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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.10.1998 - 11 CS 98.2123   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,17856
VGH Bayern, 21.10.1998 - 11 CS 98.2123 (https://dejure.org/1998,17856)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.10.1998 - 11 CS 98.2123 (https://dejure.org/1998,17856)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Oktober 1998 - 11 CS 98.2123 (https://dejure.org/1998,17856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Erlass einer verkehrsregelnden Anordnung zur Beschilderung einer Straße als Fahrradstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42, …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.1998 - 11 CS 98.2123
    Auch wenn die Antragstellerin als juristische Person des Privatrechts nach § 19 Abs. 3 GG Trägerin des von ihr insoweit in Anspruch genommenen Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG sein kann und sich zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben ihres Geschäftsführers und ihrer sonstigen Angestellten bedient, kommt eine Verletzung eigener Rechte der Antragstellerin infolge einer Einschränkung ihrer Handlungsfreiheit durch die angeordnete Verkehrsbeschränkung schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich bei verkehrsrechtlichen Anordnungen bzw. den sie verlautbarenden Verkehrszeichen um Verwaltungsakte in der Form von Allgemeinverfügungen mit Dauerwirkung handelt; als solche beanspruchen die Verkehrszeichen Geltung und entfalten als Handlungsgebote oder -verbote Rechtswirkungen nur gegenüber demjenigen, von dem sie wahrgenommen werden können bzw. der sich der Regelung des Verkehrszeichens gegenübersieht (vgl. BVerwG vom 13.12.1979 - 7 C 46.78 - BVerwGE 59, 221).

    Zur Annahme einer derartigen Gefahrenlage bedarf es jedoch nicht des Nachweises, dass jederzeit mit einem Schadenseintritt zu rechnen ist; es genügt vielmehr die Feststellung, die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder einer bestimmten Strecke einer Straße lege die Befürchtung nahe, es könnten - möglicherweise durch Zusammentreffen mehrerer gefahrenträchtiger Umstände - irgendwann in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle eintreten (vgl. BVerwGE 59, 221/225).

  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.1998 - 11 CS 98.2123
    Regelungsgegenstand ist hier allein die Ausübung der vom zugelassenen Gemeingebrauch umfassten verkehrsbezogenen Verhaltensweisen der jeweiligen Verkehrsart durch den einzelnen Verkehrsteilnehmer in der konkreten Verkehrssituation sowie die Einschränkung oder Untersagung dieser Ausübung mit Rücksicht auf die sich aus ihr ergebenden Nachteile oder Gefahren für Sicherheit oder Ordnung für die Verkehrsteilnehmer oder für Außenstehende (vgl. BVerfG vom 9.10.1984 - 2 BvL 10/82 - NJW 1985, 371/373).
  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.1998 - 11 CS 98.2123
    Sind straßenverkehrsbezogene Gründe gegeben und erfüllen diese die Voraussetzungen, an die § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO den Erlass verkehrsbeschränkender Anordnungen knüpft, so ist eine verkehrsrechtlich begründete Straßenbenutzungsregelung auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine entsprechende Verkehrsbeschränkung bei Vorliegen der straßen- und wegerechtlichen Voraussetzungen auch durch eine Widmungsbeschränkung zu erreichen wäre; dies gilt selbst dann, wenn sich die Straßensperrung gegen einzelne Verkehrsarten oder bestimmte Benutzerkreise richtet, denen die Straßenbenutzung durch die straßenrechtliche Widmung eröffnet ist (vgl. BVerwG vom 25.4.1980 - 7 C 19.78 - DVBl 1980, 1045).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1994 - 7 A 11204/93

    Maßnahme der Verkehrsbehörde; Unfallvermeidung; Gefährlichkeit der Strecke; …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.1998 - 11 CS 98.2123
    Insbesondere spricht der Umstand, dass dort von einem "unterdurchschnittlichen" Unfallgeschehen auf dem Brucker Weg die Rede ist, nicht gegen eine Unfallträchtigkeit der dortigen Verkehrssituation; abgesehen davon, dass die Feststellung unterdurchschnittlichen Unfallgeschehens schon im Hinblick darauf wenig aussagekräftig ist, dass nicht erkennbar ist, mit welchen Straßen der Brucker Weg insoweit verglichen wurde, hat die Annahme einer konkreten Gefahr für das geschützte Rechtsgut "Sicherheit und Ordnung des Verkehrs" auch nicht zur Voraussetzung, dass die streckenspezifisch festgestellte Zahl der Unfälle über dem Landes- bzw. Bundesdurchschnitt liegt (vgl. OVG Koblenz vom 29.11.1994 - 7 A 11204/93 - NZV 1995, 123).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.1985 - 7 A 100/84

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.1998 - 11 CS 98.2123
    Eine derartige allgemeine Ausnahme kann aber nicht durch eine Genehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO, die nach § 46 Abs. 3 Satz 3 StVO von dem begünstigten Verkehrsteilnehmer mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen auszuhändigen wäre, sondern nur durch ein entsprechendes Zusatzschild nach § 41 Abs. 2 Satz 5 StVO zugelassen werden (vgl. OVG Koblenz vom 15.3.1985 - 7 A 100/84 -NJW 1985, 2045).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2026 - 13 S 2096/25

    Rechtmäßigkeit eines straßenverkehrsrechtlichen Durchfahrtsverbots; …

    Rn. 112 Umstritten ist allerdings, ob juristische Personen und Personengesellschaften grundsätzlich Verkehrsteilnehmer und Adressaten von Verkehrszeichen sein können (in diese Richtung jeweils ohne nähere Begründung: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30.09.2024 - OVG 1 S 54/24 - juris Rn. 5;… BayVGH, Beschlüsse vom 13.06.2012 - 8 ZB 11.2377 - juris Rn. 13 …und vom 27.09.2005 - 11 B 01.918 - juris Rn. 31), ob sie (jedenfalls) als Halter eines geparkten Fahrzeugs Verkehrsteilnehmer und Adressaten einer durch Verkehrszeichen getroffenen Anordnung zur Regelung des ruhenden Verkehrs sein können (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 29.09.2021 - 8 B 188/21 - juris Rn. 4 ff.; VG Hamburg…, Urteil vom 18.07.2024 - 5 K 4343/22 - juris Rn. 21; VG Köln…, Beschluss vom 02.11.2022 - 18 L 1522/22 - juris Rn. 62 f.), oder ob sie, weil sie weder selbst Verkehrsteilnehmer sind noch ihnen das verkehrserhebliche Verhalten ihrer Organe, Vertreter und Hilfspersonen zugerechnet werden kann, grundsätzlich nicht Verkehrsteilnehmer und Adressaten eines Verkehrszeichens sein können (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.10.1998 - 11 CS 98.2123 - juris Rn. 24; VG Regensburg…, Urteil vom 29.09.2016 - RN 5 K 16.486 - juris Rn. 23;… vgl. etwa auch Sodan in Sodan/Ziekow a. a. O. § 42 Rn. 472;… Bundschuh/v. Albedyll in Bader/Bundschuh/Dittrich/Funke-Kaiser/Mardfeldt/Neumann/Stuhlfauth a. a. O. § 42 Rn. 113) oder jedenfalls nicht Verkehrsteilnehmer und Adressaten eines Verkehrszeichens sein können, das den fließenden Verkehr regelt (vgl. VG Düsseldorf…, Urteil vom 18.05.2017 - 6 K 6022/16 - juris Rn. 38 ff …und Beschluss vom 27.01.2021 - 6 L 2634/20 - juris Rn. 28; offengelassen von BayVGH…, Urteil vom 24.07.2024 a. a. O. Rn. 24 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 07.02.2023 a. a. O. Rn. 17; VG Aachen…, Beschluss vom 16.04.2025 - 10 L 323/25 - juris Rn. 41; VG Gelsenkirchen…, Beschluss vom 08.11.2024 - 14 L 1721/24 - juris Rn. 11).

    Erst mit Eintritt der Zuwiderhandlung wandelt sich das Halteverbot in ein Wegfahrgebot, das den Fahrzeughalter, soweit er Inhaber der tatsächlichen Verfügungsgewalt ist, in den Adressatenkreis miteinbezieht (vgl. VG Düsseldorf…, Urteil vom 18.05.2017 a. a. O. Rn. 112; so im Ergebnis auch BayVGH, Beschluss vom 21.10.1998 a. a. O. Rn. 24).

  • VG Augsburg, 01.04.2014 - Au 3 K 13.1358

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Radfahren

    Insbesondere ist die Sperrung der verfahrensgegenständlichen Waldwege im sog. Bannwald auch materiell-rechtlich nicht zu beanstanden, da die Voraussetzungen hierfür nach § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 Satz 2 StVO vorliegen, so dass der Beklagte die Anordnung nach pflichtgemäßem Ermessen erlassen durfte (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.1998 - 11 CS 98.2123 - BayVBl 1999, 594).

    Abwägungserheblich sind dabei nur qualifizierte Interessen des Klägers, also solche, die über das Interesse jedes Verkehrsteilnehmers, in seiner Freiheit möglichst wenig beschränkt zu werden, hinausgehen (vgl. BVerwG, U.v. 27.1.1993 - 11 C 35/92 - BVerwGE 92, 32; BayVGH, B.v. 21.10.1998 - 11 CS 98.2123 - BayVBl 1999, 594; Manssen NVZ 1992, 465 ff.).

  • VGH Bayern, 24.07.2024 - 11 B 23.589

    Verkehrsrechtliche Anordnung, Durchfahrverbot für Lkw über 7, 5 t, Klagebefugnis …

    Sie seien weder selbst Verkehrsteilnehmer noch könne ihnen das verkehrserhebliche Verhalten ihrer Organe, Vertreter und Hilfspersonen zugerechnet werden (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.1998 - 11 CS 98.2123 - VRS 97, 217 = juris Rn. 24;… VG Düsseldorf, U.v. 18.5.2017 - 6 K 6022/16 - NZV 2017, 591 = juris Rn. 30 ff.;… U.v. 27.1.2021 - 6 L 2634/20 - juris Rn. 28, 37 ff.).
  • VG Cottbus, 06.04.2017 - 5 K 1806/14

    Pflicht zum Einschreiten gegen Straßenlärm in einem Wohngebiet

    Sind straßenverkehrsbezogene Gründe gegeben und erfüllen diese die Voraussetzungen, an die § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO den Erlass verkehrsbeschränkender Anordnungen knüpft, so ist eine verkehrsrechtlich begründete Straßenbenutzungsregelung auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine entsprechende Verkehrsbeschränkung bei Vorliegen der straßen- und wegerechtlichen Voraussetzungen auch durch eine Widmungsbeschränkung zu erreichen wäre; dies gilt selbst dann, wenn sich die Straßensperrung gegen einzelne Verkehrsarten oder bestimmte Benutzerkreise richtet, denen die Straßenbenutzung durch die straßenrechtliche Widmung eröffnet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1980 - 7 C 19/78 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 8; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. Oktober 1998 - 11 CS 98.2123 - Juris Rn. 34).
  • VG Weimar, 07.04.2016 - 7 K 439/14

    Klage eines Unternehmens gegen eine Umweltzone; vorbeugender Rechtsschutz; …

    Offen bleiben kann, ob die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO etwa fehlt, weil es sich bei der Klägerin, einer GmbH, um eine juristische Person des Privatrechts handelt (…vgl. Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 4. Aufl. 2014, § 42 Rdnr. 472 mit Hinweis auf BayVGH, Beschluss vom 21.10.1998 - 11 CS 98.2123 - BayVBl. 1999, 594 f., juris, wonach als Verkehrsteilnehmer, die unter dem Gesichtspunkt der Einschränkung ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit durch ein Verkehrszeichen eine Rechtsverletzung geltend machen können, wegen des Erfordernisses der unmittelbaren Wahrnehmung nur natürliche Personen, nicht aber Gesellschaften in Betracht kämen) oder ob im Hinblick auf den klägerischen Angriff gegen die Kostenpflichtigkeit der grünen Plaketten zumindest die Möglichkeit einer Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG - dem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit - anzunehmen wäre.
  • VG Ansbach, 09.11.2020 - AN 10 K 19.02531

    Ermessensausfall bei verkehrsrechtlicher Anordung - eingeschränkte …

    Aufgrund der Rechtsnatur als Allgemeinverfügung mit Dauerwirkung beansprucht das Verkehrszeichen Geltung und entfaltet als Handlungsgebot oder - verbot Rechtswirkung gegenüber demjenigen, von dem es wahrgenommen werden kann bzw. der sich der Regelung des Verkehrszeichens gegenübersieht (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.1998 - 11 CS 98.2123 - juris).
  • VG Stuttgart, 20.01.2006 - 10 K 3536/03

    Klage gegen die Sperrung des Flughafentunnels für Radfahrer abgewiesen - die …

    Es kommt damit eine Verletzung seiner allgemeinen Handlungsfreiheit als Verkehrsteilnehmer aus Art. 2 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.1998-11 CS 98.2123-; VG Schleswig, U.V. 15.6.1999 - 3 A 153/96 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Stuttgart, 14.01.2004 - 10 K 4327/03

    Verkehrsrechtliche Maßnahmen nach § 45 StVO erfordern eine Aufklärung über das …

    Es kommt damit eine Verletzung ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit als Verkehrsteilnehmerin aus Art. 2 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.1998 - 11 CS 98.2123 - ; VG Schleswig, U.v. 15.06.1999 - 3 A 153/96 - jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Saarlouis, 28.11.2018 - 5 K 651/17

    Verkehrsrechtliche Sperrung einer baufälligen Brücke; Erreichbarkeit eines …

    Rn. 50 Eine die Anordnung rechtfertigende Gefahr für die Sicherheit ist anzunehmen, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle zu befürchten sind.(BVerwG, Beschluss vom 12.09.1995 - 11 B 23.95 -, NJW 1996, 333 (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 116 km Autobahn); Bay.VGH, Beschluss vom 21.10.1998 - 11 Cs 98.2123 -, VRS 97, 227 (Wegsperrung); OVG NRW, Urteil vom 06.12.2006 - 8 A 4840/05 -, VRS 112, 223 (Einbahnstraße)) Dabei genügt eine hinreichend konkretisierte Gefahr; Schadensfälle müssen nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein.(BVerwG, Urteil vom 05.04.2001 - 3 C 23.00 -, NJW 2001, 3139 (Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen); Urteil vom 23.09.2010 - 3 C 37.09 -, NJW 2011, 246 (Lkw-Überholverbot)).
  • OVG Sachsen, 28.06.2024 - 6 A 39/23

    Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; verkehrsrechtliche Anordnung; …

    Daraus folgt, dass verkehrsrechtliche Anordnungen nicht über den Widmungszweck hinausgehen dürfen, das Straßenverkehrsrecht aber Maßnahmen zulässt, die den widmungsrechtlich zugelassenen Verkehr einschränken (…vgl. BVerwGE Urt. v. 26. Juni 1981 sowie SächsOVG, Beschl. v. 6. September 2022, jeweils a. a. O.); es aber nicht zulässig ist, wenn durch verkehrsrechtliche Maßnahmen die Widmung nicht nur eingeschränkt, sondern für eine Verkehrsart oder umfassend und ständig wieder aufgehoben wird (vgl. BayVGH, Beschl. v. 21. Oktober 1998 - 11 CS 98.2123 -, juris Rn. 34), wie es hier der Kläger begehrt.
  • VG Saarlouis, 29.09.2016 - 5 L 1340/16

    Sperrung einer Brücke über eine Bahnlinie, die ein Wohnhaus im Außenbereich …

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