Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.2065 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anordnung des Sofortvollzugs hinsichtlich der Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 21.08.2020 - Au 7 S 19.2039
- VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.2065
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 24.10.2019 - 3 B 26.19
Begründung eines Wohnsitzes erst kurz vor der Ausstellung eines Führerscheins und …
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.2065
Es ist allein Sache dieses Mitgliedstaates, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber die vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllten (BVerwG, B.v. 24.10.2019 - 3 B 26.19 - NJW 2020, 1600 Rn. 21 f. m.w.N.).Zu der eigenständigen Entscheidung, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein in seinem Hoheitsgebiet die Anerkennung zu versagen, ist ein Aufnahmemitgliedstaat jedoch befugt, wenn aufgrund von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass die unionsrechtlich vorgesehene Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes zum Zeitpunkt der Führerscheinausstellung nicht beachtet wurde (BVerwG, B.v. 24.10.2019 a.a.O. Rn. 23).
Dann können die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats auch inländische Umstände zur Beurteilung der Frage heranziehen, ob die Wohnsitzvoraussetzung eingehalten ist (stRspr vgl. BVerwG, B.v. 24.10.2019 a.a.O. Rn. 25;… BayVGH, U.v. 4.3.2019 a.a.O. Rn. 20;… B.v. 12.1.2018 a.a.O. Rn. 10).
Dies gilt in besonderer Weise, wenn der Inhaber des Führerscheins gleichzeitig einen Wohnsitz in Deutschland beibehalten hat (BVerwG, B.v. 24.10.2019 a.a.O. Rn. 28).
- EuGH, 09.07.2009 - C-445/08
Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie …
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.2065
Die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von durch EU-Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnissen gemäß Art. 2 Abs. 1 der RL 2006/126/EG gilt nicht, wenn entweder Angaben im zugehörigen Führerschein oder andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen vorliegen, nach denen das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten wurde (…vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 62; B.v. 9.7.2009 - C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 51).Solche Informationen können insbesondere Angaben einer Einwohnermeldebehörde des Ausstellungsmitgliedstaats sein (EuGH, B.v. 9.7.2009 a.a.O. Rn. 61).
Rn. 15 Die Erfüllung des Wohnsitzerfordernisses setzt insbesondere voraus, dass die aufgestellten Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis im Ausstellungsmitgliedstaat bestehen (vgl. EuGH B.v. 9.7.2009 - C-445/08 - Wierer - EuZW 2009, 735 Rn. 51;… BVerwG, U.v. 25.2.2010 - 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 22).
- VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 B 18.34
Wohnsitzerfordernis bei Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.2065
Dabei muss ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis aufgrund der vom Ausstellungsmitgliedstaat stammenden Informationen nicht bereits von vornherein abschließend erwiesen sein (vgl. BayVGH, U.v. 4.3.2019 - 11 B 18.34 - juris Rn. 21 m.w.N.;… B.v. 12.1.2018 - 11 CS 17.1257 - juris Rn. 10;… B.v. 23.1.2017 - 11 ZB 16.2458 - juris Rn. 12;… OVG NW, B.v. 9.1.2018 -16 B 534/17 - juris Rn. 14 ff. m.w.N).Dann können die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats auch inländische Umstände zur Beurteilung der Frage heranziehen, ob die Wohnsitzvoraussetzung eingehalten ist (…stRspr vgl. BVerwG, B.v. 24.10.2019 a.a.O. Rn. 25; BayVGH, U.v. 4.3.2019 a.a.O. Rn. 20;… B.v. 12.1.2018 a.a.O. Rn. 10).
Ohne besonderen Anhalt kann nicht unterstellt werden, dass die Behörde eines EU-Mitgliedsstaats die Fragen in einem auf europäischer Ebene abgestimmten Formular jeweils ohne Ermittlungen mit "unknown" beantwortet und damit der Sache nach keine Auskünfte erteilt (BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 11 B 18.34 - juris Rn. 24;… B.v. 7.7.2020 - 11 ZB 19.2112 - juris Rn. 18); zumal wenn der betreffende EU-Mitgliedstaat wie die Tschechische Republik ein Ausländer-, Einwohnermelde- und Gewerberegister führt (wikipedia zu "Melderegister"; Offizielle Webseiten des Innenministeriums der Tschechischen Republik [www.mvcr.cz] in englischer Sprache; Offizielle Website der EU "european-justice´ zur Tschechischen Republik).
- VGH Bayern, 12.01.2018 - 11 CS 17.1257
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.2065
Dabei muss ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis aufgrund der vom Ausstellungsmitgliedstaat stammenden Informationen nicht bereits von vornherein abschließend erwiesen sein (…vgl. BayVGH, U.v. 4.3.2019 - 11 B 18.34 - juris Rn. 21 m.w.N.; B.v. 12.1.2018 - 11 CS 17.1257 - juris Rn. 10;… B.v. 23.1.2017 - 11 ZB 16.2458 - juris Rn. 12;… OVG NW, B.v. 9.1.2018 -16 B 534/17 - juris Rn. 14 ff. m.w.N).Dann können die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats auch inländische Umstände zur Beurteilung der Frage heranziehen, ob die Wohnsitzvoraussetzung eingehalten ist (…stRspr vgl. BVerwG, B.v. 24.10.2019 a.a.O. Rn. 25;… BayVGH, U.v. 4.3.2019 a.a.O. Rn. 20; B.v. 12.1.2018 a.a.O. Rn. 10).
- EuGH, 26.04.2012 - C-419/10
Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.2065
Rn. 14 b) Hieraus folgt zunächst, dass es dem Landratsamt nicht verwehrt war, der Frage nachzugehen, ob der Antragsteller bei der Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis am 25. Februar 2011 tatsächlich einen ordentlichen Wohnsitz von mindestens 185 Tagen im Jahr in der Tschechischen Republik hatte (vgl. EuGH, U.v. 26.4.2012 - C-419/10, Hofmann - juris Rn. 90). - EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die …
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.2065
Die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von durch EU-Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnissen gemäß Art. 2 Abs. 1 der RL 2006/126/EG gilt nicht, wenn entweder Angaben im zugehörigen Führerschein oder andere vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen vorliegen, nach denen das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten wurde (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 62;… B.v. 9.7.2009 - C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 51). - BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17
Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem …
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.2065
Rn. 12 Diese Bestimmungen stehen mit Art. 2 Abs. 1, Art. 7 und Art. 12 der RL 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung, ABl EG Nr. L 403 S.18 - RL 2006/126/EG), insbesondere mit der Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine (mit der Folge der Anerkennung der dem Dokument zugrundeliegenden Fahrerlaubnis, vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2018 - 3 C 9.17 - BVerwGE 162, 308 Rn. 28), in Einklang. - BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.2065
Rn. 15 Die Erfüllung des Wohnsitzerfordernisses setzt insbesondere voraus, dass die aufgestellten Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis im Ausstellungsmitgliedstaat bestehen (…vgl. EuGH B.v. 9.7.2009 - C-445/08 - Wierer - EuZW 2009, 735 Rn. 51; BVerwG, U.v. 25.2.2010 - 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 Rn. 22). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2018 - 16 B 534/17
Anerkennungsfähigkeit der tschechischen Fahrerlaubnis i.R.d. sog. …
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.2065
Dabei muss ein Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis aufgrund der vom Ausstellungsmitgliedstaat stammenden Informationen nicht bereits von vornherein abschließend erwiesen sein (…vgl. BayVGH, U.v. 4.3.2019 - 11 B 18.34 - juris Rn. 21 m.w.N.;… B.v. 12.1.2018 - 11 CS 17.1257 - juris Rn. 10;… B.v. 23.1.2017 - 11 ZB 16.2458 - juris Rn. 12; OVG NW, B.v. 9.1.2018 -16 B 534/17 - juris Rn. 14 ff. m.w.N). - VGH Bayern, 07.05.2015 - 11 B 14.654
Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.2065
Dem steht die Verpflichtung dieses Staats gegenüber, einschlägige Informationen zur Verfügung zu stellen (vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2015 - 11 B 14.654 - juris Rn. 33). - VGH Bayern, 23.01.2017 - 11 ZB 16.2458
Voraussetzung für die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis - Annahme eines …
- VGH Bayern, 19.08.2019 - 11 ZB 19.1256
Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier …
- VGH Bayern, 30.03.2020 - 11 CS 20.123
Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens wegen Verdachts der …
- VGH Bayern, 25.09.2012 - 11 B 10.2427
Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei einem Verstoß gegen das …
- VGH Bayern, 07.07.2020 - 11 ZB 19.2112
Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland
- VG Freiburg, 03.02.2021 - 1 K 2718/20
Führerschein-Tourismus; Beantwortung der Anfrage nach dem gewöhnlichen Wohnort …
Antwortet der Ausstellungsmitgliedstaat, der öffentliche (Melde-)Register führt und eine entsprechende Meldepflicht kennt, auf die Frage nach einem gewöhnlichen Wohnort und anderen Bindungen des Führerscheininhabers zum Ausstellungsmitgliedstaat, dass ihm derartiges nicht bekannt sei ("unknown"), handelt es sich um eine vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende unbestreitbare Information, die darauf hinweist, dass dieser für die Erteilung der Fahrerlaubnis nicht zuständig gewesen ist (Anschluss an Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.11.2020 - 11 CS 20.2065 -, juris).Dann können die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats auch inländische Umstände zur Beurteilung der Frage heranziehen, ob die Wohnsitzvoraussetzung eingehalten ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 24.10.2019 - 3 B 26.19 -, juris, Rn. 25; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.11.2020 - 11 CS 20.2065 -, juris, Rn. 13; vgl. auch Kenntner, NJW 2020, 1556 [1558]: "zweistufiges Prüfsystem").
Dies gilt in besonderer Weise, wenn der Inhaber des Führerscheins gleichzeitig einen Wohnsitz in Deutschland beibehalten hat (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 24.10.2019 - 3 B 26.19 -, juris, Rn. 28; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.11.2020 - 11 CS 20.2065 -, juris, Rn. 13).
Dem steht die Verpflichtung dieses Staats gegenüber, einschlägige Informationen zur Verfügung zu stellen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.11.2020 - 11 CS 20.2065 -, juris, Rn. 15 m.w.N.).
Erteilt die Behörde eines EU-Mitgliedsstaats, der solche Register führt, im Rahmen eines auf europäischer Ebene abgestimmten Formulars die Auskunft, dass über einen Aufenthalt des Klägers im fraglichen Zeitpunkt keine Informationen vorliegen, darf gerade wegen des Grundsatzes gegenseitigen Vertrauens und der aus Art. 15 Richtlinie 2006/126/EG folgenden Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu gegenseitiger Amtshilfe nicht davon ausgegangen werden, dass es sich um eine Auskunftsverweigerung handelt (vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.11.2020 - 11 CS 20.2065 -, juris, Rn. 19).
- VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 19.486
Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis und Zweifel an der Einhaltung des …
Rn. 41 Gleichzeitig zieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinen jüngsten Entscheidungen (B.v. 4.3.2019 - 11 B 18.34 - juris; B.v. 7.7.2020 - 11 ZB 19.2112 - BeckRS 2020, 16895; B.v. 10.7.2020 - 11 ZB 20.88 - BeckRS 2020, 16898; B.v. 23.11.2020 - 11 CS 20.2065 - BeckRS 2020, 32704; B.v. 13.1.2021 -11 ZB 20.1984 - BeckRS 2021, 789; B.v. 5.2.2021 - 11 CS 20.2160 - BeckRS 2021, 1655) den Schluss, dass in diesen Fällen, in denen allesamt die Behörde des Ausstellungsmitgliedstaates auf die Frage nach einem gewöhnlichen Wohnort des jeweiligen Antragstellers während mindestens 185 Tagen im Jahr mit "unknown" beantwortete, ausreichende Hinweise auf einen Scheinwohnsitz vorgelegen haben.Während es in den Entscheidungen vom 4. März 2019 - 11 B 18.34 - (…juris Rn. 24), 10. Juli 2020 - 11 ZB 20.88 - (BeckRS 2020, 16898), 7. Juli 2020 - 11 ZB 19.2112 - (…BeckRS 2020, 16895 Rn. 18), 13. Januar 2021 - 11 CS 20.2065 - (BeckRS 2020, 32704 Rn. 26) aus verschiedenen Gründen - wegen teilweise ausreichenden übrigen Informationen - letztlich offengelassen werden konnte, ob die Angabe "unknown" allein schon als ausreichender Hinweis gewertet werden dürfe, wurde in der Entscheidung vom 23. November 2020 - 11 CS 20.2065 - (BeckRS 2020, 32704 Rn. 19) festgestellt, dass es sich bei der ausländischen Auskunft, wonach ein gewöhnlicher Aufenthalt von 185 Tagen unbekannt sei, um eine vom Ausstellungsmitgliedstaat stammende Information handele, die darauf hinweise, dass ein Wohnsitzverstoß vorliege.
Sie kann aber durchaus darauf hinweisen (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2020 - 11 CS 20.2065 - juris Rn. 19 m.w.N.).
Denn ohne besonderen Anhalt kann nicht unterstellt werden, dass die Behörde eines EU-Mitgliedstaats die Fragen in einem auf europäischer Ebene abgestimmten Formular ohne Ermittlungen mit "unknown" beantwortet und damit der Sache nach keine Auskünfte erteilt (BayVGH, B.v. 23.11.2020 - 11 CS 20.2065 - juris Rn. 19;… U.v. 10.7.2020 - 11 ZB 20.88 - juris Rn. 22;… B.v. 7.7.2020 - 11 ZB 19.2112 - juris Rn. 18;… B.v. 4.3.2019 - 11 B 18.34 - juris Rn. 24), zumal die Republik Polen ein entsprechendes Register führt und nicht nachvollziehbar ist, warum der Wohnsitz dort nach so kurzer Zeit nicht mehr abrufbar sein sollte.".
- VGH Bayern, 05.02.2021 - 11 CS 20.2160
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis - …
Sie kann aber durchaus darauf hinweisen (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2020 - 11 CS 20.2065 - juris Rn. 19 m.w.N.).Denn ohne besonderen Anhalt kann nicht unterstellt werden, dass die Behörde eines EU-Mitgliedstaats die Fragen in einem auf europäischer Ebene abgestimmten Formular ohne Ermittlungen mit "unknown" beantwortet und damit der Sache nach keine Auskünfte erteilt (BayVGH, B.v. 23.11.2020 - 11 CS 20.2065 - juris Rn. 19;… U.v. 10.7.2020 - 11 ZB 20.88 - juris Rn. 22;… B.v. 7.7.2020 - 11 ZB 19.2112 - juris Rn. 18;… B.v. 4.3.2019 - 11 B 18.34 - juris Rn. 24), zumal die Republik Polen ein entsprechendes Register führt und nicht nachvollziehbar ist, warum der Wohnsitz dort nach so kurzer Zeit nicht mehr abrufbar sein sollte.
- VGH Bayern, 13.01.2021 - 11 ZB 20.1984
Hinweise aus dem Ausstellungsmitgliedsstaat auf einen Wohnsitzverstoß
Dies gilt in besonderer Weise, wenn der Inhaber des Führerscheins - wie der Kläger - gleichzeitig einen Wohnsitz in Deutschland behalten hat (BayVGH, B.v. 23.11.2020 - 11 CS 20.2065 - juris Rn. 13).Rn. 26 cc) Soweit nach Auffassung des Klägers ernstlichen Zweifeln unterliegt, ob die Beantwortung der formularmäßig gestellten Fragen nach einem Aufenthalt von mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, zu einer geschäftlichen oder beruflichen Betätigung am angeblichen Wohnsitz in Tschechien, zu engen Familienangehörigen, Vermögensinteressen sowie zu Kontakten zu Behörden oder sozialen Diensten durch die tschechischen Behörden mit "unknown" im vorliegenden Fall einen Hinweis dafür darstellt, dass der Kläger keinen ordentlichen Wohnsitz in der Tschechischen Republik begründet hat (…vgl. dazu BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 11 B 18.34 - juris Rn. 24;… B.v. 7.7.2020 - 11 ZB 19.2112 - juris Rn. 18;… B.v. 10.7.2020 - 11 ZB 20.88 - juris Rn. 22; B.v. 23.11.2020 - 11 CS 20.2065 - juris Rn. 19), betrifft dies eine lediglich ergänzende, nicht entscheidungstragende Erwägung des Verwaltungsgerichts.
- VGH Bayern, 10.02.2022 - 11 CE 21.2489
Einstweiliger Rechtsschutz: Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis
Sie kann aber durchaus darauf hinweisen (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2020 - 11 CS 20.2065 - juris Rn. 19 m.w.N.).Nach der Rechtsprechung des Senats kann ohne besonderen Anhalt nicht unterstellt werden, dass die Behörde eines EU-Mitgliedstaats die Fragen in einem auf europäischer Ebene abgestimmten Formular ohne Ermittlungen mit "unknown" beantwortet und damit der Sache nach keine Auskünfte erteilt (…BayVGH, B.v. 28.7.2021 - 11 CS 21.1395 u.a. - juris Rn. 19; B.v. 23.11.2020 - 11 CS 20.2065 - juris Rn. 19;… U.v. 10.7.2020 - 11 ZB 20.88 - juris Rn. 22;… B.v. 7.7.2020 - 11 ZB 19.2112 - juris Rn. 18;… B.v. 4.3.2019 - 11 B 18.34 - juris Rn. 24).
- VG München, 20.04.2021 - M 19 K 21.653
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis - …
Dem gegenüber steht dann die Verpflichtung dieses Staats, auch tatsächlich einschlägige Informationen zur Verfügung zu stellen (vgl. m.w.N. BayVGH, B.v. 23.11.2020 - 11 CS 20.2065 - juris Rn. 15).Denn ohne besonderen Anhalt kann nicht unterstellt werden, dass die Behörde eines EUMitgliedstaats die Fragen in einem auf europäischer Ebene abgestimmten Formular ohne Ermittlungen mit "unknown" beantwortet und damit der Sache nach zu diesen keine Auskünfte erteilt (…BayVGH, B.v. 5.2.2021 - 11 CS 20.2160 - juris Rn. 24; B.v. 23.11.2020 - 11 CS 20.2065 - juris Rn. 19;… U.v. 10.7.2020 - 11 ZB 20.88 - juris Rn. 22;… B.v. 7.7.2020 - 11 ZB 19.2112 - juris Rn. 18;… B.v. 4.3.2019 - 11 B 18.34 - juris Rn. 24).
- VG München, 02.09.2021 - M 19 E 21.3221
Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis - einstweiliger Rechtsschutz
Dem gegenüber steht dann die Verpflichtung dieses Staats, auch tatsächlich einschlägige Informationen zur Verfügung zu stellen (vgl. m.w.N. BayVGH, B.v. 23.11.2020 - 11 CS 20.2065 - juris Rn. 15).Denn ohne besonderen Anhalt kann nicht unterstellt werden, dass die Behörde eines EU-Mitgliedstaats die Fragen in einem auf europäischer Ebene abgestimmten Formular ohne Ermittlungen mit "unknown" beantwortet und damit der Sache nach zu diesen keine Auskünfte erteilt, zumal wenn der betreffende EU-Mitgliedstaat wie die Tschechische Republik ein Ausländer-, Einwohnermelde- und Gewerberegister führt (…BayVGH, B.v. 5.2.2021 - 11 CS 20.2160 - juris Rn. 24; B.v. 23.11.2020 - 11 CS 20.2065 - juris Rn. 19;… U.v. 10.7.2020 - 11 ZB 20.88 - juris Rn. 22 m.w.N. zum tschechischen Registerwesen;… B.v. 7.7.2020 - 11 ZB 19.2112 - juris Rn. 18;… B.v. 4.3.2019 - 11 B 18.34 - juris Rn. 24).
- VG Düsseldorf, 03.03.2022 - 6 L 2485/21 Rn. 71 Vgl. EuGH, Urteil vom 28. Februar 2019 - C-9/18 -, juris Rn. 29 f.; BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 3 B 26/19 -, juris Rn. 21 ff.; Bay. VGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2021 - 11 ZB 20.1984 -, juris Rn. 19, und vom 23. November 2020 - 11 CS 20.2065 -, juris Rn. 13, 15; VG Aachen, Urteil vom 21. April 2021 - 3 K 1257/19 -, juris Rn. 32 ff.; VG München, Beschluss vom 2. September 2021 - M 19 E 21.3221 -, juris Rn. 31; Ternig, Muss die betrügerisch erlangte ausländische Fahrerlaubnis anerkannt werden?, NZV 2021, 397 (398).
- VG München, 07.12.2021 - M 6 S 21.3852
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis - …
Dies gilt in besonderer Weise, wenn der Inhaber des Führerscheins gleichzeitig einen Wohnsitz in Deutschland beibehalten hat (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2020 - 11 CS 20.2065 - juris Rn. 13).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".