Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2012 - 11 N 100.11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 25 Abs 3 AufenthG, § 25 Abs 5 AufenthG, § 29 Abs 3 S 3 AufenthG, § 32 Abs 4 AufenthG
Besondere Härte im Sinne von § 32 Abs. 4 AufenthG - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 25 Abs 3 AufenthG, § 25 Abs 5 AufenthG, § 29 Abs 3 S 3 AufenthG, § 32 Abs 4 AufenthG, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO
Kindernachzug; Getrenntleben beider Elternteile im Bundesgebiet; Abschiebungshindernis des Kindesvaters nach § 60 Abs. 7 AufenthG; Aufenthaltserlaubnis des Vaters nach § 25 Abs. 3; der Mutter nach § 25 Abs. 5 AufenthG; keine besondere Härte im Sinne von § 32 Abs. 4 AufenthG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 06.10.2011 - 30 K 2070.10
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2012 - 11 N 100.11
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2012 - 11 N 100.11
Es genügt vielmehr, wenn das Gericht sich mit dem für die Entscheidung erheblichen Kern des Beteiligtenvorbringens in den Entscheidungsgründen auseinandersetzt; im Übrigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht ihm unterbreitetes Vorbringen auch tatsächlich zur Kenntnis nimmt und berücksichtigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133, 145 ff; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2006 - OVG 11 RN 1.06 -, m.w.N). - BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07
Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2012 - 11 N 100.11
Die Änderung der Lebensumstände muss danach nicht durch die Ausreise der Eltern (oder des Elternteils), sondern nach ihrer Ausreise eingetreten sein, ohne dass dies zuvor absehbar war (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2009 - OVG 2 B 4.09 - Beschluss vom 8. März 2010 - OVG 3 M 39.09 -, jeweils bei juris sowie m.w.N.; vergleiche auch bereits BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1994 - 1 B 181/93 -, InfAuslR 1994, 183; Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180/96 -, bei juris; Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32/07 -, BVerwGE 131, 370). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - 2 B 4.09
Nachzugsrecht eines Kindes bei gemeinsamer elterlicher Sorge getrennt lebender …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2012 - 11 N 100.11
Die Änderung der Lebensumstände muss danach nicht durch die Ausreise der Eltern (oder des Elternteils), sondern nach ihrer Ausreise eingetreten sein, ohne dass dies zuvor absehbar war (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2009 - OVG 2 B 4.09 - Beschluss vom 8. März 2010 - OVG 3 M 39.09 -, jeweils bei juris sowie m.w.N.; vergleiche auch bereits BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1994 - 1 B 181/93 -, InfAuslR 1994, 183; Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180/96 -, bei juris; Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32/07 -, BVerwGE 131, 370).
- BVerwG, 24.10.1996 - 1 B 180.96
Ausländerrecht - Voraussetzungen für das Eingreifen der Härteklausel des § 20 …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2012 - 11 N 100.11
Die Änderung der Lebensumstände muss danach nicht durch die Ausreise der Eltern (oder des Elternteils), sondern nach ihrer Ausreise eingetreten sein, ohne dass dies zuvor absehbar war (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2009 - OVG 2 B 4.09 - Beschluss vom 8. März 2010 - OVG 3 M 39.09 -, jeweils bei juris sowie m.w.N.; vergleiche auch bereits BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1994 - 1 B 181/93 -, InfAuslR 1994, 183; Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180/96 -, bei juris; Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32/07 -, BVerwGE 131, 370). - BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 181.93
Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2012 - 11 N 100.11
Die Änderung der Lebensumstände muss danach nicht durch die Ausreise der Eltern (oder des Elternteils), sondern nach ihrer Ausreise eingetreten sein, ohne dass dies zuvor absehbar war (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2009 - OVG 2 B 4.09 - Beschluss vom 8. März 2010 - OVG 3 M 39.09 -, jeweils bei juris sowie m.w.N.; vergleiche auch bereits BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1994 - 1 B 181/93 -, InfAuslR 1994, 183; Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180/96 -, bei juris; Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32/07 -, BVerwGE 131, 370). - OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2010 - 3 M 39.09
Voraussetzung für Kindernachzug (im Rahmen PKH)
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2012 - 11 N 100.11
Die Änderung der Lebensumstände muss danach nicht durch die Ausreise der Eltern (oder des Elternteils), sondern nach ihrer Ausreise eingetreten sein, ohne dass dies zuvor absehbar war (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2009 - OVG 2 B 4.09 - Beschluss vom 8. März 2010 - OVG 3 M 39.09 -, jeweils bei juris sowie m.w.N.; vergleiche auch bereits BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1994 - 1 B 181/93 -, InfAuslR 1994, 183; Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180/96 -, bei juris; Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32/07 -, BVerwGE 131, 370).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 11 B 16.16
Ausländerrecht: Kindernachzug nach Vollendung des 16. Lebensjahres; Beherrschen …
Rn. 58 Eine besondere Härte setzt nach der vom Senat geteilten (Beschluss vom 6. Januar 2012 - OVG 11 N 100.11 -, juris Rn. 5) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass das Interesse des minderjährigen Kindes und des im Bundesgebiet lebenden Elternteils an einem Zusammenleben deswegen vorrangig ist, weil sich die Lebensumstände wesentlich geändert haben, die das Verbleiben des Kindes im Heimatland bisher ermöglichten, und weil dem Elternteil eine Rückkehr in das Heimatland gegenwärtig nicht zumutbar ist. - VG Berlin, 25.07.2016 - 19 K 315.15
Nachzug zum mitsorgeberechtigten Elternteil gemeinsam mit anderem Elternteil
Rn. 46 Bei der besonderen Härte handelt es sich um einen voller gerichtlicher Nachprüfung unterliegenden unbestimmten Rechtsbegriff, der ebenso auszulegen ist wie der entsprechende, bereits in § 20 Abs. 4 Nr. 2 AuslG 1990 verwandte Begriff (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. August 2008, a.a.O., 252; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Januar 2012 - OVG 11 N 100.11 -, juris Rn. 5).Das Vorliegen einer besonderen Härte setzt voraus, dass die Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis den minderjährigen Ausländer ungleich schwerer trifft als andere Ausländer in vergleichbarer Lage (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Januar 2012, a.a.O.).
Grundvoraussetzung für die Annahme einer besonderen Härte ist demzufolge der Eintritt eines Umstands, den die Eltern bei ihrer früheren Entscheidung, das Kind in ihrem Heimatland zu belassen, nicht in Rechnung stellen konnten (OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 19. März 2012 - OVG 3 B 21.11 -, juris Rn. 34, und Beschluss vom 6. Januar 2012, a.a.O.; jeweils m.w.Nachw.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2015 - 11 N 3.14
Kindesnachzug zwecks Betreuung hier wohnender Eltern; Anforderungen am Bestehen …
Vielmehr hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (dazu sogleich) und auch der des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. nur Beschluss vom 6. Januar 2012 - 11 N 100/11 -, juris Rz. 5 m.w.N.), aber auch der ganz herrschenden Auffassung in der Kommentarliteratur zu § 32 Abs. 4 AufenthG (Sennekamp, HTK-AuslR/§ 32 AufenthG/zu Abs. 4 06/2014 Nr. 2.3;… Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, Band 2, Stand Februar 2014 § 32 Rz. 46;… a.A. nur Marx, GK-Aufenthaltsgesetz, Kommentar, Band 2, § 32 AufenthG Rz. 123) zutreffend darauf abgestellt, dass sich die im Rahmen des § 32 Abs. 4 AufenthG erforderliche besondere Härte daraus ergeben muss, dass "sich die Lebensumstände wesentlich geändert haben, die das Verbleiben des Kindes im Heimatland bisher ermöglicht haben, und weil dem Elternteil eine Rückkehr in das Heimatland gegenwärtig nicht zuzumuten ist".
- VG Berlin, 19.03.2012 - 21 K 520.10
Familiennachzug für Kind aus Vietnam
Die Änderung der Lebensumstände muss danach nicht durch die Ausreise der Eltern (oder des Elternteils), sondern nach ihrer Ausreise eingetreten sein, ohne dass dies zuvor absehbar war (vgl. zum Vorstehenden OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Januar 2012 - OVG 11 N 100.11 - Juris Rdnr. 5 m.w.N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung). - VG Berlin, 29.07.2014 - 4 K 626.13
Anwendbarkeit der Stillhalteklausel des Art. 13 ARB 1/80
Die Änderung der Lebensumstände muss danach nicht durch die Ausreise der Eltern (oder des Elternteils), sondern nach ihrer Ausreise eingetreten sein, ohne dass dies zuvor absehbar war (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06. Januar 2012 - OVG 11 N 100.11 -, juris Rn. 5 m.w.N.). - VG Berlin, 23.08.2012 - 3 K 377.11
Erteilung eines Visums für eine Türkin zum Familiennachzug
Die Änderung der Lebensumstände muss danach nicht durch die Ausreise der Eltern (oder des Elternteils), sondern nach ihrer Ausreise eingetreten sein, ohne dass dies zuvor absehbar war (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 16. Juli 2009 - OVG 2 B 4.09 - Rn. 19, sowie Beschlüsse vom 8. März 2010 - OVG 3 M 39.09 - Rn. 4 und 6. Januar 2012 - OVG 11 N 100.11 - Rn. 5, alle bei juris;… Sennekamp, a. a. O., § 32 AufenthG, zu Abs. 4, 09/2010, Nr. 2.3 m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 11 N 57.10
Sperren von Wald durch fest verschlossene Schranken
Es genügt vielmehr, wenn das Gericht sich mit dem für die Entscheidung erheblichen Kern des Beteiligtenvorbringens in den Entscheidungsgründen auseinandersetzt; im Übrigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht ihm unterbreitetes Vorbringen auch tatsächlich zur Kenntnis nimmt und berücksichtigt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, juris Rz. 39; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Januar 2012 - OVG 11 N 100.11 -, juris Rz. 7). - VG Berlin, 27.06.2012 - 5 K 258.10
Antrag auf Erteilung eines Visums zum Nachzug zu Adoptiveltern (hier: Sicherung …
Rn. 55 Das Vorliegen einer Härte setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass die Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis den minderjährigen Ausländer ungleich schwerer trifft als andere Ausländer in vergleichbarer Lage (dazu und zum folgenden zusammenfassend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Januar 2012 - OVG 11 N 100.11 -, juris, Rn. 5).
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