Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 09.01.1997 - 11 M 244/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover - 1 B 75/97
- OVG Niedersachsen, 09.01.1997 - 11 M 244/97
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.08.1995 - 1 B 119.95
Zulassung einer Grundsatzrevision - Ausweisung und Versagung der Verlängerung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.1997 - 11 M 244/97
Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Vereinbarkeit von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen mit Art. 6 Abs. 1 GG nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu prüfen ist (vgl. Beschl. v. 21.8.1995, InfAuslR 1995, 393).Diese Auslegung des Art. 8 EMRK wird vom Bundesverwaltungsgericht geteilt (vgl. v. 21.8.1995, aaO).
- EGMR, 18.02.1991 - 12313/86
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.1997 - 11 M 244/97
Denn der Antragsteller erfüllt jedenfalls nicht die Voraussetzungen, unter denen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK (vgl. EGMR, Urt. v. 21.6.1988, InfAuslR 1994, 84, v. 18.2.1991, InfAuslR 1991, 149, v. 20.3.1991, InfAuslR 1991, 217 und v. 26.3.1992, InfAuslR 1994, 86) ein unzulässiger Eingriff in den Anspruch auf Achtung des Familienlebens anzunehmen ist.
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2010 - 1 L 130/10
Überwiegendes Bestreiten der Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers aus …
Zur Darlegung gemäß § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO gehört, dass einer der Zulassungsgründe deutlich bezeichnet wird und außerdem, dass auf den jeweiligen Zulassungsgrund bezogen erläutert wird, warum die Zulassung geboten ist (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 1 L 122/08 - vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 9. Januar 1997 - 11 M 244/97 - OVG Hamburg, Beschluss vom 27. Januar 1997 - Bs IV 2/97 -, NVwZ 1997, 689). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10
Schadensersatzpflicht eines Landesbeamten wegen grob fahrlässiger Verursachung …
Dazu gehört, dass einer der Zulassungsgründe deutlich bezeichnet und außerdem bezogen auf den jeweiligen Zulassungsgrund erläutert wird, warum die Zulassung geboten ist ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 2. Oktober 2008 - Az.: 1 L 121/08 - [m. w. N.]; vgl. zudem: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9.Januar 1997 - Az.: 11 M 244/97 - OVG Hamburg, Beschluss vom 27. Januar 1997 - Az.: Bs IV 2/97 -, NVwZ 1997, 689;… vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage, § 133 Rn. 14 zu den Darlegungsanforderungen im Rahmen des Revisionszulassungsverfahrens ). - OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2007 - 1 L 205/06
Personenbeförderung; Ausgleichsleistung; Reiseweite, mittlere; Abweichung; …
Dazu gehört, dass einer der Zulassungsgründe deutlich bezeichnet und außerdem bezogen auf den jeweiligen Zulassungsgrund erläutert wird, warum die Zulassung geboten ist (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 17. Juni 1998 - Az.: B 3 S 222/97 -, Beschluss vom 15. Juli 2005 - Az.: 3 L 123/03 -, Beschluss vom 16. Januar 2006 - Az.: 1 L 491/05 - und Beschluss vom 3. Januar 2007 - Az.: 1 L 269/06 - vgl. zudem: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9.Januar 1997 - Az.: 11 M 244/97 - OVG Hamburg, Beschluss vom 27. Januar 1997 - Az.: Bs IV 2/97 -, NVwZ 1997, 689;… vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, § 133 Rn. 14 zu den Darlegungsanforderungen im Rahmen des Revisionszulassungsverfahrens). - OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08
Fleischbeschaugebühren im Rechnungszeitraum Januar bis Dezember 2000
Die Darlegungspflicht des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO erfordert, dass einer der Zulassungsgründe deutlich bezeichnet wird und außerdem, bezogen auf den jeweiligen Zulassungsgrund, erläutert wird, warum die Zulassung geboten ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.01.1997 - 11 M 244/97 - OVG Hamburg, Beschl. v. 27.01.1997 - Bs IV 2/97 - NVwZ 1997, S. 689 f.; std. Rspr. d. Senats - vgl. u.a. Beschl. v. 19.06.2009 - 3 L 236/09 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2009 - 3 L 159/09
Verwertungshindernis von Grundvermögen
Dazu gehört, dass einer der Zulassungsgründe bezeichnet wird und außerdem, bezogen auf den jeweiligen Zulassungsgrund, erläutert wird, warum die Zulassung geboten ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.01.1997 - 11 M 244/97 - OVG Hamburg, Beschl. v. 27.01.1997 - Bs IV 2/97 - NVwZ 1997 S. 689 f.; std. Rspr. des Senats - vgl. u. a. Beschl. v. 13.09.2005 - 3 L 307/05 -).
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