Rechtsprechung
| BVerwG, 13.03.2024 - 11 A 12.23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
NABEG § 16; BBPlG § 1 Abs. 1, § 6 Satz 2; GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; BayVerf Art. 83 Abs. 1; BayGO Art. 57 Abs. 2
Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer Höchstspannungsleitung (hier: Wasserschutzgebiet)
- rechtsinformationen.bund.de
Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer Höchstspannungsleitung (hier: Wasserschutzgebiet
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 16 NABEG, § 1 Abs 1 BBPlG, § 6 S 2 BBPlG, Art 28 Abs 2 S 1 GG, Art 83 Abs 1 Verf BY
Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer Höchstspannungsleitung (hier: Wasserschutzgebiet) - doev.de
Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer Höchstspannungsleitung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer Höchstspannungsleitung (hier: Wasserschutzgebiet)
- datenbank.nwb.de
Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer Höchstspannungsleitung (hier: Wasserschutzgebiet)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtmäßige Veränderungssperre auch bei Verhinderung der Erweiterung eines Wasserschutzgebietes zulasten einer Gemeinde
Papierfundstellen
- BVerwGE 182, 1
- NVwZ 2024, 1673
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 22.02.2022 - 4 A 6.20
Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2024 - 11 A 12.23
Sie kann geltend machen, durch die in § 16 Abs. 1 Satz 2 NABEG geregelten Wirkungen der Veränderungssperre an der sachgerechten Erfüllung der ihr als Teil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 83 Abs. 1 Bayerische Verfassung obliegenden Aufgabe der örtlichen Trinkwasserversorgung gemäß Art. 57 Abs. 2 Satz 1 Bayerische Gemeindeordnung (BayGO) gehindert zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2022 - 4 A 6.20 - NVwZ 2022, 1640 Rn. 14).Dass die zuständige Behörde hiervon nach ihrem Ermessen eine Befreiung erteilen wird, steht nicht hinreichend verbindlich fest und lässt das Sicherungsinteresse daher nicht entfallen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2022 - 4 A 6.20 - NVwZ 2022, 1640 Rn. 37).
Dies schließt es aus, bereits im Rahmen der rechtlichen Bewertung der Veränderungssperre bestimmte Trassenalternativen im Wege einer nur überschlägigen und mangels ausreichender Untersuchungen letztlich unzureichenden Vorprüfung für vorzugswürdig und andere, denen Hindernisse entgegenstehen können, als entbehrlich einzustufen und für das weitere Verfahren auszuscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2022 - 4 A 6.20 - NVwZ 2022, 1640 Rn. 27).
Deren Organisation gehört zu ihren durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 83 Abs. 1 Bayerische Verfassung geschützten Selbstverwaltungsaufgaben (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2022 - 4 A 6.20 - NVwZ 2022, 1640 Rn. 14).
Rn. 33 (a) Maßgeblich für die Dringlichkeit des Belangs der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist, ob die Gemeinde in der Lage ist, den Trinkwasserbedarf tatsächlich zu decken, und ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich dies in einem überschaubaren Zeitraum nachteilig ändern wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2022 - 4 A 6.20 - NVwZ 2022, 1640 Rn. 40).
- BVerwG, 29.07.2021 - 4 VR 8.20
Bauverbot; Brunnenanlage; Bundesfachplanungsentscheidung; Drehstrom; Erdkabel; …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2024 - 11 A 12.23
Die Aufhebung der Veränderungssperre von Amts wegen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 NABEG und die Aufhebung auf Antrag hin nach § 16 Abs. 2 Satz 2 NABEG haben die Funktion, die Veränderungssperre nach ihrem Erlass unter Kontrolle zu halten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 4 VR 8.20 - Buchholz 451.17 § 43e EnWG Nr. 6 Rn. 28).Dieses Tatbestandsmerkmal hat, wie sich aus § 2 Abs. 1 NABEG i. V. m. § 1 Abs. 1 BBPlG ergibt, eine bloß klarstellende Funktion (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 4 VR 8.20 - Buchholz 451.17 § 43e EnWG Nr. 6 Rn. 15).
Das Veränderungsverbot bildet einen Auffangtatbestand, der entsprechend dem Schutzzweck einer Veränderungssperre auszulegen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 4 VR 8.20 - Buchholz 451.17 § 43e EnWG Nr. 6 Rn. 18).
Eine gewichtige Beeinträchtigung ihres Interesses an der langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung durch diesen Tiefbrunnen scheidet schon wegen der Befristung der Veränderungssperre nach § 16 Abs. 1 Satz 3 NABEG aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 4 VR 8.20 - NVwZ 2021, 1536 Rn. 30
). - BVerwG, 19.12.2023 - 11 VR 1.23
Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2024 - 11 A 12.23
Rn. 11 Einen Antrag der Klägerin auf vorläufigen Rechtsschutz hat der Senat mit Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 11 VR 1.23 - abgelehnt.Denn die Behörde hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach, darunter mit Bescheiden vom 23. Dezember 2020 und vom 17. April 2018, Verlängerungen erteilt, dabei die Fördermengen jeweils angepasst und auch Wasserentnahmen jenseits der erlaubten Fördermenge geduldet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 11 VR 1.23 - juris Rn. 33).
Wie der Senat in dem vorangehenden Eilbeschluss vom 19. Dezember 2023 festgestellt hat, beruhen die erhöhten Fördermengen in den Jahren 2017 bis 2022 ausweislich des Gutachtens vom 20. September 2022 auf Wasserverlusten, insbesondere infolge eines sanierungsbedürftigen Rohrnetzes, denen die Klägerin durch Sanierungsarbeiten abhelfen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 11 VR 1.23 - juris Rn. 28 ff.).
- BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17
Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2024 - 11 A 12.23
Innerhalb dieser Begründungsfrist hat die Klägerseite grundsätzlich den Prozessstoff festzulegen, wobei späterer, lediglich vertiefender Vortrag nicht ausgeschlossen ist (vgl. zur Parallelvorschrift des § 6 Satz 1 UmwRG: BVerwG, Urteil vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 14 m. w. N.; vgl. zu § 43e Abs. 3 Satz 1 EnWG a. F.: BVerwG…, Urteil vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 - Buchholz 451.17 § 43e EnWG Nr. 2 Rn. 67). - BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15
Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2024 - 11 A 12.23
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen einer Rechtsgrundlage erfüllt sein müssen, nach dem zugrundeliegenden materiellen Recht zu beantworten (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1969 - 8 C 112.67, 8 C 115.67 - BVerwGE 34, 155 und vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 - BVerwGE 156, 1 Rn. 13 m. w. N.). - BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16
Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden
Auszug aus BVerwG, 13.03.2024 - 11 A 12.23
Innerhalb dieser Begründungsfrist hat die Klägerseite grundsätzlich den Prozessstoff festzulegen, wobei späterer, lediglich vertiefender Vortrag nicht ausgeschlossen ist (vgl. zur Parallelvorschrift des § 6 Satz 1 UmwRG: BVerwG…, Urteil vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 14 m. w. N.; vgl. zu § 43e Abs. 3 Satz 1 EnWG a. F.: BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 - Buchholz 451.17 § 43e EnWG Nr. 2 Rn. 67). - BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2024 - 11 A 12.23
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen einer Rechtsgrundlage erfüllt sein müssen, nach dem zugrundeliegenden materiellen Recht zu beantworten (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1969 - 8 C 112.67, 8 C 115.67 - BVerwGE 34, 155 …und vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 - BVerwGE 156, 1 Rn. 13 m. w. N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2024 - 11 A 16.20
Klage der DUH: OVG verurteilt die Bundesregierung zur Änderung des Nationalen …
Dass der Kläger meint, aus den angeführten Umständen andere Schlussfolgerungen ziehen zu müssen als die Beklagte, genügt hierfür nicht, denn bei derartigen, komplexen und weit in die Zukunft reichende Entwicklungen betreffenden Prognosen kommt der Beklagten ein weiter Einschätzungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2024 - 11 A 12/23 -, juris Rn 33). - VGH Bayern, 04.03.2026 - 8 A 22.40051
Straßenrechtliche Planfeststellung für den Ausbau der B 469 bei St., …
Darunter fällt auch die kommunale Trinkwasserversorgung (Art. 7, 57 Abs. 2 Satz 1 GO; vgl. BVerwG, U.v. 13.3.2024 - 11 A 12.23 - BVerwGE 182, 1 - juris Rn. 29). - BVerwG, 17.12.2025 - 11 VR 3.25
Ablehnung des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen eine zur Sicherung der …
Es reicht dabei, wenn solche Maßnahmen nicht völlig ausgeschlossen bzw. fernliegend sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2024 - 11 A 12.23 - BVerwGE 182, 1 Rn. 23).
- BVerwG, 13.03.2024 - 11 A 11.23
Veränderungssperre zur Sicherung der Trassierung einer Höchstspannungsleitung in …
Ebenso wie diese (11 A 12.23 ) greift der Kläger, ein Landwirt, die Veränderungssperre an. - VG München, 30.07.2025 - M 31 K 18.1609
Fischzuchtanlage, Beschränkte Erlaubnis, Nachträgliche Anordnung eines …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen einer Rechtsgrundlage erfüllt sein müssen, nach dem zugrundeliegenden materiellen Recht zu beantworten (vgl. z.B. aktuell BVerwG, U.v. 13.3.2024 - 11 A 12/23 - juris Rn. 16 m.w.N.). - BVerwG, 19.12.2023 - 11 VR 1.23
Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer …
Rn. 6 Die Antragstellerin begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer in der Hauptsache gegen die Veränderungssperre erhobenen Klage (11 A 12.23 ). - BVerwG, 11.02.2025 - 11 VR 12.24
Abwägung der Belange einer gesicherten Trinkwasserversorgung gegen die …
Ein hiergegen erhobener Eilantrag und eine Klage blieben erfolglos (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 11 VR 1.23 - und Urteil vom 13. März 2024 - 11 A 12.23 -). - VG München, 21.06.2024 - M 31 K 21.5877
Wasserrecht, Aquakulturanlage, Beschränkte Erlaubnis, Nachträgliche Befristung, …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen einer Rechtsgrundlage erfüllt sein müssen, nach dem zugrundeliegenden materiellen Recht zu beantworten (vgl. z.B. aktuell BVerwG, U.v. 13.3.2024 - 11 A 12/23 - juris Rn. 16 m.w.N.;… aus der Literatur hierzu statt vieler Decker, in: BeckOK VwGO, 69. Ed. 1.4.2024, § 113 Rn. 21 f.).
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