Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 106-VIII-98 |
Volltextveröffentlichung
- VerfGH Sachsen
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Stadt-Umland-Gesetz Leipzig (hier: Eingliederung)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
Papenburg
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 106-VIII-98
Sodann ist darüber zu erkennen, ob der Gesetzgeber das von ihm geschaffene Konzept in einer dem verfassungsrechtlichen Gebot der Systemgerechtigkeit genügenden Weise umgesetzt hat (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [119]), ob das Abwägungsergebnis zu den verfolgten Zielen deutlich außer Verhältnis steht oder von willkürlichen Gesichtspunkten oder Differenzierungen beeinflusst ist (vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, alle irgendwie mit einem Neugliederungsvorhaben zusammenhängenden Aspekte umfassend aufzuklären, sondern nur solche, die abwägungserheblich sind (SächsVerfGH SächsVBl. 1997, 79 [81]; BVerfGE 86, 90 [109]).
Dabei verkennt der Verfassungsgerichtshof nicht, dass die geringe Akzeptanz einer Neugliederungsentscheidung gegen eine ansonsten angezeigte Gemeindegebietsreform sprechen kann (vgl. BVerfGE 86, 90 [111]).
- StGH Baden-Württemberg, 14.02.1975 - GR 11/74
Gemeindeneugliederung in Baden-Württemberg - Zulässigkeit einer Gemeindeauflösung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 106-VIII-98
Durch die Bevölkerungsanhörung, deren Ausgestaltung dem Gesetzgeber obliegt (Art. 88 Abs. 4 SächsVerf, vgl. § 8 SächsGemO), soll der Wille der von einer Gemeindeneugliederung unmittelbar betroffenen Bürger bzw. Einwohner ermittelt werden (zur vergleichbaren Verfassungslage nach Art. 74 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 4 Verf Bad.-Württ. s. StGH Bad.-Württ. ESVGH 25, 1 [25]; DÖV 1975, 500 [501];… Braun, Kommentar zur Verfassung des Landes Bad.-Württ, 1984, Art. 74 Rn. 22).Die innere Ablehnung der Bevölkerung und die damit verbundenen Erschwernisse bei der Verwirklichung des Neugliederungsvorhabens sind aber nur ein Umstand unter vielen, den der Gesetzgeber bei der Ermittlung des Gemeinwohls zu bedenken hat (vgl. StGH Bad.-Württ. ESVGH 25, 1 [25]).
Dies folgt im Ausgangspunkt bereits daraus, dass Artikel 88 Abs. 2 Satz 2 Sächs- Verf die Auflösung einer Gemeinde gegen deren Willen - und damit auch den ihrer Einwohner - zulässt und diese Wertentscheidung nicht durch eine Überbetonung des Bürgerwillens unterlaufen werden darf (vgl. StGH Bad.-Württ. ESVGH 25, 1 [20 f.]).
- VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95
Eingemeindung von Umlandgemeinden durch Gesetz
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 106-VIII-98
Gleichermaßen hält einer verfassungsgerichtlicher Überprüfung stand, dass die kommunale Gebietsneugliederung im Umland kreisfreier Städte nach den Leitsätzen II. in besonderer Weise darauf abzielt, den Gebietszuschnitt der Verwaltungsträger mit dem tatsächlichen Aufgabenraum abzustimmen und hierdurch dysfunktionalen Entwicklungen entgegenzuwirken (vgl. ThürVerfGH NVwZ-RR 1997, 639 [642]).Außer Frage steht weiterhin, dass Eingemeindungen ein geeignetes Mittel darstellen, um die Leistungskraft der Kernstadt zu stärken und den Stadt-Umland-Bereich - auch zum Wohle der Bürger der einzugliedernden Gemeinden - sinnvoll neu zu ordnen (vgl. Thür- VerfGH NVwZ-RR 1997, 639 [643]).
- VerfGH Sachsen, 09.11.1995 - 20-VIII-95
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 106-VIII-98
Dabei prüft der Verfassungsgerichtshof nur, ob - im Lichte der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie betrachtet - verfassungsrechtlich legitime Reformziele verwirklicht werden sollen (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [116]).Sodann ist darüber zu erkennen, ob der Gesetzgeber das von ihm geschaffene Konzept in einer dem verfassungsrechtlichen Gebot der Systemgerechtigkeit genügenden Weise umgesetzt hat (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [119]), ob das Abwägungsergebnis zu den verfolgten Zielen deutlich außer Verhältnis steht oder von willkürlichen Gesichtspunkten oder Differenzierungen beeinflusst ist (vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).
- BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83
Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 106-VIII-98
Weil für die Auslegung des 82 Abs. 2 SächsVerf auf den bundesrechtlich gewährleisteten Mindeststandard des Art. 28 Abs. 2 GG zurückzugreifen sei, müsse sich das angegriffene Gesetz an dem vom Bundesverfassungsgericht - bislang nur für die Aufgabenverteilung zwischen Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden - im sog. Rastede- Beschluss entwickelten Grundsatz der Dezentralität (BVerfGE 79, 127 [149 f., 153]) messen lassen. - VerfGH Sachsen, 10.11.1994 - 29-VIII-94
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 106-VIII-98
Um dem Zweck der Anhörung zu genügen, müssen das Gesetzgebungsvorhaben ergebnisoffen geführt werden und die Stellungnahmen und Anhörungsergebnisse in die Entscheidungsfindung eingehen (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 110 [119 f.] für die Anhörung der Gebietskörperschaften). - StGH Baden-Württemberg, 25.04.1975 - GR 6/74
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei gesetzlichen Neugliederungsmaßnahmen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 106-VIII-98
Durch die Bevölkerungsanhörung, deren Ausgestaltung dem Gesetzgeber obliegt (Art. 88 Abs. 4 SächsVerf, vgl. § 8 SächsGemO), soll der Wille der von einer Gemeindeneugliederung unmittelbar betroffenen Bürger bzw. Einwohner ermittelt werden (zur vergleichbaren Verfassungslage nach Art. 74 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 4 Verf Bad.-Württ. s. StGH Bad.-Württ. ESVGH 25, 1 [25]; DÖV 1975, 500 [501];… Braun, Kommentar zur Verfassung des Landes Bad.-Württ, 1984, Art. 74 Rn. 22).
- VerfGH Sachsen, 16.12.1999 - 94-VIII-98
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Stadt-Umland-Gesetz Leipzig
Weder die in den Normenkontrollverfahren der Gemeinden Engelsdorf, Holzhausen, Liebertwolkwitz und Mölkau (Vf. 106-VIII-98) sowie Bienitz (Vf. 105-VIII-98) ergangenen Urteile noch die freiwilligen Eingliederungen nach Leipzig stünden der Zulässigkeit des Antrags entgegen.Auch die - vom Antragsteller nicht beanstandeten - Leitsätze zur Gemeindegebietsreform im Stadt-Umland-Bereich genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. SächsVerfGH, Urteile vom 18. Juni 1999 - Vf. 106-VIII-98 - und 9. Juli 1999 - Vf. 105-VIII-98-).
Die Eingemeindung von Engelsdorf, Holzhausen, Liebertwolkwitz und Mölkau sowie die Eingliederung von Teilen der aufgelösten Gemeinde Bienitz nach Leipzig, ist - wie der Verfassungsgerichtshof bereits in seinen Urteilen vom 18. Juni 1999 (Vf. 106-VIII-98) und 9. Juli 1999 (Vf. 105-VIII-98) festgestellt hat - mit der Sächsischen Verfassung vereinbar.
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