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   OLG Hamburg, 28.04.2000 - 11 U 65/99   

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https://dejure.org/2000,17456
OLG Hamburg, 28.04.2000 - 11 U 65/99 (https://dejure.org/2000,17456)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.04.2000 - 11 U 65/99 (https://dejure.org/2000,17456)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. April 2000 - 11 U 65/99 (https://dejure.org/2000,17456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 328, 675 Abs. 2, § 826
    Haftung eines Treuhänders gegenüber Anlegern wegen eines fehlerhaften Emissionsprospektes

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 2001, 299
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 13.05.2004 - III ZR 368/03

    Pflichten eines als Treuhänder in die Abwicklung von Börsentermingeschäften

    aa) Die Auslegung der Vereinbarung zwischen der M.H.F. und dem Beklagten über die Abwicklung der Einzahlungen durch den Tatrichter als Vertrag zugunsten der Einzahler/Anleger (§ 328 BGB; vgl. Senatsurteile vom 1. Dezember 1994 - III ZR 93/93 - NJW 1995, 1025 und vom 30. Oktober 2003 - III ZR 344/02 - WM 2003, 2382, 2383) oder jedenfalls als Vertrag mit Schutzwirkung zu deren Gunsten (vgl. Senatsurteil vom 11. Oktober 2001 - III ZR 288/00 - WM 2001, 2262, 2266; OLG Hamburg WM 2001, 299, 302; Palandt/Heinrichs BGB 63. Aufl. § 328 Rn. 16 ff, 17a, 34) ist möglich.
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 24 U 182/14

    Voraussetzungen der Schutzwirkung eines Anwaltsvertrages zu Gunsten Dritter

    Hat ein Vertrag Schutzwirkung zugunsten Dritter, folgt aus der besonderen Stellung des Anwalts auch die Pflicht, auf typische Gefahren und regelwidrige Umstände hinzuweisen, die ihm bekannt waren oder bekannt sein mussten (vgl. OLG Hamburg v. 28.04.2000, 11 U 65/99, Rn. 17, juris).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2012 - 7 U 128/11

    Schadenersatz wegen Beteiligung an Medienfonds

    38 Der MVKV ist daher als Vertrag zugunsten Dritter aufzufassen, denn ein solcher Vertrag liegt auch vor, wenn die Auslegung ergibt, dass einem Dritten ein Anspruch zugewendet werden soll, auch ohne dass dies ausdrücklich ausgesprochen wird (vgl. betreffend den Treuhandvertrag eines Mittelverwendungskontrolleurs OLG Hamburg WM 2001, 299).
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