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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 10.11.2017 - 11 B 58/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,42906
VG Schleswig, 10.11.2017 - 11 B 58/17 (https://dejure.org/2017,42906)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10.11.2017 - 11 B 58/17 (https://dejure.org/2017,42906)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10. November 2017 - 11 B 58/17 (https://dejure.org/2017,42906)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • VG Schleswig, 14.11.2013 - 4 B 58/13

    Notwendigkeit eines Aufenthaltstitels für Besatzungsmitglieder eines …

    Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2017 - 11 B 58/17
    Die Kammer nimmt diesbezüglich auf die bereits mehrfach von diesem Gericht rechtskräftig getroffene und bestätigte Entscheidungen Bezug (z.B. Beschluss vom 13.11.2013 - 2 B 45/13; Beschluss vom 14.11.2013 - 4 B 58/13 und Beschluss vom 3.8.2017- 1 B 111/17).

    Eine ausländerrechtliche Ausreiseaufforderung (und als solche ist der Bescheid der Antragsgegnerin hier zu verstehen) kann nicht als selbständige Regelung erlassen werden, da sie insoweit lediglich die gesetzlich bestehende Ausreisepflicht bei Fehlen eines Auftrittstitels nach § 50 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz wiedergibt (mwN: VG Schleswig, Beschluss vom 14.11.2013- 4 B 58/13 und Beschluss vom 3.8.2017- 1 B 111/17 unter Bezugnahme auf das OVG Thüringen, Beschluss vom 11.2.2003- 3 EO 387/02 und BVerwG, Beschluss vom 20.1.1993- 1 B 149/92).

  • OVG Thüringen, 11.02.2003 - 3 EO 387/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Darlegungsgebot; Prüfungsumfang; …

    Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2017 - 11 B 58/17
    Eine ausländerrechtliche Ausreiseaufforderung (und als solche ist der Bescheid der Antragsgegnerin hier zu verstehen) kann nicht als selbständige Regelung erlassen werden, da sie insoweit lediglich die gesetzlich bestehende Ausreisepflicht bei Fehlen eines Auftrittstitels nach § 50 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz wiedergibt (mwN: VG Schleswig, Beschluss vom 14.11.2013- 4 B 58/13 und Beschluss vom 3.8.2017- 1 B 111/17 unter Bezugnahme auf das OVG Thüringen, Beschluss vom 11.2.2003- 3 EO 387/02 und BVerwG, Beschluss vom 20.1.1993- 1 B 149/92).
  • OVG Hamburg, 08.12.2010 - 1 Bs 181/10

    Festhalteverfügung für ein als Kauffahrteischiff genutztes Sportboot

    Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2017 - 11 B 58/17
    Zu den Seeschiffen, die dem Erwerb durch Seefahrt dienen, zählen z.B. solche, die Personen oder Güter gegen Entgelt über See transportieren, auf See Schlepper-, Bugsier- oder Bergungsdienste leisten, der Seefischerei oder dem gewerblichen Lotsendienst dienen (vgl. OVG B-Stadt, Beschl. v. 8.12.2010, - 1 Bs 181/10 -, juris m. w. N.;… Maunz-Düring, Grundgesetz, Loseblatt-Kommentar, Art. 27, Rn. 17).
  • BVerwG, 20.01.1993 - 1 B 149.92

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - …

    Auszug aus VG Schleswig, 10.11.2017 - 11 B 58/17
    Eine ausländerrechtliche Ausreiseaufforderung (und als solche ist der Bescheid der Antragsgegnerin hier zu verstehen) kann nicht als selbständige Regelung erlassen werden, da sie insoweit lediglich die gesetzlich bestehende Ausreisepflicht bei Fehlen eines Auftrittstitels nach § 50 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz wiedergibt (mwN: VG Schleswig, Beschluss vom 14.11.2013- 4 B 58/13 und Beschluss vom 3.8.2017- 1 B 111/17 unter Bezugnahme auf das OVG Thüringen, Beschluss vom 11.2.2003- 3 EO 387/02 und BVerwG, Beschluss vom 20.1.1993- 1 B 149/92).
  • VG Schleswig, 08.06.2026 - 11 B 90/26
    Die Ausreiseaufforderung stellt lediglich einen Hinweis auf die gesetzlich bestehende Ausreisepflicht nach § 50 Abs. 1 AufenthG dar (…vgl. zur Vorgängervorschrift BVerwG, Beschl. v. 20.01.1993 - 1 B 149.92 -, juris Rn. 6) und ist als solche nicht anfechtbar (…vgl. Beschl. der Kammer v. 18.10.2024 - 11 B 33/24 -, juris Rn. 4 m.V.a. Urt. der Kammer v. 21.09.2022 - 11 A 200/19 -, juris Rn. 30 ; Beschl. der Kammer v. 10.11.2017 - 11 B 58/17 -, juris Rn. 45 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 06.08.2018 - Au 6 S 18.1151

    Unzulässiger Eilantrag gegen eine Abschiebungsandrohung - Antrag nicht statthaft, …

    Sie unterstreicht vielmehr die jeder Abschiebungsandrohung immanente Aufforderung, das Bundesgebiet zu verlassen (§ 50 Abs. 1 und 2 AufenthG;… vgl. BVerwG, B.v 20.1.1993 - 1 B 149/92 - juris Rn. 6;… ThürOVG, B.v. 11.2.2003 - 3 EO 387/02 - juris Rn. 2; VG SH, B.v. 10.12017 - 11 B 58/17 - juris).
  • VG Schleswig, 08.10.2024 - 11 B 57/24
    Die Ausreiseaufforderung stellt vielmehr nur einen Hinweis auf die gesetzlich bestehende Ausreisepflicht nach § 50 Abs. 1 AufenthG dar (vgl. zur Vorgängervorschrift BVerwG…, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 1 B 149.92 -, juris Rn. 6) und ist als solche nicht anfechtbar (…vgl. Urteil der Kammer vom 21. September 2022 - 11 A 200/19 -, juris Rn. 30 ; Beschluss der Kammer vom 10. November 2017 - 11 B 58/17 -, juris Rn. 45 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 18.10.2024 - 11 B 33/24
    Die Ausreiseaufforderung stellt lediglich einen Hinweis auf die gesetzlich bestehende Ausreisepflicht nach § 50 Abs. 1 AufenthG dar (…vgl. zur Vorgängervorschrift BVerwG, Beschl. v. 20.01.1993 - 1 B 149.92 -, juris Rn. 6) und ist als solche nicht anfechtbar (…vgl. Urt. der Kammer v. 21.09.2022 - 11 A 200/19 -, juris Rn. 30 ; Beschl. der Kammer v. 10.11.2017 - 11 B 58/17 -, juris Rn. 45 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 14.10.2024 - 11 B 73/24
    Die Ausreiseaufforderung stellt lediglich einen Hinweis auf die gesetzlich bestehende Ausreisepflicht nach § 50 Abs. 1 AufenthG dar (…vgl. zur Vorgängervorschrift BVerwG, Beschl. v. 20.01.1993 - 1 B 149.92 -, juris Rn. 6) und ist als solche nicht anfechtbar (…vgl. Urt. der Kammer v. 21.09.2022 - 11 A 200/19 -, juris Rn. 30 ; Beschl. der Kammer v. 10.11.2017 - 11 B 58/17 -, juris Rn. 45 m.w.N.).
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