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| BVerwG, 27.01.1997 - 11 B 1.97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Anwendbarkeit von § 26 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf das als Rechengut einem Gewässer vor den Turbinen eines Wasserbetriebes erst entnommenen und wieder eingebrachten Schwemmguts in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 22.07.1996 - 3 L 2249/96
- BVerwG, 27.01.1997 - 11 B 1.97
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 10.76
Entnahme fester Stoffe aus einem oberirdischen Gewässer bei Gelegenheit der …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1997 - 11 B 1.97
Diese Frage rechtfertigt jedoch die Zulassung der Revision nicht; denn sie ist - wie der Beschwerdeführer selbst nicht verkennt - bereits durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juli 1979 - BVerwG 4 C 10.76 - (Buchholz 445.4 § 26 WHG Nr. 2) dahin gehend geklärt, daß diese Vorschrift verbietet, die am Rechen eines Wasserkraftwerkes zum Schutz seiner Turbinen aufgefangenen und aus dem Wasser entnommenen festen Stoffe zum Zweck der Entledigung in das Gewässer wieder einzubringen.
- BGH, 13.11.2003 - III ZR 368/02
GoA durch Erfüllung von Gewässerunterhaltungspflichten
Dafür mag es zwar ausreichen, daß am Rechen angeschwemmte Pflanzenteile kurzfristig aus dem Wasser gehoben und anschließend wieder dorthin zurückbefördert werden (so für § 26 WHG: BVerwG ZfW 1980, 227, 228 ff.; Beschluß vom 27. Januar 1997 - 11 B 1/97 - zitiert nach juris;… Schwendner in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, AbwAG, Stand Juni 2003, § 22 WHG Rn. 17;… zweifelnd Czychowski/Reinhardt, § 22 Rn. 9, § 26 Rn. 5; ablehnend Kibele, ZfW 2002, 133 ff.). - VGH Bayern, 22.12.2022 - 8 BV 22.2392
Wasserrechtliche Gestattung für den Einbau und Betrieb einer automatischen …
Das Verbot des § 32 Abs. 1 Satz 1 WHG gilt auch für Stoffe, die sich vor ihrer Entnahme bereits im Gewässer befunden haben, wie etwa das Schwemmgut in Fließgewässern, das - wie in dem streitgegenständlichen Verfahren - als Rechengut in dem Gewässer vor den Turbinen einer Wasserkraftanlage zu deren Schutz aufgefangen und wieder in das Unterwasser zurückbefördert wird (vgl. BVerwG, U.v. 13.7.1979 - 4 C 10.76 - VerwRspr 1980, 423/425 - beck-online; B.v. 27.1.1997 - 11 B 1.97 - juris Rn. 2 jeweils zu § 26 WHG a.F.; BayVGH, U.v. 8.12.1987 - 8 B 85 A. 940 - S. 7); unerheblich ist dabei, ob das entnommene Rechengut manuell oder automatisch in das Gewässer zurückbefördert wird (…vgl. Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, 12. Aufl. 2019, § 32 Rn. 9 m.w.N.).
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