Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17013
VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923 (https://dejure.org/2007,17013)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.01.2007 - 11 CS 06.1923 (https://dejure.org/2007,17013)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - 11 CS 06.1923 (https://dejure.org/2007,17013)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,17013) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis, Nichtbeibringung eines MPU-Gutachtens, Rechtsmäßigkeit der Gutachtensanforderung, Berücksichtigung früherer verkehrsrelevanter Erkenntnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06

    EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923
    Liegt ein solches selbständiges Gewicht vor, ist es der Fahrerlaubnisbehörde nicht untersagt, die Vorgeschichte (erläuternd) hinzuziehen (vgl. OVG Saarland vom 27.03.2006 a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.8.2006 1 M 46/06).

    Damit wird nicht der Umstand einer nicht erfolgreich absolvierten medizinisch-psychologischen Untersuchung unzulässigerweise gewertet, wie die Prozessbevollmächtigten vortragen, sondern nur berücksichtigt, dass bei Drogenproblemen wie auch bei massiver Alkoholauffälligkeit mit Rückfällen gerechnet werden muss (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.8.2006 a.a.O.) Bei der Frage, ob bei Anhaltspunkten für einen erneuten Drogenkonsum ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern ist, steht der Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen zu (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV ).

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 NJW 2005, 3081 ff.).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923
    Nach gefestigter europarechtlicher Rechtsprechung sieht Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439/EWG die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor und erlegt den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. Urteil vom 29.4.2004 in der Rechtssache C-476/01, Kapper, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 45; Urteil vom 6.4.2006 in der Rechtssache C-227/05, Halbritter, Randnr. 25; Urteil vom 28. September 2006 in der Rechtssache C-340/05, Kremer, Randnr. 27).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923
    Nach gefestigter europarechtlicher Rechtsprechung sieht Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439/EWG die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor und erlegt den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. Urteil vom 29.4.2004 in der Rechtssache C-476/01, Kapper, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 45; Urteil vom 6.4.2006 in der Rechtssache C-227/05, Halbritter, Randnr. 25; Urteil vom 28. September 2006 in der Rechtssache C-340/05, Kremer, Randnr. 27).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923
    Nach gefestigter europarechtlicher Rechtsprechung sieht Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439/EWG die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor und erlegt den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. Urteil vom 29.4.2004 in der Rechtssache C-476/01, Kapper, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 45; Urteil vom 6.4.2006 in der Rechtssache C-227/05, Halbritter, Randnr. 25; Urteil vom 28. September 2006 in der Rechtssache C-340/05, Kremer, Randnr. 27).
  • OVG Saarland, 27.03.2006 - 1 W 12/06

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis bei Teilnahme an einem Methadonprogramm

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923
    Aus dieser Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. auch OVG Saarland vom 27.3.2006 1 W 12/06; OVG Rheinland-Pfalz vom 14.6.2006 ZfS 2006, 593 ff.; VGH Kassel vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ff.; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 15.8.2006 12 ME 123/06).
  • VGH Hessen, 03.08.2006 - 2 TG 673/06

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen (hier: tschechischen)

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923
    Aus dieser Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. auch OVG Saarland vom 27.3.2006 1 W 12/06; OVG Rheinland-Pfalz vom 14.6.2006 ZfS 2006, 593 ff.; VGH Kassel vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ff.; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 15.8.2006 12 ME 123/06).
  • OVG Niedersachsen, 15.08.2006 - 12 ME 123/06

    Anspruch auf Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland; Verweigerung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923
    Aus dieser Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. auch OVG Saarland vom 27.3.2006 1 W 12/06; OVG Rheinland-Pfalz vom 14.6.2006 ZfS 2006, 593 ff.; VGH Kassel vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ff.; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 15.8.2006 12 ME 123/06).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2006 - 10 B 10477/06

    Verkehrsrecht; Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt bei

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923
    Aus dieser Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. auch OVG Saarland vom 27.3.2006 1 W 12/06; OVG Rheinland-Pfalz vom 14.6.2006 ZfS 2006, 593 ff.; VGH Kassel vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ff.; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 15.8.2006 12 ME 123/06).
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    In - unausgesprochener - Würdigung dieser rechtlichen Gegebenheit hat der Senat bereits wiederholt ausgesprochen, dass die Erteilung einer Fahrerlaubnis in einem EU-Mitgliedstaat die deutsche Staatsgewalt dann nicht hindert, eignungsrelevante Umstände, die zeitlich vor dem Erlass dieses ausländischen Hoheitsakts liegen, bei der Entscheidung mitzuberücksichtigen, ob die Fahreignung einer solchen Person zu überprüfen ist, wenn der Betroffene nach dem Erwerb der ausländischen EU-Fahrerlaubnis ein Fehlverhalten von selbständigem Gewicht an den Tag gelegt hat (vgl. z.B. BayVGH vom 31.1.2007 Az. 11 CS 06.1923; BayVGH vom 11.5.2007 Az. 11 C 06.2890/11 CS 06.2893; BayVGH vom 24.7.2007 Az. 11 CS 07.1533; BayVGH vom 21.11.2007 Az. 11 CS 07.1435; BayVGH vom 29.11.2007 Az. 11 CS 07.1976; BayVGH vom 26.3.2008 Az. 11 CS 08.246).
  • VG Augsburg, 30.03.2009 - Au 7 K 08.1277

    Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis;

    Aus der Rechtsprechung des EuGH (EuGH vom 29.4.2004, a.a.O.; vom 6.4.2006, a.a.O.; vom 28.9.2006, a.a.O.) ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. BayVGH vom 31.1.2007, 11 CS 06.1923 m.w.N. obergerichtlicher Rechtsprechung).

    Um gegen den Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis nach inländischem Fahrerlaubnisrecht vorgehen zu können, muss die erneute Auffälligkeit allerdings von einigem Gewicht sein (st. Rspr. des BayVGH, z.B. vom 31.1.2007, a.a.O.; vom 11.5.2007 11 C 06.2890/11 CS 06.2893; vom 24.7.2007 11 CS 07.1533; vom 21.11.2007 11 CS 07.1435; vom 26.3.2008 11 CS 08.246; vom 24.4.2008 11 CS 08.82).

    Liegt ein solches selbständiges Gewicht vor, ist es der Fahrerlaubnisbehörde nicht untersagt, die Vorgeschichte (erläuternd) heranzuziehen (vgl. BayVGH vom 31.1.2007, a.a.O., unter Hinweis auf OVG Saarland vom 27.3.2006, ZfS 2006, 355; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.8.2006, 1 M 46/06).

    Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG verpflichtet die Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung der ausgestellten Führerscheine, eine Besserstellung der Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse gegenüber Inhabern inländischer Fahrerlaubnisse bei nachfolgenden Verkehrsverstößen ist damit aber nicht verbunden (vgl. BayVGH vom 31.1.2007, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 04.03.2009 - 11 CS 08.1958

    Rechtsschutzbedürfnis

    Nach gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats genügt eine erneute Auffälligkeit von einigem Gewicht nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis, um hinsichtlich der Fahreignung auch die Vorgeschichte (erläuternd) hinzuziehen zu dürfen (vgl. BayVGH vom 31.1.2007 Az. 11 CS 06.1923; vom 11.5.2007 Az. 11 C 06.2890/11 CS 06.2893; vom 24.7.2007 Az. 11 CS 07.1533; vom 21.11.2007 Az. 11 CS 07.1435, vom 26.3.2008 Az. 11 CS 08.246; vgl. auch OVG Saarlouis vom 27.03.2006, a.a.O.; OVG Greifswald vom 29.8.2006 Az. 1 M 46/06).

    Der Senat hat etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 52 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft ausreichen lassen (BayVGH vom 31.1.2007, a.a.O.), in einem anderen Fall wurden ein Rotlichtverstoß zusammen mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft als gewichtig genug angesehen (BayVGH vom 11.5.2007 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.03.2007 - 11 CS 06.3306

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen "Halbritter" (Urteil vom 6.4.2006 C-227/05, Rdnr. 38) und Kremer (Urteil vom 28.9.2006 C-340/05, Rdnr. 34 und 35) ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. BayVGH vom 31.1.2007 11 CS 06.1923; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 15.8.2006 12 ME 123/06; VGH Kassel vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ff.; OVG Rheinland-Pfalz vom 14.6.2006 ZfS 2006, 593 ff.; OVG Saarland vom 27.3.2006 1 W 12/06).

    Im Übrigen ist es der Fahrerlaubnisbehörde gemeinschaftsrechtlich nicht verwehrt, das Verhalten des Betroffenen nach dem Erwerb des ausländischen Führerscheins im Zusammenhang mit davor liegenden Vorfällen oder Erkenntnissen, soweit diese noch verwertbar sind, zu beurteilen (vgl. BayVGH vom 31.1.2007 a. a. O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.8.2006 1 M 46/06).

  • VGH Bayern, 24.04.2008 - 11 CS 08.82

    Aberkennung des Rechts, von einer polnischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Wie der Senat in nunmehr ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, muss die erneute Auffälligkeit nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis von einigem Gewicht sein (vgl. BayVGH vom 31.1.2007 11 CS 06.1923; vom 11.5.2007 11 C 06.2890/11 CS 06.2893; vom 24.7.2007 11 CS 07.1533; vom 21.11.2007 11 CS 07.1435, vom 26.3.2008 11 CS 08.246).

    Die Ausführungen in dem Beschluss des Senats vom 31. Januar 2007 (11 CS 06.1923) stehen dieser Bewertung nicht entgegen.

  • VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 7 S 11.203

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet

    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH vom 6.4.2006 in der Rechtssache Halbritter Az. C-227/05; vom 28.9.2006 in der Rechtssache Kremer Az. C-340/05; vgl. auch EuGH vom 20.11.2008 in der Rechtssache Möginger Az. C-1/07) ergibt sich, dass die Mitgliedsstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der (hier anzuwendenden) Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. BayVGH vom 24.2.2011 - 11 CS 11.36; vom 4.3.2009 - 11 CS 08.1958; vom 31.1.2007 - 11 CS 06.1923).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs genügt eine erneute Auffälligkeit von einigem Gewicht nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis, um hinsichtlich der Fahreignung auch die Vorgeschichte (erläuternd) hinzuziehen zu dürfen (vgl. BayVGH vom 24.2.2011, a.a.O.; vom 4.3.2009, a.a.O.; vom 31.1.2007, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 13.12.2010 - Au 7 S 10.1809

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet

    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH vom 6.4.2006 in der Rechtssache Halbritter Az. C - 227/05; vom 28.9.2006 in der Rechtssache Kremer Az. C - 340/05; vgl. auch EuGH vom 20.11.2008 in der Rechtssache Möginger Az. C - 1/07) ergibt sich, dass die Mitgliedsstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der (hier anzuwendenden) Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. BayVGH vom 31.1.2007 11 CS 06.1923; vom 4.3.2009 11 CS 08.1958; OVG Saarland vom 27.3.2006 1 W 12/06; OVG Rheinland-Pfalz vom 14.6.2006 ZfS 2006, 593 ff.; VGH Kassel vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ff.).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs genügt eine erneute Auffälligkeit von einigem Gewicht nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis, um hinsichtlich der Fahreignung auch die Vorgeschichte (erläuternd) hinzuziehen zu dürfen (vgl. BayVGH vom 31.1.2007 11 CS 06.1923; vom 4.3.2009 11 CS 08.1958).

  • VGH Bayern, 19.04.2010 - 11 ZB 09.2982

    Aberkennung des Rechts, von einer niederländischen Fahrerlaubnis in Deutschland

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (z.B. Beschluss vom 31.1.2007 Az. 11 CS 06.1923; vom 26.3.2008 Az. 11 CS 08.246) darf der Inhaber einer durch einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilten Fahrerlaubnis durch die Behörde des Aufnahmestaats auf seine Fahreignung überprüft werden, wenn er nach dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland auch nur einmal nachteilig im Straßenverkehr in Erscheinung getreten ist, sofern ein solches Verhalten von einigem Gewicht ist.

    Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG verpflichtet die Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung der ausgestellten Führerscheine, eine Besserstellung der Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse gegenüber Inhabern inländischer Fahrerlaubnisse bei nachfolgenden Verkehrsverstößen ist damit aber nicht verbunden (Beschluss des Senats vom 31.1.2007 a.a.O.).

  • VG München, 13.05.2008 - M 6a K 08.235

    EU-Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt vor und nach Erwerb der tschechischen

    Nach der Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH vom 31.1.2007 Az. 11 CS 06.1923; vom 11.5.2007 Az. 11 C 06.2890/11 CS 06.2893; vom 24.7.2007 Az. 11 CS 07.1533; vom 21.11.2007 Az. 11 CS 07.1435; vom 29.11.2007 Az. 11 CS 07.1976) darf der Inhaber einer durch einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union erteilten Fahrerlaubnis durch die Behörde des Aufnahmestaats auf seine Fahreignung überprüft werden, wenn er nach dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland auch nur einmal nachteilig im Straßenverkehr in Erscheinung getreten ist, sofern ein solches Verhalten selbständiges Gewicht hat.

    Eine Besserstellung der Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse gegenüber Inhabern inländischer Fahrerlaubnisse beinachfolgendenVerkehrsverstößen ist damit aber nicht verbunden (so auch BayVGH vom 31.1.2007 11 CS 06.1923).

  • VG Augsburg, 13.04.2012 - Au 7 K 11.478

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet

    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH vom 6.4.2006, Rechtssache Halbritter, Az. C-227/05; vom 28.9.2006, Rechtssache Kremer, Az. C-340/05) ergibt sich, dass die Mitgliedsstaaten durch Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG jedenfalls ermächtigt werden, ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anzuwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erneut) im Inland auffällig werden bzw. Bedenken im Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen (vgl. BayVGH vom 31.1.2007, Az. 11 CS 06.1923; vom 4.3.2009, Az. 11 CS 08.1958; OVG Saarland vom 27.3.2006, Az. 1 W 12/06).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs genügt eine erneute Auffälligkeit von einigem Gewicht nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis, um hinsichtlich der Fahreignung auch die Vorgeschichte (erläuternd) hinzuziehen zu dürfen (vgl. BayVGH vom 31.1.2007 a.a.O.; vom 4.3.2009 a.a.O.).

  • VG München, 14.12.2010 - M 1 K 10.5014

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei wiederholten

  • VGH Bayern, 28.10.2010 - 11 CS 10.1930

    Wiederholte Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland aufgrund von

  • OVG Sachsen, 07.01.2011 - 3 A 700/08

    EU-Fahrerlaubnis, unbestreitbare Informationen, ordentlicher Wohnsitz

  • VGH Bayern, 14.07.2008 - 11 CS 08.1319

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

  • VGH Bayern, 16.05.2011 - 11 CS 11.891

    Aberkennung des Rechts, von einer polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland

  • OVG Sachsen, 09.03.2010 - 3 B 411/09

    Tilgungsreife, Verwertbarkeit früherer Alkoholvorfälle bei zwischenzeitlich

  • VG Augsburg, 08.05.2007 - Au 3 K 07.105

    Zur fachärztlichen Begutachtung bei Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit

  • VG Neustadt, 25.02.2015 - 1 K 702/14

    Entziehung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis rechtmäßig

  • VG Bayreuth, 13.12.2011 - B 1 K 10.772

    Tschechischer Führerschein

  • VGH Bayern, 26.03.2008 - 11 CS 08.246

    EU-Fahrerlaubnis; Aberkennung; wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr

  • VGH Bayern, 06.04.2009 - 11 CS 08.3394

    Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

  • VG München, 21.11.2008 - M 1 K 08.3329

    Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens; Umfang des

  • VG München, 30.11.2012 - M 6b K 12.1353

    EU-Fahrerlaubnis (A...) vor dem 19.01.2009; Ordentlicher Wohnsitz in A...

  • VGH Bayern, 23.06.2010 - 11 CS 10.92

    Entziehung einer tschechischen Fahrerlaubnis bei zwei weiteren, mit dem vor

  • VG Saarlouis, 27.04.2021 - 5 L 426/21

    Aberkennung des Rechts von einer tschechischen in eine ungarische Fahrerlaubnis

  • VG München, 23.11.2010 - M 6a K 10.2739

    Entfall des Widerspruchsverfahrens; Rechtsbehelfsbelehrung; Punktesystem;

  • VG München, 22.12.2009 - M 1 S 09.5288

    Aberkennung des Rechts von einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

  • VG München, 09.12.2008 - M 6b S 08.5497

    EU-Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt vor und nach Erwerb der niederländischen

  • VG München, 24.04.2008 - M 6b K 07.3843

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Saarlouis, 21.10.2016 - 5 L 1896/16

    Aberkennung des Rechts zur Nutzung einer tschechischen Fahrerlaubnis in

  • VG Berlin, 14.04.2015 - 11 L 58.15

    Umdeutung einer Fahrerlaubnisentziehung in die Feststellung des Verbots des

  • VG Regensburg, 29.11.2010 - RO 8 K 10.662

    Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung und Weigerung der medizinischen

  • VG München, 18.11.2008 - M 1 K 08.843

    EU-Fahrerlaubnis;Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beibringung einer

  • VG München, 04.11.2009 - M 6b K 08.5438

    EU-Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt vor und nach Erwerb der niederländischen

  • VG Augsburg, 05.12.2008 - Au 3 S 08.1599

    Verzicht auf Fahrerlaubnis; keine Löschung der Punkte im Verkehrszentralregister;

  • VG Augsburg, 23.09.2008 - Au 3 K 07.1496

    Aberkennung; Gebrauchmachen von ausländischer Fahrerlaubnis; wiederholte

  • VG München, 09.01.2008 - M 6a S 07.5780

    EU-Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt vor und nach Erwerb der tschechischen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht