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| VGH Bayern, 27.08.2010 - 11 AS 10.1650 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Wiederholter Antrag nach § 123 VwGO;Abänderung der früheren Entscheidung nur unter den Voraussetzungen des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO;Neue (ober-)gerichtliche Entscheidungen als "veränderter Umstand" im Sinn von § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO?Sperrwirkung einer früheren rechtskräftigen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (15)
- VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259
Eintragung eines deutschen Wohnortes im ausländischen EU-Führerschein
Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2010 - 11 AS 10.1650
Den gleichen Rechtsstandpunkt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - und damit das Gericht, das über die gegen den Beschluss vom 18. Februar 2009 erhobene Beschwerde des Antragstellers letztinstanzlich zu befinden hatte - jedoch bereits in seinen Entscheidungen vom 7. August 2008 (Az. 11 ZB 07.1259; DAR 2008, 662; VRS Bd. 115 [2008], 470; VerkMitt 2009 Nr. 14) und vom 11. August 2008 (Az. 11 CS 08.832 ) in großer Deutlichkeit vertreten.Rn. 28 In noch größerer Deutlichkeit ergibt sich dieser Rechtsstandpunkt aus der Tatsache, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in beiden vorgenannten Entscheidungen im Anschluss an die Feststellung, dass sich unmittelbar aus den Führerscheinen des Klägers im Verfahren 11 ZB 07.1259 bzw. des Antragstellers im Verfahren 11 CS 08.832 ein Verstoß gegen das europarechtliche Wohnsitzprinzip ergibt, jeweils ausdrücklich festgehalten hat, dass diesen Personen in Deutschland vor dem Erwerb der ausländischen EU-Führerscheine die Fahrerlaubnis entzogen worden war.
Im Beschluss vom 7. August 2008 (a.a.O., RdNr. 12) wurde diesbezüglich ausgeführt:.
Rn. 33 Nochmals zum Ausdruck gebracht wurde dieser Rechtsstandpunkt des beschließenden Senats dadurch, dass es in den Entscheidungen vom 7. August 2008 (a.a.O., RdNr. 13) und vom 11. August 2008 (…a.a.O., RdNr. 21) jeweils heißt:.
Rn. 35 Wenn der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 18. Juni 2009 (…a.a.O., RdNr. 7) die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. August 2008 (a.a.O.) und vom 11. August 2008 (…a.a.O.) als Bestätigungen für seine Auffassung zitierte, so zeigt das, dass auch für Dritte erkennbar war, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in diesen beiden Beschlüssen die Frage, ob die Voraussetzungen der Nummer 2 und der Nummer 3 des § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV kumulativ erfüllt sein müssen, damit die Nichtanerkennungsbefugnis des Aufnahmestaates aus europarechtlicher Sicht besteht, in bejahendem Sinn beantwortet hat.
Die am 7. August 2008 im Verfahren 11 ZB 07.1259 ergangene Entscheidung wurde - außer im juristischen Informationssystem "Juris" - in drei verkehrsrechtlichen Fachzeitschriften abgedruckt; zwei dieser Veröffentlichungen (nämlich die im Deutschen Autorecht und in der Verkehrsrechtssammlung) erfolgten noch im Jahr 2008.
- VGH Bayern, 11.08.2008 - 11 CS 08.832
Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2010 - 11 AS 10.1650
Den gleichen Rechtsstandpunkt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - und damit das Gericht, das über die gegen den Beschluss vom 18. Februar 2009 erhobene Beschwerde des Antragstellers letztinstanzlich zu befinden hatte - jedoch bereits in seinen Entscheidungen vom 7. August 2008 (Az. 11 ZB 07.1259; DAR 2008, 662; VRS Bd. 115 [2008], 470; VerkMitt 2009 Nr. 14) und vom 11. August 2008 (Az. 11 CS 08.832 ) in großer Deutlichkeit vertreten.Rn. 28 In noch größerer Deutlichkeit ergibt sich dieser Rechtsstandpunkt aus der Tatsache, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in beiden vorgenannten Entscheidungen im Anschluss an die Feststellung, dass sich unmittelbar aus den Führerscheinen des Klägers im Verfahren 11 ZB 07.1259 bzw. des Antragstellers im Verfahren 11 CS 08.832 ein Verstoß gegen das europarechtliche Wohnsitzprinzip ergibt, jeweils ausdrücklich festgehalten hat, dass diesen Personen in Deutschland vor dem Erwerb der ausländischen EU-Führerscheine die Fahrerlaubnis entzogen worden war.
Rn. 30 Im Beschluss vom 11. August 2008 (a.a.O., RdNr. 20) heißt es zur gleichen Frage:.
Rn. 33 Nochmals zum Ausdruck gebracht wurde dieser Rechtsstandpunkt des beschließenden Senats dadurch, dass es in den Entscheidungen vom 7. August 2008 (…a.a.O., RdNr. 13) und vom 11. August 2008 (a.a.O., RdNr. 21) jeweils heißt:.
Rn. 35 Wenn der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 18. Juni 2009 (…a.a.O., RdNr. 7) die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. August 2008 (…a.a.O.) und vom 11. August 2008 (a.a.O.) als Bestätigungen für seine Auffassung zitierte, so zeigt das, dass auch für Dritte erkennbar war, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in diesen beiden Beschlüssen die Frage, ob die Voraussetzungen der Nummer 2 und der Nummer 3 des § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV kumulativ erfüllt sein müssen, damit die Nichtanerkennungsbefugnis des Aufnahmestaates aus europarechtlicher Sicht besteht, in bejahendem Sinn beantwortet hat.
Denn der Beschluss vom 11. August 2008 (a.a.O.) wurde ihnen unmittelbar bekanntgegeben, da sie auch den Antragsteller in der Verwaltungsstreitsache 11 CS 08.832 vertreten haben.
- VG Augsburg, 18.02.2009 - Au 7 E 08.1755
Tschechische Fahrerlaubnis; Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis; mangelnde …
Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2010 - 11 AS 10.1650
Dieses Begehren lehnte das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 18. Februar 2009 (Az. Au 7 E 08.1755) ab, da sich der Wohnsitz des Antragstellers im Zeitpunkt der Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis unstrittig im Bundesgebiet befunden habe, er deshalb gemäß § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV nicht berechtigt sei, Kraftfahrzeuge im Inland zu führen, und die Heranziehung dieser Vorschrift gemeinschaftsrechtskonform sei.Rn. 19 Der erneute Antrag nach § 123 VwGO, über den gemäß § 123 Abs. 2 Sätze 1 und 2 VwGO der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu befinden hat, ist unzulässig, da ihm die Rechtskraft der in den Verfahren Au 7 E 08.1755 und 11 CE 09.595 ergangenen Beschlüsse vom 18. Februar 2009 bzw. vom 11. Mai 2009 entgegensteht.
Sollte diese Frage nämlich zu bejahen sein (…der Verwaltungsgerichtshof hat das in Bezug auf "fiktive Antragsrücknahmen" im Beschluss vom 26.2.2009, a.a.O., RdNr. 27, offen gelassen), so wäre eine solche analoge Rechtsanwendung schon in den Verfahren Au 7 E 08.1755 und 11 CE 09.595 geboten gewesen.
Rn. 37 4. An der Tatsache, dass sich der Antragsteller wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO die Rechtskraft der Beschlüsse vom 18. Februar 2009 und vom 11. Mai 2009 entgegenhalten lassen muss, ändert der Umstand nichts, dass er nunmehr einen Antrag gestellt hat, der von dem Rechtsschutzbegehren, das Gegenstand der Verfahren Au 7 E 08.1755 und 11 CE 09.595 war, (sprachlich) geringfügig abweicht.
Mit der aus Gründen des materiellen Rechts erfolgten Ablehnung des in den Verfahren Au 7 E 08.1755 und 11 CE 09.595 gestellten Feststellungsantrags ist im Verhältnis zwischen dem Antragsteller und dem Antragsgegner rechtskräftig geklärt, dass er nicht befugt ist, von seiner tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen.
- EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer …
Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2010 - 11 AS 10.1650
Ergänzend macht er geltend, sowohl die Richtlinie 91/439/EWG als auch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (Rechtssachen C-329/06 und C-343/06, Slg. 2008 I-04635; Rechtssachen C-334/06 bis C-336/06, Slg. 2008 I-04691) beträfen ausschließlich Personen, die bereits einmal eine inländische Fahrerlaubnis besessen und diese innerhalb einer "noch nicht getilgten Frist" verloren hätten.Rn. 27 In beiden Beschlüssen wurde der Aussagegehalt der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) dahingehend umschrieben, dass ein Mitgliedstaat der Europäischen Union die Anerkennung der von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis dann ablehnen kann, "wenn sich auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden, unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG … aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war, und der Aufnahmemitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet auf den Inhaber dieses Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet hat, ehe die ausländische EU-Fahrerlaubnis erteilt wurde (…Beschluss vom 7.8.2008, a.a.O, RdNr. 10;… vom 11.8.2008, a.a.O., RdNr. 18).
- VGH Bayern, 16.03.2010 - 11 BV 09.2752
Vorlagefrage an den EuGH zur europarechtskonformen Auslegung des § 28 FeV
Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2010 - 11 AS 10.1650
Durch Beschluss vom 27. April 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren 11 BV 09.2488 bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die ihm durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. März 2010 (Az. 11 BV 09.2752) unterbreitete Vorlagefrage ausgesetzt.Diese Rechtsfrage kann erst dann als geklärt angesehen werden, wenn das Vorabentscheidungsverfahren abgeschlossen sein wird, das der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 16. März 2010 (a.a.O.) eingeleitet hat.
- BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97
Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige …
Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2010 - 11 AS 10.1650
Denn die Rechtskraft früherer Entscheidungen steht nicht nur einer (stattgebenden) Sachentscheidung über inhaltsgleiche Streitgegenstände entgegen; sie ist auch dann zu beachten, wenn der von der Rechtskraftwirkung erfasste Inhalt der älteren Entscheidung präjudiziell für das später anhängig gemachte Rechtsschutzbegehren ist (vgl. z.B. BVerwG vom 24.11.1998 BVerwGE 108, 30/33;… Rennert in Eyermann, a.a.O., RdNrn. 11 - 13 zu § 121;… Rosenberg/Schwab/Gott-wald, Zivilprozessrecht, 15. Aufl. 1993, § 154 III). - OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 10 A 11244/09
Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010
Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2010 - 11 AS 10.1650
Zutreffend verweist der Antragsteller der Sache nach ferner darauf, dass sich das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz dieser Auffassung mit Beschluss vom 18. März 2010 (DAR 2010, 343) angeschlossen hat. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2009 - 16 B 1067/09
Gebrauchmachen von einer EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der BRD nach der …
Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2010 - 11 AS 10.1650
Rn. 24 Auf sich beruhen kann, ob der Auffassung zu folgen ist, die Rücknahme eines Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stehe der Versagung einer solchen Erlaubnis dann im Sinn von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV gleich, wenn sich der Betroffene - wie beim Antragsteller 1997 der Fall - im Erteilungsverfahren erfolglos einer gutachterlichen Fahreignungsüberprüfung unterzogen (oder die Beibringung eines von der Fahrerlaubnisbehörde verlangten Gutachtens verweigert) hat (so OVG NRW vom 13.10.2009 Az. 16 B 1067/09 RdNr. 5). - BVerwG, 29.08.1966 - VIII C 353.63
Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2010 - 11 AS 10.1650
Denn die Rechtskraft einer Entscheidung, durch die ein Feststellungsbegehren abgelehnt wird, bewirkt, dass nunmehr die dem Feststellungsbegehren entgegengesetzte Folge als rechtskräftig festgestellt gilt (BVerwG vom 29.8.1966 BVerwGE 25, 7/9; vom 23.2.1993 NVwZ 1994, 781/782). - BVerfG, 23.10.2007 - 2 BvR 542/07
Anforderungen an die Auslegung von Verfahrensanträgen durch die Fachgerichte
Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2010 - 11 AS 10.1650
Wegen des summarischen Charakters des Verfahrens, das Beschlüssen nach § 123 VwGO vorausgeht, können sie, anders als rechtskräftig gewordene Urteile, dann - aber auch nur dann (Puttler, ebenda; Kopp/Schenke, ebenda) - abgeändert werden, wenn die entsprechend anwendbaren Voraussetzungen des § 80 Abs. 7 VwGO vorliegen (BVerfG vom 23.10.2007 NVwZ 2008, 417; OVG Berlin vom 1.4.1998 NVwZ 1998, 1093/1094; VGH BW vom 6.12.2001 NVwZ-RR 2002, 908 f.;… Schoch, a.a.O., RdNr. 177 zu § 123;… Puttler, a.a.O., RdNrn. 128 f. zu § 123;… Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 35 zu § 123). - VGH Baden-Württemberg, 06.12.2001 - 13 S 1824/01
Abänderung einer einstweiligen Anordnung von Amts wegen
- VGH Bayern, 26.02.2009 - 11 C 09.296
Prozesskostenhilfe; Offenheit der Erfolgsaussichten; Berücksichtigung einer im …
- OVG Berlin, 01.04.1998 - 2 SN 10.98
Baustopp wegen Artenschutz, Antragsbefugnis eines anerkannten …
- VGH Hessen, 09.11.1995 - 6 TG 2992/95
Änderung der Rechtsprechung des BVerfG nach Rechtskraft einer den Erlaß einer …
- VG Augsburg, 28.08.2009 - Au 7 K 08.1717
Notwendigkeit der kumulativen Erfüllung der Nummern 2 und 3 des § 28 Abs. 4 FeV
- VG Regensburg, 27.01.2022 - RN 1 E 21.1462
Einstweiliger Antrag auf Zulassung zur Ausbildung als Zollinspektoranwärter im …
Rn. 44 Nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs erwachsen auch Entscheidungen nach § 123 VwGO grundsätzlich in Rechtskraft (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2010 - 11 AS 10.1650 - unter Verweis auf HessVGH, B.v. 9.11.1995 - 6 TG 2992/95 - NVwZ-RR 1996, 713).Da auch die Gegenmeinung eine relevante Änderung der Umstände als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines erneuten Antrags nach § 123 VwGO ansehe, gelange sie zu damit praktisch übereinstimmenden Ergebnissen (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2010 - 11 AS 10.1650 - juris).
Erforderlich ist deshalb, dass sich die Rechtsprechung nach dem maßgeblichen Stichtag (d.h. nach dem Eintritt der Rechtskraft der verfahrensabschließenden Entscheidung im Vorprozess bzw. nach dem Ablauf einer insoweit geltenden, mit einer Präklusionswirkung einhergehenden Rechtsbehelfsbegründungsfrist) so grundlegend geändert hat, dass ein Vorbringen, das vorher als schlechthin aussichtslos eingestuft werden musste (und von dem der Rechtsschutzsuchende deshalb frei von prozessualem Verschulden absehen durfte), nunmehr erstmals potenziell zielführend erscheint (BayVGH, B.v. 27.8.2010 - 11 AS 10.1650 - juris Rn. 20-25).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2014 - 12 B 1280/14
Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Bewertung von …
Rn. 5 - 11 AS 10.1650 -, juris, m. w. N.; zur analogen Anwendung von § 80 Abs. 7 VwGO im Verfahren nach § 123 VwGO vgl. auch: OVG NRW, Beschlüsse vom 5. November 2012 - 18 B 542/12 -, und vom 21. Januar 2011 - 18 B 1654/10 - NdsOVG, Beschlüsse vom 24. April 2013 - 4 MC 56/13 -, juris, und vom 7. Dezember 2011 - 8 ME 184/11 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 1. Dezember 2010 - 1 B 310/10 -, juris. - VGH Bayern, 19.05.2014 - 3 AE 14.295
Dienstpostenbesetzung
Erforderlich ist deshalb, dass sich die Rechtsprechung so grundlegend geändert hat, dass ein Vorbringen, das vorher als schlechthin aussichtslos eingestuft werden musste, nunmehr erstmals potenziell zielführend erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2010 - 11 AS 10.1650 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 23.05.2011 - 11 CE 11.810
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; fehlende substantiierte …
Wegen des summarischen Charakters des Verfahrens, das Beschlüssen nach § 123 VwGO vorausgeht, können sie, anders als rechtskräftig gewordene Urteile, dann - aber auch nur dann (Puttler, ebenda; Kopp/Schenke, ebenda) - abgeändert werden, wenn die entsprechend anwendbaren Voraussetzungen des § 80 Abs. 7 VwGO vorliegen (BVerfG vom 23.10.2007 NVwZ 2008, 417; BayVGH vom 27.8.2010 Az. 11 AS 10.1650 RdNr. 20; OVG Berlin vom 1.4.1998 NVwZ 1998, 1093/1094; VGH BW vom 6.12.2001 NVwZ-RR 2002, 908 f.;… Schoch, a.a.O., RdNr. 177 zu § 123;… Puttler, a.a.O., RdNrn. 128 f. zu § 123;… Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 35 zu § 123). - VG Augsburg, 22.12.2011 - Au 7 E 11.1701
Unzulässiger Antrag auf Abänderung eines Beschlusses nach § 123 VwGO
Rn. 9 Auch Entscheidungen nach § 123 VwGO erwachsen grundsätzlich in Rechtskraft, können aber wegen des summarischen Charakters des Verfahrens, das Beschlüssen nach § 123 VwGO vorausgeht, anders als rechtskräftig gewordene Urteile, dann - aber auch nur dann - abgeändert werden, wenn die entsprechend anwendbaren Voraussetzungen des § 80 Abs. 7 VwGO vorliegen (BayVGH vom 27.8.2010 - 11 AS 10.1650 m.w.N.).
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