Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 13.11.2009 - 11 ME 440/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Erkennungsdienstliche Behandlung zur Strafverfolgungsvorsorge im Bereich der Drogenkriminalität
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erkennungsdienstliche Behandlung zur Strafverfolgungsvorsorge im Bereich der Drogenkriminalität
- Judicialis
StPO § 81 b Alt. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 81b Alt. 2
Eignung von Fingerabdrücken, Handflächenabdrücken und Handkantenabdrücken als Maßnahme der erkennungsdienstlichen Behandlung; Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bei Auffinden größerer Mengen eines Betäubungsmittels - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eignung von Fingerabdrücken, Handflächenabdrücken und Handkantenabdrücken als Maßnahme der erkennungsdienstlichen Behandlung; Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bei Auffinden größerer Mengen eines Betäubungsmittels
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 18.08.2009 - 7 B 1992/09
- OVG Niedersachsen, 13.11.2009 - 11 ME 440/09
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 63
- DÖV 2010, 193
Wird zitiert von ... (11)
- VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16
Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung
Zum einen gehören Drogendelikte wegen der damit häufig verbundenen Drogensucht zu einem Deliktstypus, bei dem nach kriminalistischem Erfahrungswissen generell eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit besteht (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 13.11.2009 - 11 ME 440/09 -, NdsVBl 2010, 52; BayVGH, Beschl. v. 06.12.2011 - 10 ZB 11.365 -, juris).Der präventiven Arbeit der Polizei kommt jedoch gerade bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität besondere Bedeutung zu, um entsprechende Straftaten aufklären und eindämmen zu können (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 13.11.2009, a.a.O.;… BayVGH, Beschl. v. 06.12.2011, a.a.O.).
Gerade im Bereich von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz können daher Ergebnisse, die durch eine erkennungsdienstliche Behandlung gewonnen werden, die präventive Arbeit der Polizei bei der Identifizierung von Dealern und Abnehmern fördern (…vgl. Senat, Urt. v. 07.03.2007, a.a.O.; vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 13.11.2009, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 31.08.2010 - 11 ME 288/10
Erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO
Ob nicht bereits der vom Antragsteller eingeräumte mehrfache strafbare Erwerb und Besitz von Marihuana im Jahr 2008 seine erkennungsdienstliche Behandlung gerechtfertigt hätte (vgl. Senatsbeschl. v. 13.11.2009 - 11 ME 440/09 -, NdsVBl. 2010, 52 ff.), ist in diesem Verfahren unerheblich. - VG Würzburg, 12.04.2012 - W 5 K 11.757
Erkennungsdienstliche Behandlung; Drogendelikt
Dies gilt umso mehr, als es sich vorliegend um Delikte im Bereich der Drogenkriminalität handelt und darüber hinaus Minderjährige involviert sind (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2011, Az.: 10 ZB 11.365, Rd.Nrn. 4, 7 in juris; OVG Lüneburg, B.v. 13.11.2009, Az.: 11 ME 440/09, Rd.Nrn. 9 f. in juris).Das gilt sogar dann, wenn lediglich ein Fall des sog. "Eigenverbrauchs" vorliegt, so dass von strafrechtlicher Verfolgung abgesehen werden kann (OVG Lüneburg, B.v. 13.11.2009, a.a.O., Rd.Nr. 10 in juris).
Im vorliegenden Fall gilt das umso mehr, als der präventiven Arbeit der Polizei im Bereich der Drogenkriminalität besondere Bedeutung zukommt (…vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2011, a.a.O.; OVG Lüneburg, B.v. 13.11.2009, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 24.11.2010 - 11 LA 468/10
Erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO
Ein weiter gehender Verdacht, etwa des regelmäßigen Cannabis- (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 26.10.2010 - 11 PA 360/10 -, v. 28.6.2010 - 11 ME 121/10 - und allgemein v. 13.11.2009 - 11 ME 440/09 -, Nds. VBl. 2010, 52) oder eines anderes ("härteren") Betäubungsmittelmissbrauchs (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 22.11.2010 - 11 LA 440/10 -) oder gar einer anderen Form des strafbaren Umgangs mit Betäubungsmitteln außer dem Eigenverbrauch, wird hingegen grundsätzlich ein hinreichendes öffentliches (Strafverfolgungs-)Interesse begründen und damit auch eine erkennungsdienstliche Behandlung rechtfertigen. - VG Lüneburg, 29.02.2012 - 3 B 10/12
Erkennungsdienstliche Behandlung nach KFZ-Fahrt unter Cannabis-Einfluss
Eine Unverhältnismäßigkeit ist allerdings nicht gegeben, wenn ein weitergehender Verdacht, etwa des regelmäßigen Cannabiskonsums (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 26.10.2010 - 11 PA 360/10 -, v. 28.6.2010 - 11 ME 121/10 - und allgemein v. 13.11.2009 - 11 ME 440/09 -, Nds. VBl. 2010, 52) oder eines anderen ("härteren") Betäubungsmittelmissbrauchs (vgl. Senatsbeschl. v. 22.11.2010 - 11 LA 440/10 -) oder einer anderen Form des strafbaren Umgangs mit Betäubungsmitteln außer dem Eigenverbrauch (vgl. Senatsbeschl. v. 24.2.2011 - 11 ME 15/11 -) besteht. - VG Oldenburg, 29.06.2010 - 7 A 1634/09
Sicherstellung von Schmuck und Bargeld
Der Rechtsprechung des Nds. OVG zufolge (Beschluss vom 13. November 2009 - 11 ME 440/09) genügen solche - wenn auch sehr knappen - Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit und die Auswertung des bekannten Sachverhaltes in einer Prognoseentscheidung um darzulegen, dass die Behörde ihr Ermessen erkannt und dieses auch ausgeübt hat. - VG Aachen, 24.08.2015 - 6 K 297/14
Polizeirecht; erkennungsdienstliche Behandlung; Betäubungsmittel; …
vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Nds. OVG), Beschluss vom 13. November 2009 - 11 ME 440/09 - VG Aachen, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 6 K 1655/08 - . - VG Aachen, 19.11.2010 - 6 K 2372/09 Insofern ist es durchaus denkbar, dass für künftige Ermittlungsverfahren im Bereich der Drogenkriminalität auch Finger- und Handflächenabdrücke der Klägerin nützlich sein können, vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13. November 2009 - 11 ME 440/09 -, ; VG Aachen, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 6 K 1655/08 -, a.a.O.
- VG Hamburg, 17.04.2018 - 19 E 1490/18
Erkennungsdienstliche Behandlung wegen Erwerbs von Cannabis; Wiederholungsgefahr; …
Zutreffend verweist diese auf eine nach kriminalistischen Erkenntnissen bei Betäubungsmitteldelikten generell hohe Rückfallwahrscheinlichkeit (vgl. VGH Mannheim Beschl. v. 5.4.2016, 1 S 275/16, VBlBW 2016, 424, juris 11; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.11.2009, 11 ME 440/09, NdsVBl 2010, 52, juris Rn. 9;… VGH München, Beschl. v. 06.12.2011, 10 ZB 11.365, juris Rn. 4). - VG Würzburg, 28.09.2011 - W 5 S 11.758
Erkennungsdienstliche Behandlung; Begründung des Sofortvollzugs
Dies gilt umso mehr, als es sich vorliegend um Delikte im Bereich der Drogenkriminalität handelt (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 13.11.2009, Az.: 11 ME 440/09, Rn. 9 f in juris). - VG Würzburg, 26.10.2011 - W 5 S 11.829
Erkennungsdienstliche Behandlung; Unschuldsvermutung