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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 11.11.1998 | BVerwG, 04.06.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01, 11 A 13.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2382
BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01, 11 A 13.97 (https://dejure.org/2001,2382)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.2001 - 9 KSt 2.01, 11 A 13.97 (https://dejure.org/2001,2382)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 2001 - 9 KSt 2.01, 11 A 13.97 (https://dejure.org/2001,2382)
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Ertragswertermittlung

§ 162 Abs. 1 VwGO, zu den (engen) Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens im Verwaltungsprozeß

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    VwGO § 162 Abs. 1
    Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Aufwendungen; Privatgutachten

  • Judicialis

    VwGO § 162 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit - Rechtsverfolgung - Notwendige Aufwendung - Privatgutachten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 919
  • DVBl 2001, 1763
 
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Wird zitiert von ... (69)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.07.2000 - 11 KSt 2.99

    Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nicht nach der subjektiven Auffassung der Kläger, sondern danach, wie eine verständige Partei, die bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, in gleicher Lage ihre Interessen wahrgenommen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2000 - BVerwG 11 KSt 2.99 - NJW 2000, S. 2832 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1997 - 3 S 156/97

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens im vorläufigen …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01
    Außerdem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen: Die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, und dessen Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (…vgl. BayVGH, NVwZ-RR 1997, S. 499 f.; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1998, S. 691 f.).
  • VGH Bayern, 18.04.1996 - 2 C 94.1431
    Auszug aus BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01
    Außerdem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen: Die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, und dessen Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (vgl. BayVGH, NVwZ-RR 1997, S. 499 f.;… VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1998, S. 691 f.).
  • VG Sigmaringen, 16.05.2026 - 8 K 1916/23

    Zur Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Privatgutachten in …

    In diesem Verfahren sind daher zwangsläufig der Erstattungsfähigkeit der Kosten für private Sachverständige engere Grenzen gesetzt als in dem von der Verhandlungsmaxime beherrschten Zivilprozess, so dass die dort entwickelten Grundsätze nicht ohne Weiteres zu übernehmen sind (BVerwG, Beschluss vom 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 -, juris Rn. 3).

    Rn. 15 Nach der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Aufwendungen für ein privates Sachverständigengutachten deshalb regelmäßig nicht notwendig i.S.d. § 162 Abs. 1, sondern ausnahmsweise nur dann, wenn die Partei mangels genügender eigener Sachkunde ihr Begehren tragende Behauptungen nur mit Hilfe eines selbst eingeholten Gutachtens darlegen oder unter Beweis stellen kann (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16.11.2006 - 4 KSt 1003/06 -, juris Rn. 8, und vom 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 -, juris Rn. 3; ferner OVG Lüneburg…, Beschluss vom 09.04.2018 - 13 OA 9/18 -, juris Rn. 7).

    So kann ein Privatgutachten auch unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" einer fachunkundigen Partei gegenüber einer sachverständig beratenen Partei (vgl. Bayer. VGH…, Beschluss vom 07.04.2011 - 22 C 10.1854 -, juris Rn. 11) zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sein, wenn - typischerweise bei komplexen fachplanungsrechtlichen Großverfahren - komplizierte fachtechnische Fragen den fachunkundigen Beteiligten insoweit in eine "prozessuale Notlage" versetzen, als ihm Stellungnahmen hierzu abverlangt werden, die er ohne fachkundigen Rat, der über die Inanspruchnahme seines anwaltlichen Beistands hinausgeht, nicht abzugeben vermag (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 -, juris;… OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 09.01.2012 - 8 E 11451/11 -, juris Rn. 4 f.).

    Außerdem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen: Die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, und dessen Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (BVerwG, Beschluss vom 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 -, juris Rn. 3).

  • VG Sigmaringen, 16.05.2024 - 8 K 1916/23

    Zur Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Privatgutachten in …

    In diesem Verfahren sind daher zwangsläufig der Erstattungsfähigkeit der Kosten für private Sachverständige engere Grenzen gesetzt als in dem von der Verhandlungsmaxime beherrschten Zivilprozess, so dass die dort entwickelten Grundsätze nicht ohne Weiteres zu übernehmen sind (BVerwG, Beschluss vom 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 -, juris Rn. 3).

    Rn. 15 Nach der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Aufwendungen für ein privates Sachverständigengutachten deshalb regelmäßig nicht notwendig i.S.d. § 162 Abs. 1, sondern ausnahmsweise nur dann, wenn die Partei mangels genügender eigener Sachkunde ihr Begehren tragende Behauptungen nur mit Hilfe eines selbst eingeholten Gutachtens darlegen oder unter Beweis stellen kann (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16.11.2006 - 4 KSt 1003/06 -, juris Rn. 8, und vom 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 -, juris Rn. 3; ferner OVG Lüneburg…, Beschluss vom 09.04.2018 - 13 OA 9/18 -, juris Rn. 7).

    So kann ein Privatgutachten auch unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" einer fachunkundigen Partei gegenüber einer sachverständig beratenen Partei (vgl. Bayer. VGH…, Beschluss vom 07.04.2011 - 22 C 10.1854 -, juris Rn. 11) zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sein, wenn - typischerweise bei komplexen fachplanungsrechtlichen Großverfahren - komplizierte fachtechnische Fragen den fachunkundigen Beteiligten insoweit in eine "prozessuale Notlage" versetzen, als ihm Stellungnahmen hierzu abverlangt werden, die er ohne fachkundigen Rat, der über die Inanspruchnahme seines anwaltlichen Beistands hinausgeht, nicht abzugeben vermag (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 -, juris;… OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 09.01.2012 - 8 E 11451/11 -, juris Rn. 4 f.).

    Außerdem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen: Die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, und dessen Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (BVerwG, Beschluss vom 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 -, juris Rn. 3).

  • BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1003.06

    Kostenfestsetzung; Kostenerstattung für Privatgutachten; vorläufiger …

    Nach diesen Maßgaben können auch Aufwendungen für private, also nicht vom Gericht bestellte Sachverständige ausnahmsweise erstattungsfähig sein (Beschluss vom 11. April 2001 - BVerwG 9 KSt 2.01 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 37).

    Zudem muss die jeweilige Prozesssituation das Gutachten herausfordern; dessen Inhalt muss auf die Förderung des jeweiligen Verfahrens zugeschnitten sein (vgl. Beschluss vom 11. April 2001 a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.1998 - 11 A 13.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7868
BVerwG, 11.11.1998 - 11 A 13.97 (https://dejure.org/1998,7868)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1998 - 11 A 13.97 (https://dejure.org/1998,7868)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1998 - 11 A 13.97 (https://dejure.org/1998,7868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    AEG § 18 Abs. 1; ; AEG § 19 Abs. 1; ; AEG § 20 Abs. 2 und 7

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unverhältnismäßigkeit v. Kosten zur Stellplatzüberbauung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1998 - 11 A 13.97
    Gegenüber den Rechtsvorgängern der Kläger ist in diesem Umfang nach § Abs. 2 Satz 1 AEG eine Präklusion eingetreten, die sich die Kläger entgegenhalten lassen müssen (vgl. BVerwGE 60, 297 ).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1998 - 11 A 13.97
    Dies setzt voraus, daß sich anhand der Planungsunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände bei realistischer Betrachtungsweise ergibt, daß sich ohne den Mangel im maßgeblichen Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses ein anderes Abwägungsergebnis abgezeichnet hätte (vgl. BVerwGE 64, 33 ; 100, 370 ; Urteil vom 27. November 1996 BVerwG 11 A 100.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 18 S. 73 f.; stRspr).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1998 - 11 A 13.97
    Dies setzt voraus, daß sich anhand der Planungsunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände bei realistischer Betrachtungsweise ergibt, daß sich ohne den Mangel im maßgeblichen Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses ein anderes Abwägungsergebnis abgezeichnet hätte (vgl. BVerwGE 64, 33 ; 100, 370 ; Urteil vom 27. November 1996 BVerwG 11 A 100.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 18 S. 73 f.; stRspr).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Klagefrist und Grundsatz von Treu und …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1998 - 11 A 13.97
    Dies setzt voraus, daß sich anhand der Planungsunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände bei realistischer Betrachtungsweise ergibt, daß sich ohne den Mangel im maßgeblichen Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses ein anderes Abwägungsergebnis abgezeichnet hätte (vgl. BVerwGE 64, 33 ; 100, 370 ; Urteil vom 27. November 1996 BVerwG 11 A 100.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 18 S. 73 f.; stRspr).
  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15

    Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze

    Im Nachbarrecht der öffentlichen Anlagen ist anerkannt, dass sich Grundstückseigentümer das Unterlassen ihrer Rechtsvorgänger entgegen halten lassen müssen (BVerwG, Urteil vom 11. November 1998 - 11 A 13.97 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 41 S. 197 ), dies gilt auch für die Verwirkung von Nachbarrechten (VGH Mannheim, Urteil vom 25. September 1991 - 3 S 2000/91 - VBlBW 1992, 103 ; OVG Magdeburg, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 L 56/11 - NVwZ-RR 2012, 752).
  • BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 22.04

    Präklusion von Einwendungen gegen einen Planfeststellungsbeschluss - …

    Vielmehr erfasst die Präklusionswirkung auch solche Einwendungen, die der Rechtsvorgänger des Grundstückseigentümers nicht rechtzeitig vorgebracht hat (BVerwG, Urteil vom 11. November 1998 - BVerwG 11 A 13.97 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 41 S. 197 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.06.1999 - 4 K 1/98
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift liegen vor, denn die innerhalb der Einwendungsfrist erhobene Forderung nach Entschädigung deckt sich mit der im Erörterungstermin bzw. im Klageverfahren erhobenen Forderung, den Wegfall von Stellplätzen ganz zu vermeiden bzw. Ersatz zu beschaffen, nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.1998, - BVerwG 11 A 13.97 -, UA Seite 19/20 zu einer vergleichbaren Problematik).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2000 - 4 M 63/00
    Dieser Einwendungsausschluss erstreckt sich auch auf das der Planfeststellung nachfolgende gerichtliche Verfahren (std. Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.1995 - 11 A 2.95 - Buchholz 407.3 § 3 VerkPBG Nr. 1; Urteil vom 24.05.1996 - 4 A 38.95 -, DVBl. 97, 51; Urteil vom 23.04.1997 - 11 A 7.97 - ; Urteil vom 11.11.1998 - 11 A 13.97 - vgl. auch Senat, Urteil vom 13.12.1995 - 4 K 10/95 - und - 4 K 12/95 - Urteil vom 15.06.1999 - 4 K 12/98 -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.06.1998 - 11 A 13.97   

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BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1998 - 11 A 13.97 (https://dejure.org/1998,16282)
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