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   BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R   

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BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R (https://dejure.org/2000,1888)
BSG, Entscheidung vom 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R (https://dejure.org/2000,1888)
BSG, Entscheidung vom 02. November 2000 - B 11 AL 25/00 R (https://dejure.org/2000,1888)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Anspruch auf Krankengeld - Beschäftigung als Lagerarbeiter - Befristetes Arbeitsverhältnis - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Zahlung einer Urlaubsabgeltung - Feststellung der Arbeitsunfähigkeit - Überzahlung von Arbeitslosengeld

  • Judicialis

    AFG § 105b; ; AFG § 117 Abs 1a; ; SGG § 75 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsfortzahlung nach § 105b AFG beim Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs, notwendige Beiladung der Krankenkasse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 2/85

    Unterbrechung des Urlaubs - Erkrankung eines Arbeitnehmers - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R
    Die Lücke könne auch nicht entsprechend dem Urteil des BSG vom 26. November 1986 - 7 RAr 2/85 - geschlossen werden.

    Ferner ist dem LSG darin zuzustimmen, daß für die vom Kläger begehrte Rechtsfolge auch das Urteil des BSG vom 28. November 1986 - 7 RAr 2/85 - (BSGE 61, 39 = SozR 4100 § 65 Nr. 4) nicht angeführt werden kann.

    Deshalb kann ein Anspruch auf Kug vor Ablauf des Zeitraumes, in den die Arbeitsunfähigkeit fällt, ohnehin nicht entstehen (BSGE 61, 39, 41 f = SozR 4100 § 65 Nr. 4).

  • BSG, 26.06.1991 - 10 RAr 9/90

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R
    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. Juni 1991 - 10 RAr 9/90 - könne auf den vorliegenden Fall keine Anwendung finden.

    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der im Urteil des BSG vom 26. Juni 1991 - 10 RAr 9/90 - (= SozR 3-4100 § 117 Nr. 4) entwickelten Grundsätze.

  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 35/95

    Arbeitslosenhilfe bei Arbeitsunfähigkeit während des Bezuges von Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R
    Die Auslegung entspricht dem Zweck der Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, die - wie das BSG bereits mehrfach mit Hinweis auf die Gesetzesmaterialien ausgeführt hat - weder eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des erkrankten Arbeitslosen noch eine Entlastung der für die Zahlung des Krankengeldes zuständigen Krankenkasse herbeiführen soll, sondern Leistungsberechtigten wie Leistungsverpflichteten bei kurzfristigen Erkrankungen die "Unzuträglichkeit" ersparen will, daß anstelle der Beklagten eine Krankenkasse Krankengeld in der gleichen Höhe wie die bisher gewährte Leistung wegen Arbeitslosigkeit zu zahlen hat (BT-Drucks 8/4022 S 89 f; BSG SozR 3-4100 § 105b Nr. 2 mwN).

    Eine solche gesetzliche Klagerweiterung haben die Tatsachengerichte von Amts wegen zu berücksichtigen, sofern der Kläger die Verurteilung der Beigeladenen nicht ausdrücklich ablehnt (vgl BSGE 9, 67, 70; BSG SozR 3-4100 § 105b Nr. 2; SozR 3-4100 § 103 Nr. 19).

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 77/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot -

    Auszug aus BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R
    Eine solche gesetzliche Klagerweiterung haben die Tatsachengerichte von Amts wegen zu berücksichtigen, sofern der Kläger die Verurteilung der Beigeladenen nicht ausdrücklich ablehnt (vgl BSGE 9, 67, 70; BSG SozR 3-4100 § 105b Nr. 2; SozR 3-4100 § 103 Nr. 19).
  • BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 45/99 R

    Beginn der Ruhenszeit bei Abfindung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und

    Auszug aus BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R
    Denn das BSG hat zu § 117 Abs. 2 AFG bereits ausdrücklich entschieden, daß der Ruhenszeitraum mit dem ersten Tag, der auf das Ende des Arbeitsverhältnisses folgt, beginnt und kalendermäßig abläuft (BSGE 61, 5 = SozR 4100 § 117 Nr. 17; SozR 3-4100 § 117 Nr. 21).
  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 48/85

    Zwischenbeschäftigung - Ruhenszeitraum - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R
    Denn das BSG hat zu § 117 Abs. 2 AFG bereits ausdrücklich entschieden, daß der Ruhenszeitraum mit dem ersten Tag, der auf das Ende des Arbeitsverhältnisses folgt, beginnt und kalendermäßig abläuft (BSGE 61, 5 = SozR 4100 § 117 Nr. 17; SozR 3-4100 § 117 Nr. 21).
  • BSG, 15.01.1959 - 4 RJ 111/57
    Auszug aus BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R
    Eine solche gesetzliche Klagerweiterung haben die Tatsachengerichte von Amts wegen zu berücksichtigen, sofern der Kläger die Verurteilung der Beigeladenen nicht ausdrücklich ablehnt (vgl BSGE 9, 67, 70; BSG SozR 3-4100 § 105b Nr. 2; SozR 3-4100 § 103 Nr. 19).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kläger diese Verurteilung ausdrücklich ablehnt ( BSG vom 15.1.1959 - 4 RJ 111/57 - BSGE 9, 67, 70; BSG vom 2.11.2000 - B 11 AL 25/00 R - RdNr 25) .
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Davon macht der Senat jedoch keinen Gebrauch; er ist hierzu nicht verpflichtet (s BSGE 93, 283 ff = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1 mwN; vgl auch BSG, Urteil vom 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2020 - L 19 AS 1426/19

    SGB II-Ausschluss: Drogentherapie während Haft

    Der Kläger hat aber durch ausdrückliche Beschränkung seines Klagebegehrens auf Verurteilung des Beklagten im Berufungsverfahren eine Verurteilung des Beigeladenen abgelehnt (vgl. BSG, Urteil vom 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    Er läuft kalendermäßig ab (BSG 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R -DBIR 4655a AFG § 105b).
  • BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 649/09

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Urlaubsabgeltung

    Der Ruhenszeitraum läuft kalendermäßig ab (BSG 7. Februar 2002 - B 7 AL 28/01 R - zu 2 der Gründe; 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R - zu 1.1 der Gründe, BuW 2001, 351; vgl. Winkler in Gagel § 143 SGB III Rn. 49) .
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Davon hat der Senat jedoch keinen Gebrauch gemacht; er ist hierzu nicht verpflichtet (vgl Bundessozialgericht , Urteil vom 7. Februar 2002 - B 7 AL 28/01 R -, DBlR Nr. 4753a zu § 126 SGB III; Urteil vom 29. März 2001 - B 7 AL 14/00 R -, AuB 2001, 313 f; Urteil vom 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R -, DBlR Nr. 4655a zu § 105b AFG).
  • BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 18/18 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Mindestbemessungsentgelt - Bewilligung von

    So hat das BSG angenommen, dass es für eine Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall (§ 105b AFG, ersetzt durch § 126 SGB III aF bzw § 146 SGB III) , die an eine während des Bezugs von Alg eintretende Arbeitsunfähigkeit anknüpft, bereits das Bestehen eines realisierbaren Anspruchs ausreichen kann (vgl BSG vom 2.11.2000 - B 11 AL 25/00 R - RdNr 21; BSG vom 7.2.2002 - B 7 AL 28/01 R - RdNr 16; BSG vom 20.2.2002 - B 11 AL 59/01 R - RdNr 16, 17) .

    Die Regelung soll weder eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des erkrankten Arbeitslosen noch eine Entlastung der für die Zahlung des Krankengeldes zuständigen Krankenkasse herbeiführen, sondern Leistungsberechtigten wie Leistungsverpflichteten bei kurzfristigen Erkrankungen die Unzuträglichkeit ersparen, dass anstelle der Beklagten eine Krankenkasse Krankengeld in der gleichen Höhe wie das bisher gewährte Alg zahlt (BSG vom 2.11.2000 - B 11 AL 25/00 R - RdNr 22 mwN) .

  • BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Urlaubsabgeltung - Gleichwohlgewährung -

    Vorliegend bedarf es keiner Entscheidung, ob die Sache schon wegen unterbliebener notwendiger Beiladung der für die Krankengeldgewährung zuständigen Krankenkasse an das LSG zurückzuverweisen ist (vgl dazu Bundessozialgericht , Urteil vom 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R -, unveröffentlicht), weil eine Beiladung nach § 75 Abs. 2 1. oder 2.

    Damit stellt sich auch nicht die Frage, ob der Senat selbst gemäß § 168 SGG beiladen dürfte; er muß es jedenfalls nicht (BSG, Urteil vom 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R -, unveröffentlicht).

    Ferner wird das LSG zu beachten haben, daß bei der Berechnung des Ruhenszeitraums der auf einen Arbeitstag fallende Feiertag (hier 3. Oktober 1997 = Freitag) als Urlaubstag zählt, selbst wenn er bei bestehendem Arbeitsverhältnis zu einer Verlängerung des Urlaubs führen würde (BSG, Urteil vom 29. Juli 1993 - 11 RAr 17/92 -, DBlR Nr. 4054 zu § 117 AFG; BSG, Urteil vom 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R -, unveröffentlicht mwN).

    Erst wenn feststeht, daß der Kläger bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit unter obigen Voraussetzungen keinen Anspruch auf Alg gemäß § 105b AFG gehabt hätte, stellt sich die von der Revision aufgeworfene Frage nach der Lückenfüllung im Hinblick auf den fehlenden Krankenversicherungsschutz (vgl hierzu das Urteil des 11. Senats vom 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R -, unveröffentlicht).

  • BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 5/16 R

    Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - Unmöglichkeit einer Rückkehr ins Inland -

    Anders als noch im Berufungsverfahren machen die Klägerinnen Ansprüche gegen die beigeladene Krankenkasse nicht mehr (auch nicht hilfsweise) geltend, sodass ihre Verurteilung nach § 75 Abs. 5 SGG schon deshalb ausscheidet (vgl dazu BSG Urteil vom 2.11.2000 - B 11 AL 25/00 R - juris RdNr 25) .
  • BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit -

    Auch die neuere Rechtsprechung des 11. Senats des BSG (Hinweis auf das Urteil vom 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R -) überzeuge nicht.

    Hieran fehlt es, wenn der Anspruch auf Alg wegen des Ruhens nicht zur Auszahlung kommen kann (zuletzt BSG, Urteil des 11. Senats vom 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R - DBlR Nr. 4655a zu § 105b AFG und Urteil des erkennenden Senats vom 29. März 2001 - B 7 AL 14/00 R - DBlR Nr. 4673a zu § 105b AFG).

    Die hier vertretene Auslegung des § 126 SGB III entspricht dem Zweck der Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, die - wie das BSG bereits mehrfach mit Hinweis auf die Gesetzesmaterialien ausgeführt hat - weder eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des erkrankten Arbeitslosen noch eine Entlastung der für die Zahlung des Krg zuständigen Krankenkasse herbeiführen soll, sondern Leistungsberechtigten wie Leistungsverpflichteten bei kurzfristigen Erkrankungen die "Unzuträglichkeit" ersparen will, dass an Stelle der Beklagten eine Krankenkasse Krg in der gleichen Höhe wie die bisher gewährte Leistung wegen Arbeitslosigkeit zu zahlen hat (BT-Drucks 8/4022 S 89 f; BSG SozR 3-4100 § 105b Nr. 2 mwN; Urteil des 11. Senats vom 2. November 2000, aaO).

    Bereits der 11. Senat des BSG hat in seinem Urteil vom 2. November 2000 (aaO) auf diese Sicherungslücke hingewiesen und angedeutet, dass eine Lösung des Problems systemgerecht im Krankenversicherungssystem zu suchen wäre.

  • BSG, 08.12.2022 - B 2 U 19/20 R

    Ehrenamtliche Chorsänger bei Adventssingen unfallversichert?

  • BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 59/01 R

    Fortzahlung von Arbeitslosengeld nach § 105b AFG - ruhender

  • BSG, 30.11.2006 - B 9a VS 1/05 R

    Notwendige Beiladung - Verfahrensfehler - Soldatenversorgung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2007 - L 2 KN 209/05

    Krankenversicherung

  • LSG Hessen, 26.04.2023 - L 6 AS 600/20

    Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für

  • SG Dortmund, 29.11.2016 - S 32 AS 4478/16

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2008 - L 16 KR 37/08

    Krankenversicherung

  • LSG Hamburg, 02.01.2008 - L 4 SO 1/07

    Bestehen eines Anspruchs auf Gewährung von bestimmten Sozialhilfeleistungen;

  • LSG Sachsen, 09.06.2022 - L 3 AL 151/19

    Anspruch eines Arbeitslosen auf Leistungsfortzahlung von Arbeitslosengeld während

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 20/07 R

    Notwendige Beiladung des Heimträgers im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2020 - L 18 AL 200/16
  • LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2016 - L 3 AL 35/13

    Anspruch des Gehörgeschädigten auf Versorgung mit einem Hörgerät außerhalb der

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 19/07 R

    Notwendige Beiladung des Heimträgers im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streit

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 27/07 R

    Notwendige Beiladung des Heimträgers im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streit

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 24/07 R

    Notwendige Beiladung des Heimträgers im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streit

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 28/07 R

    Notwendige Beiladung des Heimträgers im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streit

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 21/07 R

    Notwendige Beiladung des Heimträgers im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.05.2013 - 10 Sa 2241/12

    Arbeitsleistungsbezogene Sonderzuwendung - Insolvenzforderung

  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - L 1 AL 70/11

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - Vorlage einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - L 9 AL 84/13
  • LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 53/16

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - L 12 AL 34/05

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 09.03.2009 - B 11 AL 71/08 B
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.11.2005 - L 28 AL 36/05

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Urlaubsabgeltung - kalendermäßiger Ablauf

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AL 217/04

    6 Wochen; Anspruch; Arbeitnehmer; Arbeitsentgelt; Arbeitslosengeld;

  • LSG Sachsen, 18.12.2003 - L 3 AL 136/03

    Bestehen eines Anspruchs auf Krankengeld und Arbeitslosengeld; Anspruch auf

  • SG Duisburg, 15.06.2016 - S 49 AS 1653/16

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt aufgrund fehlenden Einkommens und

  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 7 SO 3800/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2019 - L 4 KR 625/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 11 AL 77/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.12.2013 - L 10 R 89/11
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