Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 06.08.2008 - 11 K 2012/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31940
VG Saarlouis, 06.08.2008 - 11 K 2012/07 (https://dejure.org/2008,31940)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 06.08.2008 - 11 K 2012/07 (https://dejure.org/2008,31940)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 06. August 2008 - 11 K 2012/07 (https://dejure.org/2008,31940)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,31940) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 12 B 308/04

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Behinderte, Sonstige Leistungen, …

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2008 - 11 K 2012/07
    Dabei kann dahinstehen, ob der rechtliche Ansatz, eine Maßnahme der Eingliederungshilfe sei dann nicht gegeben, wenn bei einer intakten Familie ein Heimaufenthalt des Behinderten nicht notwendig gewesen wäre, wie er vom OVG Nordrhein-Westfalen vertreten wird (vgl. Beschluss vom 30.04.2004 -12 B 308/04-, zit. nach juris), dieser gesetzlichen Vorgabe entspricht (dies verneinend SG Marburg, Gerichtbescheid vom 23.02.2007 -S 9 SO 42/05-, zit. nach juris), denn im Fall des Hilfeempfängers wäre zur Überzeugung des Gerichts auch bei "intakter" Familie wegen der besonderen Art der Diabeteserkrankung ein Heimaufenthalt erforderlich, so dass nicht wegen im Einzelfall vorliegenden Erziehungs- und Betreuungsdefiziten ausschließlich Maßnahmen der Jugendhilfe in Rede stehen.

    Das bedeutet, dass der Hilfeempfänger nicht allein der Pflege seiner Eltern anvertraut werden könnte, selbst wenn eine "intakte" Familie vorhanden wäre und die Eltern noch intensiver als sie es ausweislich der vorliegenden Berichte u.a. der Kinderklinik Kohlhof ohnehin getan haben, ein Diabetes-Management erlernt hätten (dies unterscheidet den vorliegenden Fall von dem, der der Entscheidung OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.04.2004 -12 B 308/04-, zit. nach juris, zugrunde liegt).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 26.98

    Hilfe für junge Volljährige; Junge Volljährige, Hilfe für -; Vor- und Nachrang …

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2008 - 11 K 2012/07
    In Fällen der hier vorliegenden Mehrfachbehinderung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 -5 C 26.98-, GE 109, 325; zitiert nach Juris) bei der Prüfung eines Vor- und Nachrangs dann nicht auf eine Hauptursache, eine Haupthilfe oder einen Schwerpunkt des Bedarfs oder des Leistungszwecks abzustellen.
  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche …

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2008 - 11 K 2012/07
    Diese Vorschriften gelten auch für die vorliegenden öffentlich-rechtlichen Geldschulden (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18.05.2000, DVBl. 2000, 1692).
  • VGH Bayern, 13.09.2006 - 12 BV 06.808

    Sozialhilfe, Bindung des Rechtsmittelgerichts an die Bejahung des …

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2008 - 11 K 2012/07
    Dass beide Ansprüche parallel bestehen können, wird bereits durch § 10 Abs. 4 S. 2 SGB VIII vorausgesetzt, denn die Regelung eines Vor- und Nachrangs zwischen Leistungen der Jugendhilfe und Sozialhilfe setzt zwingend voraus, dass sowohl ein Anspruch auf Jugendhilfe als auch ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht und die Leistungen überschneidend sind (BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 -5 C 26/98-, zit. nach juris; Bayrischer VGH, Urteil vom 13.09.2006 -12 BV 06.808-, zit. nach juris).
  • SG Marburg, 23.02.2007 - S 9 SO 42/05

    Behinderter Jugendlicher - Mehrfachbehinderung - Abgrenzung der Leistungen der …

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2008 - 11 K 2012/07
    Dabei kann dahinstehen, ob der rechtliche Ansatz, eine Maßnahme der Eingliederungshilfe sei dann nicht gegeben, wenn bei einer intakten Familie ein Heimaufenthalt des Behinderten nicht notwendig gewesen wäre, wie er vom OVG Nordrhein-Westfalen vertreten wird (vgl. Beschluss vom 30.04.2004 -12 B 308/04-, zit. nach juris), dieser gesetzlichen Vorgabe entspricht (dies verneinend SG Marburg, Gerichtbescheid vom 23.02.2007 -S 9 SO 42/05-, zit. nach juris), denn im Fall des Hilfeempfängers wäre zur Überzeugung des Gerichts auch bei "intakter" Familie wegen der besonderen Art der Diabeteserkrankung ein Heimaufenthalt erforderlich, so dass nicht wegen im Einzelfall vorliegenden Erziehungs- und Betreuungsdefiziten ausschließlich Maßnahmen der Jugendhilfe in Rede stehen.
  • VGH Bayern, 06.04.1995 - 12 B 92.1768

    Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe und Jugendhilfe, Schiedsvereinbarung im …

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.08.2008 - 11 K 2012/07
    Für die rechtliche Einordnung einer beanspruchten und gewährten Leistung sind deren Ursache, Zweck und auch ihr (überwiegender) Charakter maßgeblich (vgl. nur Bayerischer VGH, Urteil vom 6. April 1995 - 12 B 92.1768 -, FEVS 46, S. 185 (191)).
  • VG Saarlouis, 24.04.2017 - 3 K 1137/16

    Jugendhilferecht: Anspruch auf die Erstattung der Kosten für eine …

    Rn. 49 So ist zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Fall bestehender Mehrfachbehinderungen nicht auf den Schwerpunkt der Behinderungen, sondern auf die Art der miteinander konkurrierenden Leistungen abzustellen.(BVerwG v. 23.09.1999 - 5 C 26/98 - juris; U. v. 9.2.2012, - 5 C 13.11, juris; OVG des Saarlandes, B. v. 27.08.2009, 3 A 352/08 - juris; ausführlich VG des Saarlandes, Gerichtsbescheid v. 03.04.2017, 3 K 2311/16 (nicht rechtskräftig) m. w. N.; U. v. 06.08.2008, 11 K 2012/07 - juris;, U. v. 06.08.2008, 11 K 2012/07 - juris.) Die vorrangige Zuständigkeit ist bei vorliegender Kongruenz unabhängig vom Schwerpunkt des Bedarfs bzw. des primären Leistungsziels rein abstrakt nach den Tatbestandsmerkmalen des § 10 Abs. 4 SGB VIII zu beurteilen, d.h. die Abgrenzung nach den Sätzen 1 und 2 hängt allein von der Art der mit einer Jugendhilfeleistung konkurrierenden Sozialhilfeleistung ab.

    Da § 53 Abs. 1 SGB XII für die Erforderlichkeit der Leistung ausdrücklich auf die Besonderheiten des Einzelfalls abstellt, ist insoweit eine konkrete Betrachtungsweise geboten.(Vgl. Verwaltungsgericht des Saarlandes, U. vom 06. August 2008 - 11 K 2012/07, Rn 30, juris.) Die autismusspezifische Therapie dient nicht der Kompensation der aus dem Diabetes mellitus Typ 1 resultierenden drohenden wesentlichen körperlichen Behinderung und ist hierzu auch nicht geeignet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2011 - 12 A 153/10

    Anspruch auf eine vollstationäre Unterbringung eines geistig behinderten Kindes …

    § 102 SGB X, Rn. 9; vgl. auch VG des Saarlandes, Urteile vom 11. Juli 2008 - 11 K 2116/07 -, juris und vom 6. August 2008 - 11 K 2012/07 -, EuG 2009, 476, juris, sowie VG Ansbach, Urteil vom 31. Juli 2008.
  • VG Saarlouis, 11.04.2017 - 3 K 1205/16

    Jugendhilferecht: Erstattung der Kosten für einen Integrationshelfer; Anspruch …

    Rn. 43 Im Fall bestehender Mehrfachbehinderungen ist nicht auf den Schwerpunkt der Behinderungen, sondern auf die Art der miteinander konkurrierenden Leistungen abzustellen.(BVerwG, U. v. 23.09.1999 - 5 C 26/98 - juris = BVerwGE 109, 325; OVG des Saarlandes, B. v. 27.08.2009, 3 A 352/08 - juris; ausführlich VG des Saarlandes, Gerichtsbescheid v. 03.04.2017, 3 K 2311/16 (nicht rechtskräftig) m. w. N.; U. v. 06.08.2008, 11 K 2012/07 - juris.) Dass bei der kombinierten Störung des hilfebedürftigen Beigeladenen "die Aufmerksamkeitsstörung die überwiegende Störung ist und die Notwendigkeit einer ständigen Strukturierung und Begleitung erforderlich macht", wie der medizinische Dienst der Klägerin festgestellt hat(Vgl. Bl. 136 der Verwaltungsunterlagen der Klägerin.), ist mithin irrelevant.
  • OVG Saarland, 27.08.2009 - 3 A 352/08

    Zum Vor- und Nachrangverhältnis zwischen Eingliederungshilfemaßnahmen nach SGB 12 …

    Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6. August 2008 - 11 K 2012/07 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Saarlouis
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht