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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 11 U 169/20 (Kart)   

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OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 11 U 169/20 (Kart) (https://dejure.org/2022,9361)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.04.2022 - 11 U 169/20 (Kart) (https://dejure.org/2022,9361)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. April 2022 - 11 U 169/20 (Kart) (https://dejure.org/2022,9361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kein Schadenersatz wegen unterlassener Nominierung zu internationalen Sportwettkämpfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Schadenersatz wegen unterlassener Nominierung zu internationalen Sportwettkämpfen

  • rechtsportal.de

    Kein Schadenersatz wegen unterlassener Nominierung zu internationalen Sportwettkämpfen

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Schadensersatz - Kein Schadensersatz wegen unterlassener Nominierung zu internationalen Sportwettkämpfen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für Beachvolleyballerinnen wegen unterlassener Nominierung zu internationalen Sportwettkämpfen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • tp-presseagentur.de (Pressemitteilung)

    Kein Schadensersatz wegen unterlassener Nominierung zu internationalen Sportwettkämpfen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Frankfurt am Main: Kein Schadensersatz wegen unterlassener Nominierung zu internationalen Sportwettkämpfen - Beachvolleyballerinnen scheitern mit Schadensersatzklage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2022, 260
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.05.2004 - III ZB 53/03

    Voraussetzungen der Aufhebung eines Schiedsspruchs; Rechtsnatur der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 11 U 169/20
    Sind hingegen Abhängigkeiten angelegt oder läuft das "Schiedsverfahren" gar auf ein Richten des Vereins oder Verbands in eigener Sache hinaus, liegt schon begrifflich nicht Schiedsgerichtsbarkeit, sondern Organhandeln vor (BGH, Beschluss vom 27.5.2004 - III ZB 53/03 Rn. 18, zit. nach juris).

    Ist von vornherein nicht Streitentscheidung durch ein (wirkliches) Schiedsgericht, sondern bloße Vereins- oder Verbandsgerichtsbarkeit vorgezeichnet, scheidet die Anwendung der §§ 1025 ff ZPO insgesamt aus (BGH, Beschluss vom 27.5.2004 - III ZB 53/03 Rn. 18, zit. nach juris).

    Vorliegend ergibt sich nach der Gesamtschau, auch unter Berücksichtigung der für das Schiedsverfahren nach der Schiedsvereinbarung vorgesehenen Verfahrensordnung, dass das Schiedsgericht nach der Schiedsvereinbarung nicht auf eine Streitentscheidung durch ein unabhängiges und unparteiliches Schiedsgericht ausgerichtet und daher kein Schiedsgericht iSv §§ 1025ff. ZPO ist (für die Berücksichtigung der Verfahrensordnung insoweit vgl. etwa BGH, Urteil vom 1.3.2007 - III ZR 164/06; Urteil vom 27.5.2004 - III ZB 53/03):.

  • BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15

    Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 11 U 169/20
    Sowohl der BGH (Urteil vom 7.6.2016 - KZR 6/15 - Pechstein) als auch der EGMR (Urteil vom 2.10.2018 - 40575/10, 67474/10 - Fall Pechstein) seien nicht grundsätzlich davon ausgegangen, dass durch die Bestimmung des Internationalen Sportgerichtshofs CAS in der Schiedsabrede Schutzrechte des Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzt sein könnten, weil beim CAS die Sportler als Partei keinen Einfluss auf die Bestimmung des Vorsitzenden hätten.

    Dementsprechend liegt ein "echtes" Schiedsgericht, mit dem der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten wirksam ausgeschlossen werden kann, nur dann vor, wenn das zur Entscheidung berufene Schiedsgericht eine unabhängige und neutrale Instanz darstellt (BGH, Urteil vom 7.6.2016 - KZR 6/15 Rn. 24).

    Ohne Erfolg macht der Beklagte insoweit geltend, ein vergleichbares Prinzip für die Bestellung des Vorsitzenden bestehe auch beim CAS, der nach der einhelligen Auffassung der Gerichte (etwa: BGH, Urteil vom 7.6.2016 - KZR 6/15 Rn. 30ff. und EGMRK) ein "echtes" Schiedsgericht sei.

  • LG Frankfurt/Main, 07.10.2020 - 6 O 457/19

    Schadensersatz für Profisportlerinnen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 11 U 169/20
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 7.10.2020 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (AZ 2-06 O 457/19) teilweise abgeändert.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2-06 O 457/19 die Klage abzuweisen.

  • BGH, 13.10.2015 - II ZR 23/14

    Auslegung von Nominierungsrichtlinien eines Sportverbands und Schadensersatz für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 11 U 169/20
    Bei der gebotenen rechtlichen Prüfung ist ein nur eingeschränkter gerichtlicher Prüfungsmaßstab zu berücksichtigen: Nominierungsrichtlinien werden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als "Sportregeln im weiteren Sinne" angesehen und dem sog. Verbandsrecht zugeordnet (BGH Urteil vom 13.5.2015 - II ZR 23/14).
  • BGH, 01.03.2007 - III ZR 164/06

    Rechtsfolgen einer unangemessenen Einschränkung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 11 U 169/20
    Vorliegend ergibt sich nach der Gesamtschau, auch unter Berücksichtigung der für das Schiedsverfahren nach der Schiedsvereinbarung vorgesehenen Verfahrensordnung, dass das Schiedsgericht nach der Schiedsvereinbarung nicht auf eine Streitentscheidung durch ein unabhängiges und unparteiliches Schiedsgericht ausgerichtet und daher kein Schiedsgericht iSv §§ 1025ff. ZPO ist (für die Berücksichtigung der Verfahrensordnung insoweit vgl. etwa BGH, Urteil vom 1.3.2007 - III ZR 164/06; Urteil vom 27.5.2004 - III ZB 53/03):.
  • OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 11 U 26/17

    Rechtmäßigkeitsprüfung einer Dopingsperre auf CAS beschränkbar

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 11 U 169/20
    Damit ist der Beklagte insoweit Normadressat der §§ 18, 19 GWB (vgl. Senat, Urteil vom 21.12.2017 - 11 U 26/17 (Kart) - Berufsradrennfahrer).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2000 - 11 U (Kart) 36/00

    Einstweilige Verfügung auf Zulassung zur Fußballbundesliga: Zulassungsablehnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 11 U 169/20
    Zudem ist auch bei sozial mächtigen Verbänden wie hier dem Beklagten - unter Berücksichtigung der Verbandsautonomie ein Beurteilungsspielraum zu beachten und darf nicht ohne weiteres die Überzeugung des Gerichts und seine Wertmaßstäbe an die Stelle derjenigen des Verbandes gesetzt werden (vgl. zu alledem: Senat, Urteil vom 18.7.2000 - 11 U 36/00 Rn. 33 ff. mwN, zit. nach juris.).
  • EGMR, 02.10.2018 - 40575/10

    Claudia Pechstein scheitert mit Klage gegen den Sportgerichtshof Cas

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 11 U 169/20
    Sowohl der BGH (Urteil vom 7.6.2016 - KZR 6/15 - Pechstein) als auch der EGMR (Urteil vom 2.10.2018 - 40575/10, 67474/10 - Fall Pechstein) seien nicht grundsätzlich davon ausgegangen, dass durch die Bestimmung des Internationalen Sportgerichtshofs CAS in der Schiedsabrede Schutzrechte des Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzt sein könnten, weil beim CAS die Sportler als Partei keinen Einfluss auf die Bestimmung des Vorsitzenden hätten.
  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 11 U 169/20
    Zwar kann eine Unterwerfung durch rechtsgeschäftlichen Einzelakt in der Praxis häufig auch dadurch erfolgen, dass der Sportler auf seinen Antrag bei dem für seine Sportart zuständigen Verband eine generelle Start- oder Spielerlaubnis (Sportler- oder Spielerpass bzw. Spielerausweis oder Lizenz) erwirbt, bei deren Erhalt er verspricht, bei seiner sportlichen Betätigung die von dem Verband für die Ausübung dieser Sportart aufgestellten Regeln zu beachten und sich im Fall von Regelverstößen dessen Sanktionen zu unterstellen (BGH, Urteil vom 28.11.1994 - II ZR 11/94 Rn. 20, zit. nach juris).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 141/90

    Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Schiedsklausel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 11 U 169/20
    Das Landgericht gehe auch zu Unrecht davon aus, dass das Schiedsgericht zwangsläufig aus Juristen bestehen müsse; dies werde den Besonderheiten der Sportgerichtsbarkeit nicht gerecht und könne aus der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des BGH (Urteil vom 10.10.1991 - III ZR 141/90) nicht entnommen werden.
  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

  • OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00

    Verhältnis der staatlichen zur Verbandsgerichtsbarkeit und Umfang der

  • BGH, 10.12.2019 - II ZR 417/18

    Anspruch auf Zulassung einer 1. Herrenmannschaft zur Teilnahme am Spielbetrieb

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.03.2021 - 11 U 169/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,17222
OLG Hamm, 17.03.2021 - 11 U 169/20 (https://dejure.org/2021,17222)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.03.2021 - 11 U 169/20 (https://dejure.org/2021,17222)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. März 2021 - 11 U 169/20 (https://dejure.org/2021,17222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Reinigungspflicht, Winterdienst, Übertragung, Anlieger, öffentliche Straße, Widmung

  • rechtsportal.de

    StrReinG NRW § 1; StrReinG NRW § 4
    Schadensersatzanspruch nach einem Glätteunfall wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung; Übertragung der Reinigungspflicht und Winterwartung für eine dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße auf Anlieger

  • rechtsportal.de

    StrReinG NRW § 1; StrReinG NRW § 4
    Schadensersatzanspruch nach einem Glätteunfall wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung; Übertragung der Reinigungspflicht und Winterwartung für eine dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße auf Anlieger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 820
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.1996 - 9 A 3703/93

    Zulässigkeit und teilweise Unbegründetheit einer Berufung; Widerspruch gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2021 - 11 U 169/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ist für die Auslegung des Straßenbegriffs im straßenreinigungsrechtlichen Sinne aber auf die straßenrechtlichen Begriffskategorien zurückzugreifen (OVG NRW, Urteil vom 18.03.1996, 9 A 3703/93 - Rz 28 m.w.Nw.; OVG NRW, Urteil vom 12.02.2016, 9 A 2906/12 - Rz. 25 f. juris).

    Das heißt, dass die Legaldefinitionen des § 2 StrWG NRW auch für das StrReinG NW gelten (so OVG NRW, Urteil vom 18.03.1996, 9 A 3703/93 für § 2 Abs. 2 Nr. 1 b StrWG NRW).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2016 - 9 A 2906/12

    Erhebung von Straßenreinigungsgebühren durch die Gemeinde gegenüber den

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2021 - 11 U 169/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ist für die Auslegung des Straßenbegriffs im straßenreinigungsrechtlichen Sinne aber auf die straßenrechtlichen Begriffskategorien zurückzugreifen (OVG NRW, Urteil vom 18.03.1996, 9 A 3703/93 - Rz 28 m.w.Nw.; OVG NRW, Urteil vom 12.02.2016, 9 A 2906/12 - Rz. 25 f. juris).
  • VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 K 3718/10

    Mangelnde Einstufbarkeit eines privaten ungewidmeten Weges als eigenständige

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2021 - 11 U 169/20
    Dabei kommt der Widmung konstitutive Wirkung zu, so dass allein die Benutzung der Verkehrsfläche durch die Allgemeinheit nicht zu deren Einstufung als öffentliche Straße führt (VG Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2011, 17 K 3718/10 - Rz. 24; Hengst/ Majchorek, Kommentar zum Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, § 6 Anm. 1).
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