Rechtsprechung
| BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01, 11 A 13.97 |
Ertragswertermittlung
§ 162 Abs. 1 VwGO, zu den (engen) Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens im Verwaltungsprozeß
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
VwGO § 162 Abs. 1
Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Aufwendungen; Privatgutachten - Judicialis
VwGO § 162 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit - Rechtsverfolgung - Notwendige Aufwendung - Privatgutachten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 2001, 919
- DVBl 2001, 1763
Wird zitiert von ... (69) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.07.2000 - 11 KSt 2.99
Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung
Auszug aus BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01
Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Auffassung der Kläger, sondern danach, wie eine verständige Partei, die bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, in gleicher Lage ihre Interessen wahrgenommen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2000 - BVerwG 11 KSt 2.99 - NJW 2000, S. 2832 f.). - VGH Baden-Württemberg, 11.02.1997 - 3 S 156/97
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens im vorläufigen …
Auszug aus BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01
Außerdem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen: Die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, und dessen Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (…vgl. BayVGH, NVwZ-RR 1997, S. 499 f.; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1998, S. 691 f.). - VGH Bayern, 18.04.1996 - 2 C 94.1431
Auszug aus BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01
Außerdem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen: Die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, und dessen Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (vgl. BayVGH, NVwZ-RR 1997, S. 499 f.;… VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1998, S. 691 f.).
- VG Sigmaringen, 16.05.2026 - 8 K 1916/23
Zur Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Privatgutachten in …
In diesem Verfahren sind daher zwangsläufig der Erstattungsfähigkeit der Kosten für private Sachverständige engere Grenzen gesetzt als in dem von der Verhandlungsmaxime beherrschten Zivilprozess, so dass die dort entwickelten Grundsätze nicht ohne Weiteres zu übernehmen sind (BVerwG, Beschluss vom 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 -, juris Rn. 3).Rn. 15 Nach der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Aufwendungen für ein privates Sachverständigengutachten deshalb regelmäßig nicht notwendig i.S.d. § 162 Abs. 1, sondern ausnahmsweise nur dann, wenn die Partei mangels genügender eigener Sachkunde ihr Begehren tragende Behauptungen nur mit Hilfe eines selbst eingeholten Gutachtens darlegen oder unter Beweis stellen kann (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16.11.2006 - 4 KSt 1003/06 -, juris Rn. 8, und vom 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 -, juris Rn. 3; ferner OVG Lüneburg…, Beschluss vom 09.04.2018 - 13 OA 9/18 -, juris Rn. 7).
So kann ein Privatgutachten auch unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" einer fachunkundigen Partei gegenüber einer sachverständig beratenen Partei (vgl. Bayer. VGH…, Beschluss vom 07.04.2011 - 22 C 10.1854 -, juris Rn. 11) zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sein, wenn - typischerweise bei komplexen fachplanungsrechtlichen Großverfahren - komplizierte fachtechnische Fragen den fachunkundigen Beteiligten insoweit in eine "prozessuale Notlage" versetzen, als ihm Stellungnahmen hierzu abverlangt werden, die er ohne fachkundigen Rat, der über die Inanspruchnahme seines anwaltlichen Beistands hinausgeht, nicht abzugeben vermag (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 -, juris;… OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 09.01.2012 - 8 E 11451/11 -, juris Rn. 4 f.).
Außerdem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen: Die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, und dessen Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (BVerwG, Beschluss vom 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 -, juris Rn. 3).
- VG Sigmaringen, 16.05.2024 - 8 K 1916/23
Zur Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Privatgutachten in …
In diesem Verfahren sind daher zwangsläufig der Erstattungsfähigkeit der Kosten für private Sachverständige engere Grenzen gesetzt als in dem von der Verhandlungsmaxime beherrschten Zivilprozess, so dass die dort entwickelten Grundsätze nicht ohne Weiteres zu übernehmen sind (BVerwG, Beschluss vom 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 -, juris Rn. 3).Rn. 15 Nach der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Aufwendungen für ein privates Sachverständigengutachten deshalb regelmäßig nicht notwendig i.S.d. § 162 Abs. 1, sondern ausnahmsweise nur dann, wenn die Partei mangels genügender eigener Sachkunde ihr Begehren tragende Behauptungen nur mit Hilfe eines selbst eingeholten Gutachtens darlegen oder unter Beweis stellen kann (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16.11.2006 - 4 KSt 1003/06 -, juris Rn. 8, und vom 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 -, juris Rn. 3; ferner OVG Lüneburg…, Beschluss vom 09.04.2018 - 13 OA 9/18 -, juris Rn. 7).
So kann ein Privatgutachten auch unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" einer fachunkundigen Partei gegenüber einer sachverständig beratenen Partei (vgl. Bayer. VGH…, Beschluss vom 07.04.2011 - 22 C 10.1854 -, juris Rn. 11) zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sein, wenn - typischerweise bei komplexen fachplanungsrechtlichen Großverfahren - komplizierte fachtechnische Fragen den fachunkundigen Beteiligten insoweit in eine "prozessuale Notlage" versetzen, als ihm Stellungnahmen hierzu abverlangt werden, die er ohne fachkundigen Rat, der über die Inanspruchnahme seines anwaltlichen Beistands hinausgeht, nicht abzugeben vermag (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 -, juris;… OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 09.01.2012 - 8 E 11451/11 -, juris Rn. 4 f.).
Außerdem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen: Die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, und dessen Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (BVerwG, Beschluss vom 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 -, juris Rn. 3).
- BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1003.06
Kostenfestsetzung; Kostenerstattung für Privatgutachten; vorläufiger …
Nach diesen Maßgaben können auch Aufwendungen für private, also nicht vom Gericht bestellte Sachverständige ausnahmsweise erstattungsfähig sein (Beschluss vom 11. April 2001 - BVerwG 9 KSt 2.01 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 37).Zudem muss die jeweilige Prozesssituation das Gutachten herausfordern; dessen Inhalt muss auf die Förderung des jeweiligen Verfahrens zugeschnitten sein (vgl. Beschluss vom 11. April 2001 a.a.O.).
- BVerwG, 02.03.2020 - Gr. Sen. 1.19
Anteilige Zuordnung der im Eil- und Hauptsacheverfahren angefallenen Kosten für …
Hinsichtlich dieser Rechtssätze stimmen der 4. und der 9. Senat überein (BVerwG, Beschlüsse vom 11. April 2001 - 9 KSt 2.01 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 37 S. 5, vom 16. November 2006 - 4 KSt 1003.06 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 43 Rn. 6 ff. …und vom 12. September 2019 - 9 KSt 1.19 - Rn. 6, jeweils m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 06.03.2019 - 5 OA 23/19
Anfechtung einer Kostenfestsetzung; Erstattungsfähigkeit von geltend gemachten …
Bei der Beurteilung, welche Aufwendungen in diesem Sinne notwendig sind, sind weder die Maßstäbe anzulegen, die einer rechts- und sachkundigen Person zur Verfügung stehen (BVerwG, Urteil vom 6.12.1963 - BVerwG 7 C 14.63 -, BVerwGE 17, 245), noch ist auf die subjektive Auffassung des jeweiligen Beteiligten abzustellen (BVerwG, Beschluss vom 11.4.2001 - BVerwG 9 KSt 2.01, 11 A 13.97 -, juris Rn. 3).Maßgeblich ist vielmehr die Sicht eines verständigen Beteiligten (BVerwG, Beschluss vom 11.4.2001, a. a. O., Rn. 3;… Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 162 Rn. 3), also eines Beteiligten, der weder besonders ängstlich noch besonders sorglos ist (…Olbertz, in: Schoch u. a., VwGO, Stand: September 2018, § 162 Rn. 15).
- VGH Bayern, 07.08.2026 - 1 M 25.2446
Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, Gutachterkosten für die …
Offenbart das gerichtliche Verfahren Defizite bei der Sachverhaltsermittlung bzw. -feststellung und dient das Privatgutachten deshalb der Erläuterung, Vertiefung oder Klärung von bislang noch nicht hinreichend ermittelten (fachtechnischen) Fragen oder der Ausräumung von Unsicherheiten, wird diese "nachgeholte" Aufklärung in der Regel kostenmäßig dem Verwaltungsverfahren zuzurechnen sein (…vgl. zum Ganzen BVerwG, B.v. 15.5.2025 - 4 KSt 1.24 u.a. - juris Rn. 4;… B.v. 6.10.2009 - 4 KSt 1009.07 u.a. - juris Rn. 34; B.v. 11.4.2001 - 9 KSt 2.01 u.a. - NVwZ 2001, 919 - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 18.12.2024 - 8 M 24.40033 - juris Rn. 8 ff.;… OVG NW, B.v. 28.3.2017 - 9 E 572/16 - juris Rn. 8 ff.;… B.v. 13.4.2015 - 8 E 109/15 - juris Rn. 4 ff.;… VGH BW, B.v. 17.2.2015 - 3 S 2432/14 - juris Rn. 11;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 17. Aufl. 2026, § 162 Rn. 8 ff.). - OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14
Naturschutzrechtliche Bedenken gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur …
Zu den den Verwaltungsprozess beherrschenden Maximen gehört der Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO, demzufolge die Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich vom Verwaltungsgericht selbst vorzunehmen und nicht den Verfahrensbeteiligten übertragen ist (BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001 - 9 KSt 2.01, 11 A 13.97 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 15.01.2014 - 7 OA 112/13 -, juris; Beschl. v. 10.07.2014 - 13 OA 37/14 -, V.n.b.).Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Nachhinein als unnötig herausstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001, a.a.O.; Beschl. v. 08.10.2008 - 4 KSt 2000.08, 4 A 2001.06 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 20.04.2011 - 11 F 429/11 -, juris;… Nds. OVG, Beschlüsse v. 15.01.2014 und v. 10.07.2014, a.a.O.).
- BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06
Voraussetzungen der Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss im …
Nach diesen Maßgaben können auch Aufwendungen für private, also nicht vom Gericht bestellte Sachverständige ausnahmsweise erstattungsfähig sein (Beschluss vom 11. April 2001 - BVerwG 9 KSt 2.01 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 37).Zudem muss die jeweilige Prozesssituation das Gutachten herausfordern; dessen Inhalt muss auf die Förderung des jeweiligen Verfahrens zugeschnitten sein (vgl. Beschluss vom 11. April 2001 a. a. O.).
- BVerwG, 12.03.2012 - 9 KSt 6.11
Kostenerinnerung; notwendige Aufwendungen; Reiseauslagen; Anreise mit der Bahn; …
Voraussetzung ist jedoch, dass sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Rechtsstreit entstanden und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind (Beschlüsse vom 11. April 2001 - BVerwG 9 KSt 2.01 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 37 S. 5 …und vom 24. Juli 2008 - BVerwG 4 KSt 1008.07 u.a. - juris Rn. 2). - BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1001.06
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den …
Nach diesen Maßgaben können auch Aufwendungen für private, also nicht vom Gericht bestellte Sachverständige ausnahmsweise erstattungsfähig sein (Beschluss vom 11. April 2001 - BVerwG 9 KSt 2.01 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 37).Zudem muss die jeweilige Prozesssituation das Gutachten herausfordern; dessen Inhalt muss auf die Förderung des jeweiligen Verfahrens zugeschnitten sein (vgl. Beschluss vom 11. April 2001 a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98
Aufwendung für Privatgutachten - Notwendigkeit
- OVG Niedersachsen, 02.11.2006 - 1 OA 187/06
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2008 - 8 E 1152/07
Verwaltungsgericht: Kostenerstattung für Privatgutachten?
- VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119
Festsetzung eines Wasserschutzgebiets; Kosten für einen privaten Sachverständigen …
- VGH Hessen, 23.11.2018 - 2 C 2461/15
Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten eines beigeladenen …
- BVerwG, 12.09.2019 - 9 KSt 1.19
Kostengrundentscheidung bei Privatgutachten im einstweiligen Rechtsschutz; …
- OVG Niedersachsen, 14.08.2018 - 12 OA 90/18
Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein privates Gutachten in einem …
- VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313
Nimmt in wasserrechtlichen Verfahren das Wasserwirtschaftsamt als amtlicher …
- VG Regensburg, 04.02.2021 - RO 8 M 19.1553
Leistungen, Bescheid, Gutachten, Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, …
- VGH Bayern, 14.10.2016 - 1 C 16.1271
Erstattungsfähigkeit privater Gutachterkosten
- VG Ansbach, 20.11.2014 - AN 9 M 13.01959
Kostenerinnerung:
- OVG Niedersachsen, 15.01.2002 - 7 OA 3824/01
Beteiligter; Erstattungsfähigkeit; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung; …
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.2015 - 3 S 2432/14
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für die Einholung eines Privatgutachtens
- BVerwG, 08.10.2008 - 4 KSt 2000.08
Voraussetzungen einer Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen von Sachverständigen …
- BVerwG, 17.03.2003 - 4 A 28.01
Bestimmung des Umfangs und der Höhe der dem Kläger zu erstattenden Kosten nach § …
- VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 5 S 1904/09
Kostenfestsetzung - Zur Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Privatgutachten
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2010 - L 13 SB 61/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2017 - 9 E 572/16
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Beteiligten für Privatgutachten; …
- BVerwG, 20.04.2010 - 9 KSt 19.09
Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 8 E 11451/11
Berichtigung eines Kostenausspruchs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen …
- OVG Niedersachsen, 12.09.2016 - 12 OA 54/16
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für ein Privatgutachten bei nachträglicher …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - 16 E 370/14
Neufassung des Kostenfestsetzungsbeschlusses auf die Bechwerde; …
- VGH Bayern, 07.04.2022 - 8 M 22.584
Erstattung von Aufwendungen für zwei Privatgutachten
- BVerwG, 15.05.2025 - 4 KSt 1.24
Zur Erstattung von Privatgutachterkosten und zur Entschädigung der Zeitversäumnis …
- BVerwG, 15.06.2011 - 4 KSt 1002.10
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2005 - 8 C 11145/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten für private Sachverständige
- OVG Hamburg, 17.02.2020 - 3 So 12/19
Denkmalrechtliche Streitigkeit; prozessuale Notlage; Erforderlichkeit der …
- OVG Niedersachsen, 15.01.2014 - 7 OA 112/13
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens in Verfahren des …
- VGH Bayern, 03.03.2020 - 8 C 19.1826
Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens
- VG Ansbach, 13.02.2023 - AN 3 M 22.1540
Erfolgreiche Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss wegen Kosten für ein …
- OVG Niedersachsen, 30.03.2015 - 1 OA 13/15
Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Sachverständigengutachten
- VGH Bayern, 11.01.2012 - 15 C 10.2937
Kostenfestsetzungsbeschluss
- VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1854
Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Hart- und …
- VGH Bayern, 13.11.2008 - 22 M 08.2699
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen eine …
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2015 - 9 C 10538/15
Kostenerstattung im flurbereinigungsrechtlichen Vorverfahren
- VG Frankfurt/Main, 11.03.2009 - 3 O 2038/08
Festsetzung von Parteikosten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2008 - 19 E 224/08
Beurteilung der Notwendigkeit von Kosten anhand einer durch eine verständige, um …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - 10 E 834/22
Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten einer Partei für das …
- OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 4 OA 203/20
Aufwendungen; Erstattungsfähigkeit; Privatgutachten; Stundensatz; Zeitpunkt
- VGH Bayern, 24.09.2008 - 22 M 08.2406
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen …
- VGH Bayern, 19.02.2019 - 1 C 17.1871
Erstattungsfähigkeit von privaten Sachverständigenkosten im Verwaltungsprozess
- VGH Bayern, 18.12.2019 - 1 M 19.1782
Erstattungsfähigkeit der Kosten für Gutachten in Normenkontrollverfahren
- VG München, 23.05.2011 - M 1 M 11.1675
Antrag auf Entscheidung des Gerichts gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; …
- VG München, 11.02.2019 - M 8 M 18.3067
Privatgutachten als notwendige Aufwendungen
- OLG Düsseldorf, 29.07.2013 - 3 Kart 278/11
Rechtmäßigkeit eines Widerrufsvorbehalts in Festlegungen der Bundesnetzagentur
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - 7 E 747/99
Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Privatgutachtens in einem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2001 - 10a D 191/96
Erstattungsfähigkeit von Kosten für privat bestellte Gutachter im Zusammenhang …
- VGH Bayern, 07.04.2011 - 22 C 10.1067
Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Hart- und …
- VG München, 16.12.2014 - M 9 M 13.5788
Keine Übernahme der Kosten für ein privates Sachverständigengutachten
- VGH Bayern, 09.08.2010 - 15 CS 10.794
Übereinstimmende Erledigungserklärung; Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für …
- VG München, 17.08.2021 - M 1 M 17.2136
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss, Kosten für privat in Auftrag …
- VG Ansbach, 30.03.2020 - AN 3 M 20.00042
Reisekosten eines nicht am Gerichtssitz ansässigen Rechtsanwalts
- VGH Bayern, 27.01.2010 - 8 M 09.40064
Kostenerinnerung, Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein Privatgutachten des …
- VG Hannover, 06.02.2008 - 12 A 3174/05
Verfahrensrecht, Kostenrecht, notwendige Aufwendungen, Kostenerstattung, …
- VG Augsburg, 13.03.2023 - Au 9 M 22.1539
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss, fehlende Anhörung, Gebührenerhöhung …
- VG Köln, 03.09.2014 - 25 K 7142/12
Erstattungsfähige Kosten, Kosten, Sachverständigengutachten, medizinisches …
- VG Minden, 29.09.2011 - 9 K 918/10
Erstattungsfähigkeit von Kosten für private Sachverständige nur bei Notwendigkeit …
- VG Göttingen, 02.05.2011 - 1 A 127/09
Kostenerstattung, Parteigutachten, Sachverständigengutachten, Posttraumatische …
- VG Mainz, 22.12.2005 - 3 K 435/03
Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten eines im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 11.11.1998 - 11 A 13.97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unverhältnismäßigkeit v. Kosten zur Stellplatzüberbauung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 04.06.1998 - 11 A 13.97
- BVerwG, 11.11.1998 - 11 A 13.97
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78
Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren
Auszug aus BVerwG, 11.11.1998 - 11 A 13.97
Gegenüber den Rechtsvorgängern der Kläger ist in diesem Umfang nach § Abs. 2 Satz 1 AEG eine Präklusion eingetreten, die sich die Kläger entgegenhalten lassen müssen (vgl. BVerwGE 60, 297 ). - BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94
Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden
Auszug aus BVerwG, 11.11.1998 - 11 A 13.97
Dies setzt voraus, daß sich anhand der Planungsunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände bei realistischer Betrachtungsweise ergibt, daß sich ohne den Mangel im maßgeblichen Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses ein anderes Abwägungsergebnis abgezeichnet hätte (vgl. BVerwGE 64, 33 ; 100, 370 ; Urteil vom 27. November 1996 BVerwG 11 A 100.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 18 S. 73 f.; stRspr). - BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80
Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht
Auszug aus BVerwG, 11.11.1998 - 11 A 13.97
Dies setzt voraus, daß sich anhand der Planungsunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände bei realistischer Betrachtungsweise ergibt, daß sich ohne den Mangel im maßgeblichen Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses ein anderes Abwägungsergebnis abgezeichnet hätte (vgl. BVerwGE 64, 33 ; 100, 370 ; Urteil vom 27. November 1996 BVerwG 11 A 100.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 18 S. 73 f.; stRspr). - BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95
Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Klagefrist und Grundsatz von Treu und …
Auszug aus BVerwG, 11.11.1998 - 11 A 13.97
Dies setzt voraus, daß sich anhand der Planungsunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände bei realistischer Betrachtungsweise ergibt, daß sich ohne den Mangel im maßgeblichen Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses ein anderes Abwägungsergebnis abgezeichnet hätte (vgl. BVerwGE 64, 33 ; 100, 370 ; Urteil vom 27. November 1996 BVerwG 11 A 100.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 18 S. 73 f.; stRspr).
- BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15
Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze
Im Nachbarrecht der öffentlichen Anlagen ist anerkannt, dass sich Grundstückseigentümer das Unterlassen ihrer Rechtsvorgänger entgegen halten lassen müssen (BVerwG, Urteil vom 11. November 1998 - 11 A 13.97 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 41 S. 197 ), dies gilt auch für die Verwirkung von Nachbarrechten (VGH Mannheim, Urteil vom 25. September 1991 - 3 S 2000/91 - VBlBW 1992, 103 ; OVG Magdeburg, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 L 56/11 - NVwZ-RR 2012, 752). - BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 22.04
Präklusion von Einwendungen gegen einen Planfeststellungsbeschluss - …
Vielmehr erfasst die Präklusionswirkung auch solche Einwendungen, die der Rechtsvorgänger des Grundstückseigentümers nicht rechtzeitig vorgebracht hat (BVerwG, Urteil vom 11. November 1998 - BVerwG 11 A 13.97 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 41 S. 197 m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 15.06.1999 - 4 K 1/98 Die Voraussetzungen dieser Vorschrift liegen vor, denn die innerhalb der Einwendungsfrist erhobene Forderung nach Entschädigung deckt sich mit der im Erörterungstermin bzw. im Klageverfahren erhobenen Forderung, den Wegfall von Stellplätzen ganz zu vermeiden bzw. Ersatz zu beschaffen, nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.1998, - BVerwG 11 A 13.97 -, UA Seite 19/20 zu einer vergleichbaren Problematik).
- OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2000 - 4 M 63/00 Dieser Einwendungsausschluss erstreckt sich auch auf das der Planfeststellung nachfolgende gerichtliche Verfahren (std. Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.1995 - 11 A 2.95 - Buchholz 407.3 § 3 VerkPBG Nr. 1; Urteil vom 24.05.1996 - 4 A 38.95 -, DVBl. 97, 51; Urteil vom 23.04.1997 - 11 A 7.97 - ; Urteil vom 11.11.1998 - 11 A 13.97 - vgl. auch Senat, Urteil vom 13.12.1995 - 4 K 10/95 - und - 4 K 12/95 - Urteil vom 15.06.1999 - 4 K 12/98 -).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 04.06.1998 - 11 A 13.97 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 04.06.1998 - 11 A 13.97
- BVerwG, 11.11.1998 - 11 A 13.97
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