Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 182.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2079
BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 182.94 (https://dejure.org/1994,2079)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1994 - 11 B 182.94 (https://dejure.org/1994,2079)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1994 - 11 B 182.94 (https://dejure.org/1994,2079)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung als Verfahrensfehler - Zulassung einer Revision auf eine Verfahrensrüge bei zweifacher Begründung durch Ausgangsinstanz - Einholung eines weiteren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 182.94
    Hätte er davon Gebrauch gemacht, hätte sich das Berufungsgericht mit ihrer Erheblichkeit befassen und durch eine zweite Anhörungsmitteilung zu erkennen geben müssen, ob es an seiner - auf sachfremde Erwägungen oder grobe Fehleinschätzungen überprüfbaren - Absicht zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung festhält (vgl. Beschluß vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 6 = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 88; Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 7 = § 133 VwGO Nr. 10).
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 182.94
    Insoweit verstößt § 130 a VwGO weder gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs noch gegen dasjenige des effektiven Rechtsschutzes, weil der Betroffene in seinem Recht auf Ausführungen zu tatsächlichen und rechtlichen Fragen nicht beschränkt ist und insbesondere Beweisanträge stellen kann (vgl. Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 B 31.90

    Rückforderung von Blindengeld

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 182.94
    Ist die Berufungsentscheidung in je selbständig tragender Weise doppelt begründet, so kann der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur stattgegeben werden, wenn im Hinblick auf jeden der beiden Begründungsteile ein Zulassungsgrund gegeben ist (vgl. etwa Beschluß vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 B 31.90 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 284 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 182.94
    Hätte er davon Gebrauch gemacht, hätte sich das Berufungsgericht mit ihrer Erheblichkeit befassen und durch eine zweite Anhörungsmitteilung zu erkennen geben müssen, ob es an seiner - auf sachfremde Erwägungen oder grobe Fehleinschätzungen überprüfbaren - Absicht zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung festhält (vgl. Beschluß vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 6 = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 88; Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 7 = § 133 VwGO Nr. 10).
  • BVerwG, 13.12.1983 - 9 B 1387.82

    Entlastungsgesetz - Berufungsgericht - Berufung - Zurückweisung - Einstimmigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 182.94
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits zu Art. 2 § 5 EntlG, der Vorgängerregelung des § 130 a VwGO, entschieden (vgl. Beschlüsse vom 9. Juni 1981 - BVerwG 7 B 121.81 - und vom 13. Dezember 1983 - BVerwG 9 B 1387.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 19 und Nr. 34).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 7 B 121.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Entscheidungsgründe

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 182.94
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits zu Art. 2 § 5 EntlG, der Vorgängerregelung des § 130 a VwGO, entschieden (vgl. Beschlüsse vom 9. Juni 1981 - BVerwG 7 B 121.81 - und vom 13. Dezember 1983 - BVerwG 9 B 1387.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 19 und Nr. 34).
  • BVerwG, 13.08.1987 - 7 B 53.87

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Aufklärungspflicht - Fahreignung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 182.94
    Eine weitere Beweisaufnahme hätte sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allenfalls dann aufdrängen können, wenn das bereits vorliegende Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichtes ungeeignet oder unzureichend gewesen wäre, etwa weil es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgegangen oder mit sonstigen groben, offen erkennbaren Mängeln oder unlösbaren Widersprüchen behaftet ist (vgl. etwa Beschluß vom 13. August 1987 - BVerwG 7 B 53.87 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 76).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 6 B 76.92
    Auszug aus BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 182.94
    Eine solche Begründung ist auch durch § 130 a VwGO nicht vorgeschrieben; den Geboten des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens ist unter Berücksichtigung des mit § 130 a VwGO verfolgten Beschleunigungseffektes vielmehr bereits dadurch hinreichend Rechnung getragen, daß der Kläger durch die Anhörungsmitteilung in die Lage versetzt wird, sich über die inhaltliche Bedeutung und die rechtlichen Zusammenhänge der ihm zugegangenen Mitteilung Klarheit zu verschaffen und auf das beabsichtigte Verfahren einzustellen (vgl. Beschluß vom 21. Dezember 1993 - BVerwG 6 B 76.92 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2023 - 6 A 3495/20

    Entscheidung des Dienstherrn über die Erteilung einer Missbilligung gegenüber …

    Rn. 16 Vgl. OVG NRW, etwa Beschluss vom 25.5.2022- 7 A 985/21 -, juris Rn. 3; BVerwG, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 8 B 19.16 -, juris Rn. 5, und vom 16.12.1994 - 11 B 182.94 -, juris Rn. 5 2; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 100.
  • BVerwG, 25.09.2007 - 5 B 53.07

    Rückwirkende Festsetzung von Schiedsstellenentscheidungen bei der Übernahme eines …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss das Berufungsgericht - was es hier zudem getan hat - weder schon in der Anhörungsmitteilung noch in dem die Berufung zurückweisenden Beschluss darlegen, dass und warum es die Voraussetzungen für eine Entscheidung nach § 130a VwGO als erfüllt angesehen hat (Beschluss vom 16. Dezember 1994 - BVerwG 11 B 182.94 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2018 - 3 L 293/18

    Tagesaktuelle Berücksichtigung von Erkenntnismitteln - hier: Afghanistan

    Ist aber ein Urteil - wie hier - in je selbstständig tragender Weise mehrfach begründet worden, so muss im Hinblick auf jeden Begründungsteil ein Zulassungsgrund dargelegt und gegeben sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 1994 - 11 B 182.94 -, und vom 10. Mai 1990 - 5 B 31.90 - OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 19 A 1609/00.A -, alle juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht