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   BPatG, 11.11.2021 - 11 W (pat) 5/21   

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https://dejure.org/2021,59724
BPatG, 11.11.2021 - 11 W (pat) 5/21 (https://dejure.org/2021,59724)
BPatG, Entscheidung vom 11.11.2021 - 11 W (pat) 5/21 (https://dejure.org/2021,59724)
BPatG, Entscheidung vom 11. November 2021 - 11 W (pat) 5/21 (https://dejure.org/2021,59724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Künstliche Intelligenz kann nicht Erfinder im Sinne von § 37 Abs. 1 PatG sein - nur natürlicher Person und nicht KI kann "Erfinderehre" zuteilwerden

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 1213
  • GRUR Int. 2022, 1185
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 155/03

    Haftetikett

    Auszug aus BPatG, 11.11.2021 - 11 W (pat) 5/21
    Da die Äußerung von Rechtsmeinungen nicht der Wahrheitspflicht unterliegt (vgl. z. B. Schulte/ Schell , PatG, 10. Aufl., § 124 Rn. 7; Hofmeister in Fitzner/Lutz/Bodewig, PatKomm, 4. Aufl., PatG § 124 Rn. 2; BGH GRUR 2006, 754, 756, Rn. 18 - "Haftetikett"), besteht für den Anmelder auch insoweit kein rechtliches Hindernis, sich selbst als Erfinder zu benennen.
  • BGH, 07.05.2019 - X ZB 9/18

    Abstandsberechnungsverfahren - Zuständigkeit für patentrechtliche

    Auszug aus BPatG, 11.11.2021 - 11 W (pat) 5/21
    aa) Der erkennende Senat, der durch die eingelegte Beschwerde für die Durchführung der Offensichtlichkeitsprüfung nach § 42 PatG zuständig geworden ist (vgl. BGH GRUR 2019, 766, 767 - "Abstandsberechnungsverfahren"), wird vorliegend - entgegen der Auffassung des Anmelders - nicht durch den besonderen Charakter der Offensichtlichkeitsprüfung an einer Entscheidung zum Nachteil des Anmelders gehindert.
  • BGH, 19.11.2002 - X ZB 23/01

    Zu einer Gebrauchsmusteranmeldung in Plattdeutsch

    Auszug aus BPatG, 11.11.2021 - 11 W (pat) 5/21
    Das DPMA hat im Bereich seiner Publikationen hinsichtlich der zu veröffentlichenden Daten einen gewissen Ermessenspielraum, der losgelöst von etwaigen Anmeldebestimmungen besteht (vgl. BGH GRUR 2003, 226, 227 - "Läägeunnerloage").
  • BGH, 19.01.2016 - X ZR 141/13

    Patentfähigkeit der Bereitstellung einer für ein Humanprotein codierenden

    Auszug aus BPatG, 11.11.2021 - 11 W (pat) 5/21
    Der Anmelder übersieht allerdings, dass es nach deutschem Recht für die Beurteilung, ob eine Erfindung vorliegt und im Sinne von § 4 PatG auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ohne Belang ist, auf welchen tatsächlichen Werdegang die Erfindung sich gründet und ob benannte Personen in zutreffender Weise als Erfinder anzusehen sind; eine Erfindung wird nach objektiven Gesichtspunkten beurteilt, sodass es gleichgültig ist, ob sie auf bewusstem Denken, systematischem Arbeitseinsatz mit planmäßigen Versuchen oder lediglich auf der Ausnutzung zufällig aufgedeckter, naturgesetzlicher Zusammenhänge beruht oder - wie hier - auf den Einsatz von KI (vgl. Busse/ Keukenschrijver , PatG, 9. Aufl., § 4 Rn. 13; BGH GRUR 2016, 475, 481 - "Rezeptortyrosinkinase").
  • BPatG, 10.01.2008 - 6 W (pat) 15/05
    Auszug aus BPatG, 11.11.2021 - 11 W (pat) 5/21
    Es trifft zu, dass sich eine Prüfung nach § 42 PatG darauf beschränkt, ob eine vorgelegte Erfinderbenennung gemessen an den Vorgaben von § 37 Abs. 1 PatG und § 7 PatV offensichtliche Mängel aufweist (vgl. BPatG GRUR 2009, 50, 52 - "Offensichtlichkeitsprüfung").
  • BPatG, 12.06.2012 - 33 W (pat) 58/10

    RDM - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "RDM (Kollektivmarke)" -

    Auszug aus BPatG, 11.11.2021 - 11 W (pat) 5/21
    Ferner geht der erkennende Senat zugunsten des Anmelders davon aus, dass dieser mit seinem Rechtsmittel nicht nur ein wissenschaftliches Interesse an der Klärung einer interessanten Rechtsfrage verfolgt, was seiner Beschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses die Zulässigkeit nehmen würde (vgl. BPatG GRUR 2013, 78 ff. - "RDM"; auch: Kubis in Fitzner/Lutz/Bodewig, PatRKomm, 4. Aufl., PatG § 73 Rn. 25), sondern nach wie vor einen Schutzrechtserwerb anstrebt und damit ein legitimes wirtschaftliches Interesse verfolgt.
  • BPatG, 21.06.2023 - 18 W (pat) 28/20
    Abweichend von der Entscheidung des 11. Senats vom 11. November 2021 in dem Verfahren 11 W (pat) 5/21 vertritt der Senat die Auffassung, dass die zusätzliche Angabe in der Erfinderbenennung gegen § 7 Abs. 2 PatV verstößt.
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