Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.10.2008 - 11 B 06.30084 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
"Kriegsverbrechen" im Sinn von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylVfG und Art. 1 F Buchst. a GFK;"Verbrechen gegen die Menschlichkeit" im Sinn von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylVfG und Art. 1 F Buchst. a GFK;"schwere nichtpolitische Straftat" im Sinn von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ...
- Judicialis
AufenthG § 60 Abs. 1; ; AufenthG § ... 60 Abs. 2; ; AufenthG § 60 Abs. 5; ; AufenthG § 60 Abs. 7; ; AufenthG § 60 Abs. 8 Satz 2; ; AsylVfG § 3 Abs. 2; ; GFK Art. 1 F; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 4 Abs. 4; ; EMRK Art. 3
- milo.bamf.de
AufenthG 2004, § 60 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 2; AufenthG 2004, § 60 Abs 8; AsylVfG 1992, § 3 Abs 2; VwGO, § 132 Abs 2 Nr 1; FlüAbk, Art 1A Nr 2; FlüAbk, Art 1F; EGRL 83/2004,... Art 9; EGRL 83/2004, Art 12 Abs 2; TürkStGB, Art 168; TürkStGB, Art 314
Türkei; keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für die den bewaffneten Kräften der PKK angehörenden Mitglieder
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Asylrecht: "Kriegsverbrechen" im Sinn von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylVfG und Art. 1 F Buchst. a GFK; "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" im Sinn von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylVfG und Art. 1 F Buchst. a GFK; "schwere nichtpolitische Straftat" im Sinn von § 3 Abs. 2 Satz ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Anerkennung als Flüchtling wegen einer in der Türkei drohenden politischen Verfolgung als PKK-Aktivist; In der Türkei zu erwartende Rechtsfolgen bei einer Zugehörigkeit zur sog. "Guerilla" (Streitkräfte der PKK); ...
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 22.11.2005 - W 4 K 05.30390
- VGH Bayern, 21.10.2008 - 11 B 06.30084
- VGH Bayern, 27.10.2008 - 11 B 06.30084
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 14.10.2008 - 10 C 48.07
Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Refoulementverbot; Ausschluss; Terrorismus; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2008 - 11 B 06.30084
Obgleich es bisher an einer völkerrechtlich anerkannten Definition fehlt, aus der sich abschließend ergibt, welche Handlungen als terroristisch einzustufen sind (vgl. BVerwG vom 14.10.2008 Az. 10 C 48.07, RdNr. 20), steht doch außer Frage, dass jedenfalls Angriffe auf das Leben "unschuldiger Menschen" (d.h. solcher Personen, die sich weder als Kombattanten an einem bewaffneten Konflikt beteiligen noch als Repräsentanten eines staatlichen oder gesellschaftlichen Systems verstanden werden können) auch aus der Sicht der Vereinten Nationen zum gesicherten Kernbereich der Verhaltensmodalitäten gehören, die als terroristisch eingestuft werden müssen.Dass Angriffe auf das Leben Unbeteiligter in Verfolgung politischer Ziele neben dem Einsatz gemeingefährlicher Waffen als eine Erscheinungsform terroristischen Handelns anzusehen sind, entspricht auch gefestigter Spruchpraxis des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 30.3.1999 BVerwGE 109, 12/20; vom 15.3.2005 BVerwGE 123, 114/129 f.; vom 14.10.2008, a.a.O., RdNr. 20).
Sollten von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AsylVfG und Art. 1 F Buchst. c GFK nur Handlungen erfasst werden, die dem internationalen Frieden und der zwischenstaatlichen Völkerverständigung zuwiderlaufen (vgl. zu den insoweit vertretenen, divergierenden Auffassungen BVerwG vom 14.10.2008, a.a.O., RdNr. 24), so hätten die von der PKK in der Zeit von 1987 bis zur Jahresmitte 1991 unternommenen terroristischen Aktionen solche Auswirkungen gezeitigt, da sowohl die türkischen als auch die irakischen Streitkräfte die damaligen Aktivitäten der PKK zum Anlass für Angriffe auf das Hoheitsgebiet des jeweils anderen Staates genommen haben (vgl. den zweiten Absatz in Abschnitt 1.2.2.1 dieses Urteils).
Damit aber kommt dem Gesichtspunkt, dass eine Verhaltensweise als "terroristisch" zu qualifizieren ist, nicht nur im Rahmen des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AsylVfG und des Art. 1 F Buchst. c GFK, sondern auch bei der Auslegung des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AsylVfG und des Art. 1 F Buchst. b GFK Bedeutung zu (vgl. dazu auch BVerwG vom 14.10.2008, a.a.O., RdNr. 20).
1.2.4 Der vorliegende Fall erfordert keine Entscheidung der Frage, ob es für das Eingreifen des § 3 Abs. 2 AsylVfG i.V.m. § 60 Abs. 8 Satz 2 AufenthG und des Art. 1 F GFK genügt, dass der Kläger die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Norm in der Vergangenheit verwirklicht hat (so nunmehr BVerwG vom 14.10.2008, a.a.O., RdNrn.
1.2.5 Ebenfalls dahinstehen kann, ob ein Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung eine einzelfallbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung voraussetzt, und unter welchen Voraussetzungen ein solcher Ausschluss ggf. unverhältnismäßig ist (vgl. die Vorlagefragen 3 und 4 im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.10.2008, a.a.O.).
Die gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung, einer Person dann den subsidiären Schutzstatus vorzuenthalten, wenn sie die Kriterien des Art. 12 Abs. 2 oder 3 QRL erfüllt, hindert jedoch die Zuerkennung subsidiären Abschiebungsschutzes, wie er sich in Deutschland aus § 60 Abs. 2 bis 5 und Abs. 7 AufenthG ergibt, nicht (vgl. auch BVerwG vom 14.10.2008, a.a.O., RdNr. 33).
- BVerwG, 07.12.2004 - 1 C 14.04
Kalif von Köln; zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; Foltergefahr; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2008 - 11 B 06.30084
Denn der Schutz vor Abschiebung in einen Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention - hierzu zählt auch die Türkische Republik - unterliegt nicht den gleichen Voraussetzungen, die bei einer Abschiebung in einen Staat gelten, der dieser Konvention nicht beigetreten ist (BVerwG vom 7.12.2004 BVerwGE 122, 271/276).Bei der Abschiebung in einen Signatarstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention steht gemäß Art. 1 EMRK dessen eigene Verantwortung für die Einhaltung der Konventionsrechte im Vordergrund (BVerwG vom 7.12.2004, a.a.O., S. 277).
Er muss sich deshalb darauf verweisen lassen, seine Rechte gegen andere mögliche Konventionsverletzungen in der Türkei und von der Türkei aus zu verfolgen (BVerwG vom 7.12.2004, a.a.O., S. 278).
Etwaige Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention kann er zum einen vor den türkischen Gerichten und im innerstaatlichen Rechtsmittelzug, zum anderen dadurch geltend machen, dass er Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhebt (BVerwG vom 7.12.2004, a.a.O., S. 277).
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2008 - 11 B 06.30084
a) Den Kernbestand des Asylrechts bilden in rechtsgeschichtlicher Sicht die Auslieferungsverbote (vgl. BVerfG vom 10.7.1989 BVerfGE 80, 315/336).Diese galten seit dem 19. Jahrhundert zugunsten der "politischen" Straftäter, also solcher Ausländer, die ihre oppositionelle politische Überzeugung betätigt und hierbei gegen Strafgesetze verstoßen hatten, mit denen ihr Heimatstaat seine politische Grundordnung und seine territoriale Integrität verteidigte (BVerfG vom 10.7.1989, a.a.O., S. 336 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2007 - 8 A 4728/05
Türkei, Kommunisten, Oppositionelle, TKP/ML, Kämpfer (ehemalige), Inhaftierung, …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2008 - 11 B 06.30084
Einer Beschränkung des Anwendungsbereichs dieses Ausschlussgrundes auf Personen, die eine Machtposition in einem Staat oder in einem staatenähnlichen Gebilde innehaben (so Nummer 17 der Richtlinien des UNHCR vom 4.9.2003;… Marx, a.a.O., RdNr. 51 zu § 3; wohl auch OVG NRW vom 27.3.2007 Az. 8 A 4728/05.A, Juris, RdNr. 132), steht der klar erkennbare Wille der Generalversammlung und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen entgegen, alle Formen der Involvierung in den Terrorismus zu ächten und die den Staaten namentlich in der Resolution 1373 des Sicherheitsrates auferlegten Verpflichtungen zur Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus möglichst umfassende Wirksamkeit zu verschaffen.28 - 30), oder ob darüber hinaus erforderlich ist, dass vom Betroffenen weiterhin Gefahren ausgehen (so OVG RhPf vom 6.12.2002, a.a.O., S. 599; vom 10.3.2006 Az. 10 A 10665/05, Juris, RdNr. 35; OVG NRW vom 27.3.2007, a.a.O., RdNrn.
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2002 - 10 A 10089/02
Ausländerrecht, Asylrecht, Genfer Konvention, Terrorismusbekämpfungsgesetz, …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2008 - 11 B 06.30084
Täter von Handlungen, die in Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen stehen, kann grundsätzlich jedermann sein (OVG RhPf vom 6.12.2002 NVwZ-RR 2003, 596/597; Hailbronner, Ausländerrecht, RdNr. 28 zu § 3 AsylVfG;… Zimmermann, a.a.O., S. 1485).28 - 30), oder ob darüber hinaus erforderlich ist, dass vom Betroffenen weiterhin Gefahren ausgehen (so OVG RhPf vom 6.12.2002, a.a.O., S. 599; vom 10.3.2006 Az. 10 A 10665/05, Juris, RdNr. 35; OVG NRW vom 27.3.2007, a.a.O., RdNrn.
- BFH, 06.08.1962 - I 40/61
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2008 - 11 B 06.30084
Denn in zahlreichen der Resolutionen der Generalversammlung, in denen der Terrorismus verurteilt bzw. zu seiner Bekämpfung aufgerufen wurde, wird auf die Verflechtung zwischen terroristischen Aktivitäten und dem Verlust an unschuldigen Menschenleben hingewiesen (vgl. z.B. den dritten Erwägungsgrund der Resolution 36/109 vom 10.12.1981: "Deeply concerned over continuing acts of international terrorism which take a toll of innocent human lives"; ähnlich der vierte Erwägungsgrund der Resolution 40/61 vom 9.12.1985: "Deeply concerned about the world-wide escalation of acts of terrorism in all its forms, which endanger or take innocent human lives"; vgl. ferner die wortgleichen Formulierungen im achten bzw. siebten Erwägungsgrund der Resolutionen 44/29 vom 4.12.1989 und 46/51 vom 9.12.1991: "Deeply disturbed by the world-wide persistance of acts of international terrorism in all its forms, ..., which endanger or take innocent lives"; ebenso der zweite Erwägungsgrund der Anlage zur Resolution 49/60 vom 9.12.1994).Bereits die Verurteilungen des Terrorismus, die sich in den jeweiligen Nummern 1 der Resolutionen der Generalversammlung vom 9. Dezember 1985 (Nr. 40/61), vom 7. Dezember 1987 (Nr. 42/159), vom 4. Dezember 1989 (Nr. 44/29), vom 9. Dezember 1991 (Nr. 46/51) und in der Nummer 1 der Anlage zur Resolution vom 9. Dezember 1994 (Nr. 49/60) finden, hielten ausdrücklich fest, dass sie sich auf alle Handlungen, Methoden und Praktiken des Terrorismus beziehen, "wo und durch wen immer sie begangen wurden".
- EGMR, 07.07.1989 - 14038/88
Jens Söring
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2008 - 11 B 06.30084
Auch das sich aus § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK ergebende Abschiebungsverbot greift nur ein, wenn "begründete Tatsachen" dafür vorliegen, dass der Betroffene einem "tatsächlichen Risiko" der Folter bzw. unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung unterworfen ist (EGMR vom 7.7.1989 NJW 1990, 2183/2185); es muss die "reale" (EGMR vom 20.3.1991 NJW 1991, 3079/3085) bzw. "ernsthafte" (EGMR vom 30.10.1991 NVwZ 1992, 869) Gefahr solcher Maßnahmen bestehen. - EGMR, 20.03.1991 - 15576/89
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2008 - 11 B 06.30084
Auch das sich aus § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK ergebende Abschiebungsverbot greift nur ein, wenn "begründete Tatsachen" dafür vorliegen, dass der Betroffene einem "tatsächlichen Risiko" der Folter bzw. unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung unterworfen ist (EGMR vom 7.7.1989 NJW 1990, 2183/2185); es muss die "reale" (EGMR vom 20.3.1991 NJW 1991, 3079/3085) bzw. "ernsthafte" (EGMR vom 30.10.1991 NVwZ 1992, 869) Gefahr solcher Maßnahmen bestehen. - BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2008 - 11 B 06.30084
Nach § 60 Abs. 11 AufenthG kommt es in den Fällen, in denen eine Person bereits einen ernsthaften Schaden im Sinn von Art. 15 QRL erlitten oder sie von einem solchen Schaden ummittelbar bedroht war, bei Anwendung des § 60 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 7 Satz 2 AufenthG gemäß Art. 4 Abs. 4 QRL zu ihren Gunsten jedoch zu einer Beweiserleichterung (vgl. zu dieser Rechtsnatur des Art. 4 Abs. 4 QRL BVerwG vom 7.2.2008 DVBl 2008, 1255/1258 ff.). - BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03
Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2008 - 11 B 06.30084
Dass Angriffe auf das Leben Unbeteiligter in Verfolgung politischer Ziele neben dem Einsatz gemeingefährlicher Waffen als eine Erscheinungsform terroristischen Handelns anzusehen sind, entspricht auch gefestigter Spruchpraxis des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 30.3.1999 BVerwGE 109, 12/20; vom 15.3.2005 BVerwGE 123, 114/129 f.;… vom 14.10.2008, a.a.O., RdNr. 20). - BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96
Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK - …
- BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98
Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?
- BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86
Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …
- BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98
Kein Asyl für Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK
- EGMR, 17.12.1996 - 25964/94
- BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 134.95
Ausländerrecht: Abschiebungsschutz wegen Bürgerkrieg, Afghanistan
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2006 - 10 A 10665/05
Folgeantrag - Verfolgungsgefahr für türkischen Journalisten wegen Verbreitung …
- BVerfG, 25.04.1991 - 2 BvR 1437/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß des Asylanspruchs infolge …
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05
Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im …
- EGMR, 14.12.2010 - 222/05
PISARKIEWICZ v. POLAND
- BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 13.11
Asylanerkennung; Asylantrag; Ausschlussgründe; Beachtlichkeit des Asylantrags; …
Dabei wird sich das Berufungsgericht auch mit den entsprechenden Feststellungen anderer Obergerichte auseinanderzusetzen haben (vgl. z.B. VGH München, Urteil vom 21. Oktober 2008 - 11 B 06.30084 - juris Rn. 34 ff.; OVG Schleswig…, Urteil vom 6. Oktober 2011 - 4 LB 5/11 - juris Rn. 45 f.; OVG Bautzen…, Urteil vom 22. März 2012 - A 3 A 428/11 - juris Rn. 37). - VGH Bayern, 11.01.2010 - 9 B 08.30223
Zustellungsvorschriften des § 10 AsylVfG 1992 im Widerrufsverfahren nicht …
Der Begriff der Beteiligung "in sonstiger Weise" geht über den Personenkreis der Täter und Teilnehmer im Sinn des - deutschen - Strafrechts hinaus und erfasst auch andere Unterstützungsformen innerhalb einer Organisation (vgl. BayVGH vom 21.10.2008 Az. 11 B 06.30084 unter Hinweis auf BVerwG vom 14.10.2008 a.a.O. RdNr. 21; vgl. auch Funke-Kaiser, a.a.O., RdNrn.Das Gesetz verlangt hier - in Umsetzung von Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie 2004/83/EG und Art. 1 F GFK - keinen strikten Nachweis (vgl. BayVGH vom 21.10.2008 a.a.O.;… Funke-Kaiser, a.a.O., RdNrn.
Allgemein werden terroristische Gewalttaten als schwere nichtpolitische Straftaten in diesem Sinne angesehen (vgl. BVerwG vom 14.10.2008 a.a.O. RdNr. 20
; BayVGH vom 21.10.2008 a.a.O. RdNr. 58 ff.;… Funke-Kaiser, a.a.O., RdNr. 64 f.;… Hailbronner, a.a.O., RdNr. 23 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - 11 A 1439/07
Kein Asyl mehr für Imam aus Ägypten
Rn. 114 Vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 10 C 48.07 , BVerwGE 132, 79 (87), und Bay. VGH, Urteil vom 21. Oktober 2008 11 B 06.30084 , juris, Rn. 46 ff.Rn. 119 Vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 2010 - C -57/09 und C-101/09 -, EuGRZ 2010, 722 (…727, Rn. 83 f.), und den Schlussantrag des Generalanwalts Mengozzi vom 1. Juni 2010 in den Verfahren C 57/09 und C-101/09 -, Rn. 60, www.curia.europa.eu; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 6. Dezember 2002 - 10 A 10089/02 -, NVwZ-RR 2003, 596 (597); Bay. VGH, Urteil vom 21. Oktober 2008 - 11 B 06.30084 -, juris, Rn. 52 ff.; UNHCR, Stellungnahme vom Juli 2009; offen BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 10 C 48.07 -, BVerwGE 132, 79 (…88 f., Rn. 24); ablehnend etwa OVG NRW, Urteil vom 27. März 2007 - 8 A 5118/05.A -, S. 25, 29 des Abdrucks.
Rn. 121 Vgl. Bay. VGH, Urteil vom 21. Oktober 2008 - 11 B 06.30084 -, juris, Rn. 46-53.
- VG Stuttgart, 25.01.2010 - 11 K 3543/09
PKK als den Terrorismus unterstützende Vereinigung i.S.d. AufenthG 2004; …
Auch aus der Sicht der Vereinten Nationen gehören jedenfalls Angriffe auf das Leben unschuldiger Menschen (d.h. solcher Personen, die sich weder als Kombattanten an einem bewaffneten Konflikt beteiligen noch als Repräsentanten eines staatlichen oder gesellschaftlichen Systems verstanden werden können) zum gesicherten Kernbereich der Verhaltensmodalitäten, die als terroristisch eingestuft werden müssen (vgl. VGH München, Urt. v. 21.10.2008 - 11 B 06.30084 - juris - m.w.N.).Diese Einschätzung wird in Bezug auf weiter zurückliegende Aktivitäten der PKK in der Rechtsprechung überwiegend geteilt (…vgl. für den Zeitraum zwischen 1987 und 2005 BVerwG, Urt. v. 30.03.1999 - 9 C 23/98 - BVerwGE 109, 12;… Urt. v. 15.03.2005 - 1 C 26/03 - BVerwGE 123, 114 und Beschl. v. 25.11.2008 - 10 C 46/07 - NVwZ 2009, 592; VGH München, Urt. v. 21.10.2008 - 11 B 06.30084 - juris -).
Selbst wenn der Kläger von seinen Familienangehörigen in der Türkei betreut würde, anwaltlichen Beistand erhielte und prokurdische Organisationen oder die PKK sein Schicksal aufmerksam verfolgen und rechtswidrige Übergriffe publik machen würden (so die Annahme des Regierungspräsidiums im angefochtenen Bescheid), könnten diese Umstände allenfalls Schutz während der Zeit des Strafverfahrens bewirken (vgl. VGH München, Urt. v. 21.10.2008 - 11 B 06.30084 - juris -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 8 A 5118/05
Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter und der Zuerkennung der …
OVG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 4 LB 5/11 -, juris Rn. 45 f., bezogen auf die Jahre 1987 bis 1991 Bay. VGH, Urteil vom 21. Oktober 2008 - 11 B 06.30084 -, juris Rn. 34 ff., bezogen auf die Jahre 1996 bis 2005 Sächs. OVG, Urteil vom 22. März 2012 - A 3 A 428/11 -, juris Rn. 37; allgemein Schweizerische Flüchtlingshilfe, Bericht vom 20. Dezember 2010, S. 8; Amnesty international, Länderbericht Türkei, Dezember 2010, S. 6. - VG Stuttgart, 08.04.2021 - A 9 K 19208/17
Asyl Türkei; PKK-Mitgliedschaft; Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft bei …
Auch Handlungen, die in den §§ 8-12 des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) beschrieben sind, können in diesem Zusammenhang zum Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft führen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 21.10.2008 - 11 B 06.30084 -, juris Rn. 40 m. w. N.).Der Konflikt forderte insbesondere in den Jahren 2005 bis 2007 zahlreiche Todesopfer, im Jahr 2008 wurden 1.591 Todesopfer registriert (https://de.wikipedia.org/wiki/Konflikt_zwischen_der_Republik_T%C3%BCrkei_und_der_PKK; vgl. die Argumentation von Bayerischer VGH, Urteil vom 21.09.2008 - 11 B 06.30084 -, juris Rn. 41, der von einem bewaffneten Konflikt in den Jahren 1987 bis 1991 sogar unter Berücksichtigung einer geringeren Opferzahl ausgeht).
In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht Einigkeit, dass jedenfalls Angriffe auf das Leben "unschuldiger Menschen", also der Zivilbevölkerung, deren Angehörige sich weder als Kombattanten an einem bewaffneten Konflikt beteiligen noch als Repräsentanten eines staatlichen oder gesellschaftlichen Systems verstanden werden können, als terroristisch eingestuft werden müssen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 21.10.2008 - 11 B 06.30084 -, juris Rn. 48 m. w. N. und unter Bezugnahme auf zahlreiche Resolutionen der Generalversammlung, in denen der Terrorismus wegen der Gefahren für "innocent human lives" verurteilt wird).
- OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2011 - 4 LB 5/11
Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft Türkei und Asyl wegen PKK-Unterstützung
Terroristische Aktivitäten einer Organisation liegen jedenfalls dann vor, wenn sie gemeingefährliche Mittel einsetzt und zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele Angriffe auf das Leben Unbeteiligter verübt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.12.2010 - 1 B 24/10 -, Juris;… Urt. v. 14.10.2008 - 10 C 48.07 - Rn. 20; BayVGH, Urt. v. 21.10.2008 - 11 B 06.30084 -, Juris Rn. 48 ff.). - VG München, 29.05.2009 - M 24 K 08.50425
Widerruf; Türkei; Vorverfolgung; Flüchtlingsanerkennung; Ausländerakte
Rn. 8 Am 8. April 2009 erwiderte das Bundesamt auf die Klagebegründung, aus der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 21.10.2008, 11 B 06.30084) ergebe sich, dass selbst Personen gegen die der türkische Staat aufgrund ihrer eigenen pro-kurdischen Betätigung Vorbehalte hege, heute in diesem Land keine als Folter oder Misshandlung zu qualifizierenden Übergriffe zu gewärtigen hätten, wenn sie als abgelehnte Asylbewerber in die Türkei zurückkehrten und dort während eines überschaubaren Zeitraums in staatlichen Gewahrsam genommen würden.Rn. 23 Das Gericht hält im Übrigen den oft zitierten Hinweis, in jüngerer Zeit sei kein Fall bekannt geworden, in dem ein aus der Bundesrepublik Deutschland in die Türkei zurückgekehrter abgelehnter Asylbewerber im Zusammenhang mit früheren Aktivitäten gefoltert und misshandelt worden sei (…so Lagebericht vom 11.9.2008, S. 32; ihm folgend: BayVGH, Urt. v. 21.10.2008, 11 B 06.30084, Randzeile RZ.94 nach juris), für nicht stichhaltig.
Schließlich führt auch der Verweis auf die jüngste Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 21.10.2008, a.a.O.) nicht weiter; dort wird - wiederum für einen Kläger nach erfolglosem Asylerstverfahren - angenommen, dass in Deutschland abgelehnte Asylbewerber bei Rückkehr in die Türkei aufgrund früherer prokurdischer Betätigungen keine als Folter oder Misshandlung zu qualifizierende Maßnahme, nicht einmal im Rahmen ihrer Inhaftierung in einem Strafverfahren, zu erwarten hätten.
- VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2967/10
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit wegen …
Auch aus der Sicht der Vereinten Nationen gehören jedenfalls Angriffe auf das Leben unschuldiger Menschen (d.h. solcher Personen, die sich weder als Kombattanten an einem bewaffneten Konflikt beteiligen noch als Repräsentanten eines staatlichen oder gesellschaftlichen Systems verstanden werden können) zum gesicherten Kernbereich der Verhaltensmodalitäten, die als terroristisch eingestuft werden müssen (vgl. VGH München, Urt. v. 21.10.2008 - 11 B 06.30084 - juris - m.w.N.).Diese Einschätzung wird in der Rechtsprechung überwiegend geteilt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.03.1999 - 9 C 23/98 - BVerwGE 109, 12;… Urt. v. 15.03.2005 - 1 C 26/03 - BVerwGE 123, 114 und Beschl. v. 25.11.2008 - 10 C 46/07 - NVwZ 2009, 592; VGH München, Urt. v. 21.10.2008 - 11 B 06.30084 - juris - VGH Mannheim, Urt. v. 21.07.2010 - 11 S 541/10 - juris - …und Beschl. v. 28.09.2010 - 11 S 1978/10 - juris - VG Stuttgart, Urt. v. 25.01.2010 - 11 K 3543/09 - juris).
- VG Augsburg, 13.07.2010 - Au 6 K 10.30033
Türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Verdacht der …
Rn. 42 Mag eine Strafverfolgung wegen Unterstützung einer terroristischen Organisation wie der PKK zwar für sich genommen noch keine politische Verfolgung darstellen, sondern dem Selbstschutz eines Staates und seiner Bevölkerung vor Terrorismus dienen (zur Bewertung der Aktivitäten der PKK als Terrorismus und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vgl. BayVGH vom 21.10.2008, Az. 11 B 06.30084, juris, RdNrn.Rn. 47 Nach der Auskunftslage konzentrieren sich die von türkischen Sicherheitskräften begangen bekanntgewordenen Misshandlungen überwiegend auf Fälle, in welchen sich der Betroffene nicht "offiziell", also nicht auf rechtlicher Grundlage und nach aktenmäßiger Erfassung, in staatlichem Gewahrsam befand, sondern außerhalb förmlicher Verfahren quasi extralegal ergriffen wurde und die Sicherheitsorgane ihrerseits trotz der Anti-Folter-Politik der türkischen Regierung ihrerseits keine strafrechtliche Aufdeckung und Verfolgung zu fürchten brauchen (vgl. BayVGH vom 21.10.2008, Az. 11 B 06.30084, juris, RdNrn.
Rn. 56 Da einerseits keine akute Notwendigkeit mehr zu neuen Rekrutierungen von vorläufigen Dorfschützern auf Grund der gegenüber der Zeit von 1987 bis 1991 (diese Phase war als Bürgerkrieg zu qualifizieren, so BayVGH vom 21.10.2008, Az. 11 B 06.30084, juris, RdNr. 41) entspannteren Situation im Südosten der Türkei besteht, andererseits der Kläger auf Grund seiner früheren Aktivitäten, seiner Lebensmittelspenden an die PKK und seiner Verurteilung und Inhaftierung gar nicht in das Rekrutierungsschema für Dorfschützer passt, ist davon auszugehen, dass die glaubwürdig geschilderten Rekrutierungsversuche dazu dienten, illegalen Druck auf den Kläger auszuüben, um ihn gefügig zu machen oder aus dem Dorf zu vertreiben.
- OVG Sachsen, 17.12.2019 - 3 A 1128/19
Lagebericht; Akteneinsicht; Kopie; Beweiserhebung; Christen; Belehrung; …
- VG Stuttgart, 29.11.2010 - 11 K 1763/10
Ausweisung; PKK-Unterstützer
- VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11
Asyl ( Folgeantrag )
- VG Karlsruhe, 11.06.2010 - A 7 K 2892/07
Türkei: Asylanerkennung, exponierte exilpolitische Betätigung
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 3 B 12.07
Verfolgungsgefahr eines iranischen Staatsangehörigen durch Stellung eines …
- VG Göttingen, 16.11.2023 - 4 A 161/18
Ausschluss von internationalem Schutz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- VG Stuttgart, 02.11.2017 - A 1 K 8218/16
Verfolgung in Gambia wegen mutmaßlicher Homosexualität
- VG Hannover, 20.11.2018 - 13 A 6596/17
Abschiebeschutz; Flüchtlingseigenschaft; Kämpfer; Mitgliedschaft; PKK; …
- VG Arnsberg, 31.01.2011 - 9 K 242/09
Flüchtlingsanerkennung eines organisatorisch i.R.d. Versorgung von PKK-Kämpfern …
- VG München, 17.02.2021 - M 31 K 17.44353
Ausschluss der Zuerkennung internationalen Schutzes wegen Mitgliedschaft in einer …
- VG Minden, 19.04.2023 - 2 K 4517/18
- VG Arnsberg, 21.02.2011 - 9 K 4078/08
Die Abschiebungsandrohung in einem Bescheid des Bundesamtes für Migration und …
- VG Düsseldorf, 23.03.2010 - 17 K 7387/08
Anspruch auf Asyl eines wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans …
- OVG Sachsen, 16.10.2014 - 3 A 253/13
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und subsidärer Schutzberechtigung (hier …
- VGH Bayern, 15.05.2009 - 11 B 06.30901
Tschetschenische Asylbewerber; Vorverfolgung durch Inhaftierung und Schläge wegen …
- VG Augsburg, 27.05.2011 - Au 6 K 10.30132
Türkischer Asylbewerber kurdischer Volkszugehörigkeit; Asylantrag; Einreise auf …
- VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30459
Türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Asylantrag; Einreise …
- VGH Bayern, 30.03.2009 - 11 ZB 09.30063
Türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Widerruf der …
- VG Augsburg, 13.07.2009 - Au 4 S 09.30112
Asylrecht Türkei; unbegründeter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung …
- VG Potsdam, 13.02.2012 - 7 K 799/09
Türkei: § 60 Abs. 2 AufenthG, bei Rückkehr drohen Übergriffe, keine inländische …
- VGH Bayern, 12.10.2010 - 11 ZB 09.30088
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- VGH Bayern, 23.11.2009 - 11 ZB 07.30513
Asyl Türkei (Kurde); Antrag auf Zulassung der Berufung; keine grundsätzliche …
- VG München, 26.06.2009 - M 24 K 08.50393
Asylanerkennung; Flüchtlingsanerkennung; Kurde; JITEM; Strafrechtliche …
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.10.2008 - 11 B 06.30084 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asylbewerber; bereits erfolgte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Instanz; Erstattung der Kosten für die Fahrt zur mündlichen Verhandlung; nachträglich gestellter Erstattungsantrag; Beschränkung der gerichtlichen Entscheidung auf die Erstattungsfähigkeit dem ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 22.11.2005 - W 4 K 05.30390
- VGH Bayern, 21.10.2008 - 11 B 06.30084
- VGH Bayern, 27.10.2008 - 11 B 06.30084
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 9 WF 77/05
Entscheidung über die Erstattung von Reisekosten nach Bewilligung von …
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2008 - 11 B 06.30084
Entsprechend § 120 Abs. 1 ZPO entscheidet über den Bewilligungsantrag das Prozessgericht (BayVGH vom 25.4.1985, ebenda), das hierbei jedoch nur über das Bestehen des Anspruchs dem Grunde nach befindet (vgl. OLG Brandenburg vom 5.4.2005 Az. 9 WF 77/05, RdNr. 12 im Juris-Ausdruck).
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