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| OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 193/06 |
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OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. September 2006 - 11 LB 193/06 (https://dejure.org/2006,44767)
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Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 193/06
- BVerwG, 30.07.2007 - 1 B 5.07
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Niedersachsen, 17.08.2007 - 1 ME 221/07
D (A), Duldung, Wohnsitzauflage, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), …
Entspricht es schon, wie der 11. Senat des Nds. OVG es in seinem Urteil vom 28. September 2006 (- 11 LB 193/06 -, S. 10 UA, Vnb) festgestellt hat, dem Brauch, dass im Falle des Bezugs öffentlicher Hilfen "immer die geringere Personenzahl zur größeren Personenzahl umverteilt werden solle", um so "eine gleichmäßige finanzielle Belastung der einzelnen Länder mit Asylbewerbern/geduldeten Ausländern sicherzustellen," so gilt dieser Grundsatz sozusagen erst recht, wenn ein Mitglied der Familie/Bedarfsgemeinschaft sogar einen Teil des Unterhalts zu verdienen vermag. - VG Oldenburg, 28.01.2009 - 11 A 1756/07
Wohnsitzauflage; Flüchtling; Familienangehöriger; subsidiär; Schutzberechtigter; …
Wegen der angesprochenen gesetzlichen räumlichen Beschränkung des Aufenthalts des Klägers nach § 61 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ist der Beklagte nach ständiger Rechtsprechung der Kammer nicht berechtigt, einen Zuzug außerhalb des Landes Niedersachsen zuzulassen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Oktober 2002 - 8 ME 142/02 - NVwZ-Beil. 2003, 22 f.; Urteil vom 28. September 2006 - 11 LB 193/06 - OVG Hamburg, Beschluss vom 15. September 2004 - 3 Bs 257/04 - NordÖR 2005, 344 ). - VG Oldenburg, 26.11.2012 - 11 B 4964/12
Zweite Duldung; Familieneinheit; länderübergreifender Umzug; räumliche …
Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer und des Nds. Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 17. Oktober 2002 - 8 ME 142/02 - NVwZ-Beil. 2003, 22 f.; Urteil vom 28. September 2006 - 11 LB 193/06 - Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 2 PA 563/08 - InfAuslR 2009, 195; vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 15. Februar 2012 - 7 A 11177/11 - InfAuslR 2012, 234 m.w.N.) konnte im Hinblick auf höherrangiges Recht (wie hier Art. 6 GG) deshalb abweichend von den Zuständigkeitsregelungen ein Anspruch auf eine sog. zweite Duldung gegen die Ausländerbehörde des tatsächlichen Aufenthaltsortes bestehen. - VG Oldenburg, 03.03.2009 - 11 B 705/09
Duldung; zweite; Zuständigkeit; örtliche; Kind; deutsches
Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. zuletzt Urteil vom 28. Januar 2009 - 11 A 1756/07 - ) und des Nds. Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 17. Oktober 2002 - 8 ME 142/02 - NVwZ-Beil. 2003, 22 f.; Urteil vom 28. September 2006 - 11 LB 193/06 - OVG Hamburg, Beschluss vom 15. September 2004 - 3 Bs 257/04 - NordÖR 2005, 344 ) kann jedoch in Ausnahmefällen im Hinblick auf höherrangiges Recht (hier: Art. 6 GG ) ein Anspruch auf eine sog. zweite Duldung gegen die Ausländerbehörde des tatsächlichen Aufenthaltsortes bestehen, wenn der Ausländer in der Sache einen länderübergreifenden Umzug erstrebt.
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