Rechtsprechung
| BVerwG, 13.09.1999 - 11 B 14.99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
BGB §§ 133, 157; VwGO §§ 70, 132 Abs. 2 Nr. 1
Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung im Verwaltungsrecht; Erhebung des Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt - Judicialis
VwGO § 70; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157
- Wolters Kluwer
Empfangsbedürftige Willenserklärung - Auslegung - Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung im Verwaltungsrecht - Widerspruch - Verwaltungsakt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 135
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87
Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände
Auszug aus BVerwG, 13.09.1999 - 11 B 14.99
Aus Umständen, die erst nach Zugang der Erklärung zutage treten, kann mithin nicht der Schluß gezogen werden, daß der Empfänger diese Erklärung in einem anderen als in dem zum Zeitpunkt des Zuganges erkennbaren Sinn verstehen mußte (vgl. BGH, NJW 1988, S. 2878 m.w.N.). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 13.09.1999 - 11 B 14.99
Diese Voraussetzung liegt nur dann vor, wenn für die Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
- BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09
Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit …
Dabei ist auf den Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Erklärungsempfänger abzustellen (vgl. Beschluss vom 13. September 1999 - BVerwG 11 B 14.99 - NVwZ-RR 2000, 135 und Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 = Buchholz 406.27 § 31 BBerG Nr. 2). - VG Aachen, 29.07.2021 - 8 K 2528/20
Aufenthaltserlaubnis; rückwirkende Erteilung; Fachkräfteeinwanderungsgesetz; …
Rn. 45 Vgl. Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 12 S 1432/20 -, juris, Rn. 7; vgl. auch: OVG NRW, Beschluss vom 24. Juli 2009 - 18 B 1661/08 -, juris, Rn. 11; vgl. allgemein zur Auslegung von Willenserklärungen im Verwaltungsrecht: BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 11 B 14.99 -, juris, Rn. 2. - BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00
Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess
Auch für die Auslegung eines Verwaltungsaktes sind nur solche Umstände indiziell zu berücksichtigen, die dem Empfänger bei Zugang der Willenserklärung erkennbar waren (BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - BVerwG 11 B 14.99 - NVwZ-RR 2000, 135).
- OVG Thüringen, 18.06.2012 - 2 EO 961/11
Anordnungsgrund und Rechtsschutzbedürfnis im beamtenrechtlichen …
Bei der Auslegung von Anträgen und von bei einer Behörde einzulegenden Rechtsbehelfen sind ebenso wie bei der Auslegung von Prozesshandlungen die für die Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts geltenden Rechtsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB) anzuwenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 11 B 14/99 - Juris, Rn. 2). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2016 - 1 A 1235/15
Auswirkungen eines Verstoßes gegen vorherige Informations- und Wartepflichten …
OVG, Beschluss vom 26. Juli 2002 - 4 EO 331/02 -, NVwZ-RR 2003, 82 = juris, Rn. 4 a. E.; BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 11 B 14.99 -, NVwZ-RR 2000, 135 = juris, Rn. 2; BGH, Urteil vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87 -, NJW 1988, 2878 = juris, Rn. 22. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2009 - 18 B 1661/08
Aufenthaltstitel Verlängerungsantrag konkludent Aufenthaltsbefristung …
Rn. 13 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 11 B 14.99 -, NVwZ-RR 2000, 135, und Urteil vom 4. August 1993, a.a.O.. - BVerwG, 15.01.2004 - 9 B 71.03
Abwasserabgabe; Verrechnung; Schadstofffracht; Konzentrationswert; …
Selbst wenn sich die Frage der Auslegung öffentlich-rechtlicher Willenserklärungen im vorliegenden Fall als solche des Bundesrechts darstellen würde, könnte sie die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht begründen, weil diese Frage bereits in dem Sinn geklärt ist, dass für die Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung nach den auch im öffentlichen Recht entsprechend anzuwendenden §§ 133, 157 BGB maßgebend ist, wie diese vom Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben und nach der Verkehrsauffassung verstanden werden musste (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - BVerwG 11 B 14.99 - NVwZ-RR 2000, 135). - VG München, 27.01.2022 - M 10 K 20.783
Unzulässiger Widerspruch (Heranziehung zu Herstellungsbeiträgen)
Aus Umständen, die erst nach Zugang der Erklärung zutage treten, kann mithin nicht der Schluss gezogen werden, dass der Empfänger diese Erklärung in einem anderen als in dem zum Zeitpunkt des Zugangs erkennbaren Sinn verstehen musste (StRspr BVerwG, statt vieler: BVerwG, B.v. 13.9.1999 - 11 B 14/99 - NVwZ-RR 2000, 135).Wie bereits dargelegt, sind spätere Erklärungen des Widerspruchsführers im Widerspruchsverfahren bei der Frage, ob ein Widerspruch im Sinne des § 70 VwGO wirksam eingelegt worden ist, nicht berücksichtigungsfähig (s.o., BVerwG, B.v. 13.9.1999, a.a.O.).
- VG Köln, 23.07.2026 - 13 K 5693/24 Rn. 32 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 11 B 14.99 -, juris Rn. 2.
- VG Schwerin, 02.06.2026 - 2 B 1219/26
Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz betreffend Baugebühren: Auslegung eines …
Für die Auslegung, ob sich ein Widerspruchsschreiben auf den Ablehnungsbescheid oder auf den Gebührenbescheid oder auf beide Bescheide bezieht, ist nach den auch im öffentlichen Recht entsprechend anzuwendenden §§ 133, 157 BGB maßgebend, wie dies vom Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben und nach der Verkehrsauffassung verstanden werden musste (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.09.1999 11 B 14/99, NVwZ-RR 2000, 135).Rn. 27 Für die Auslegung, ob sich das Widerspruchsschreiben der Antragstellerin auf den Ablehnungsbescheid oder auf den Gebührenbescheid oder auf beide Bescheide bezieht, ist nach den auch im öffentlichen Recht entsprechend anzuwendenden §§ 133, 157 BGB maßgebend, wie dies vom Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben und nach der Verkehrsauffassung verstanden werden musste (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.09.1999 - 11 B 14/99, NVwZ-RR 200, 135).
- VG Trier, 26.06.2018 - 7 K 2085/18
Lampadener Ortsbürgermeister durfte nicht über Reparatur des gemeindeeigenen …
- VG Dessau, 20.01.2005 - 2 A 326/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2025 - 1 A 905/23
- OVG Thüringen, 26.07.2002 - 4 EO 331/02
Ausbaubeiträge; Auslegung einer Willenserklärung gegenüber einer Behörde; …
- VG München, 26.09.2016 - M 7 E 16.1534
Zuständigkeit für abwehrenden Brandschutz auf militärisch gewidmetem Gelände …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - 13 A 354/08
Unzulässigkeit einer Klage wegen fehlender Klagebefugnis der Klägerin; …
- VG Düsseldorf, 11.01.2008 - 13 L 2205/07
Zuordnung des Beamten nach Maßgabe eines von dem Ministerium für Arbeit, …
- VG Berlin, 01.07.2026 - 35 K 236.25
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - 13 A 353/08
Abweisung einer Klage wegen fehlender Klagebefugnis der Klägerin; …
- VG Düsseldorf, 21.12.2007 - 13 L 1824/07
Auflösung der Versorgungsämter - Betroffene Beamte erhalten vorläufigen …
- VG Düsseldorf, 21.12.2007 - 13 L 1982/07
Ausgestaltung der verwaltungsrechtlichen Qualifizierung des Zuordnungsplans des …
- VG Gelsenkirchen, 17.05.2022 - 18 K 2899/18
Antrag; Erlaubnis; Fiktionswirkung; Prostitutionsstätte; Untersagung
- VG Düsseldorf, 21.12.2007 - 13 L 1959/07
Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen von einem …
- VG Gera, 27.03.2003 - 4 K 429/02
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Eigentum; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2013 - 16 A 2861/11
Erhebung von Beiträgen nach § 10 Abs. 3 Nr. 7 AFoG i.R.e. Betriebsprüfung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 6 A 3010/05
Zurückweisung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen …
- VG Köln, 27.03.2020 - 26 K 4327/19
- VG Schleswig, 07.08.2019 - 12 B 42/19
Vorläufigen Rechtsschutz gegen den rechtmäßigen Widerruf einer Zuweisung
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