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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,447
BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92 (https://dejure.org/1992,447)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1992 - 11 B 22.92 (https://dejure.org/1992,447)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1992 - 11 B 22.92 (https://dejure.org/1992,447)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Ein Kraftfahrer muß in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen, sofern sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren - Geltung der strafrechtlichen Entscheidung - Ermessensüberprüfung - Zweite Anhörungsmitteilung - Förmlicher Beweisantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 4
    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 165
  • NZV 1992, 501
  • DÖV 1993, 429
 
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Wird zitiert von ... (100)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92
    Ein Kraftfahrer muß in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen, sofern sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil ergeben (wie Urteile vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 und vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43).

    Mit diesem grundsätzlichen Vorrang der strafrichterlichen vor verwaltungsbehördlichen Feststellungen sollen überflüssige, aufwendige und sich widersprechende Doppelprüfungen möglichst vermieden werden (Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43 ).

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92
    Ein Kraftfahrer muß in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen, sofern sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil ergeben (wie Urteile vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 und vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43).

    "... Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - der sich der für das Verkehrsrecht nunmehr zuständige 11. Senat anschließt - muß ein Kraftfahrer in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren nach § 4 StVG eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen, sofern sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil ergeben (vgl. Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.06.1975 - 7 B 39.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entziehung der Fahrerlaubnis …

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92
    Der Kläger muß sich unter diesen Umständen den Sachverhalt, der der rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegt, entgegenhalten lassen, zumal er nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts gegen das Strafurteil weder Berufung eingelegt noch später ein Wiederaufnahmeverfahren betrieben hat (vgl. Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 39.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41).
  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 11 BV 14.2738

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach …

    Außerdem entfällt die Bindungswirkung, wenn gewichtige Anhaltspunkte, insbesondere neue Tatsachen oder Beweismittel als Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO, für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil sprechen (BVerwG, B.v. 28.9.1981 - 7 B 188.81 - juris Rn. 7, B.v. 3.9.1992 - 11 B 22.92 - BayVBl 1993, 26 m. w. N.;… BayVGH, B.v. 16.9.2010 - 11 ZB 09.2002 - juris Rn. 12 ff.).
  • DGH Baden-Württemberg, 12.10.2026 - DGH 1/26

    § 22 DRiG: Wann Proberichter entlassen werden können

    Dies kann z. B. der Fall sein, wenn ein Beteiligter in einer Stellungnahme zur ersten Anhörung einen Beweisantrag stellt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15. Mai 2008 - 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025, juris Rn. 16 zu § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO; Beschlüsse vom 3. September 1992 - 11 B 22.92 - NVwZ-RR 1993, 165, juris Rn. 2, …und vom 10. April 1992 - 9 b 142.91 - NVwZ 1992, 537, juris Rn. 3 m.w.N. zu § 130a VwGO;… Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl., § 130a Rn. 10).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr …

    Es soll verhindert werden, dass derselbe einer Eignungsbeurteilung zugrundeliegende Sachverhalt unterschiedlich bewertet wird; die Beurteilung durch den Strafrichter soll in diesen Fällen den Vorrang haben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Januar 1988 - BVerwG 7 B 242.87 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 78 = NZV 1988, 37 und vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 88 = NZV 1992, 501).
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