPO an das sachlich ausschließlich zuständige Amtsgericht Augsburg, § 23 Nr. 2 Buchst. a) GVG, verwiesen werden soll (§ 281 Abs. 1 ZPO), obliegt der Antragstellerin (vgl. BGH WM 2021, 40 Rn. 65).

  • BGH, 16.02.1984 - I ARZ 395/83

    Bestimmung des gemeinsamen zuständigen Gerichts bei mehreren zu verklagenden …

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2024 - 101 AR 15/24
    Rn. 13 a) Der Bestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO unterliegt - zumindest in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift - auch die sachliche Zuständigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 1984, I ARZ 395/83, BGHZ 90, 155 [juris Rn. 4 ff.]).

    Die Bestimmung des für einen Streitgenossen ausschließlich zuständigen Gerichts auch für das Verfahren gegen den anderen Streitgenossen ist meist sachgerecht, weil damit dem Gesichtspunkt der Spezialisierung gerade dieses Gerichts Rechnung getragen wird (vgl. BGHZ 90, 155 [juris Rn. 9]).

  • BayObLG, 03.12.2019 - 1 AR 112/19

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Kapitalanlagen

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2024 - 101 AR 15/24
    Darauf, ob das tatsächliche Vorbringen zutrifft, kommt es im Verfahren auf Zuständigkeitsbestimmung ebenso wenig an (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 105/22, juris Rn. 20;… Beschluss vom 26. April 2002, 1Z AR 30/02, juris Rn. 9;… NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4]) wie auf die Schlüssigkeit der Klage (vgl. BayObLG, Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 23 m. w. N.).

    Rn. 29 dd) Richtet sich nur ein Teil der im Wege der objektiven Anspruchshäufung in einer Klage erhobenen Ansprüche gegen Streitgenossen, kommt eine Bestimmung des zuständigen Gerichts für den Rechtsstreit insgesamt nicht in Betracht (BayObLG, Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 16 f.).

  • BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als …

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2024 - 101 AR 15/24
    Rn. 20 aa) Für das Vorliegen einer Streitgenossenschaft erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass sich aus dem Vortrag des Klägers in tatsächlicher Hinsicht nachvollziehbar ableiten lässt, dass die behaupteten Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt; Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der gegen die Streitgenossen erhobenen Ansprüche ist nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018, X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 12; BayObLG…, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 105/22, juris Rn. 20;… Beschluss vom 19. Mai 2020, 1 AR 35/20, juris Rn. 19;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 28).

    Dass einzelne Sachverhaltselemente nur im Verhältnis zu einzelnen Antragsgegnern von Bedeutung sind, ist unschädlich, denn § 60 ZPO verlangt nicht, dass die anspruchsrelevanten Sachverhalte deckungsgleich sind (vgl. BGH NJW 2018, 2200 Rn. 13).

  • BGH, 14.07.2020 - X ARZ 156/20

    Gerichtsstandsbestimmung bei einer Erweiterung der Klage auf zusätzliche …

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2024 - 101 AR 15/24
    Rn. 17 a) Die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt über den Wortlaut der Vorschrift ("verklagt werden sollen") hinaus auch noch in Betracht, wenn gegen einen oder mehrere Beklagte bereits eine Klage vor demselben Gericht erhoben worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020, X ARZ 156/20, NJW-RR 2020, 1070 Rn. 10; BayObLG…, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 105/22, juris Rn. 17).

    Eine Fallkonstellation, in der eine Zuständigkeitsbestimmung wegen weit fortgeschrittenen Rechtsstreits gegen die bereits beklagte Partei ausscheidet (vgl. BGH NJW-RR 2020, 1070 Rn. 14 ff.), liegt ersichtlich nicht vor.

  • BayObLG, 28.10.1997 - 1Z AR 74/97

    Zuständiges Gericht bei Geltendmachung einer Maklerprovision gegen mehrere …

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2024 - 101 AR 15/24
    Rn. 19 c) Nach dem insoweit allein maßgeblichen (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 105/22, juris Rn. 19; Beschluss vom 28. Oktober 1997, 1Z AR 74/97, NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4];… Schultzky in Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 36 Rn. 28) Vorbringen der Antragstellerin sollen die Antragsgegner als Streitgenossen im Sinne des § 60 ZPO in Anspruch genommen werden, soweit Ansprüche wegen des behaupteten unbefugten Eindringens des Antragsgegners zu 1) mit dem von der Antragsgegnerin zu 2) zurückbehaltenen Schlüssel in die von der Antragstellerin gemietete Wohnung verfolgt werden (Klageanträge Ziffern 1 und 3 sowie Klageantrag Ziffer 4, soweit er mit den Klageanträgen Ziffern 1 und 3 im Zusammenhang steht).

    Darauf, ob das tatsächliche Vorbringen zutrifft, kommt es im Verfahren auf Zuständigkeitsbestimmung ebenso wenig an (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 105/22, juris Rn. 20;… Beschluss vom 26. April 2002, 1Z AR 30/02, juris Rn. 9; NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4]) wie auf die Schlüssigkeit der Klage (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 23 m. w. N.).

  • BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 66/20

    Wirkungen einer Gerichtsstandsbestimmung nach Erhebung einer Widerklage bei dem …

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2024 - 101 AR 15/24
    Rn. 35 4. Wenn nach bereits erfolgter Klageerhebung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ein gemeinsamer Gerichtsstand bei einem anderen Gericht bestimmt wird, hat dies grundsätzlich zur Folge, dass die Rechtshängigkeit ohne Weiteres auf dieses Gericht übergeht (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2020, X ARZ 124/20, WM 2021, 40 Rn. 65; BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2020, 1 AR 66/20, NJW-RR 2020, 1006 Rn. 21;… Toussaint in BeckOK, ZPO, 52. Ed. Stand: 1. März 2024, § 37 Rn. 14;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 37 Rn. 7;… Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 37 Rn. 22).
  • BayObLG, 12.06.2019 - 1 AR 12/18

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Kostengrundentscheidung

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2024 - 101 AR 15/24
    Rn. 36 Im Hinblick auf die teilweise Zurückweisung des Bestimmungsantrags ist eine Kostenentscheidung nicht veranlasst (vgl. BayObLG, Beschluss vom 12. Juni 2019, 1 AR 12/18, NJW-RR 2019, 957).
  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus BayObLG, 24.04.2024 - 101 AR 15/24
    Denn bei der Auslegung von Prozesserklärungen ist der Grundsatz zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, Urt. v. 16. Mai 2017, XI ZR 586/15, NJW 2017, 2340 Rn. 11).
  • BGH, 12.10.2021 - 5 StR 219/21

    Schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl: Öffnen der Wohnungstür mit einem falschen …

  • BGH, 08.06.1988 - I ARZ 388/88

    Kompetenzkonflikt zweier Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Erteilung …

  • BayObLG, 24.09.2019 - 1 AR 83/19

    Zuständigkeitsbestimmung bei Beteiligung eines Amtsgerichts

  • BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 35/20

    Einheitlicher Gerichtsstand trotz Insolvenz eines Streitgenossen

  • BayObLG, 26.04.2002 - 1Z AR 30/02

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Streitgenossenschaft - …

  • RG, 30.01.1885 - 76/85

    Ist ein Schlüssel, welcher zur Eröffnung einer verschließbaren Räumlichkeit …

  • BayObLG, 30.08.2024 - 102 AR 99/24

    Antragsgegner, Ratenzahlungsvereinbarung, Streitgenossenschaft, …

    Rn. 23 b) Richtet sich, wie hier, nur ein Teil der im Wege der objektiven Anspruchshäufung in einer Klage erhobenen Ansprüche gegen Streitgenossen, kommt eine Bestimmung des zuständigen Gerichts für den Rechtsstreit insgesamt nicht in Betracht (BayObLG, Beschluss vom 24. April 2024, 101 AR 15/24 e, juris Rn. 32 f.;… Beschluss vom 19. Juli 2023, 101 AR 136/23 e, juris Rn. 42;… Beschluss vom 6. April 2023, 102 AR 152/22, juris Rn. 13;… Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 16 f.).

    Eine Bestimmung der Zuständigkeit allein aus Gründen der Zweckmäßigkeit ist nicht - auch nicht in analoger Anwendung - zulässig, wenn wie vorliegend nicht hinsichtlich sämtlicher der in objektiver Klagehäufung verfolgten Streitgegenstände die Antragsgegner als Streitgenossen verklagt sind (BayObLG, Beschluss vom 24. April 2024, 101 AR 15/24, juris Rn. 32 f.;… Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 17;… OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 10. November 2022, 11 SV 32/22, juris Rn. 27).

    Rn. 24 Indes kann sich eine Bestimmungsentscheidung auf einen Teil der Klageanträge und/oder der Antragsgegner beschränken (BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2020, X ARZ 124/20, juris Rn. 53; BayObLG, Beschluss vom 24. April 2024, 101 AR 15/24, juris Rn. 32 f.;… Beschluss vom 24. August 2023, 102 AR 154/23 e, juris Rn. 19;… Beschl v. 19. Juli 2023, 101 AR 136/23 e, juris Rn. 42), vorliegend also auf die gegen die Antragsgegnerinnen zu 1) bis 3) geltend gemachten Rückzahlungsansprüche, bezüglich denen ein innerer Zusammenhang besteht.

    Der umfassende Antrag kann dahin ausgelegt werden, dass eine Zuständigkeitsbestimmung hilfsweise jedenfalls hinsichtlich derjenigen Prozessgegenstände, denen eine streitgenössische Inanspruchnahme der Antragsgegnerinnen zu 1) bis 3) zugrunde liegt, erfolgen soll (vgl. zu einer derartigen Auslegung BayObLG, Beschluss vom 24. April 2024, 101 AR 15/24, juris Rn. 32 f.;… Beschluss vom 24. August 2023, 102 AR 154/23 e, juris Rn. 19;… Beschluss vom 19. Juli 2023, 101 AR 136/23 e, juris Rn. 42).

  • BayObLG, 23.09.2026 - 102 AR 92/26

    Streitgenossenschaft, Gerichtsstandsvereinbarung, Zuständigkeitsbestimmung, …

    Vielmehr genügt, dass die Klageansprüche, auch soweit sie nur gegenüber einzelnen Antragsgegnern geltend gemacht werden, in einem hinreichenden inneren sachlichen Zusammenhang mit den übrigen Klageansprüchen stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BayObLG…, Beschluss vom 24. März 2026, 102 AR 26/26, juris Rn. 68 f.;… Beschluss vom 11. November 2025, 102 AR 137/25 e, juris Rn. 16; Beschluss vom 24. April 2024, 101 AR 15/24 e, juris Rn. 23 und 28).
  • BayObLG, 10.10.2025 - 101 AR 106/25

    Antragsgegner, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Gerichtsstandsbestimmung, …

    Insoweit ist die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts auf die Antragsgegner zu 1) bis 6) zu beschränken (…vgl. auch BGH WM 2021, 40 Rn. 53; BayObLG, Beschluss vom 24. April 2024, 101 AR 15/24 e, juris Rn. 32 f.;… Beschluss vom 30. August 2024, 102 AR 99/24 e, ZIP 2024, 2161 [juris Rn. 36]).
  • BayObLG, 14.04.2025 - 102 AR 20/25

    Gerichtsstandsvereinbarung, Gerichtsstandsbestimmung, Bayerisches Oberstes …

    Rn. 44 Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung nur in Bezug auf einzelne Streitgenossen vor, nicht aber bezüglich aller, kommt eine Bestimmung des zuständigen Gerichts für den Rechtsstreit insgesamt nicht in Betracht (vgl. zur objektiven Klagehäufung z. B. BayObLG…, Beschluss vom 30. August 2024, 102 AR 99/24 e, juris Rn. 36; Beschluss vom 24. April 2024, 101 AR 15/24 e, juris Rn. 32).
  • BayObLG, 18.06.2024 - 101 AR 80/24

    Sachliche Zuständigkeit für Klagen wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung aus …

    Die Bestimmung des für einen Streitgenossen ausschließlich zuständigen Gerichts auch für das Verfahren gegen den anderen Streitgenossen ist zwar nicht zwingend, in der Regel jedoch sachgerecht, weil damit dem Gesichtspunkt der Spezialisierung gerade dieses Gerichts Rechnung getragen wird (…vgl. BGHZ 90, 155 [juris Rn. 9]; BayObLG…, Beschluss vom 24. August 2023, 102 AR 123/23 e, juris Rn. 30; Beschluss vom 24. April 2024, 101 AR 15/24 e, juris Rn. 37; OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2008, 31 AR 18/08, NJW-RR 2008, 1544).
  • BayObLG, 24.03.2026 - 102 AR 26/26

    Gerichtsstandsbestimmung bei Widerklage und ausschließlichem Gerichtsstand

    Vielmehr genügt, dass die (hier: Wider-)Klageansprüche, auch soweit sie nur gegenüber einzelnen Antragsgegnern geltend gemacht werden, in einem hinreichenden inneren sachlichen Zusammenhang mit den übrigen Klageansprüchen stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (…vgl. BayObLG, Beschl. v. 11. November 2025, 102 AR 137/25 e, juris Rn. 16; Beschluss vom 24. April 2024, 101 AR 15/24 e, juris Rn. 23 und 28).
  • BayObLG, 20.11.2025 - 102 AR 119/25

    Wohnungseigentümergemeinschaft, Antragsgegner, Bayerisches Oberstes …

    Die Bestimmung des für einen oder mehrere Streitgenossen ausschließlich zuständigen Gerichts auch für das Verfahren gegen den oder die anderen Streitgenossen ist meist sachgerecht, weil damit dem Gesichtspunkt der Spezialisierung gerade dieses Gerichts Rechnung getragen wird (BayObLG…, Beschluss vom 27. November 2024, 101 AR 144/24 e, juris Rn. 25;… Beschluss vom 18. Juni 2024, 101 AR 80/24 e, juris Rn. 27; Beschluss vom 24. April 2024, 101 AR 15/24 e, juris Rn. 37;… Beschluss vom 24. August 2023, 102 AR 123/23 e, juris Rn. 30;… Beschluss vom 24. August 2023, 102 AR 154/23 e, juris Rn. 34).
  • BayObLG, 11.11.2025 - 102 AR 137/25

    Antragsgegner, Grundbuchberichtigung, Antrag auf Zuständigkeitsbestimmung, …

    Vielmehr genügt, dass die Klageansprüche, auch soweit sie nur gegenüber einzelnen Antragsgegnern geltend gemacht werden, in einem hinreichenden inneren sachlichen Zusammenhang mit den übrigen Klageansprüchen stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24. April 2024, 101 AR 15/24 e, juris Rn. 23 und 28).
  • BayObLG, 23.09.2024 - 101 AR 92/24

    Kommanditgesellschaft, Gerichtsstandsbestimmung, Antragsgegner, …

    Allein aus Gründen der Zweckmäßigkeit ist - unabhängig davon, ob eine gemeinsame Verhandlung vorliegend als zweckmäßig anzusehen wäre - eine Zuständigkeitsbestimmung nach dem klaren Gesetzeswortlaut nicht zulässig (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 28. Oktober 2020, 1 AR 79/20, juris Rn. 17 und 27; vgl. auch BayObLG…, Beschluss vom 30. August 2024, 102 AR 99/24 e, juris Rn. 36; Beschluss vom 24. April 2024, 101 AR 15/24 e, juris Rn. 32; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 10. November 2022, 11 SV 32/22, juris Rn. 27;… Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 36 Rn. 37).
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