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   BSG, 19.10.1990 - 11 S 9/90   

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BSG, 19.10.1990 - 11 S 9/90 (https://dejure.org/1990,25066)
BSG, Entscheidung vom 19.10.1990 - 11 S 9/90 (https://dejure.org/1990,25066)
BSG, Entscheidung vom 19. Oktober 1990 - 11 S 9/90 (https://dejure.org/1990,25066)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 29.09.2017 - B 13 SF 8/17 S

    Anwendbarkeit des § 66 GKG in den Fällen des "Kostenregimes" nach §§ 183 ff

    Hingegen hat das BSG zur Vorgängervorschrift in § 130 BRAGebO (in der bis zum 30.6.1994 geltenden Fassung, dh noch vor Einfügung der dem § 59 Abs. 2 S 4 RVG aF entsprechenden Regelung in § 130 Abs. 2 S 4 BRAGebO nF) entschieden, dass sich die Geltendmachung des auf die Staatskasse übergegangenen Anspruchs in der Sozialgerichtsbarkeit nach § 189 SGG richte und deshalb die fristgebundene Erinnerung nach § 189 Abs. 2 S 2 SGG (ohne Beschwerdemöglichkeit) eröffnet sei (BSG Beschluss vom 19.10.1990 - 11 S 9/90 - Juris RdNr 5).

    Macht die Staatskasse einen auf sie nach § 59 Abs. 1 S 1 RVG übergegangenen Anspruch gegen den in der Hauptsache kostenerstattungspflichtigen Gegner (§ 73a Abs. 1 S 1 SGG iVm § 126 Abs. 1 ZPO) geltend, so sind auf eine Erinnerung gegen diesen Kostenansatz die an den Rechtsanwalt gezahlten Gebühren und Auslagen zu überprüfen (BSG Beschluss vom 19.10.1990 - 11 S 9/90 - Juris RdNr 5; s auch BGH Beschluss vom 12.10.1977 - IV ZR 134/75 - Juris RdNr 4) .

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2018 - L 2 AS 375/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Rechtsbehelfe gegen den

    Zu der bis zum 30. Juni 1994 geltenden Rechtslage war bereits anerkannt, dass hinsichtlich der Rechtsmittel auf die Vorschrift des § 189 SGG zurückzugreifen ist (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 19. Oktober 1990 - 11 S 9/90 - zitiert nach juris).

    Zumal der Beschwerdegegner, der im PKH-Festsetzungsverfahren nicht beteiligt worden ist, berechtigt ist, gegen die Erhebung des nach § 59 RVG übergegangen Anspruchs materielle-rechtliche Einwendungen zu erheben (vgl. hierzu auch BSG, Beschluss vom 19. Oktober 1990 - 11 S 9/90, Rn. 5 - zitiert nach juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 7 AS 34/17
    Zu der bis zum 30. Juni 1994 geltenden Rechtslage war anerkannt, dass hinsichtlich der Rechtsmittel auf die Vorschrift des § 189 SGG zurückzugreifen ist (vgl. BSG, Beschluss vom 19. Oktober 1990 - 11 S 9/90 - juris RdNr. 3).

    Denn es handelt sich bei der Beschwerde gegen die PKH-Festsetzung und der Beschwerde gegen die Festsetzung des auf die Staatskasse übergegangenen Anspruchs nach § 59 RVG um unterschiedliche Verfahren, in denen es zu unterschiedlichen Entscheidungszeitpunkten und divergierenden Entscheidungen kommen kann (ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - L 2 AS 375/16 B - juris RdNr. 38), zumal der Beschwerdegegner, der im PKH-Festsetzungsverfahren nicht beteiligt worden ist, berechtigt ist, gegen die Erhebung des nach § 59 RVG übergegangen Anspruchs materielle-rechtliche Einwendungen zu erheben (vgl. hierzu auch BSG, Beschluss vom 19. Oktober 1990 - 11 S 9/90 - juris RdNr. 5).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2019 - L 39 SF 235/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, richtet sich jedoch sowohl der Ansatz der nach § 59 Abs. 1 RVG übergegangenen Ansprüche als auch ein Rechtsbehelf gegen die Geltendmachung solcher Ansprüche in den Fällen des § 183 SGG nach § 189 SGG (Beschluss vom 29. September 2017, B 13 SF 8/17 S, Rn. 14; vgl. ebenso zu § 130 der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung in der bis zum 30. Juni 1994 geltenden Fassung: Beschluss vom 19. Oktober 1990, 11 S 9/90, Rn. 4-5).
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