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   FG Baden-Württemberg, 12.05.2009 - 11 K 4217/08   

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https://dejure.org/2009,7521
FG Baden-Württemberg, 12.05.2009 - 11 K 4217/08 (https://dejure.org/2009,7521)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.05.2009 - 11 K 4217/08 (https://dejure.org/2009,7521)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 11 K 4217/08 (https://dejure.org/2009,7521)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen - Absicherung von Ablösungsdarlehen oder Umschuldungsdarlehen durch gegenständlich beschränkte Verpfändung von Lebensversicherungsansprüchen - Auslegung einer Verpfändungserklärung

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 2; ; EStG § 20 Abs. 1; ; AO § 179 Abs. 1; ; AO § 180 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen bei teilweise schädlicher Verwendung des Darlehens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen bei teilweise schädlicher Verwendung des Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.07.2004 - VIII R 48/02

    Teilweise steuerschädliche Verwendung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.05.2009 - 11 K 4217/08
    So sind ausweislich der in den Gründen der Urteile vom 13. Juli 2004 (VIII R 48/02, BStBl II 2004, 1060, VIII R 52/03, BFH/NV 2005, 181 und VIII R 61/03, BFH/NV 2005, 184) wiedergegebenen Sachverhalte keine mit dem Streitfall vergleichbaren Einschränkungen des Umfangs der Verpfändung der LV-Ansprüche erfolgt.

    Der Senat hat die Revision zugelassen, weil er der Klärung der Tragweite der vom BFH in den Entscheidungen vom 13. Juli 2004 (a.a.O.) vertretenen Infizierung eines Gesamtdarlehens bei Verwendung eines Teils desselben für steuerschädliche Zwecke rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimisst (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).

  • BFH, 13.07.2004 - VIII R 61/03

    Kapitallebensversicherung: teilweise steuerschädliche Verwendung - keine

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.05.2009 - 11 K 4217/08
    Der Streitfall sei nicht mit dem vom BFH im Urteil vom 13. Juli 2004 VIII R 61/03 (BFH/NV 2005, 184 ) beurteilten Sachverhalt zu vergleichen.

    So sind ausweislich der in den Gründen der Urteile vom 13. Juli 2004 (VIII R 48/02, BStBl II 2004, 1060, VIII R 52/03, BFH/NV 2005, 181 und VIII R 61/03, BFH/NV 2005, 184) wiedergegebenen Sachverhalte keine mit dem Streitfall vergleichbaren Einschränkungen des Umfangs der Verpfändung der LV-Ansprüche erfolgt.

  • BGH, 19.12.2001 - XII ZR 281/99

    Ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.05.2009 - 11 K 4217/08
    Jedoch ergibt sich aus § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), dass nicht am buchstäblichen Sinn eines Ausdrucks zu haften, sondern auf den wirklichen Willen des Erklärenden abzustellen ist (weshalb nach dem Urteil des BGH vom 19. Dezember 2001 XII ZR 281/99, NJW 2002, 1260 auch ein klarer und eindeutiger Wortlaut einer Erklärung ihren Inhalt nicht in jedem Falle zwingend festlegt).
  • BFH, 12.10.2005 - VIII R 19/04

    Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.05.2009 - 11 K 4217/08
    Soweit in anderen Entscheidungen (z.B. in dem Urteil vom 12. Oktober 2005 VIII R 19/04, BFH/NV 2006, 288) die Abtretung der LV-Ansprüche auf den Darlehensauszahlungsbetrag beschränkt worden ist, handelt es sich um eine betragsmäßige Beschränkung, die mit der Beschränkung auf bestimmte - sachlich abgegrenzte - Verwendungszwecke nicht vergleichbar ist.
  • BFH, 13.07.2004 - VIII R 52/03

    Kapitallebensversicherung: teilweise steuerschädliche Verwendung - keine

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.05.2009 - 11 K 4217/08
    So sind ausweislich der in den Gründen der Urteile vom 13. Juli 2004 (VIII R 48/02, BStBl II 2004, 1060, VIII R 52/03, BFH/NV 2005, 181 und VIII R 61/03, BFH/NV 2005, 184) wiedergegebenen Sachverhalte keine mit dem Streitfall vergleichbaren Einschränkungen des Umfangs der Verpfändung der LV-Ansprüche erfolgt.
  • BFH, 12.10.2011 - VIII R 30/09

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen; Umschuldung, steuerschädliche

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit seinem Urteil vom 12. Mai 2009  11 K 4217/08 statt.

    das Urteil des FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 12. Mai 2009  11 K 4217/08 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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