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   VGH Bayern, 12.03.2010 - 11 ZB 08.1495   

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VGH Bayern, 12.03.2010 - 11 ZB 08.1495 (https://dejure.org/2010,71590)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.03.2010 - 11 ZB 08.1495 (https://dejure.org/2010,71590)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. März 2010 - 11 ZB 08.1495 (https://dejure.org/2010,71590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    (Erfolgloser) Antrag auf Zulassung der Berufung;Unzulässigkeit der Klage gegen eine Entziehung der Fahrerlaubnis;Auslegung von Anträgen bzw. Rechtsbehelfen;Gleichzeitige Einlegung von Widerspruch bzw. Erhebung der Klage;Zur Ausübung des Wahlrechts zwischen Widerspruch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2010 - 11 ZB 08.1495
    Maßgebend ist der geäußerte Wille des Erklärenden, wie er aus der Erklärung und sonstigen Umständen für den Erklärungsempfänger erkennbar wird (vgl. BVerwG vom 27.4.1990 Az. 8 C 76/88).

    Bei der Ermittlung des wirklichen Willens ist nach anerkannter Auslegungsregel zugunsten des Bürgers davon auszugehen, dass er denjenigen Rechtsbehelf einlegen will, der nach Lage der Sache seinen Belangen entspricht und eingelegt werden muss, um den erkennbar angestrebten Erfolg zu erreichen (BVerwG vom 27.4.1990 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2010 - 11 ZB 08.1495
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12.12.2001 NJW 2002, 1137) sind bei der Auslegung von Anträgen und von bei einer Behörde einzulegenden Rechtsbehelfen ebenso wie bei der Auslegung von Prozesshandlungen die für die Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen des Bürgerlichen Rechts geltenden Rechtsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB) anzuwenden.
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 CS 08.1854

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 8 FeV; "personenbezogene

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2010 - 11 ZB 08.1495
    Nach diesen Maßstäben ist in dem Schreiben des Klägers, das er nach seinem Vortrag persönlich am 11. Oktober 2007 beim Landratsamt abgegeben hat und das den Eingangsstempel des Landratsamtes vom gleichen Tag trägt, ein - nach der Rechtsprechung des Senats nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AGVwGO grundsätzlich zulässiger (BayVGH vom 7.8.2008 BayVBl 2009, 111) - Widerspruch zu sehen.
  • BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 28.99

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Auslegung; Verstoß gegen allgemeine

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2010 - 11 ZB 08.1495
    Maßgeblich für den Inhalt eines Antrags oder Rechtsbehelfs ist daher, wie die Behörde ihn unter Berücksichtigung aller ihr erkennbaren Umstände nach Treu und Glauben zu verstehen hat (BVerwG vom 15.11.2007 Az. 8 C 28/99).
  • VG Schleswig, 18.10.2017 - 8 A 100/16

    Unzulässigkeit einer Untätigkeitsklage nach Ergehen eines bestandskräftigen

    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob ein während der Anhängigkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO ergangener Ablehnungsbescheid bzw. ein nachträglich ablehnender Widerspruchsbescheid automatisch in das Klageverfahren einbezogen wird oder ob es hierfür einer prozessualen Einbeziehungserklärung des Klägers innerhalb der Rechtsmittelfrist bedarf (für letzteres: VG Hannover, Urteil vom 28. Juni 2011 - 13 A 626/10 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 K 2161/08.GI zitiert nach VG Gießen, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 7 K 2360/11.GI -, juris, ebenso für eine verfrüht erhobene Untätigkeitsklage: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 2010 - 11 ZB 08.1495 -, juris, offengelassen für eine zulässigerweise erhobene Untätigkeitsklage; a.A.: Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 75 Rn. 21; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04. August 2010 - 2 A 796/09 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. September 2012 - 9 S 2153/11 -, juris; VG Gießen, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 7 K 2360/11.GI -, juris; VG Weimar, Urteil vom 10. Oktober 2001 - 6 K 2489/00.We -, juris).
  • VG Bayreuth, 29.06.2010 - B 5 S 10.530

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf; sachlicher Grund; Ermessensentscheidung

    Nachdem der Antragsteller mit Telefax vom 9. Juni 2010 gegen den Bescheid vom 14. Mai 2010 bei der Regierung von Oberfranken Widerspruch eingelegt hat, ist eine Anfechtungsklage (noch) unzulässig (§ 75 Satz 2 VwGO; siehe auch BayVGH, Beschluss vom 12. März 2010, Az. 11 ZB 08.1495).
  • VGH Bayern, 04.12.2019 - 7 B 18.1945

    Bescheid über das Nichtbestehen einer Hochschulprüfung

    Selbst dann, wenn man zugunsten der Klägerin davon ausgeht, dass ihr Schreiben vom 18. Oktober 2016 - entgegen seinem ausdrücklichen Wortlaut - nicht als erneute Klageerhebung, sondern als Einbeziehung des Widerspruchsbescheids in die bereits erhobene Untätigkeitsklage anzusehen war, ist diese Einbeziehung nicht fristgerecht (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2010 - 11 ZB 08.1495 - juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2012 - 9 S 2153/11

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Richtigkeitszweifel;

    Hier wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass in diesen Fällen die Einbeziehung in der Frist des § 74 VwGO erfolgen müsse (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 12.03.2010 - 11 ZB 08.1495 -, Juris Rn. 13 f.; Rennert, in: Eyermann , VwGO, 13. Aufl. 2010, § 75 Rn. 14; Funke-Kaiser, in: Bader u.a. (Hrsg.), VwGO, 5. Aufl. 2011, § 75 Rn. 15 f.; a.A. Bay. VGH, Beschluss vom 22.06.2007 - 4 B 06.1224 -, Juris Rn. 36; Bay. VGH.
  • VG Cottbus, 27.04.2020 - 6 K 76/16
    War die Klage mithin zunächst als Untätigkeitsklage zulässig, konnte diese als gewöhnliche Anfechtungsklage fortgeführt werden, nachdem der Widerspruchsbescheid vom 15. März 2016 ergangen und durch Erklärung der Klägerin vom 15. August 2016 wirksam in das Verfahren einbezogen wurde (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. März 2010 - 11 ZB 08.1495 -, juris Rn. 14; VG Hannover, Urteil vom 28. Juni 2011 - 13 A 626/10 -, juris Rn. 18; Kopp/Schenke, a.a.O, § 75 Rnrn.
  • VG Cottbus, 17.03.2022 - 6 K 1617/18

    Eigentumswechsel und die Erstattung eines Kanalanschlussbeitrages

    War die Klage mithin zunächst als Untätigkeitsklage zulässig, konnte diese als gewöhnliche Verpflichtungsklage fortgeführt werden, nachdem der Widerspruchsbescheid vom 9. November 2018 ergangen war und durch Erklärung des Klägers im Schriftsatz vom 30. Januar 2019 wirksam in das Verfahren einbezogen wurde (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. März 2010 - 11 ZB 08.1495 -, juris Rn. 14; VG Hannover, Urteil vom 28. Juni 2011 - 13 A 626/10 -, juris Rn. 18; Kopp/Schenke, VwGO Komm., § 75 Rnrn.
  • VG Stuttgart, 22.09.2022 - 18 K 436/21

    Schornsteinfegerrechtlicher Zweitbescheid; Adressat; Auslegung;

    Ist während eines (auch) auf § 75 VwGO gestützten gerichtlichen Verfahrens ablehnend über den Widerspruch entschieden, wird die Klage in einer Anfechtungssituation als "normale" Anfechtungsklage fortgesetzt (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.03.2010 - 11 ZB 08.1495 -, juris Rn. 14; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 75 Rn. 14; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl., § 75 Rn. 17).
  • VG Cottbus, 16.03.2021 - 6 K 77/16

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Den erst danach ergangenen Widerspruchsbescheid vom 15. März 2016 durften sie - wie mit Schriftsatz vom 15. August 2016 erfolgt - formlos in das Klageverfahren einbeziehen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. März 2010 - 11 ZB 08.1495 -, juris Rn. 14; VG Hannover, Urteil vom 28. Juni 2011 - 13 A 626/10 -, juris Rn. 18; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 75 Rnrn.
  • VG München, 13.12.2017 - M 6 K 16.4287

    Fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen infolge von Kokainkonsum

    Nach Ergehen des Widerspruchsbescheids kann der Rechtsstreit unter Einbeziehung des Widerspruchsbescheids allerdings als gewöhnliche Anfechtungsklage fortgeführt werden, wenn der Widerspruch - wie hier durch das Schreiben des Klägerbevollmächtigten vom 17. März 2017 - innerhalb der Frist des § 74 VwGO einbezogen wird (BayVGH, B.v. 12.3.2010 - 11 ZB 08.1495 - juris. Rn. 12).
  • VG Gießen, 13.05.2013 - 7 K 2360/11

    Nachträglicher Bescheidergang bei Untätigkeitsklage

    Denn bei einer - wie hier - ursprünglich zulässigen Untätigkeitsklage (Klageerhebung nach Ablauf von 3 Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts, § 75 S. 2 VwGO) erfolgt die Einbeziehung eines nachträglich ergangenen, die Vornahme des Verwaltungsakts ablehnenden Bescheides kraft Gesetzes bzw. von Amts wegen (Bay.VGH, 12.03.2010 - 11 ZB 08.1495 - juris; a.A. VG Hannover, 28.06.2011 - 13 A 626/10 - juris; ... VG Gießen, 17.02.2009 - 7 K 2161/08.GI - m.w.N.).
  • VG Gießen, 23.11.2022 - 1 K 1720/20

    "Abriss denkmalgeschützter Villa"

  • VG Cottbus, 31.03.2022 - 6 K 341/19
  • VG München, 16.05.2018 - M 6 S 18.226

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland

  • VG Cottbus, 29.12.2020 - 6 K 411/16
  • VGH Bayern, 10.02.2012 - 11 ZB 11.2813

    Wahlrecht zwischen der Durchführung eines Vorverfahrens und sofortiger

  • VG Cottbus, 03.06.2020 - 6 K 532/17

    Schmutzwasserbeitrag

  • VG Hannover, 22.04.2021 - 7 A 6706/18

    Einbeziehung; Klagefrist abgelaufen

  • VG München, 10.05.2022 - M 10 S 20.6854

    Zweitwohnungsteuer, Reine Kapitalanlage, Beabsichtigter Abriss des Gebäudes, Gas-

  • VG München, 10.12.2020 - M 10 K 19.702

    Befreiung von der Zweitwohnungsteuer

  • VG Bayreuth, 05.09.2014 - B 1 K 14.521

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsum

  • VG Würzburg, 30.12.2013 - W 6 K 13.670

    Gerichtsbescheid; Klage gegen Gutachtensaufforderung; hohes Aggressionspotenzial;

  • VG Bayreuth, 02.10.2012 - B 1 K 12.700

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Würzburg, 09.09.2010 - W 3 K 10.40

    Rundfunkgebührenpflicht, Fernsehgebühr; Verpflichtung zur unverzüglichen

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