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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 27.08.2004 - 11 A 39/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15266
VG Schleswig, 27.08.2004 - 11 A 39/04 (https://dejure.org/2004,15266)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27.08.2004 - 11 A 39/04 (https://dejure.org/2004,15266)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27. August 2004 - 11 A 39/04 (https://dejure.org/2004,15266)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lsvd.de PDF

    Lebenspartner sind keine berücksichtigungsfähige Angehörige im Sinne der Beihilfevorschriften

  • lsvd.de PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines eingetragenen Lebenspartners auf Behandlung als berücksichtigungsfähiger Angehöriger im Rahmen der Gewährung von Beihilfe; Einstufung einer Gewährung des Familienzuschlags als Bestandteil der verfassungsrechtlich geschuldeten Alimentation des Beamten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 205
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • VG Schleswig, 27.08.2004 - 11 A 103/04

    Nichtgewährung eines Familienzuschlags i.R.e. Lebenspartnerschaft als …

    Auszug aus VG Schleswig, 27.08.2004 - 11 A 39/04
    Denn im Gegensatz zu der am gleichen Tag zwischen den gleichen Beteiligten ergangenen Entscheidung in dem Verfahren 11 A 103/04, in dem es um die von der Kammer zugesprochene Gewährung des Familienzuschlags ging, lässt sich für den Bereich der Beihilfe ein Anspruch weder aus Art. 3 GG, noch aus Art. 141 EGV oder unmittelbar oder in richtlinienkonformer Auslegung aus der Richtlinie 2000/78/EG herleiten.

    Denn den sich aus Familienstand und Kinderzahl ergebenden unterschiedlichen Auswirkungen trägt bereits das Besoldungsrecht Rechnung, indem es Alter, Familienstand und Kinderzahl des Beamten bei der Besoldung durch die Dienstalterstufen und den Familienzuschlag wenn auch nur nach Maßgabe der am gleichen Tage ergangenen Entscheidung im Verfahren 11 A 103/04 in unmittelbarer Anwendung der Richtlinie 2000/78/EG angemessen berücksichtigt.

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VG Schleswig, 27.08.2004 - 11 A 39/04
    Aber selbst bei einer solchen Sachlage wäre verfassungsrechtlich nicht eine Anpassung der nicht verfassungsverbürgten Beihilfe geboten, sondern eine entsprechende Korrektur der Besoldungs- und Versorgungsgesetze, die das Alimentationsprinzip konkretisieren (vgl. BVerfG, 2 BvR 1053/98 vom 07.11.2002, BVerfGE 106, 225 ff. = NVwZ 2003, 720 ff.).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …

    Auszug aus VG Schleswig, 27.08.2004 - 11 A 39/04
    Zum anderen sahen im Anwendungsbereich nationalen Rechts die zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblichen Beihilfevorschriften ungeachtet dessen, dass sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gesetzesvorbehalts nicht genügten (vgl. BVerwG 2 C 50.02, Urteil vom 17. Juni 2004), eine Einschränkung des Personenkreises berücksichtigungsfähiger Angehöriger vor.
  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen

    Auszug aus VG Schleswig, 27.08.2004 - 11 A 39/04
    Das wäre nur zu bejahen, wenn der Gesetzgeber Übereinstimmungen oder Unterschiede der zu ordnenden Lebensverhältnisse nicht berücksichtigt, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerfGE 48, 346 (357)).
  • VG Koblenz, 11.10.2007 - 2 K 256/07

    Keine Beihilfe für Lebenspartner

    Dies wäre erst dann der Fall, wenn die Versicherungsprämien den angemessenen Lebensunterhalt des Klägers beeinträchtigen würden (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 27. August 2004 - 11 A 39/04 -, nach juris).

    Es ist weder dargelegt noch belegt, dass für den Kläger bei einer Erkrankung seines Lebenspartners Belastungen entstehen, die er nicht durch zumutbare Vorsorge absichern kann und die seinen angemessenen Lebensunterhalt gefährden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. September 2005 - 2 B 27/05 -, nach juris; VG Schleswig, Urteil vom 27. August 2004, a.a.O).

  • VG Münster, 26.10.2006 - 11 K 1412/04
    Rn. 23 So im Ergebnis auch Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 27. August 2004 - 11 A 39/04 -, NVwZ-RR 2006, 205.

    Rn. 35 Vgl. zur fehlenden Anwendbarkeit der Richtlinie auch BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2006 - 2 C 43/04 -, a.a.O. (zum Familienzuschlag); Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 27. August 2004 - 11 A 39/04 -, a.a.O. (zur Beihilfegewährung).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 4 S 2531/05

    Keine Mitversicherung von Lebenspartnern bei der Postbeamtenkrankenkasse

    Denn das Verwaltungsgericht hat ausdrücklich offen gelassen, ob die Beihilfe Arbeitsentgelt im Sinne der genannten Richtlinie ist (was im Übrigen nicht der Fall sein dürfte, weil die Beihilfe ihre Grundlage allein in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn findet, vgl. nur VG Münster, Urteil vom 26.10.2006 - 11 K 1412/04 -, Juris; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 27.08.2004, NVwZ-RR 2006, 205) und maßgebend darauf abgestellt, dass selbst bei Bejahung dieser Frage Entsprechendes für die von der Beklagten an ihre Mitglieder zu gewährenden Kassenleistungen nicht hergeleitet werden könne.
  • VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 238.14

    Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

    Noch in den Jahren bis 2007 haben Verwaltungsgerichte wiederholt entschieden, die Nichtgewährung von Beihilfe für Lebenspartner von Beamten verstoße nicht gegen Verfassungs- oder Europarecht (vgl. z. B. VG Koblenz, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 2 K 256/07 - juris; VG Schleswig, Urteil vom 27. August 2004 - 11 A 39/04 - juris).
  • VG Bayreuth, 16.03.2012 - B 5 K 11.473

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit einer künstlichen Befruchtung bei nicht …

    Dabei ist es in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union noch nicht abschließend geklärt, ob die Beihilfe für Beamte in Krankheitsfällen unionsrechtlich Entgeltbestandteil im Sinne des Artikel 157 AEUV mit der Folge ist, dass sie dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG unterfällt (…vgl. BVerwG Vorlagebeschluss vom 28.10.2010 Az. 2 C 46/09 a.a.O. S. 877; diese Frage verneinend: VG Schleswig vom 27.8.2004 NVwZ-RR 2006, 205 f.; bejahend: VG Sigmaringen vom 19.1.2010 Az. 3 K 1552/08 Juris RdNr. 52; Hoppe DVBl 2011, 357 f.).
  • VG Sigmaringen, 19.01.2010 - 3 K 1552/08

    Beihilfe im Krankheitsfalle; Gleichstellung; Diskriminierung; Ehegatte; …

    Allein der Umstand, dass Beihilfe in Krankheitsfällen vom Dienstherrn aus dem Gesichtspunkt der Fürsorge gewährt wird, führt nicht dazu, diese Leistungen als solche zu werten, die im Sinne von Art. 141 EG nicht "auf Grund des Dienstverhältnisses" gewährt werden (a.A. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 27.08.2004 - 11 A 39/04 -, NVwZ-RR 2006, 205 f.).
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