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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 12.05.2000 - 11 M 1263/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15745
OVG Niedersachsen, 12.05.2000 - 11 M 1263/00 (https://dejure.org/2000,15745)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.05.2000 - 11 M 1263/00 (https://dejure.org/2000,15745)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2000 - 11 M 1263/00 (https://dejure.org/2000,15745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erlaubnis zum Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsbereichs; Duldung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 58 Abs 1 S 1 AsylVfG; § 56 Abs 3 S 1 AuslG
    Aufenthaltsbereich; Eheschließung; räumliche Begrenzung; räumlicher Geltungsbereich; zusätzliche Duldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Braunschweig - 3 B 23/00
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2000 - 11 M 1263/00
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Niedersachsen, 17.10.2002 - 8 ME 142/02

    Erteilung einer Aufenthaltsduldung in einem anderen Bundesland durch die räumlich …

    Eine analoge Anwendung des § 58 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG würde eine Gesetzeslücke voraussetzen, die nicht vorhanden ist, weil das Ziel, dass die Antragstellerinnen anstreben, durch einen Antrag bei der Stadt Castrop-Rauxel auf Erteilung einer zusätzlichen Duldung bzw. einen Antrag auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verfolgt werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.5.2000 - 11 M 1263/00 - Hailbronner, Ausländerrecht, § 56 AuslG, Rn. 8;… Renner, Ausländerrecht, 7. Auflage, § 56 AuslG, Rn. 7).

    Ist aus zwingenden Gründen ein Aufenthalt in einem anderen Bundesland erforderlich, kann die zuständige Ausländerbehörde dieses Landes dem Ausländer nämlich eine weitere Duldung - beschränkt auf den jeweiligen Aufenthaltszweck - erteilen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.5.2000, a.a.O.;… Hailbronner, § 56 AuslG, Rn. 8;… Renner, § 56 Rn. 7).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2004 - 10 B 11661/03

    Zuweisung, Zuweisungsentscheidung, landesinterne Verteilung, Asylverfahren, …

    Insbesondere besagt § 64 Abs. 2 Satz 1 AuslG hierzu nichts; die Vorschrift setzt vielmehr die örtliche Zuständigkeit - nach Landesrecht - der "anderen Ausländerbehörde" voraus (vgl. z.B. OVG Hamburg…, Urteil vom 6. Mai 1993 - OVG Bf VII 10/93 -, InfAuslR 1994, S. 229 ff.;… Hailbronner, a.a.O., Rdnr. 8 zu § 64 AuslG; unklar insoweit HessVGH…, Beschluss vom 24. Juni 1996 - 10 TG 2557/95 -, InfAuslR 1996, S. 360 ff.; das OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12. Mai 2000 - 11 M 1263/00 -, geht im Zusammenhang mit der unabhängig von § 64 Abs. 2 AuslG von ihm erwogenen Möglichkeit einer weiteren Duldung ebenfalls nicht näher auf die örtliche Zuständigkeit für die zusätzliche Duldung ein).
  • VG Göttingen, 23.09.2002 - 3 B 3331/02

    Aufenthaltsbereich; Härtefall; räumliche Begrenzung; räumlicher Geltungsbereich; …

    Der von einer Mindermeinung in der Literatur (…vgl. Funke-Kaiser in: GK-AuslR, Stand: April 2001, Rdn. 11 zu § 56 AuslG) vertretenen Ansicht , in einem Fall wie dem vorliegenden könnten die Antragstellerinnen in entsprechender Anwendung des § 58 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG gegenüber der Antragsgegnerin - mit Zustimmung des Bürgermeisters der Stadt C. (§ 58 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG) - im Wege der einstweiligen Anordnung eine vorläufige Erlaubnis zum vorübergehenden Verlassen des Geltungsbereichs der Duldungen erstreiten, vermag sich die Kammer in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.5.2000 - 11 M 1263/00 - VG Düsseldorf, a.a.O. S. 78; VG Berlin, Beschluss vom 4.8.1999 - 20 F 87/98 -, NVwZ-Beilage I 1/2000 S 11/12;… Hailbronner, AuslR, Stand: Dezember 1997, Rdn. 8 zu § 56;… Renner, AuslR, 7. Aufl. 1999, Rdn. 7 zu § 56) nicht anzuschließen.

    Aus dem richtigen Argument von Funke-Kaiser (…a.a.O.), das Ausländergesetz sehe die Erteilung mehrerer Duldungen nicht ausdrücklich vor, kann nach Ansicht der Kammer nicht gefolgert werden, eine Mehrfacherteilung in besonders gelagerten Härtefällen sei verboten (so zu Recht OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.5.2000, a.a.O.).

  • VG Osnabrück, 27.11.2009 - 5 A 72/09

    Beschränkung, räumliche; Duldung; Umverteilung, länderübergreifende; …

    Das Gericht kann diesbezüglich offen lassen, ob die Erteilung einer zweiten Duldung durch die Beigeladene neben der derzeit gültigen Duldung der Beklagten in Betracht kommt (so OVG Lüneburg…, Beschluss vom 17.10.2002, 8 ME 142/02, NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 3, S. 22 f.; Beschluss vom 12.05.2000, 11 M 1263/00, unveröffentl.), mit der Erteilung einer Duldung durch die Beigeladene sich die durch die Beklagte am 09.02.2006 erteilte Duldung automatisch "auf andere Weise" i.S.d. § 43 Abs. 2 VwVfG erledigt (so OVG Münster…, Beschluss vom 29.11.2005, a.a.O.) oder aber die Erteilung einer Duldung durch die Beigeladene nur unter Aufhebung der Duldung der Beklagten möglich ist, weil das AufenthG keine gesetzliche Grundlage für die Erteilung einer zweiten Duldung enthält und hierfür auch kein Bedürfnis besteht (so OVG Hamburg…, Beschluss vom 15.09.2004, 3 Bs 257/04, NordÖR 2005, S. 344 f. zu § 56 Abs. 3 Satz 1 AuslG m.w.N. auch zur Gegenansicht).
  • VG Braunschweig, 18.11.2002 - 6 B 548/02

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ; Erteilung einer …

    Die Kammer folgt damit im Ergebnis der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung, nach der die Ausländerbehörde eines anderen Bundeslandes einem bereits geduldeten Ausländer eine (weitere) Duldung erteilen darf (vgl. Hess. VGH, Beschl. vom 24.06.1996, InfAuslR 1996, 360, 361;… VG Düsseldorf, aaO., S. 78 f.; VG Göttingen, Beschl. vom 23.09.2002 - 3 B 3331/02 - Funke-Kaiser, in: GK-Ausländerrecht, Loseblattausgabe, Stand März 2002, § 56 Rn 11, 20.1; ähnlich VG Berlin, Beschl. vom 04.08.1999, NVwZ-Beilage 2000, 11; siehe auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz, Ziff. 56.3.1; tendenziell ebenso: Nds. OVG, Beschl. vom 12.05.2000 - 11 M 1263/00 - offen gelassen von Nds. OVG, Beschl. vom 25.02.2000 - 3 M 11/00 -).
  • VG Oldenburg, 06.08.2004 - 11 B 3121/04

    Duldung; familiäres Ermessen; Lebensgemeinschaft; länderübergreifende …

    Die Erteilung einer zusätzlichen Duldung ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sie steht allerdings im Ermessen der zuständigen Ausländerbehörde und kommt nur aus zwingenden - etwa verfassungsrechtlichen - Gründen in Betracht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 9. März 2004 - 2 ME 662/04 -, Urteil vom 27. Mai 2003 - 7 LB 207/02 -, Beschlüsse vom 17. Oktober 2002 - 8 ME 142/02 - AuAS 2002, 256 - und Beschluss vom 12. Mai 2000 - 11 M 1263/00 -; zweifelnd: Thüringer OVG, Beschluss vom 2. Juli 2003 - 3 EO 166/03 - DÖV 2003, 909, 910).
  • VG Hannover, 20.02.2004 - 6 A 3706/03

    Dringende familiäre Gründe; Duldung; Ermessensreduzierung auf Null; …

    Im Übrigen folgt das Gericht der Auffassung, nach der sich aus § 64 Abs. 2 Satz 1 AuslG mittelbar die Befugnis der örtlich zuständigen Ausländerbehörde des Bundeslandes, für das der Ausländer die Erteilung einer weiteren Duldung beantragt, ergibt, diesem nach Ermessen eine weitere, sodann allerdings kraft Gesetzes nach § 56 Abs. 3 Satz 1 AuslG ausschließlich auf das Gebiet dieses Bundeslandes räumlich beschränkte Duldung zu erteilen (ausführlich und mit zahlreichen weiteren Nachweisen: VG Braunschweig, Beschluss vom 18.11.2002 - 6 B 548/02 - InfAuslR 2003, 107; ähnlich bereits OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.10.2002 - 8 ME 142/02 - NVwZ-Beilage I 3/2003, 22 mit Verweis auf seinen Beschluss vom 12.05.2000 - 11 M 1263/00 - juris Web; so im Ergebnis auch VG Gera, Urteil vom 05.05.2003 - 4 K 2525/02 GE - AuAS 2003, 172).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2007 - 7 ME 149/06

    D (A), Duldung, Schutz von Ehe und Familie, Vater, Kinder, deutsche Kinder, …

    Kommt eine Herstellung der Lebensgemeinschaft nur außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Ausländerbehörde des zugewiesenen Aufenthaltsbereichs in Betracht, ist nach herrschender Meinung von der zuständigen Ausländerbehörde des Zielortes eine sog. "Zweitduldung" zu erteilen (…OVG Münster, aaO;… OVG Magdeburg, aaO;… OVG Hamburg, aaO u. Beschl. v. 26.11.2003 - 1 Bs 566/03; OVG Lüneburg, 11. Senat, Beschl. v. 12.5.2000 - 11 M 1263/00 - sowie 8. Senat, Beschl. v. 17.10.2002 - 8 ME 142/02 - alle juris; a.A. = Umverteilung nach § 51 Abs. 2 AsylVfG: VG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 4.3.2004 - 5 L 106/04.A -, VG Augsburg, Urteil v. 15.1.2004 - Au 8 K 03.30173; dagegen wiederum: OVG Weimar, Beschl. v. 2.7.2003 - 3 EO 166/03 - OVG Greifswald, Beschl. v. 17.2.2004 - 2 L 261/03 - OVG Frankfurt (Oder), Urteil v. 12.8.1999- 4 A 231/98.A sowie VG Gera, Beschl. v. 25.4.2005 - 4 E 20040/05.GE - alle juris, die § 51 Abs. 2 AsylVfG für unanwendbar halten, wenn nach Abschluss des Asylverfahrens ein Aufenthaltsrecht aus asylverfahrensunabhängigen Gründen begehrt wird).
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