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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8992
VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186 (https://dejure.org/2009,8992)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.08.2009 - 11 B 08.186 (https://dejure.org/2009,8992)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 (https://dejure.org/2009,8992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gegenstandsloswerden einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch Erlass eines Zweitbescheids;Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht;Maßstäbe für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung

  • verkehrslexikon.de

    Zum Rechtsschutz gegen Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht

  • tessarakt.de

    BayVGH gegen Radwegbenutzungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 624 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88

    Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen - …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186
    Schiebt eine Behörde ursprünglich nicht angestellte Ermessenserwägungen zur Rechtfertigung eines bereits erlassenen Bescheids nach, so handelt es sich nicht um eine bloße Nachbesserung der Gründe, sondern um eine nachträgliche inhaltliche Änderung des Verwaltungsakts (BVerwG vom 18.5.1990 BVerwGE 85, 163/165 f.).

    Denn die behördlichen Erwägungen, die von Gesetzes wegen notwendiger Teil der Ermessensausübung und Grundlage des Ergebnisses der Ermessensbetätigung sind, stellen nicht nur Bestandteile der "Rechtfertigung", sondern der getroffenen (Ermessens-)Entscheidung, des "Spruchs" selbst, dar (BVerwG vom 18.5.1990, a.a.O., S. 166).

    Der Betroffene muss, wenn er auch die Neufassung nicht hinnehmen will, gegen sie mit Rechtsbehelfen vorgehen; hinsichtlich der Altfassung kommt die Abgabe einer Erledigterklärung in Betracht (vgl. BVerwG vom 18.5.1990, a.a.O., S. 168).

  • VG Hamburg, 29.11.2001 - 20 VG 1279/01

    Radfahrthemen - Radfahrer/Verwaltungsrecht - Radwege/Radwegbenutzung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186
    Neben dem bereits erwähnten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. September 2000 (…a.a.O.) ist - nicht abschließend - auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 29. November 2001 (NZV 2002, 288), des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 23. September 2003 (…a.a.O.) und des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12. November 2003 (NZV 2004, 486), ferner auf die beiden Urteile des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 27. November 2003 (Az. 1 A 1196/01, Juris; Az. 1 A 1228/01, Juris) und des Verwaltungsgerichts München vom 1. Februar 2006 (Az. M 23 K 05.1174) zu verweisen.

    Diese Rechtsentwicklung konnte dem Verordnungsgeber umso weniger unbekannt geblieben sein, als sie auch im Schrifttum Aufmerksamkeit gefunden hat (vgl. neben dem bereits erwähnten Beiträgen von Kettler [a.a.O.] und von Bouska [a.a.O.] die Urteilsanmerkungen von Bitter [NZV 2001, 319] und von Kettler [NZV 2002, 290]).

  • VG Berlin, 28.09.2000 - 27 A 206.99

    Radfahrthemen - Radfahrer/Verwaltungsrecht - Radwege/Radwegbenutzung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186
    Die Anmerkung Bouskas (NZV 2001, 320) zum Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. September 2000 (NZV 2001, 317) lässt es als möglich erscheinen, dass die am Normsetzungsverfahren beteiligten Personen bei der Schaffung des § 39 Abs. 1 und des § 45 Abs. 9 StVO - jedenfalls primär - die Absicht verfolgten, der öffentlichen Verwaltung ein Instrument an die Hand zu geben, um Forderungen nach der Aufstellung zusätzlicher Verkehrszeichen (insbesondere solcher, die auf die Einführung neuer Geschwindigkeitsbeschränkungen und neuer Überholverbote abzielen) abwehren zu können, ohne dass beabsichtigt war, Verkehrsteilnehmern über den bisherigen Rechtsstand hinausgehende Abwehransprüche gegen solche Vorschriftzeichen einzuräumen, deren Anbringung die Behörden für geboten erachten.

    Neben dem bereits erwähnten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. September 2000 (a.a.O.) ist - nicht abschließend - auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 29. November 2001 (NZV 2002, 288), des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 23. September 2003 (…a.a.O.) und des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12. November 2003 (NZV 2004, 486), ferner auf die beiden Urteile des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 27. November 2003 (Az. 1 A 1196/01, Juris; Az. 1 A 1228/01, Juris) und des Verwaltungsgerichts München vom 1. Februar 2006 (Az. M 23 K 05.1174) zu verweisen.

  • VG Schleswig, 23.09.2003 - 3 A 275/02

    Radwegbenutzungspflicht darf nur bei erheblich gesteigerter Gefahr für Radfahrer …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186
    Zur Begründung macht er - gestützt vor allem auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 23. September 2003 (NZV 2005, 221) - geltend, das Verwaltungsgericht habe den Regelungsgehalt des § 45 Abs. 9 StVO verkannt.

    Neben dem bereits erwähnten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. September 2000 (…a.a.O.) ist - nicht abschließend - auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 29. November 2001 (NZV 2002, 288), des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 23. September 2003 (a.a.O.) und des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12. November 2003 (NZV 2004, 486), ferner auf die beiden Urteile des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 27. November 2003 (Az. 1 A 1196/01, Juris; Az. 1 A 1228/01, Juris) und des Verwaltungsgerichts München vom 1. Februar 2006 (Az. M 23 K 05.1174) zu verweisen.

  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 BV 08.481

    Lkw-Überholverbot auf Autobahn; Streckenbeeinflussungsanlage; Bekanntgabe von …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186
    Bestandskräftig wäre die Anordnung vom 8. September 1987 dem Kläger gegenüber aber auch dann geworden, wenn die Anfechtungsfrist in dem Zeitpunkt beginnt, in dem sich ein Verkehrsteilnehmer erstmalig der Regelung des Verkehrszeichens gegenüber sieht (…BVerwG vom 13.12.1979, a.a.O., S. 226; HambOVG vom 4.11.2002 NZV 2003, 351/352; BayVGH vom 29.7.2009 Az. 11 BV 08.481, 11 BV 08.482 König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, RdNr. 247 zu § 41 StVO).

    Die beiden letztgenannten Vorschriften können - zumal im Licht des Vordersatzes des § 39 Abs. 1 StVO - aber auch so interpretiert werden, dass ihre Voraussetzungen schon dann erfüllt sind, wenn die allen Verkehrsteilnehmern obliegende Verpflichtung zur Beachtung der Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung nicht ausreicht, um ein bestimmtes Verhalten herbeizuführen, es zu diesem Zweck vielmehr zwingend einer durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen kundgemachten behördlichen Anordnung bedarf (vgl. zu diesen beiden Deutungsmöglichkeiten OVG Bremen vom 10.11.1998 VRS Bd. 98 [2000], S. 53/55 f.; BayVGH vom 29.7.2009 Az. 11 BV 08.481 u. a., RdNr. 49).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186
    Denn der Einzelne besitzt einen Anspruch darauf, dass seine grundrechtlich verbürgte allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) nur nach Maßgabe der Gesetze eingeschränkt wird (vgl. BVerfG vom 16.1.1957 BVerfGE 6, 32).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186
    Meinungen einzelner Urheber des Normtextes stellen demgegenüber keine bindende Richtschnur für den Rechtsanwender dar, zumal die Vorstellungen der Normverfasser "regelmäßig hinter den Anwendungsmöglichkeiten der Norm zurückbleiben, auch wenn sie nicht von vornherein auf einer falschen Einschätzung der Normsituation beruhen" (Larenz/Canaris, ebenda; vgl. zur fehlenden Bindung der Gerichte an die Vorstellungen eines am Normsetzungsverfahren beteiligten Ausschusses oder von Mitgliedern einer gesetzgebenden Körperschaft über die Reichweite einer Bestimmung ferner BVerfG vom 11.6.1980 BVerfGE 54, 277/298).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42, …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186
    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1979 (BVerwGE 59, 221) sei es nicht notwendig, dass während der Aufstellung des Verkehrszeichens jederzeit mit einem Schadenseintritt gerechnet werden müsse.
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs. …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186
    Ein Verkehrsteilnehmer kann deshalb als Verletzung seiner Rechte geltend machen, die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen für eine auch ihn treffende Verkehrsbeschränkung nach § 45 Abs. 1 StVO seien nicht gegeben (BVerwG vom 27.1.1993 BVerwGE 92, 32/35).
  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186
    Zum Schutzgut der "Ordnung" des Verkehrs im Sinn von § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO gehört auch dessen Leichtigkeit und Flüssigkeit (vgl. BVerwG vom 25.4.1980 DVBl 1980, 1045/1046).
  • KG, 12.09.2002 - 12 U 9590/00

    Ersatz aus einem Straßenverkehrsunfall resultierender materieller und …

  • VG Berlin, 12.11.2003 - 11 A 606.03

    Radfahrthemen - Radfahrer/Verwaltungsrecht - Radwege/Radwegbenutzung - …

  • VG Göttingen, 27.11.2003 - 1 A 1228/01

    Baumwurzelaufwölbung; Benutzungspflicht; Bremsweg; Bürgersteig; Einmündung; …

  • VG Göttingen, 27.11.2003 - 1 A 1196/01

    Benutzungspflicht; Bordsteinkante; Fußweg; Gebot; Gebotsregelung; Gegenfahrbahn; …

  • VGH Bayern, 27.03.2008 - 11 C 07.2768

    Festsetzung des Streitwerts in Übereinstimmung mit der Anregung eines Beteiligten

  • VG München, 01.02.2006 - M 23 K 05.1174
  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn, …

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2009 - 5 S 3047/08

    Bekanntgabe eines Verkehrszeichens durch Aufstellung wirkt gegen alle

  • OVG Hamburg, 04.11.2002 - 3 Bf 23/02

    Anfechtung eines Verkehrszeichens; Klagebefugnis des Verkehrsteilnehmers i.S.d. § …

  • VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96

    Frist für die Anfechtung von Verkehrszeichen beginnt mit Aufstellung des …

  • VG Hannover, 17.07.2019 - 7 A 7457/17

    Anfechtung Zusatzzeichen; Mindestabstand; Verwaltungsvorschrift

    Der seitliche Mindestsicherheitsabstand für einen Kraftfahrer, der einen Radfahrer überholt, beträgt nach der Rechtsprechung 1, 00 bis 2, 00 Meter (vgl. nur Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 -, juris, Rn. 84 unter Verweis auf KG Berlin…, Urteil vom 12. September 2002 - 12 U 9590/00 -, juris, Rn. 42; Kettler, ibid., S. 45 m.w.N. für einen seitlichen Mindestabstand von 1, 50 bis 2, 00 Metern; nach BT-Drs. 19/8980; S. 5 m.w.N. werde von der Rechtsprechung überwiegend ein seitlicher Mindestsicherheitsabstand von 1, 50 Metern angenommen).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09

    Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens bei Verkehrsschildern

    Auch die vom Kläger angeführten Empfehlungen bzw. Forschungsberichte, denen ungeachtet dessen, dass ihnen keine Verbindlichkeit zukommt, als fachlich anerkannte Regelwerke entsprechender Sachverstand bzw. Erfahrungswissen entnommen werden kann (vgl. BayVGH, Urt. v. 11.08.2009 - 11 B 08.186 - VG Göttingen, Urt. v. 27.11.2003 - 1 A 1228/01 -), sprachen für eine erneute Sachprüfung, nachdem sie von der Beklagten seinerzeit gänzlich unberücksichtigt geblieben waren, sich aus ihnen jedoch Anhaltspunkte für die Rechtswidrigkeit der getroffenen Anordnung ergeben (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.03.1984 - 6 C 107.82 -, BVerwGE 69, 90).

    Dies gilt auch für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, durch die eine Radwegebenutzungspflicht begründet wird (vgl. hierzu ausführlich BayVGH, Urt. v. 11.08.2009, a.a.O.).

    § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO, wonach örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen werden dürfen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist, dürfte sich dabei auch gegenüber §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 9 Satz 1 StVO als eine den fließenden Verkehr betreffende Spezialnorm darstellen (offen gelassen von BayVGH, Urt. v. 11.08.2009, a.a.O.).

    Dem entsprechend wird von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (vgl. Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren , S. 23;… ähnlich bereits die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 95, S. 59; zu letzteren BayVGH, Urt. v. 11.08.2009, a.a.O.) aber auch in dem 2000 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen herausgegebenen Forschungsbericht "Fußgänger- und Radverkehrsführung an Kreisverkehrsplätzen" (S. 73) die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn als sichere Lösung angesehen und bis zu einer Verkehrsstärke von 15.000 Kfz/Tag auch empfohlen.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 5 S 2285/09

    Anfechtungsfrist für Verkehrszeichen; zuständiger Klagegegner bei behördlichem …

    Auch die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), denen ungeachtet dessen, dass ihnen keine Verbindlichkeit zukommt, als fachlich anerkannte Regelwerke entsprechender Sachverstand bzw. Erfahrungswissen entnommen werden kann (vgl. BayVGH, Urt. v. 11.08.2009 - 11 B 08.186 - VG Göttingen, Urt. v. 27.11.2003 - 1 A 1228/01 -), sehen in ihrer neuesten Fassung weder bei der Überquerung von Schienen noch bei der Radverkehrsführung im Zuge von Straßen mit straßenbündigem Bahnkörper als Regellösung eine Trennung vom Kfz-Verkehr vor (vgl. S. 30 f. Abschn. 3.10 mit Tabelle, S. 35 Abschn. 3.13 u. S. 80 Abschn. 11.1.9).
  • VG München, 06.10.2015 - M 23 K 14.5122

    Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht

    Wird die Anordnung von Radwegbenutzungspflichten an §§ 39 Abs. 1 und 45 Abs. 9 StVO - insbesondere an § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO - gemessen, so trägt das ferner dazu bei, Akzeptanzprobleme zu vermeiden, die sich dann ergeben, wenn den Betroffenen die sachliche Rechtfertigung eines Vorschriftszeichens nicht nachvollziehbar ist (vgl. ausführlich: BayVGH, U.v. 11.08.2009 - 11 B 08.186 - juris Rn. 53 f.).

    Ein deutlicher Geschwindigkeitsunterschied kann zwar im Einzelfall auch zur Annahme einer qualifizierten Gefahrenlage führen (…vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2010 - 3 C 42/09 - juris Rn. 26; BayVGH, U.v. 11.8.2009 - 11 B 08.186 - juris Rn. 63ff; VG Köln, U.v. 8.5.2015 - 18 K 189/14 - juris).

    Andernfalls hätte es einer generellen Lösung durch den Gesetzgeber insoweit bedurft (vgl. zum Erfordernis eines objektiv zum Ausdruck gebrachten gesetzgeberischen Willens: BayVGH, U.v. 11.8.2009 - 11 B 08.186 - juris).

    Rn. 62 Ein Überholen der Fahrradfahrer ist bei einem Ausbleiben von Gegenverkehr auch bei der vorhandenen geringen Straßenbreite unter Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstands weiterhin möglich (vgl. BayVGH, U.v. 11.08.2009 - 11 B 08.186 - juris Rn. 84).

  • VG Gelsenkirchen, 01.12.2009 - 14 K 5458/08

    Aufhebung; Radweg; Überprüfung; Klageart; Bestandskraft; Empfehlung;ERA

    Rn. 63 Zur Anwendung des § 45 Abs. 9 StVO auch auf die Radwegebenutzungspflicht nach § 2 Abs. 4 StVO vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bay VGH), Urteil vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 - m.w.N., Juris.

    Rn. 65 Vgl. Bay VGH, Urteil vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 - m.w.N., Juris.

    Rn. 78 Vgl. dazu die Berechnung des Bay. VGH in dem Urteil vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 -, Juris.

    Rn. 84 vgl. Bay. VGH in dem Urteil vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 -, Juris,.

  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 11 ZB 14.189

    Radwegbenutzungspflicht; Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur …

    Rn. 8 a) Es kann dahinstehen, ob die Mitteilung des Landratsamts vom 19. Juli 2012 als Zweitbescheid im Sinne einer erneuten verkehrsrechtlichen Anordnung anzusehen ist, der dem Kläger die Möglichkeit der Anfechtungsklage innerhalb der Jahresfrist (§ 74 Abs. 1, § 58 Abs. 2 VwGO) eröffnet hat (vgl. BayVGH, U.v. 11.8.2009 - 11 B 08.186 - juris Rn. 29), oder ob das Landratsamt ihm lediglich die Gründe erläutert hat, aus denen es an der bereits früher festgelegten Radwegbenutzungspflicht festhält.

    Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht sind durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 18.11.2010 - 3 C 42.09 - BVerwGE 138, 159; B.v. 16.4.2012 - 3 B 62.11 - NJW 2012, 3048) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs als Vorinstanz (U.v. 11.8.2009 - 11 B 08.186; U.v. 6.4.2011 - 11 B 08.1892) grundsätzlich geklärt.

  • VG Gelsenkirchen, 01.12.2009 - 14 K 6697/08

    Radweg, Radwegbenutzungspflicht, Gefahr, ERA, ERA 95

    Rn. 86 Zur Anwendung des § 45 Abs. 9 StVO auch auf die Radwegebenutzungspflicht nach § 2 Abs. 4 StVO vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bay VGH), Urteil vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 - m.w.N., Juris.

    Rn. 88 Vgl. Bay VGH, Urteil vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 - m.w.N., Juris.

    Rn. 101 Vgl. dazu die Berechnung des Bay. VGH in dem Urteil vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 -, Juris.

  • VG Aachen, 07.05.2013 - 2 K 2160/11

    Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

    Rn. 36 vgl. dazu eingehend: BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - 3 C 42/09 -, a.a.O. und in der Vorinstanz: BayVGH, Urteil vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 -, juris; Kettler, § 45 IX StVO - ein übersehender Paragraf?, NZV 2002, 57.

    Rn. 55 vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 -, juris, Rz. 86 m.w.Nw. zur Rspr.

  • VG Hannover, 17.01.2018 - 7 A 2194/16

    Außerorts; gegenläufiger Geh- und Radweg; Geh- und Radweg; innerorts; …

    Durch die Aufgabe der bis dahin generell bestehenden Benutzungspflicht für rechte Radwege und die Freistellung, ob die Fahrbahn oder ein rechts davon verlaufender Radweg benutzt wird, ist es grundsätzlich der eigenverantwortlichen Entscheidung der Verkehrsteilnehmer überlassen, welcher Verkehrsweg für sie vorteilhafter ist (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 11.08.2009 - 11 B 08.186 -, juris Rn 53 f.).
  • VG Dresden, 25.08.2010 - 6 K 2433/06

    Radwegbenutzungspflicht bei Unterschreitung der Mindestbreite in großen Teilen …

    Ein Verkehrsteilnehmer kann deshalb als Verletzung seiner Rechte geltend machen, die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen für eine auch ihn treffende Verkehrsbeschränkung nach § 45 Abs. 1 StVO seien nicht gegeben (vgl. Bay VGH, Urteil vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 - m.w.N., Juris).

    Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen danach nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen des § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt (zur Anwendung des § 45 Abs. 9 StVO auch auf die Radwegebenutzungspflicht nach § 2 Abs. 4 StVO vgl. sehr ausführlich Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bay VGH), Urteil vom 11. August 2009 - 11 B 08.186 - m.w.N. zit. nach Juris).

  • OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Radwegebenutzungspflicht (hier …

  • VG Köln, 08.09.2014 - 18 K 6983/13

    Anordnung von Schutzstreifen für Radfahrer

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2019 - 1 LB 505/15

    Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

  • VG Hannover, 20.01.2010 - 5 A 2615/08

    Anspruch einer Ärzteversorgung auf Zahlung rückständiger Versorgungsbeiträge …

  • VG Hamburg, 15.05.2012 - 5 K 3141/10

    Haltlinien; Radverkehr; Lichtzeichenanlage; Halte- und Wartegebot; …

  • VG Regensburg, 25.06.2015 - RN 5 K 15.440

    Zum Gegenstandsloswerden einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch Erlass …

  • VG Ansbach, 17.10.2013 - AN 10 K 12.01395

    Benutzungspflichtiger Radweg; qualifizierte Gefährdungslage; Abweichung von …

  • VG München, 22.05.2013 - M 23 M 13.1132

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Antragsbefugnis; auswärtiger …

  • VGH Bayern, 07.02.2011 - 11 ZB 10.947

    Rechtmäßigkeit von durch eine Streckenbeeinflussungsanlage angeordneten …

  • VG Minden, 14.12.2009 - 10 K 2106/08

    Anspruch eines in den Ruhestand versetzten Beamten auf Gewährung von …

  • VG Schleswig, 31.05.2022 - 3 A 390/20

    Anspruch auf verkehrsrechtliche Anordnung (verneint)

  • VG Ansbach, 14.12.2009 - AN 10 K 09.00581

    Klagebefugnis; verkehrsrechtliche Anordnung; Radwegbenutzungspflicht; Ermessen; …

  • VG Minden, 14.12.2009 - 10 K 1406/08

    Anspruch eines in den Ruhestand versetzten Beamten auf Gewährung eines …

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