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   LAG Köln, 30.09.2020 - 11 Ta 161/18   

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https://dejure.org/2020,36349
LAG Köln, 30.09.2020 - 11 Ta 161/18 (https://dejure.org/2020,36349)
LAG Köln, Entscheidung vom 30.09.2020 - 11 Ta 161/18 (https://dejure.org/2020,36349)
LAG Köln, Entscheidung vom 30. September 2020 - 11 Ta 161/18 (https://dejure.org/2020,36349)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 604/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Geschlecht - Alter - ethnische

    Auszug aus LAG Köln, 30.09.2020 - 11 Ta 161/18
    Dieser Umstand erlaubt keinen Rückschluss auf eine Präferenz des Arbeitgebers für männliche Bewerber (BAG, Urt. v. 23.11.2017 - 8 AZR 604/16 - m. w. N.).

    Die Klägerin hat auch nicht schlüssig dargetan, dass erst die geforderte, aber verweigerte Auskunft es ihr ermöglicht, eine gegen § 7 AGG verstoßende Benachteiligung entsprechend der Beweislastregel des § 22 AGG nachzuweisen oder plausibel vorgetragen, aus welchen Gründen gerade die Verweigerung der Auskunft für sich allein betrachtet oder in der Gesamtschau aller Umstände die Vermutung einer Benachteiligung begründet (vgl. hierzu: BAG, Urt. v. . v. 23.11.2017 - 8 AZR 604/16 - m. w. N).

  • LAG Baden-Württemberg, 15.01.2016 - 19 Sa 27/15

    Stellenanzeige - Altersdiskriminierung - junges hochmotiviertes Team

    Auszug aus LAG Köln, 30.09.2020 - 11 Ta 161/18
    Dieser Umstand kann viele Gründe haben, etwa den, dass sich auf diesem Sektor mehr Männer als Frauen bewerben (vgl. etwa: LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.11.2017 - 5 Sa 381/17 - LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 - m. w. N.).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus LAG Köln, 30.09.2020 - 11 Ta 161/18
    Hinreichende Erfolgsaussicht liegt bereits dann vor, wenn der von der Antragstellerin vertretene Rechtsstandpunkt auf Grund ihrer Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest vertretbar erscheint und in tatsächlicher Hinsicht die Möglichkeit einer Beweisführung besteht (BGH, Beschl. v. 14.12.1993- VI ZR 235/92 - Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 114 ZPO, Rn. 22 ff. m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2017 - 5 Sa 381/17

    Benachteiligung im Bewerbungsverfahren - Prozessunfähigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 30.09.2020 - 11 Ta 161/18
    Dieser Umstand kann viele Gründe haben, etwa den, dass sich auf diesem Sektor mehr Männer als Frauen bewerben (vgl. etwa: LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.11.2017 - 5 Sa 381/17 - LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 - m. w. N.).
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