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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1240
BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96 (https://dejure.org/1997,1240)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1997 - 11 A 54.96 (https://dejure.org/1997,1240)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1997 - 11 A 54.96 (https://dejure.org/1997,1240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    Bundesschienenwegeausbaugesetz § 1 mit Anlage; ; Bundesschienenwegeausbaugesetz § 4; ; Bundesschienenwegeausbaugesetz § 10; ; AEG § ... 18 Abs. 1; ; AEG § 20 Abs. 7; ; VerkPBG § 1 Abs. 1 und 2; ; VerkPBG § 5 Abs. 1; ; VwVfG § 74 Abs. 2; ; BHO § 7; ; BayEG Art. 6; ; BayEG Art. 8; ; BayEG Art. 14; ; mit Anlage, §§ 4, 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Schienenverkehrs - Verlagerung der Konfliktbewältigung auf nachfolgendes Enteignungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausgleichsregelung für landwirtschaftliche Betriebe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Planfeststellungsbehörde - Planfeststellungsbeschluß - Landwirtschaftlicher Betrieb - Bedrohung der Existenz - Ausgleich - Enteignungsverfahren

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 356 (Ls.)
  • DÖV 1998, 395 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 61.95

    Recht des Schienenverkehrs - Naturschutzfachliche Bewertung planungsbetroffener …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
    Dies hat der Senat bereits in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 27. August 1997 (BVerwG 11 A 61.95) entschieden.

    Der Senat hält an der in seiner bisherigen Rechtsprechung zum Bundesschienenweg Nürnberg - Erfurt (Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 99.95 - ; Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 62.95 - ; Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 66.95 - ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 70.95 - ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 65.95 - ; Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 - und Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 21.95 - ) im einzelnen begründeten Auffassung fest, daß das planfestgestellte Vorhaben dem Gebot der Planrechtfertigung entspricht.

    Diese Auffassung, die der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. August 1997 (BVerwG 11 A 61.95) niedergelegt hat, greift die Klägerin mit ihren auf die Einholung von Sachverständigengutachten gerichteten Beweisanträgen Nrn. 9 bis 13 an.

    Auch dies hat der Senat bereits im Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 (…a.a.O.) und im Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 21.95 - (…a.a.O.) ausgeführt.

    a) Soweit die Klägerin die naturschutzfachliche Bewertung der Flurstücke 176/2, 177, 178 und 179 in der Gemarkung Weißenbrunn am Forst rügt (vgl. dazu Urteil des Senats vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 -) und meint, eine zutreffende Einordnung der Flächen hätte eine andere Trassenführung mit Auswirkungen bis zu ihren planbetroffenen Grundstücken in Zilgendorf zur Folge gehabt (vgl. die Beweisanträge Nrn. 23 und 24), kommt es auf die von der Klägerin unter Beweis gestellten Behauptungen zu den Grundstücken in Weißenbrunn am Forst nicht an.

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95

    Einwendungen des Eigentümers eines während des Planfeststellungsverfahrens …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
    Der Senat hält an der in seiner bisherigen Rechtsprechung zum Bundesschienenweg Nürnberg - Erfurt (Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 99.95 - ; Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 62.95 - ; Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 66.95 - ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 70.95 - ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 65.95 - ; Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 - und Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 21.95 - ) im einzelnen begründeten Auffassung fest, daß das planfestgestellte Vorhaben dem Gebot der Planrechtfertigung entspricht.

    Bereits im Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 21.95 - (…a.a.O.) hat der Senat ausgeführt, daß der Gesetzgeber ausgehend von der Erkenntnis, die zu erwartenden Verkehrsmengen im Nord-Süd-Verkehr würden mit der bestehenden zweigleisigen Bahnverbindung Nürnberg - Lichtenfels - Jena - Leipzig nicht bewältigt werden können, vor die Entscheidung gestellt war, entweder die Bestandsstrecke viergleisig ausbauen oder ganz bzw. teilweise eine zweigleisige Neubaustrecke errichten zu lassen und diese über Erfurt oder über das bayerische Vogtland und Gera nach Leipzig zu führen.

    e) Bereits im Beschluß vom 30. Dezember 1996 (a.a.O.) hat der Senat ausgeführt, daß die Frage, ob neben den geschilderten Maßnahmen zur Erreichung des genannten Planungszieles weitere, die Marktposition der Bahn stärkende verkehrs- und ordnungspolitische Maßnahmen erforderlich sein könnten (…vgl. dazu BTDrucks 13/5933, S. 3 f.), von den politischen Entscheidungsorganen zu beurteilen und zu entscheiden ist.

    Auch dies hat der Senat bereits im Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 (…a.a.O.) und im Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 21.95 - (…a.a.O.) ausgeführt.

  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld; …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren BVerwG 11 A 68.95 bis zur Abtrennung des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren BVerwG 11 A 52.96, BVerwG 11 A 53.96 und BVerwG 11 A 55.96 aus diesem Ursprungsverfahren auf 295 000 DM festgesetzt.

    Davon entfallen auf das vorliegende Verfahren 58 000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 52.96 91 000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 53.96 22 000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 55.96 28 000 DM sowie auf das unter dem Aktenzeichen BVerwG 11 A 68.95 fortgeführte Verfahren 96 000 DM.

    Schließlich ist der Wert des Streitgegenstandes für den Kläger des Verfahrens BVerwG 11 A 55.96 mit 28 000 DM zu bemessen.

  • BVerwG, 22.12.1997 - 11 A 52.96

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren BVerwG 11 A 68.95 bis zur Abtrennung des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren BVerwG 11 A 52.96, BVerwG 11 A 53.96 und BVerwG 11 A 55.96 aus diesem Ursprungsverfahren auf 295 000 DM festgesetzt.

    Davon entfallen auf das vorliegende Verfahren 58 000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 52.96 91 000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 53.96 22 000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 55.96 28 000 DM sowie auf das unter dem Aktenzeichen BVerwG 11 A 68.95 fortgeführte Verfahren 96 000 DM.

    Bei Zugrundelegung derselben Maßstäbe und Rechengrößen betragen die Wertanteile für die Klägerin des jetzigen Verfahrens BVerwG 11 A 68.95 (drohender Flächenverlust 8, 5 ha) abgerundet 96 000 DM und für die Kläger des Verfahrens BVerwG 11 A 52.96 (drohender Flächenverlust 7, 78 ha) abgerundet 91 000 DM.

  • BVerwG, 22.12.1997 - 11 A 53.96

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren BVerwG 11 A 68.95 bis zur Abtrennung des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren BVerwG 11 A 52.96, BVerwG 11 A 53.96 und BVerwG 11 A 55.96 aus diesem Ursprungsverfahren auf 295 000 DM festgesetzt.

    Davon entfallen auf das vorliegende Verfahren 58 000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 52.96 91 000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 53.96 22 000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 55.96 28 000 DM sowie auf das unter dem Aktenzeichen BVerwG 11 A 68.95 fortgeführte Verfahren 96 000 DM.

    Für die Klägerin des Verfahrens BVerwG 11 A 53.96 ist der Wert bei einem drohenden Flächenverlust von 0, 93 ha und einem Anteil für die Existenzbedrohung des landwirtschaftlichen Kleinbetriebes in Höhe von 20 000 DM mit abgerundet 22 000 DM einzuschätzen.

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle - …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
    Der Aufnahme eines Ausbau- oder Neubauvorhabens in den Bedarfsplan des Schienenwegeausbaugesetzes liegt ebenso wie der Einstufung des Vorhabens als vordringlicher Bedarf eine bedarfsbezogene Kosten-Nutzen-Analyse des Gesetzgebers zugrunde (vgl. zum Fernstraßenausbaugesetz BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 - ).

    Auch bei nachträglichen Veränderungen der Prognosedaten ist es nicht Aufgabe des Gerichts, den prognostizierten Verkehrsbedarf selbst einer erneuten Beurteilung in Form einer Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 99.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Vorsaussetzungen für ein einheitliches …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
    Der Senat hält an der in seiner bisherigen Rechtsprechung zum Bundesschienenweg Nürnberg - Erfurt (Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 99.95 - ; Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 62.95 - ; Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 66.95 - ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 70.95 - ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 65.95 - ; Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 - und Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 21.95 - ) im einzelnen begründeten Auffassung fest, daß das planfestgestellte Vorhaben dem Gebot der Planrechtfertigung entspricht.

    Es hat vielmehr die Funktion einer Regionalautobahn mit einer beabsichtigten Entlastungswirkung für das nachgeordnete Straßennetz und für die Gemeinden (vgl. dazu bereits Urteil des Senats vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 99.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 66.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beteiligtenfähigkeit einer als nicht rechtsfähige …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist das Bundesverwaltungsgericht gemäß § 5 Abs. 1 des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes vom 16. Dezember 1991 (BGBl I S. 2174) - VerkPBG -, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S. 1840), für den Rechtsstreit in erster und letzter Instanz zuständig (vgl. Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 66.95 - UPR 1997, S. 320).

    Der Senat hält an der in seiner bisherigen Rechtsprechung zum Bundesschienenweg Nürnberg - Erfurt (Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 99.95 - ; Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 62.95 - ; Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 66.95 - ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 70.95 - ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 65.95 - ; Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 - und Beschluß vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 21.95 - ) im einzelnen begründeten Auffassung fest, daß das planfestgestellte Vorhaben dem Gebot der Planrechtfertigung entspricht.

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
    Es ist deshalb sichergestellt, daß der mit der Planfeststellung für die Klägerin ausgelöste Konflikt, der zu einer Bedrohung ihres landwirtschaftlichen Betriebes führt, zumindest im nachfolgenden Enteignungsentschädigungsverfahren bewältigt wird (vgl. zur Zulässigkeit der Konfliktverlagerung: BVerwG, Beschluß vom 30. August 1994 - BVerwG 4 B 105.94 - und vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 A 4.92 - ; BVerwGE 61, 307/311).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
    Es ist deshalb sichergestellt, daß der mit der Planfeststellung für die Klägerin ausgelöste Konflikt, der zu einer Bedrohung ihres landwirtschaftlichen Betriebes führt, zumindest im nachfolgenden Enteignungsentschädigungsverfahren bewältigt wird (vgl. zur Zulässigkeit der Konfliktverlagerung: BVerwG, Beschluß vom 30. August 1994 - BVerwG 4 B 105.94 - und vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 A 4.92 - ; BVerwGE 61, 307/311).
  • BVerwG, 30.08.1994 - 4 B 105.94

    Fernstraßen - Eingriff in Natur - Ersatzmaßnahmen - Planfeststellung

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung …

  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

  • BVerwG, 01.03.1993 - 4 B 188.92

    Streitwert - Planfeststellung - Verkehrswert als Ausgangswert

  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung …

  • BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einwendungen einer Gemeinde bei sich selbst

  • BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde wegen mangelnder …

  • BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 70.95

    Recht des Schienenverkehrs - Erhebung der Einwendungen einer Gemeinde bei sich …

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Es gibt keine rechtliche Grundlage für die Festsetzung einer Ersatzlandentschädigung im Planfeststellungsbeschluss (…vgl. Pasternak in: Aust/Jacobs/Pasternak, Die Enteignungsentschädigung, 6. Auflage 2007, Rn. 307 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 05.11.1997 - 11 A 54.96 -, juris; BVerwG, Urteil vom 14.05.1992 - 4 C 9.89 -, juris).
  • BVerwG, 22.12.1997 - 11 A 52.96

    Rechtsmittel

    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren BVerwG 11 A 68.95 bis zur Abtrennung des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren BVerwG 11 A 52.96, BVerwG 11 A 54.96 und BVerwG 11 A 55.96 aus diesem Ursprungsverfahren auf 295.000 DM festgesetzt.

    Davon entfallen auf das vorliegende Verfahren 22.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 52.96 91.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 54.96 58.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 55.96 28.000 DM sowie auf das unter dem Aktenzeichen BVerwG 11 A 68.95 fortgeführte Verfahren 96.000 DM.

    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren BVerwG 11 A 68.95 bis zur Abtrennung des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren BVerwG 11 A 52.96, BVerwG 11 A 54.96 und BVerwG 11 A 55.96 aus diesem Ursprungsverfahren auf 295.000 DM festgesetzt.

    Davon entfallen auf das vorliegende Verfahren 22.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 52.96 91.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 54.96 58.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 55.96 28.000 DM sowie auf das unter dem Aktenzeichen BVerwG 11 A 68.95 fortgeführte Verfahren 96.000 DM.

    Dazu wird zusätzlich auf den demUrteil vom 5. November 1997 - BVerwG 11 A 54.96 - beigefügten Streitwertbeschluß und seine Begründung Bezug genommen.

  • BVerwG, 22.12.1997 - 11 A 53.96

    Rechtsmittel

    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren BVerwG 11 A 68.95 bis zur Abtrennung des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren BVerwG 11 A 52.96, BVerwG 11 A 54.96 und BVerwG 11 A 55.96 aus diesem Ursprungsverfahren auf 295.000 DM festgesetzt.

    Davon entfallen auf das vorliegende Verfahren 22.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 52.96 91.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 54.96 58.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 55.96 28.000 DM sowie auf das unter dem Aktenzeichen BVerwG 11 A 68.95 fortgeführte Verfahren 96.000 DM.

    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren BVerwG 11 A 68.95 bis zur Abtrennung des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren BVerwG 11 A 52.96, BVerwG 11 A 54.96 und BVerwG 11 A 55.96 aus diesem Ursprungsverfahren auf 295.000 DM festgesetzt.

    Davon entfallen auf das vorliegende Verfahren 22.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 52.96 91.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 54.96 58.000 DM, auf das Verfahren BVerwG 11 A 55.96 28.000 DM sowie auf das unter dem Aktenzeichen BVerwG 11 A 68.95 fortgeführte Verfahren 96.000 DM.

    Dazu wird zusätzlich auf den demUrteil vom 5. November 1997 - BVerwG 11 A 54.96 - beigefügten Streitwertbeschluß und seine Begründung Bezug genommen.

  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld; …

    Soweit der Prozeßbevollmächtigte des Klägers dazu in der mündlichen Verhandlung vorsorglich 21 Beweisanträge gestellt hat, sind diese mit Beweisanträgen identisch, die bereits im Verfahren BVerwG 11 A 54.96 gestellt worden sind.

    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren BVerwG 11 A 68.95 bis zur Abtrennung des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren BVerwG 11 A 52.96, BVerwG 11 A 53.96 und BVerwG 11 A 54.96 aus diesem Ursprungsverfahren auf 295 OOO DM festgesetzt.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 5 S 1839/95
    Diese Bedarfsfestlegung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 05.11.1997 - 11 A 54.96 - m.w.N.), der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, nur bei einer offensichtlichen Verfehlung der angestrebten Ziele durch die Rechtsprechung korrigierbar.

    Läßt sich eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 07.07.1978 - 4 C 79.76 - BVerwGE 65, 110/133; Beschl. v. 29.11.1995 - 11 VR 15.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 2 S. 22; BVerwG, Urt. v. 05.11.1997 - 11 A 54.96 - S. 31).

    Dies gilt insbesondere für die behaupteten Fehler in den Lärmberechnungen, die allenfalls einen Anspruch auf Planergänzung zur Folge haben könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1997 - 11 A 54.96 - m.w.N.).

    Denn nach diesen Ausführungen ist es - anders als in straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren - für die Prognose im Ergebnis unerheblich, ob auf das Jahr 2000 oder - entsprechend den Prognosen, die dem Bundesverkehrswegeplan 1992 und dem auf seiner Grundlage erlassenen Schienenwegeausbaugesetz zugrunde liegen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 05.11.1997 - 11 A 54.96 - m.w. Literaturhinweisen) - auf das Jahr 2010 abgestellt wird, da dies auf die zugrunde gelegte "Vollauslastung" mit 120 Zügen pro Gleis in 24 Stunden keinen Einfluß hat.

  • BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15

    Klagen gegen den Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt ohne Erfolg

    Zwar liegt es im Ermessen der Planfeststellungsbehörde, auch im Fall einer öffentlichen Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses einzelnen Betroffenen eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 74 Abs. 4 VwVfG individuell zuzustellen mit der Folge, dass für diese die Klagefrist bereits ab der Individualzustellung läuft (BVerwG, Urteil vom 5. November 1997 - 11 A 54.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 34 S. 174).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.07.2022 - 8 C 10278/21

    Klage gegen den Neubau der L 455 - Ortsumgehung Offstein - erfolglos

    Rn. 80 Dabei ist darauf hinzuweisen, dass selbst dann, wenn die Planung hinsichtlich der von dem planfestgestellten Straßenbauvorhaben zu erwartenden Verkehrslärmimmissionen zu Lasten der Kläger unter einem Planungsmangel - in Gestalt einer unzureichenden Lärmvorsorge - leiden sollte, dies nicht den von ihnen geltend gemachten Anspruch auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschluss oder auch nur auf die zunächst hilfsweise begehrte Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des PFB nach § 75 Abs. 1 a S. 2 VwVfG begründen würde, sondern allenfalls einen Anspruch auf Planergänzung um erforderliche Lärmschutzmaßnahmen, wie sie dies ursprünglich äußerst hilfsweise beantragt hatten (st. Rspr. des BVerwG, vgl. dazu z. B. BVerwG, Urteil vom 5. November 1997 - 11 A 54/96 -, UPR 1998, S. 149 u. juris, Rn. 69, m.w.N.).

    Vielmehr durfte der Vorhabenträger davon ausgehen, dass bei dem im Außenbereich gelegenen Anwesen der Kläger die dafür nach der 16. BImSchV maßgeblichen Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete von 64 dB(A) tagsüber und 54 dB(A) nachts eingehalten werden, nachdem die Schalltechnische Untersuchung schon bei den untersuchten, näher an der Umgehungstraßentrasse gelegenen Gebäuden eine Unterschreitung der maßgeblichen Grenzwerte in nicht zu beanstandender Weise ermittelt hatte (vgl. zur Heranziehung von näher zur Trasse hin gelegenen Immissionsorten als Anhaltspunkt BVerwG, Urteil vom 5. November 1997, a.a.O., Rn. 73 sowie OVG RP…, Urteil vom 13. August 2008, a.a.O.).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es auch in Fällen existenzieller Bedrohung landwirtschaftlicher Betriebe zulässig, die Regelung des Ausgleichs der Folgen einer vorhabenbedingten Flächeninanspruchnahme einem sich an das Planfeststellungsverfahren anschließenden enteignungsrechtlichen Entschädigungsverfahren zu überlassen: Da die Landesenteignungsgesetze insbesondere mit ihren Vorschriften zur Entschädigung in Land und zur Erstreckung der Enteignung auf Restflächen ein rechtliches Instrumentarium enthalten, das geeignet ist, die Betroffenheit in diesen Fällen in sachgerechter Weise auszugleichen, ist sichergestellt, dass mit der Planfeststellung ausgelöste Konflikte, die zu einer Bedrohung eines landwirtschaftlichen Betriebs führen, zumindest im nachfolgenden Enteignungsentschädigungsverfahren bewältigt werden (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 5. November 1997 - 11 A 54/96 -, UPR 1998, 149 u. juris, Rn. 68, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 5 S 130/06

    Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau einer Bundesstraße

    Aus der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich nichts anderes (BVerwG, Urt. v. 05.11.1997 - 11 A 54.96 - NuR 1998, 604 und Beschl. v. 30.09.1998 - 4 VR 9.98 - NVwZ-RR 1999, 164;… a.A. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.05.2000 - 8 S 1525/99 - VENSA, UA S. 20).

    Solche wegen der notwendigen Inanspruchnahme großer Flächen für Verkehrswege einschließlich naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen nicht selten unvermeidliche Eingriffe sind nicht grundsätzlich unverhältnismäßig (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1997 - 11 A 54.96 - NuR 1998, 604, Juris Rdnr. 67;… Urt. v. 11.01.2001 - 4 A 13.99 - a.a.O.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.12.2000 - 5 S 2716/99 - a.a.O.;… Juris Rdnr. 74;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.05.2000 - 8 S 1525/99 - a.a.O. UA S. 22).

  • VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046

    A 8 München-Rosenheim - BayVGH bestätigt Ausbau der Rastanlagen "Im Moos" und …

    Es ist deshalb sichergestellt, dass der mit der Planfeststellung für die Klägerin ausgelöste Konflikt, der zu einer Bedrohung ihres landwirtschaftlichen Betriebes führt, zumindest im nachfolgenden Enteignungsentschädigungsverfahren bewältigt werden kann (BVerwG, U.v. 5.11.1997 - 11 A 54.96 - UPR 1998, 149 = juris Rn. 68;… U.v. 28.1.1999 - 4 A 18.98 - NVwZ-RR 1999, 629 = juris Rn. 25).
  • BVerwG, 26.03.1998 - 11 B 27.97

    Verkehrsbedarfsplanung und Eigentumsgarantie - Ausbau des Schienennetzes

    Beide Fragen sind höchstrichterlich bereits entschieden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 99.95 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 8, S. 33 ff. - und die dort genannten Nachweise, insbesondere BVerwGE 98, 339 [BVerwG 08.06.1995 - 4 C 4/94]; Urteil vom 5. November 1997 - BVerwG 11 A 54.96 - DokBer A 1998, 65).
  • BVerwG, 30.09.1998 - 4 VR 9.98

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Betriebsverlagerung; Abwägung; …

  • VGH Hessen, 18.03.2008 - 2 C 1092/06

    Planfeststellungsverfahren - Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen beim …

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2000 - 5 S 2716/99

    Planfeststellung für Bundesstraße: Prüfung von Alternativen; Existenzgefährdung …

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2004 - 8 S 902/04

    Gesetz zur Zulassung eines Bauvorhabens und Bodenrecht; Bindung der …

  • BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 11.10

    Rechtliches Gehör; Einwendungsausschluss des Planbetroffenen; Zugriff auf …

  • VG Bayreuth, 07.12.2020 - B 7 K 19.1055

    Widerruf eines Planfeststellungsbeschlusses - Existenzgefährdung eines …

  • BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 31.15

    Klagen gegen den Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt ohne Erfolg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - 11 D 94/03

    Verlust der Sachbefugnis bei Veräußerung eines Grundstücks während eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2426/99

    Ausbau und Neubau einer Eisenbahnstrecke

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2000 - 7a D 162/98

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Abwägung hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1951/22

    Fehler einer Rechtsbehelfsbelehrung; Planfeststellungsbeschluss des …

  • BVerwG, 06.03.2002 - 9 A 6.01

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses - Änderungen an den im …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 5 S 1581/96

    Sachlegitimation bei Veräußerung eines streitbefangenen Grundstücks; …

  • VG Hamburg, 26.08.2005 - 3 E 1828/05

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses zur "Wasserwirtschaftlichen …

  • VGH Bayern, 21.01.2026 - 1 B 25.812

    Baugenehmigung, öffentliche Bekanntmachung, Doppelzustellung, Beginn der …

  • VGH Hessen, 02.12.1998 - 2 Q 3447/97

    Straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren

  • BVerwG, 30.10.2003 - 4 VR 8.03

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines angefochtenen …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1998 - 8 B 10437/98
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