Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.772 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unzureichende Beschwerdebegründung;Nichteinhaltung der Frist zur Vorlage einer Teilnahmebescheinigung für ein Aufbauseminar;Entziehung der Fahrerlaubnis aus diesem Grund;Unstatthaftigkeit eines gegen diese Entscheidung eingelegten Widerspruchs in Bayern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 19.03.2012 - Au 7 S 12.227
- VG Augsburg, 22.03.2012 - Au 7 S 12.227
- VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.772
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 CS 08.1854
Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 8 FeV; "personenbezogene …
Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.772
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 7. August 2008 (BayVBl 2009, 111) den Begriff der personenbezogenen Prüfungsentscheidung unter fahrerlaubnisrechtlichen Gesichtspunkten konkretisiert und jedenfalls die Entscheidungen im Zusammenhang mit § 2 Abs. 8 StVG, § 11 Abs. 7 FeV und § 11 Abs. 8 FeV als solche angesehen. - VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02
Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.772
Vielmehr müssen die die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragenden Rechtssätze oder die dafür erheblichen Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (VGH Mannheim vom 1.7.2002 NVwZ 2002, 1388). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2006 - 10 B 10275/06
Verhältnismäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung bei Teilnahme an einem …
Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.772
Voraussetzung hierfür ist jedoch nach der Rechtsprechung, dass der Fahrerlaubnisinhaber die Fristversäumung nicht zu vertreten und dies der Fahrerlaubnisbehörde rechtzeitig angezeigt hat (OVG Koblenz vom 28.4.2006 NJW 2006, 2715).
- VG München, 20.09.2012 - M 1 S 12.3898
Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung bei Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage …
Da es sich bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 7 Satz 1 StVG wegen nicht fristgerechter Vorlage einer Teilnahmebescheinigung für ein Aufbauseminar jedoch nicht um eine personenbezogene Prüfungsentscheidung im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Nr. 6 AGVwGO handelt (vgl. hierzu BayVGH vom 7.8.2008 BayVBl 2009, 113), ist ein Widerspruchsverfahren gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO i.V.m. Art. 15 Abs. 2 AGVwGO unstatthaft (BayVGH vom 11.5.2012 11 CS 12.772 RdNr. 11).Aus diesem Grund ist der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht unzulässig (BayVGH vom 2.3.2010 11 CS 09.2446 RdNr. 16, 21; vom 11.5.2012 a.a.O. RdNr. 13).
Voraussetzung ist hierfür jedoch nach der Rechtsprechung, dass der Fahrerlaubnisinhaber die Fristversäumung nicht zu vertreten und dieses der Fahrerlaubnisbehörde rechtzeitig angezeigt hat (BayVGH vom 11.5.2012 a.a.O. RdNr. 14 unter Verweis auf OVG Koblenz vom 28.4.2006 NJW 2006, 2715).
- VGH Bayern, 15.04.2020 - 11 CS 20.316
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis - einstweiliger …
Bei einem Feststellungsbescheid nach § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV und ähnlich gelagerten Fallgestaltungen handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats hingegen nicht um eine personenbezogene Prüfungsentscheidung in diesem Sinne, weil sich die Fahrerlaubnisbehörde hierbei nicht mit personenbezogenen Eigenschaften des Betreffenden auseinandersetzen muss (…vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2009 - 11 CE 08.3100 - juris Rn. 17;… B.v. 24.3.2009 - 11 CS 08.3273 - juris Rn. 12;… B.v. 2.4.2009 - 11 CS 09.292 - juris Rn. 11 f.;… B.v. 13.8.2009 - 11 CS 09.1379 - juris Rn. 12;… B.v. 4.2.2010 - 11 CS 09.2935 - juris Rn. 11 f.;… B.v. 27.5.2010 - 11 CE 10.318 - juris Rn. 7; B.v. 11.5.2012 - 11 CS 12.772 - juris Rn. 11 f.). - VGH Bayern, 19.07.2021 - 11 CS 21.1280
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem - …
Rn. 14 Das Verwaltungsgericht hat zutreffend angenommen, dass das fakultative Widerspruchsverfahren hier nicht einschlägig war (vgl. dazu BayVGH, B.v. 11.5.2012 - 11 CS 12.772 - juris Rn. 11), der Ausgangsbescheid vom 29. Oktober 2020 nach § 74 Abs. 1 Satz 1 VwGO aber gleichwohl nur innerhalb der mit Zustellung des Widerspruchsbescheids in Lauf gesetzten Klagefrist von einem Monat angegriffen werden konnte.
- VGH Bayern, 18.03.2024 - 11 BV 23.1193
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
Nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO setzt eine derartige Erklärung voraus, dass ein Widerspruchsverfahren geschwebt hat (…vgl. Olbertz in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand März 2023, § 162 Rn. 60;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 162 Rn. 25), das hier jedoch schon nicht statthaft gewesen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2012 - 11 CS 12.772 - juris Rn. 11;… B.v. 19.7.2021 - 11 CS 21.1280 - juris Rn. 14). - VG München, 17.09.2015 - M 3 E 14.4918
Falsche Rechtsbehelfsbelehrung; aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage; …
Da es sich bei der Rücknahme der Zulassung wegen Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ebenfalls wie bei der Ablehnung des Zulassungsantrags jedoch nicht um personenbezogene Prüfungsentscheidungen im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Nr. 6 AGVwGO handelt (vgl. hierzu BayVGH vom 7.8.2008 BayVBl 2009, 113), ist ein Widerspruchsverfahren gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO i.V.m. Art. 15 Abs. 2 AGVwGO unstatthaft (BayVGH vom 11.5.2012 11 CS 12.772 RdNr. 11).Aus diesem Grund ist der Antrag nicht unzulässig (BayVGH vom 2.3.2010 11 CS 09.2446 RdNr. 16, 21; vom 11.5.2012 a.a.O. RdNr. 13).
- VG Augsburg, 12.09.2018 - Au 7 K 18.1008
Erledigungserklärung - unstatthafter Widerspruch
Im Fall der Entziehung einer Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG ist ein Widerspruchsverfahren gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO i.V.m. Art. 15 Abs. 2 AGVwGO unstatthaft ist, da es sich in diesem Fall nicht um eine personenbezogene Prüfungsentscheidung im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Nr. 6 AGVwGO handelt (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2012 - 11 CS 12.772 - juris Rn. 11, 12). - VG München, 16.05.2013 - M 6a S 13.1276
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen eine …
Die dort maßgebliche Regelung der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 7 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz - StVG - stellt nämlich keine personenbezogene Prüfungsentscheidung im Sinne des Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AGVwGO dar (BayVGH, B.v. 11.5.2012 - 11 CS 12.772 - juris Rn. 11). - VG Augsburg, 25.05.2012 - Au 7 K 11.1690
Berechtigung von tschechischer Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen
Der eingelegte Widerspruch vom 10. November 2011 ist zwar gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO i.V.m. Art. 15 Abs. 2 AGVwGO unstatthaft, da es sich bei dem feststellenden Verwaltungsakt gemäß § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 FeV zum Fehlen der Berechtigung des Klägers, von seiner ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, nicht um eine wertende oder zumindest ergebnisoffene Prüfung der Behörde handelt, bei welcher ein Widerspruch gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 6 AGVwGO statthaft wäre (vgl. BayVGH vom 11. Mai 2012 Az. 11 CS 12.772 RdNr. 11).
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