Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.05.2011 - 11 CS 11.891 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aberkennung des Rechts, von einer polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen.Zuwiderhandlung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss sowohl vor als auch nach Erwerb der EU-Fahrerlaubnis.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- EuGH, 02.12.2010 - C-334/09
Scheffler - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2011 - 11 CS 11.891
Der EuGH habe in seiner Entscheidung vom 2. Dezember 2010 (Rechtssache C 334/09 Frank Scheffler) festgestellt, dass die nationalen Gerichte prüfen dürften, ob Umstände vorliegen, die einen Bezug zu einem nach der Ausstellung des Führerscheins festgestellten Verhalten des Betroffenen haben.Nach dem Ablauf einer Sperrfrist darf der sog. Aufnahmestaat seine Befugnis nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (…ABl L 237 vom 24.8.1991, S. 1) vielmehr nur im Hinblick auf ein Verhalten des Betroffenen ausüben, das nach dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis liegt (…EuGH vom 6.4.2006, a.a.O., RdNr. 38; vom 28.9.2006 Rechtssache C-340/05, NJW 2007, 1863/1864, RdNr. 35; vom 2.12.2010 Rechtssache C-334/09, RdNr. 61).
Rn. 26 Die vom Antragsteller angeführte Entscheidung des EuGH vom 2. Dezember 2010 (a.a.O.) führt zu keiner anderen Beurteilung.
- EuGH, 06.04.2006 - C-227/05
Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2011 - 11 CS 11.891
Zwar darf ein EU-Mitgliedstaat von einer in seinem Hoheitsgebiet wohnenden Person, die nach dem Ablauf einer in diesem Mitgliedstaat gegen sie verhängten Sperrfrist für die (Neu-)Erteilung einer Fahrerlaubnis eine solche Berechtigung in einem anderen Mitgliedstaat erworben hat, auch dann keine erneute Überprüfung der Fahreignung verlangen, wenn die Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates aufgrund von Umständen, die zum Entzug einer früheren Fahrerlaubnis geführt haben, eine solche Prüfung vorschreiben, sofern diese Umstände bereits vor der Erteilung der neuen Fahrerlaubnis vorlagen (EuGH vom 6.4.2006 Rechtssache C 227/05, NJW 2006, 2173/2175, RdNr. 37).Nach dem Ablauf einer Sperrfrist darf der sog. Aufnahmestaat seine Befugnis nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (…ABl L 237 vom 24.8.1991, S. 1) vielmehr nur im Hinblick auf ein Verhalten des Betroffenen ausüben, das nach dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis liegt (EuGH vom 6.4.2006, a.a.O., RdNr. 38; vom 28.9.2006 Rechtssache C-340/05, NJW 2007, 1863/1864, RdNr. 35; vom 2.12.2010 Rechtssache C-334/09, RdNr. 61).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06
EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2011 - 11 CS 11.891
An der vom Verwaltungsgericht angeführten Spruchpraxis des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und anderer Oberverwaltungsgerichte, dass die Erteilung einer ausländischen Fahrerlaubnis den ergänzenden Rückgriff auf frühere, potentiell eignungsrelevante Vorkommnisse zum Zweck der Überprüfung der Fahreignung dann nicht hindert, wenn der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis nach deren Erwerb eignungsrelevante Auffälligkeiten "von einigem Gewicht" an den Tag gelegt hat (vgl. z.B. BayVGH vom 31.1.2007 Az. 11 CS 06.1923; OVG MV vom 29.8.2006 NJW 2007, 1154/1159) ist deshalb festzuhalten.
- VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923
Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2011 - 11 CS 11.891
An der vom Verwaltungsgericht angeführten Spruchpraxis des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und anderer Oberverwaltungsgerichte, dass die Erteilung einer ausländischen Fahrerlaubnis den ergänzenden Rückgriff auf frühere, potentiell eignungsrelevante Vorkommnisse zum Zweck der Überprüfung der Fahreignung dann nicht hindert, wenn der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis nach deren Erwerb eignungsrelevante Auffälligkeiten "von einigem Gewicht" an den Tag gelegt hat (vgl. z.B. BayVGH vom 31.1.2007 Az. 11 CS 06.1923; OVG MV vom 29.8.2006 NJW 2007, 1154/1159) ist deshalb festzuhalten. - EuGH, 28.09.2006 - C-340/05
Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2011 - 11 CS 11.891
Nach dem Ablauf einer Sperrfrist darf der sog. Aufnahmestaat seine Befugnis nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (…ABl L 237 vom 24.8.1991, S. 1) vielmehr nur im Hinblick auf ein Verhalten des Betroffenen ausüben, das nach dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis liegt (…EuGH vom 6.4.2006, a.a.O., RdNr. 38; vom 28.9.2006 Rechtssache C-340/05, NJW 2007, 1863/1864, RdNr. 35; vom 2.12.2010 Rechtssache C-334/09, RdNr. 61). - VGH Bayern, 28.10.2010 - 11 CS 10.1930
Wiederholte Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland aufgrund von …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2011 - 11 CS 11.891
Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 28. Oktober 2010 (Az. 11 CS 10.1930) ausgeführt hat, kennt das Recht der Europäischen Union eine derartige Einschränkung indes nicht. - VGH Bayern, 26.03.2008 - 11 CS 08.246
EU-Fahrerlaubnis; Aberkennung; wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2011 - 11 CS 11.891
Rn. 25 Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats stellt auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 a Abs. 1 StVG eine Zuwiderhandlung im Sinn des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV und zugleich eine Auffälligkeit von einigem Gewicht dar, die Anlass zur Überprüfung der Fahreignung des Inhabers einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis geben kann (vgl. z.B. BayVGH vom 26.3.2008 Az. 11 CS 08.246; vom 19.4.2010 Az. 11 ZB 09.2982). - VGH Bayern, 19.04.2010 - 11 ZB 09.2982
Aberkennung des Rechts, von einer niederländischen Fahrerlaubnis in Deutschland …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2011 - 11 CS 11.891
Rn. 25 Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats stellt auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 a Abs. 1 StVG eine Zuwiderhandlung im Sinn des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV und zugleich eine Auffälligkeit von einigem Gewicht dar, die Anlass zur Überprüfung der Fahreignung des Inhabers einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis geben kann (vgl. z.B. BayVGH vom 26.3.2008 Az. 11 CS 08.246; vom 19.4.2010 Az. 11 ZB 09.2982).
- VGH Bayern, 07.07.2015 - 11 ZB 15.609
Aberkennung des Rechts, von einer polnischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats, dass auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1 StVG eine Zuwiderhandlung im Sinn des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV und zugleich eine Auffälligkeit von einigem Gewicht darstellt, die Anlass zur Überprüfung der Fahreignung des Inhabers einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis geben kann (BayVGH, B.v. 16.5.2011 - 11 CS 11.891 - juris Rn. 25;… B.v. 19.4.2010 - 11 ZB 09.2982 - juris Rn. 13).
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