Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 15.04.2021 - 11 ME 48/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 Nr 2 SOG ND; § 26 Nr 1 SOG ND; § 36 WaffG
Aufbewahrungsvorschriften, waffenrechtliche; Diabolos; Gegenstände, waffenrechtliche; Geschosse; Munition; Sicherstellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 15.02.2021 - 1 B 1021/21
- OVG Niedersachsen, 15.04.2021 - 11 ME 48/21
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 25.06.2015 - 11 LB 34/14
Buchgeld; Drogenkriminalität; gegenwärtige Gefahr; Gefahrenabwehr; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2021 - 11 ME 48/21
Maßgeblicher Zeitpunkt sowohl für die Tatsachenfeststellung als auch für die Prognoseentscheidung ist dabei der Zeitpunkt des Erlasses der Sicherstellungsverfügung (Senatsurt. v. 25.6.2015 - 11 LB 34/14 -, juris, Rn. 34, m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2026 - 20 B 132/26 Rn. 42 Vgl. in diese Richtung auch: OVG S.-H., Beschluss vom 17. Juni 2026 - 4 MB 35/23 -, juris, Rn. 32 ff., sowie Nds. OVG, Beschluss vom 15. April 2021 - 11 ME 48/21 -, juris, Rn. 16; zur Sicherstellungsbefugnis der Polizei nach allgemeinen Polizeirecht neben den waffenrechtlichen Eingriffsermächtigungen des § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 WaffG: Gade, WaffG, 3. Auflage, § 46 Rn. 6 und 8.
- OLG Braunschweig, 16.03.2023 - 3 W 532/22
Gefahr; gegenwärtige Gefahr; Gefahrenbegriff; qualifizierter Gefahrenbegriff; …
Der qualifizierte Gefahrenbegriff der gegenwärtigen Gefahr stellt besondere Anforderungen an die zeitliche Nähe des Schadenseintritts und dessen Wahrscheinlichkeit; der Eintritt des Schadens muss "sofort und fast mit Gewissheit" zu erwarten sein (OLG Braunschweig…, Beschluss vom 5. März 2021 - 3 W 104/20 -, NVwZ-RR 2021, 573 [574 Rn. 47] m.w.N.; OVG Lüneburg Beschluss vom 15. April 2021 - 11 ME 48/21 -, juris, Rn. 13 m.w.N.; Ullrich, in: BeckOK PolR Nds, 26. Edition, Stand 1. Februar 2023, § 2 NPOG, Rn.75 f.).Der Rückgriff auf die Bestimmungen des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts setzt deshalb voraus, dass die jeweilige Sonderregelung eine planwidrige Lücke aufweist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2021 - 11 ME 48/21 -, juris, Rn. 10;… Sailer/Gerster, a.a.O., Rn. 2 f.).
Nur im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die über die in § 46 WaffG geregelten Fälle hinausgeht, liegt in der spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage eine Regelungslücke vor, die einen Rückgriff auf das allgemeine Gefahrenabwehrrecht rechtfertigt, so dass eine Durchsuchungsanordnung gemäß §§ 24, 26 NPOG überhaupt möglich sein kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2021 - 11 ME 48/21 -, juris, Rn. 11; OLG München…, Beschluss vom 26. September 2019 - 34 Wx 284/19 -, juris, Rn. 34, 37; a.A. augenscheinlich OLG Naumburg…, Beschluss vom 8. April 2020 - 2 Wx 41/19 -, NJ 2021, S. 83 [84] [OLG Naumburg 08.04.2020 - 2 Wx 41/19] das sich in einem Fall des § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG auf die §§ 43, 45 SOG LSA stützt, während § 71 Abs. 1 VwVG LSA lediglich auf die §§ 53-68a SOG LSA verweist).
Anhaltspunkte dafür, dass eine gegenwärtige Gefahr bestanden hätte, die über das reine Ignorieren der waffenrechtlichen Verfügung hinausgegangen wäre - etwa in Form einer nicht ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen und Munition (vgl. OVG Lüneburg Beschluss vom 15. April 2021 - 11 ME 48/21 -, juris, Rn. 14 f. zu einer Sicherstellung gemäß § 26 NPOG) oder in Form einer Drohung mit Schusswaffengebrauch (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 26. Januar 2012 - I-3 Wx 22/11 -, Rn. 23 ff. zu einer Durchsuchung gemäß § 46 Abs. 4 WaffG) - ergeben sich weder aus dem angegriffenen Beschluss noch aus den sonstigen Akten.
- VG Düsseldorf, 24.09.2025 - 18 K 4465/25
Polizeiliches Messerverbot ist rechtswidrig
Rn. 150 Vgl. Seiler, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, 61. Ed. 15.3.2025, GG Art. 71, Rn. 1; zur Sperrwirkung des ebenfalls in Art. 73 Abs. 1 Nr. 12 GG enthaltenen Kompetenztitels für das Sprengstoffrecht gegenüber Gefahrenabwehrmaßnahmen der Länder Hess. VGH, Urteil vom 13. Mai 2016 - 8 C 1136/15.N -, juris, Rn. 30 ff.; ohne weitere Begründung hingegen den Rückgriff auf das allgemeine Polizeirecht mit einer planwidrigen Regelungslücke begründend: Sailer/Gerster, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl. 2018, Teil VIII, I.1, Rn. 2 f.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. April 2021 - 11 ME 48/21 -, juris, Rn. 10; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2023 - 3 W 532/22 -, juris, Rn. 32. - OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2026 - 4 MB 35/23
Sicherstellung von Waffen und Munition bei Waffenhandel ohne Erlaubnis und …
Zu dem gleichen Ergebnis käme die Annahme einer planwidrigen Regelungslücke für die vorliegende Konstellation, in der es um die Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit geht, welche über die im Waffengesetz geregelten Fälle hinausgeht (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2021 - 11 ME 48/21 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 16. März 2023 - 3 W 532/22 -, juris Rn. 32 m. w. N.;… Rincke, in: Adolph u.a., Waffenrecht, Stand: 1. Oktober 2025, § 46 WaffG Rn. 66; vgl. auch BT-Drs. 14/7758 S. 77 mit der Überlegung des Gesetzgebers, ob im Falle einer Lücke das allgemeine Polizeirecht einen Ersatz bietet). - OLG Braunschweig, 01.06.2023 - 3 W 900/22
Gefahr; gegenwärtige Gefahr; Gefahrenbegriff; qualifizierter Gefahrenbegriff; …
Der qualifizierte Gefahrenbegriff der gegenwärtigen Gefahr stellt besondere Anforderungen an die zeitliche Nähe des Schadenseintritts und dessen Wahrscheinlichkeit; der Eintritt des Schadens muss "sofort und fast mit Gewissheit" zu erwarten sein (OLG Braunschweig…, Beschluss vom 5. März 2021 - 3 W 104/20 -, NVwZ-RR 2021, 573 [574 Rn. 47] m.w.N.; OVG Lüneburg Beschluss vom 15. April 2021 - 11 ME 48/21 -, juris, Rn. 13 m.w.N.; Ullrich, in: BeckOK PolR Nds, 26. Edition, Stand 1. Februar 2023, § 2 NPOG, Rn.75 f.).
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