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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 23.03.2018 - 11 B 31/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7442
VG Schleswig, 23.03.2018 - 11 B 31/18 (https://dejure.org/2018,7442)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23.03.2018 - 11 B 31/18 (https://dejure.org/2018,7442)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23. März 2018 - 11 B 31/18 (https://dejure.org/2018,7442)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Nichtannahmebeschluss: Abschiebung von Asylbewerbern nach Italien als sicherem …

    Auszug aus VG Schleswig, 23.03.2018 - 11 B 31/18
    Die der zuständigen Behörde obliegende Pflicht, gegebenenfalls durch eine entsprechende Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit eine Abschiebung verantwortet werden kann, kann es in Einzelfällen gebieten, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Zielstaat zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer regelmäßig auf den dort allgemein üblichen Standard zu verweisen ist (siehe zu alldem mwN: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 -, Rn. 11, juris).
  • VG Schleswig, 14.11.2017 - 11 B 47/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung eines auf die Erteilung einer …

    Auszug aus VG Schleswig, 23.03.2018 - 11 B 31/18
    Auf die Fragen, ob ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Verfahrens nach § 123 VwGO überhaupt zu prüfen wäre (verneint im Beschluss der Kammer vom 14.11.2017 - 11 B 47/17 ) und ob bei Ermessensvorschriften eine vorläufige Anordnung nach § 123 VwGO überhaupt in Betracht kommt, kommt es damit hier nicht an.
  • VG Schleswig, 15.03.2018 - 11 B 33/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus VG Schleswig, 23.03.2018 - 11 B 31/18
    Rn. 60 Nach Auffassung der Kammer umfasst der Begriff der professionellen Begleitung zwar schon aufgrund der Wortbedeutung nur ärztliches Personal, das allein als "professionell" in diesem Sinne anzusehen ist - dies ist indes zu Klarstellungszwecken in den Tenor aufgenommen worden, sodass eine Abschiebung der Antragsteller angesichts ihrer psychischen Schwierigkeiten nur bei einer durchgehenden ärztlichen Begleitung möglich ist (siehe auch Beschluss der Kammer vom 15.3.2018 - 11 B 33/18 ).
  • VG Schleswig, 10.02.2017 - 1 B 11/17

    Ausländerrecht - Abschiebungsschutz - Antrag auf Erlass einer einstweiligen …

    Auszug aus VG Schleswig, 23.03.2018 - 11 B 31/18
    Rn. 36 Von einer Reiseunfähigkeit in o. g. Sinne kann bei psychischen Erkrankungen insbesondere dann ausgegangen werden, wenn im Rahmen der Abschiebung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung droht, der darüber hinaus auch nicht durch ärztliche Hilfen oder in sonstiger Weise - etwa durch vorbeugende Maßnahmen nach dem Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (PsychKG SH) - begegnet werden kann oder wenn dem Ausländer unmittelbar durch die Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon sonst konkret eine im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht, die allerdings - in Abgrenzung zu zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG - nicht wesentlich (erst) durch die Konfrontation des Betroffenen mit den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat bewirkt werden darf (mwN: VG Schleswig- Beschluss vom 10.02.2017 - 1 B 11/17 ).
  • VG Bayreuth, 31.01.2025 - B 6 S 24.198

    Maßgabenentscheidung, Ablehnung mit Maßgaben, Ausweisung spezialpräventiv, …

    Rn. 127 cc) Das Bundesverwaltungsgericht, einige Obergerichte und etliche Verwaltungsgerichte lehnen regelmäßig Anträge nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO mit Maßgaben ab (beispielsweise BVerwG, B. v. 26.3.2018, Az. 1 VR 1.18 u. a.; B. v. 19.9.2017, Az. 1 VR 7.17; B. v. 31.5.2017, Az. 1 VR 4.17; SächsOVG, B. v. 12.11.2007, Az. 5 BS 336/07; OVG Saarl, B. v. 22.8.2001, Az. 2 W 1/01; VG Berlin, B. v. 28.8.2018, Az. 36 L 321.18 A; VG Bremen, B. v. 21.12.2021, Az. 5 V 2053/21; VG Darmstadt, B. v. 8.1.2019, Az. 5 L 452/18.DA; VG Düsseldorf, B. v. 13.4.2015, Az. 8 L 243/15.A; anders als das NdsOVG das VG Hannover, B. v. 27.5.2014, Az. 5 B 634/14; VG Potsdam, B. v. 4.9.2020, Az. 8 L 761/20; VG SH, B. v. 23.3.2018, Az. 11 B 31/18; sämtliche Entscheidungen abrufbar bei juris, Entscheidungssätze des BVerwG abrufbar auf dessen Internetseite).
  • VG Schleswig, 01.11.2022 - 11 B 86/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer …

    Von einer Reiseunfähigkeit kann bei psychischen Erkrankungen insbesondere dann ausgegangen werden, wenn im Rahmen der Abschiebung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung droht, der darüber hinaus auch nicht durch ärztliche Hilfen oder in sonstigen Weise begegnet werden kann oder wenn der Ausländerin unmittelbar durch die Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon sonst konkret eine im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht, die allerdings - in Abgrenzung zu zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG - nicht wesentlich (erst) durch die Konfrontation der Betroffenen mit den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat bewirkt werden darf (VG Schleswig, Beschl. v. 23. März 2018 - 11 B 31/18 -, juris Rn. 36).
  • VG Schleswig, 30.09.2024 - 11 B 68/24
    Rn. 10 Von einer Reiseunfähigkeit kann bei psychischen Erkrankungen insbesondere dann ausgegangen werden, wenn im Rahmen der Abschiebung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung droht, der darüber hinaus auch nicht durch ärztliche Hilfen oder in sonstigen Weise begegnet werden kann oder wenn dem Ausländer unmittelbar durch die Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon sonst konkret eine im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht, die allerdings - in Abgrenzung zu zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG - nicht wesentlich (erst) durch die Konfrontation des Betroffenen mit den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat bewirkt werden darf (Beschluss der Kammer vom 23. März 2018 - 11 B 31/18 -, juris Rn. 36 ).
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