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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.09.1999 - 11 B 14.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3951
BVerwG, 13.09.1999 - 11 B 14.99 (https://dejure.org/1999,3951)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.1999 - 11 B 14.99 (https://dejure.org/1999,3951)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 1999 - 11 B 14.99 (https://dejure.org/1999,3951)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    BGB §§ 133, 157; VwGO §§ 70, 132 Abs. 2 Nr. 1
    Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung im Verwaltungsrecht; Erhebung des Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt

  • Judicialis

    VwGO § 70; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • Wolters Kluwer

    Empfangsbedürftige Willenserklärung - Auslegung - Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung im Verwaltungsrecht - Widerspruch - Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 135
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1999 - 11 B 14.99
    Aus Umständen, die erst nach Zugang der Erklärung zutage treten, kann mithin nicht der Schluß gezogen werden, daß der Empfänger diese Erklärung in einem anderen als in dem zum Zeitpunkt des Zuganges erkennbaren Sinn verstehen mußte (vgl. BGH, NJW 1988, S. 2878 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1999 - 11 B 14.99
    Diese Voraussetzung liegt nur dann vor, wenn für die Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit …

    Dabei ist auf den Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Erklärungsempfänger abzustellen (vgl. Beschluss vom 13. September 1999 - BVerwG 11 B 14.99 - NVwZ-RR 2000, 135 und Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 = Buchholz 406.27 § 31 BBerG Nr. 2).
  • VG Aachen, 29.07.2021 - 8 K 2528/20

    Aufenthaltserlaubnis; rückwirkende Erteilung; Fachkräfteeinwanderungsgesetz; …

    Rn. 45 Vgl. Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 12 S 1432/20 -, juris, Rn. 7; vgl. auch: OVG NRW, Beschluss vom 24. Juli 2009 - 18 B 1661/08 -, juris, Rn. 11; vgl. allgemein zur Auslegung von Willenserklärungen im Verwaltungsrecht: BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 11 B 14.99 -, juris, Rn. 2.
  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auch für die Auslegung eines Verwaltungsaktes sind nur solche Umstände indiziell zu berücksichtigen, die dem Empfänger bei Zugang der Willenserklärung erkennbar waren (BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - BVerwG 11 B 14.99 - NVwZ-RR 2000, 135).
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