Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 11 N 3.10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, § 86 Abs 1 VwGO
Aus dem angefochtenen Urteil ersichtliche Befangenheit des Verwaltungsgerichts - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, § 86 Abs 1 VwGO
Berufungszulassung (abgelehnt); Verfahrensrügen: Verstoß gegen rechtliches Gehör; erst aus dem angefochtenen Urteil ersichtliche Befangenheit des Verwaltungsgerichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 29.04.2009 - 29 V 45.08
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 11 N 3.10
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95
Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 11 N 3.10
In einem solchen Fall wäre ein allenfalls in Betracht kommender unmittelbarer Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann gegeben und im Berufungszulassungsverfahren als Verfahrensmangel zu berücksichtigen, wenn der erstinstanzliche Richter unter eindeutiger Missachtung der Verfahrensvorschriften tätig geworden wäre oder wenn er so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hätte vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die Bejahung einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1997 - 6 C 9/95 -, NJW 1998, 323; Bundessozialgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - B 9 BS 24/08 B -, bei Juris). - BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 11 N 3.10
Soweit der Kläger einen Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO rügt und dazu vorträgt, die Anhörung der als Zeugen zur Verfügung stehenden Kinder seiner Ehefrau sei nicht erfolgt, obwohl auch dies den Sachverhalt "der gelebten Ehegemeinschaft hätte bestätigen können", greift die Aufklärungsrüge schon deshalb nicht, weil der schon erstinstanzlich anwaltlich vertretene Kläger auf eine diesbezügliche Sachverhaltsaufklärung nicht durch entsprechende Beweisanträge in der mündlichen Verhandlung hingewirkt hat und auch nicht darlegt, dass sich die von ihm vermisste Sachverhaltsaufklärung dem Gericht ohnehin habe aufdrängen müssen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 14. September 2007 - 4 B 37/07 -, Juris Rz. 2 f., m.w.N.; Beschluss vom 13. Januar 2009 - 9 B 64/08, 9 B 34/08 -, NVwZ 2009, 329, sowie bei Juris Rz. 5). - BVerwG, 14.09.2007 - 4 B 37.07
Aufklärungsrüge wegen der Nichtstellung eines Beweisantrags; Rechtmäßigkeit eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 11 N 3.10
Soweit der Kläger einen Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO rügt und dazu vorträgt, die Anhörung der als Zeugen zur Verfügung stehenden Kinder seiner Ehefrau sei nicht erfolgt, obwohl auch dies den Sachverhalt "der gelebten Ehegemeinschaft hätte bestätigen können", greift die Aufklärungsrüge schon deshalb nicht, weil der schon erstinstanzlich anwaltlich vertretene Kläger auf eine diesbezügliche Sachverhaltsaufklärung nicht durch entsprechende Beweisanträge in der mündlichen Verhandlung hingewirkt hat und auch nicht darlegt, dass sich die von ihm vermisste Sachverhaltsaufklärung dem Gericht ohnehin habe aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 2007 - 4 B 37/07 -, Juris Rz. 2 f., m.w.N.;… Beschluss vom 13. Januar 2009 - 9 B 64/08, 9 B 34/08 -, NVwZ 2009, 329, sowie bei Juris Rz. 5).
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.2022 - 4 S 3797/21
Zur Vergütung bei einer freiwilligen Übernahme von staats- bzw. …
Ein solcher ist indes nur dann gegeben und im Berufungszulassungsverfahren als Verfahrensmangel zu berücksichtigen, wenn die erstinstanzlichen Richter unter eindeutiger Missachtung der Verfahrensvorschriften tätig geworden wären oder wenn sie so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hätten vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die Bejahung einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene (…vgl. BVerwG, Urteile vom 16.04.1997 - 6 C 9.95 -, Juris Rn. 22, …und vom 21.03.2012 - 6 C 19.11 -, Juris Rn. 18;… OVG B.-B., Beschlüsse vom 28.08.2015 - 7 N 34.14 -, Juris Rn. 18, und vom 29.06.2010 - 11 N 3.10 -, Juris Rn. 4). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2015 - 7 N 34.14
Sachverhaltsfeststellung und Beweiserhebung im Zusammenhang mit dienstlichen …
In einem solchen Fall kommt ein im Berufungsverfahren zu berücksichtigender Verfahrensmangel allenfalls bei einem Verstoß unmittelbar gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG in Betracht, wenn der erstinstanzliche Richter unter eindeutiger Missachtung der Verfahrensvorschriften tätig geworden wäre oder wenn er so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hätte vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die Bejahung einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juni 2010 - OVG 11 N 3.10 - juris Rn. 4 unter Bezugnahme auf BVerwG…, Urteil vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 - juris Rn. 22). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 11 N 33.12
Anwohnerklage gegen Lärmimmissionen durch benachbarten Sportplatz; …
Denn ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat, wobei der Beweisantrag spätestens in der mündlichen Verhandlung zu stellen ist (…vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2012 - 11 N 10.11 -, bei Juris, Rz. 10; Senatsbeschluss vom 29. Juni 2010 - 11 N 3.10 -, bei Juris, Rz. 3; BVerwG…, Beschluss vom 14. September 2007 - 4 B 37/07 -, bei Juris Rz. 2 f., m.w.N.;… Beschluss vom 13. Januar 2009 - 9 B 64/08, 9 B 34/08 -, NVwZ 2009, 329, sowie bei Juris Rz. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 11 N 45.12
Fällgenehmigung für Bauvorhaben; Anspruch auf Rückzahlung einer …
Denn ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat, wobei der Beweisantrag spätestens in der mündlichen Verhandlung zu stellen ist (…vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2012 - 11 N 10.11 -, bei Juris, Rz. 10; Senatsbeschluss vom 29. Juni 2010 - 11 N 3.10 -, bei Juris, Rz. 3; BVerwG…, Beschluss vom 14. September 2007 - 4 B 37/07 -, bei Juris Rz. 2 f., m.w.N.;… Beschluss vom 13. Januar 2009 - 9 B 64/08, 9 B 34/08 -, NVwZ 2009, 329, sowie bei Juris Rz. 5).
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