Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 09.04.2009 - 11 ME 484/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Grundsatz der Unerheblichkeit des Grundes für den Eintritt des gesetzlichen Erlöschungstatbestandes des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bei Fehlen eines Antrags auf Fristverlängerung
- Judicialis
AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 7; ; AuslG § 44 Abs. 1 Nr. 3
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 7
D (A), Niederlassungserlaubnis, Erlöschen, Auslandsaufenthalt, Antrag, Fristverlängerung, Verschlulden, Inhaftierung, Pflege, Familienangehörige - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlöschen eines Aufenthaltstitels: Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltstitel, Erlöschen; Ausreise; Härtefall; Niederlassungserlaubnis; Sechsmonatsfrist; Verlängerungsantrag; Verschulden; Wiedereinreise, verspätet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Grundsatz der Unerheblichkeit des Grundes für den Eintritt des gesetzlichen Erlöschungstatbestandes des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bei Fehlen eines Antrags auf Fristverlängerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 05.12.2008 - 4 B 233/08
- OVG Niedersachsen, 09.04.2009 - 11 ME 484/08
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (6)
- VG Bremen, 30.11.2005 - 4 K 1013/05
Nichterlöschen einer Aufenthaltserlaubnis wegen Haft in Guantanamo/Kuba
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2009 - 11 ME 484/08
Ein derartiger Fall ist vom Verwaltungsgericht Bremen entschieden worden (Urt. v. 30.11.2005 - 4 K 1013/05 -, InfAuslR 2006, 198), Der Kläger jenes Verfahrens war durch die Verbringung in das Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba infolge einer dort bestehenden weitgehenden Kontaktsperre und des langfristigen Vorenthaltens anwaltlichen Beistands an der fristgerechten Stellung eines entsprechenden Antrags gehindert. - OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06
Erlöschen des aus Art. 7 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (ARB …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2009 - 11 ME 484/08
Es ist allgemein anerkannt, dass es für den Eintritt der Rechtsfolge des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG - dasselbe galt bereits für den wortgleichen § 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG - weder auf die Natur des Ausreisegrundes noch auf diejenigen Gründe ankommt, aus denen ein Ausländer nicht innerhalb der Sechs-Monats-Frist wieder in das Bundesgebiet eingereist ist oder eine Fristverlängerung durch die Ausländerbehörde nicht erwirkt hat (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 8.5.2008 - 18 A 2542/06 -, juris; Senatsurt. v. 27.3.2008 - 11 LB 203/06 -, InfAuslR 2009, 54;… Hailbronner, AuslR, Stand: Oktober 2008, § 51 AufenthG Rn. 27;… Langeheine, a.a.O., S. 444). - VGH Bayern, 10.01.2007 - 24 BV 03.722
Erlöschen eines Aufenthaltstitels
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2009 - 11 ME 484/08
Nicht anwendbar sind diese Erwägungen jedoch auf eine Fallgestaltung, in der einem im Ausland inhaftierten Ausländer die Kontaktaufnahme zur zuständigen Ausländerbehörde über diplomatische oder anwaltliche Vermittlung möglich ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 10.1.2007 - 24 BV 03.722 -, juris;… Hailbronner, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 20.02.2007 - 11 ME 386/06
Anordnungsanspruch auf Erteilung einer Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 2 Satz 1 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2009 - 11 ME 484/08
Die Sperrwirkung der mit Bescheid vom 29. Januar 2008 in der Fassung des Bescheides vom 23. Oktober 2008 verfügten Ausweisung greift nach ganz überwiegender Meinung unabhängig davon ein, ob die Ausweisungsverfügung sofort vollziehbar oder bestandskräftig ist (vgl. etwa Senatsbeschl. v.20.2.2007 - 11 ME 386/06 -, NVwZ-RR 2007, 417; OVG NRW, Beschl. v. 18.7.2007 - 18 B 1324/06 -, juris;… Hailbronner, a.a.O., § 11 AufenthG Rn. 9;… Renner, AuslR, 8. Aufl., § 11 AufenthG Rn. 4). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2008 - 18 A 2542/06
Erlöschen Aufenthaltserlaubnis Verlängerung Sechsmonatsfrist
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2009 - 11 ME 484/08
Es ist allgemein anerkannt, dass es für den Eintritt der Rechtsfolge des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG - dasselbe galt bereits für den wortgleichen § 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG - weder auf die Natur des Ausreisegrundes noch auf diejenigen Gründe ankommt, aus denen ein Ausländer nicht innerhalb der Sechs-Monats-Frist wieder in das Bundesgebiet eingereist ist oder eine Fristverlängerung durch die Ausländerbehörde nicht erwirkt hat (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 8.5.2008 - 18 A 2542/06 -, juris; Senatsurt. v. 27.3.2008 - 11 LB 203/06 -, InfAuslR 2009, 54;… Hailbronner, AuslR, Stand: Oktober 2008, § 51 AufenthG Rn. 27;… Langeheine, a.a.O., S. 444). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2006 - 18 B 1324/06
Wiedereinreise Ermöglichung Antragsänderung Abschiebungsschutzbegehren Erledigung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2009 - 11 ME 484/08
Die Sperrwirkung der mit Bescheid vom 29. Januar 2008 in der Fassung des Bescheides vom 23. Oktober 2008 verfügten Ausweisung greift nach ganz überwiegender Meinung unabhängig davon ein, ob die Ausweisungsverfügung sofort vollziehbar oder bestandskräftig ist (vgl. etwa Senatsbeschl. v.20.2.2007 - 11 ME 386/06 -, NVwZ-RR 2007, 417; OVG NRW, Beschl. v. 18.7.2007 - 18 B 1324/06 -, juris;… Hailbronner, a.a.O., § 11 AufenthG Rn. 9;… Renner, AuslR, 8. Aufl., § 11 AufenthG Rn. 4).
- VG Saarlouis, 27.03.2019 - 6 L 109/19
Begriff der außergewöhnlichen Härte in AufenthG 2004 § 36 Abs 2; Vorliegen eines …
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.04.2009, 11 ME 484/08, juris; BayVGH, Beschluss vom 13.08.2009, 10 ZB 09.1275, sämtlich juris.BVerwG, Urteil vom 30.04.2009, 1 C 6.08; Bayerischer VGH, Urteil vom 10.01.2007, 24 BV 03.722; VG Bremen, Urteil vom 30.11.2005, 4 K 1013/05 ( Kurnaz ); zu einem inhaftierten Ausländer auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.04.2009, 11 ME 484/08, und VG Oldenburg, Beschluss vom 19.11.2010, 11 B 2917/10, juris.
- OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2020 - 4 MB 98/19
Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis wegen Ausreise
Rn. 6 Im Übrigen sieht das Gesetz zur Vermeidung unbeabsichtigter Härten die Möglichkeit vor, dass durch die Ausländerbehörde eine längere Frist bestimmt wird (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 06.09.2018 - 3 B 120/18 - juris Rn. 8, OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.04.2009 - 11 ME 484/08 -, juris Rn. 4); ein darauf gerichteter Antrag wäre rechtzeitig vor Fristablauf zu stellen, weil die Verlängerung eines bereits erloschenen Aufenthaltstitels nicht in Frage kommt (…VGH München, Urt. v. 10.01.2007 - 24 BV 03.722 -, juris Rn. 39;… Tanneberger/Fleuß in: BeckOK AuslR, 24. Ed. 01.11.2019, § 51 AufenthG Rn. 12). - VG Ansbach, 24.09.2019 - AN 11 K 17.01961
Erlöschen der Niederlassungserlaubnis infolge Ausreise
Nach obergerichtlicher Rechtsprechung kommt es für den Eintritt der Rechtsfolge des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG weder auf die Natur des Ausreisegrundes noch auf diejenigen Gründe an, aus denen der Ausländer nicht innerhalb der Sechs-Monats-Frist wieder in das Bundesgebiet eingereist ist oder eine Fristverlängerung durch die Ausländerbehörde nicht erwirkt hat (NdsOVG, B.v. 9.4.2009 - 11 ME 484/08 - juris Rn. 4;… BayVGH, U.v. 10.1.2007 - 24 BV 03.722 - juris Rn. 37;… B.v. 22.11.2000 - 10 ZE 00.3268 - juris Rn. 3).Eine Ausnahme kann allenfalls dann gemacht werden, wenn ein Ausländer nicht in der Lage war, fristgerecht einen Antrag auf Verlängerung der Wiedereinreisefrist zu stellen (NdsOVG, B.v. 9.4.2009 - 11 ME 484/08 - juris Rn. 4).
- OVG Niedersachsen, 19.09.2011 - 11 LA 198/11
Vorliegen von Verstreichen eines "nicht unerheblichen Zeitraums" zum Erlöschen …
Die Kläger übergehen, dass es nach § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG grundsätzlich allein auf die Dauer ihrer Abwesenheit vom Bundesgebiet und jedenfalls nicht auf das Vorliegen "berechtigter" Gründe hierfür ankommt (vgl. Senatsbeschl. v. 9.4.2009 - 11 ME 484/08 -, juris, m. w. N.). - VG Oldenburg, 05.02.2010 - 11 A 2543/08
Feststellungsklage als statthafte Klageart bei Unterlassen der Erteilung eines …
Der Grund des Auslandsaufenthaltes und die Gründe dafür, dass der Ausländer nicht fristgerecht wieder eingereist ist, sind dabei grundsätzlich irrelevant (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 09. April 2009 - 11 ME 484/08 - Juris; Urteil vom 27. März 2008 - 11 LB 203/06 - Juris;… Schäfer, GK-AufenthG, § 51 Rn. 59, 61 - 63, 71). - VG Oldenburg, 19.11.2010 - 11 B 2917/10
Niederlassungserlaubnis; Erlöschen; Treu und Glauben; Wiedereinreisefrist; …
Es handelt sich vielmehr um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die nicht durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 32 VwVfG) überwunden werden kann, so dass insbesondere unerheblich ist, ob der Betroffene durch Krankheit oder Inhaftierung an einer Rückkehr nach Deutschland gehindert war (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. April 2009 - 11 ME 484/08 - ; VGH München, Beschluss vom 13. August 2009 - 10 ZB 09.1275 - ; OVG Münster, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 18 A 2542/06 - ;… Schäfer in: GK-AufenthG, Rn. 63 zu § 51). - VG Chemnitz, 04.06.2021 - 6 L 32/21
Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis, Erlöschen, Sechs-Monats-Frist, …
fristgerecht einen Antrag auf Verlängerung der Wiedereinreisefrist zu stellen (Sächsisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 06.09.2018, Az. 3 B 120/18, juris Rn. 8; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 09.04.2009, Az. 11 ME 484/08, juris Rn. 4; vergl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 17.01.2020. Az. 4 MB 98/19, juris Rn. 6 f. und Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Urteil vom 10.01.2007, Az. 24 SV 03.722, juris Rn. 43). - OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2017 - 11 S 6.17
Erlöschen der Niederlassungserlaubnis; Ausreise in die Türkei; 6-Monats-Frist; …
Dass die Antragstellerin nicht in der Lage gewesen sei, fristgerecht einen Antrag auf Verlängerung der Wiedereinreisefrist zu stellen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. April 2009 - 11 ME 484/08 - juris, Rn. 4), hat sie nicht geltend gemacht. - VG Hamburg, 11.03.2010 - 5 E 2266/09
"Nachsichtgewährung" bei Versäumung der Ausschlussfrist von AufenthG 2004 § 51 …
Solange aber die Kontaktaufnahme zur zuständigen Ausländerbehörde über diplomatische oder anwaltliche Vermittlung oder auf sonstigem Wege möglich ist, sind auf § 242 BGB gestützte Erwägungen nicht einmal auf eine Fallgestaltung anwendbar, in dem ein Ausländer im Ausland inhaftiert wurde (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.04.2009 - 11 ME 484/08 - juris Rn. 4 f. m.w.N.). - OVG Sachsen, 06.09.2018 - 3 B 120/18
Ausreisepflicht; Abschiebungsandrohung; Erlöschen Aufenthaltstitel
Nach allgemeiner Meinung kommt es für das Erlöschen eines Aufenthaltstitels nach § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG weder auf den Grund für die Ausreise noch auf den Grund an, aus dem ein Ausländer nicht innerhalb der Sechs- Monats-Frist wieder in das Bundesgebiet eingereist ist oder eine Fristverlängerung durch die Ausländerbehörde erhalten hat (NdsOVG, Beschl. v. 9. April 2009 - 11 ME 484/08 -, juris Rn. 4 m. w. N.). - VG Stuttgart, 14.08.2024 - 8 K 3207/24
Erlöschen des Aufenthaltstitels; Ablauf der Sechsmonatsfrist
- VG Berlin, 20.11.2019 - 34 K 307.18
- VGH Bayern, 13.08.2009 - 10 ZB 09.1275
Erlöschen des Aufenthaltstitels; Überschreiten der Sechs-Monats-Frist; keine …
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