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   VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 11 S 124/15   

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VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 11 S 124/15 (https://dejure.org/2015,11315)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.04.2015 - 11 S 124/15 (https://dejure.org/2015,11315)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. April 2015 - 11 S 124/15 (https://dejure.org/2015,11315)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beiordnung des am Wohnsitz des Antragstellers ansässigen Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtbeschränkung eines Rechtsanwalts auf die Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts im verwaltungsgerichtlichen Prozesskostenhilfeverfahren

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 166 Abs 1 S 1 VwGO, § 121 Abs 1 ZPO, § 121 Abs 3 ZPO, § 121 Abs 4 ZPO
    Beiordnung des am Wohnsitz des Antragstellers ansässigen Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 162 Abs. 1; VwGO § 162 Abs. 2 S. 1
    Nichtbeschränkung eines Rechtsanwalts auf die Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts im verwaltungsgerichtlichen Prozesskostenhilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht im Gerichtsbezirk ansässige Rechtsanwalt - und die Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 839
  • DÖV 2015, 716
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Sachsen, 11.04.2011 - 2 D 69/10

    Prozesskostenhilfe, Voraussetzungen der Beiordnung eines auswärtigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 11 S 124/15
    Dementsprechend ist jedenfalls in verwaltungsgerichtlichen Prozesskostenhilfeverfahren (ebenso für zivilgerichtliche Verfahren: Musielak, a.a.O., § 121 Rn. 18a, m.w.N.; Lissner/Dietrich/Eilzer/Germann/Kessel, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 2. Aufl. 2014, Rn. 630) auch ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt in der Regel dann unbeschränkt beizuordnen, wenn dieser am Wohnsitz des Antragstellers oder in dessen Nähe ansässig ist (Sächs. OVG, Beschluss vom 11.04.2011 - 2 D 69/10 - juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.01.2008 - 11 S 1422/07 - Bayer. VGH, Beschluss vom 30.11.2006 - 12 C 06.1924 - juris; Thür. OVG, Beschluss vom 23.04.2001 - 3 KO 827/98 -, juris; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschluss vom 30.05.1989 - 13 E 35/89 - juris; Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 166 Rn. 41).

    Außerdem werden ohnehin im Regelfall durch die Beiordnung des auswärtigen, aber am Wohnsitz des Antragstellers niedergelassenen Rechtsanwalts keine höheren Kosten verursacht (so VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.01.2008 - 11 S 1422/07 - m.w.N.; vgl. auch Sächs. OVG, Beschluss vom 11.04.2011 - 2 D 69/10 - juris; ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 05.04.2005 - 2 WF 110/05 - juris; Bader u.a., VwGO, a.a.O., § 166 Rn. 41, m.w.N.).

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 11 S 124/15
    Auch ein "vernünftiger und kostenbewusster Beteiligter", der weit entfernt vom zuständigen Gericht wohnt, wird daher eher einen Prozessbevollmächtigten mit Kanzleisitz an seinem Wohnort mandatieren als einen im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalt (ausführlich dazu BGH, Beschluss vom 16.10.2002 - VIII ZB 30/02 - juris, Rn. 15 ff.).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 85/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 11 S 124/15
    Im Übrigen ist auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht im Gerichtsbezirk, aber am Wohnort der Partei ansässigen Rechtsanwalts unter bestimmten Voraussetzungen zu bejahen (BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - V ZB 85/06 - juris; vgl. dazu Musielak, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 121 Rn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 17 W 30/05

    Prozesskostenhilfe: Grundsätze für die eingeschränkte Beiordnung und die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 11 S 124/15
    Nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2011 - 4 WF 116/11 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 28.06.2010 - 19 W 18/10 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.07.2005 - 17 W 30/05 - juris; vgl. dazu Musielak, a.a.O., § 121 Rn. 18 ff., 18c ) ist in solchen Fällen, in denen dem Antragsteller andernfalls zusätzlich ein Verkehrsanwalt nach § 121 Abs. 4 ZPO beizuordnen wäre, zwar grundsätzlich auch ein auswärtiger Anwalt mit Kanzlei am Wohnsitz des Antragstellers beizuordnen.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2006 - 13 S 1799/06

    Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 11 S 124/15
    Der Kläger ist hinsichtlich der im Prozesskostenhilfebeschluss des Verwaltungsgerichts vom 11.12.2014 erfolgten Beschränkung der Beiordnung seiner Prozessbevollmächtigten "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts" selbst beschwerdebefugt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.10.2006 - 13 S 1799/06 - NVwZ-RR 2007, 211; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.11.2012 - 3 O 66/12, juris; jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.04.2005 - 2 WF 110/05

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen, auswärtigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 11 S 124/15
    Außerdem werden ohnehin im Regelfall durch die Beiordnung des auswärtigen, aber am Wohnsitz des Antragstellers niedergelassenen Rechtsanwalts keine höheren Kosten verursacht (so VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.01.2008 - 11 S 1422/07 - m.w.N.; vgl. auch Sächs. OVG, Beschluss vom 11.04.2011 - 2 D 69/10 - juris; ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 05.04.2005 - 2 WF 110/05 - juris; Bader u.a., VwGO, a.a.O., § 166 Rn. 41, m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.06.2011 - 4 WF 116/11

    Voraussetzungen der Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht niedergelassenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 11 S 124/15
    Nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2011 - 4 WF 116/11 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 28.06.2010 - 19 W 18/10 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.07.2005 - 17 W 30/05 - juris; vgl. dazu Musielak, a.a.O., § 121 Rn. 18 ff., 18c ) ist in solchen Fällen, in denen dem Antragsteller andernfalls zusätzlich ein Verkehrsanwalt nach § 121 Abs. 4 ZPO beizuordnen wäre, zwar grundsätzlich auch ein auswärtiger Anwalt mit Kanzlei am Wohnsitz des Antragstellers beizuordnen.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2015 - 9 S 2040/14

    PKH; Beiordnung eines weiteren Rechtsanwalts aus dem Gerichtsbezirk als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 11 S 124/15
    Er soll aber nicht besser gestellt sein als ein "Bemittelter", sondern lediglich Kosten erstattet bekommen, welche auch ein vernünftiger und kostenbewusster Beteiligter aufwenden würde (Bayer. VGH, Beschluss vom 05.03.2010 - 19 C 10.236 - juris, vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.02.2015 - 9 S 2040/14 - juris).
  • KG, 28.06.2010 - 19 W 18/10

    Prozesskostenhilfe: Beschränkte Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 11 S 124/15
    Nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2011 - 4 WF 116/11 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 28.06.2010 - 19 W 18/10 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.07.2005 - 17 W 30/05 - juris; vgl. dazu Musielak, a.a.O., § 121 Rn. 18 ff., 18c ) ist in solchen Fällen, in denen dem Antragsteller andernfalls zusätzlich ein Verkehrsanwalt nach § 121 Abs. 4 ZPO beizuordnen wäre, zwar grundsätzlich auch ein auswärtiger Anwalt mit Kanzlei am Wohnsitz des Antragstellers beizuordnen.
  • OVG Thüringen, 23.04.2001 - 3 KO 827/98
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 11 S 124/15
    Dementsprechend ist jedenfalls in verwaltungsgerichtlichen Prozesskostenhilfeverfahren (ebenso für zivilgerichtliche Verfahren: Musielak, a.a.O., § 121 Rn. 18a, m.w.N.; Lissner/Dietrich/Eilzer/Germann/Kessel, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 2. Aufl. 2014, Rn. 630) auch ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt in der Regel dann unbeschränkt beizuordnen, wenn dieser am Wohnsitz des Antragstellers oder in dessen Nähe ansässig ist (Sächs. OVG, Beschluss vom 11.04.2011 - 2 D 69/10 - juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.01.2008 - 11 S 1422/07 - Bayer. VGH, Beschluss vom 30.11.2006 - 12 C 06.1924 - juris; Thür. OVG, Beschluss vom 23.04.2001 - 3 KO 827/98 -, juris; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschluss vom 30.05.1989 - 13 E 35/89 - juris; Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 166 Rn. 41).
  • VGH Bayern, 05.03.2010 - 19 C 10.236

    Prozesskostenhilfe; Frage der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2012 - 3 O 66/12
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1989 - 13 E 35/89
  • VGH Bayern, 30.11.2006 - 12 C 06.1924
  • OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20

    Eingliederungshilfe in Form eines persönlichen Budgets - Beurteilungsspielraum;

    Der Kanzleisitz des beigeordneten Rechtsanwalts befindet sich weder im Land Bremen noch in der Nähe des Wohnsitzes des Antragstellers (vgl. zu diesen Anforderungen für eine unbeschränkte Beiordnung OVG Bremen, Beschl. v. 13.06.2019 - 1 PA 63/19, n.V.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.04.2015 - 11 S 124/15, juris Rn. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2017 - L 7 SO 2285/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beschränkung der Beiordnung

    Die Vorschrift des § 121 Abs. 3 ZPO soll sicherstellen, dass ein Prozesskostenhilfeberechtigter nicht besser gestellt wird als ein kostenbewusster und vernünftiger Prozessbeteiligter, der seine Prozesskosten selbst tragen muss (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof [VGH], Beschluss vom 19. Juni 2017 - 10 C 17.1076 - juris Rn.11; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. April 2015 - 11 S 124/15 - juris Rn. 2 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung ist dies etwa bei Entfernungen von über 600 Kilometern (OLG Köln, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 14 WF 284/06 - juris Rn. 2), bei einer Distanz zwischen Berlin und Baden-Württemberg (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. April 2015 - 11 S 124/15 - juris Rn. 5) oder einer Fahrzeit von drei Stunden für Hin- und Rückfahrt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 16 WF 22/13 - juris Rn. 12) angenommen worden.

  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2017 - L 7 SO 2285.17

    Anspruch auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten im sozialgerichtlichen

    Die Vorschrift des § 121 Abs. 3 ZPO soll sicherstellen, dass ein Prozesskostenhilfeberechtigter nicht besser gestellt wird als ein kostenbewusster und vernünftiger Prozessbeteiligter, der seine Prozesskosten selbst tragen muss (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof [VGH], Beschluss vom 19. Juni 2017 - 10 C 17.1076 - juris Rn.11; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. April 2015 - 11 S 124/15 - juris Rn. 2 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung ist dies etwa bei Entfernungen von über 600 Kilometern (OLG Köln, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 14 WF 284/06 - juris Rn. 2), bei einer Distanz zwischen Berlin und Baden-Württemberg (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. April 2015 - 11 S 124/15 - juris Rn. 5) oder einer Fahrzeit von drei Stunden für Hin- und Rückfahrt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 16 WF 22/13 - juris Rn. 12) angenommen worden.

  • VGH Bayern, 18.01.2021 - 10 C 20.2800

    PKH-Beschwerde in aufenthaltsrechtlicher Angelegenheit

    § 121 Abs. 3 ZPO soll sicherstellen, dass ein Prozesskostenhilfeberechtigter nicht bessergestellt wird als ein kostenbewusster und vernünftiger Prozessbeteiligter, der seine Prozesskosten selbst tragen muss (VGH BW, B.v. 30.4.2015 - 11 S 124/15 - juris Rn. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 19 AS 2116/17

    Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten nur zu den Bedingungen eines

    Der Kanzleisitz des beigeordneten Rechtsanwalts befindet sich nicht am Wohnsitz des Klägers oder in dessen Nähe (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - V ZB 85/06 - ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.04.2015 - 11 S 124/15 -, m.w.N.), vielmehr beträgt die Entfernung zwischen dem Wohnsitz des Klägers und dem Kanzleisitz des beigeordneten Rechtsanwalts ca. 280 km.
  • VGH Bayern, 19.06.2017 - 10 C 17.1076

    Keine Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen

    Die Vorschrift des § 121 Abs. 3 ZPO soll sicherstellen, dass ein Prozesskostenhilfeberechtigter nicht besser gestellt wird als ein kostenbewusster und vernünftiger Prozessbeteiligter, der seine Prozesskosten selbst tragen muss (VGH BW, B.v. 30.4.2015 - 11 S 124/15 - juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2019 - 13 PA 65/19

    Streit um die Beschränkung der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Denn nach allgemeiner Auffassung werden die Reisekosten eines am Wohnort der Partei oder in dessen Nähe ansässigen Rechtsanwalts im Rahmen des § 162 Abs. 1 VwGO regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen angesehen, da § 162 Abs. 1 VwGO nicht eine § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO entsprechende Einschränkung enthält (vgl. nur: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.4.2015 - 11 S 124/15 -, juris; Sächsisches OVG, Beschl. v. 11.4.2011 - 2 D 69/10 -, juris; Bayerischer VGH, Beschl. v. 30.11.2006 - 12 C 06.1924 -, juris; Thüringer OVG, Beschl. v. 23.4.2001 - 3 KO 827/98 -, juris; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 141; jew. m.w.N.).
  • VG Freiburg, 27.01.2016 - A 5 K 570/13

    Erstattung fiktiver Reisekosten des Prozessbevollmächtigten

    Dementsprechend erfolgt eine Beiordnung eines außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Rechtsanwalts im Allgemeinen nur zu den Bedingungen eines im Bezirk des Gerichts ansässigen Rechtsanwalts und erhält dieser Reisekosten nur, aber immerhin, ab der am weitesten vom Gerichtsort entfernten Gemeinde (weitergehend, für eine Beiordnung auch des nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwalts am oder in der Nähe des außerhalb des Gerichtsbezirks gelegenen Wohnorts des Klägers, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.04.2015 - 11 S 124/15 -, NVwZ-RR 2015, 839).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2015 - 6 Ta 148/15

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Beiordnung, Beschränkung der,

    c) Die von den Prozessbevollmächtigten der Klägerin angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 30.04.2015 - 11 S 124/15 -) führt zu keiner anderen Beurteilung.
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