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| OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2020 - 11 N 55.19 |
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Art 6 GG, § 11 Abs 4 S 1 AufenthG, Art 13 EWGAssRBes 1/80, Art 8 MRK, § 53 Abs 3 AufenthG
Ausländerrecht: Ausweisung eines wegen verschiedentlicher Drogendelikte zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilten türkischen Staatsangehörigen; kein Verstoß des neuen Ausweisungsrechts gegen das assoziationsrechtliche Verschlechterungsverbot; Wiederholungsgefahr bei ... - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 6 GG, § 11 AufenthG, Art 13 ARB 1/80, Art 8 MRK, § 53 AufenthG
Ausweisung; Drogenhandel; Drogenabhängigkeit; Maßregelvollzug; Vereinbarkeit der Neuregelung des Ausweisungsrechts mit dem assoziationsrechtlichen Verschlechterungsverbot; Wahrscheinlichkeit weiterer Straftaten; (noch) nicht erfolgreich abgeschlossene Drogentherapie; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.05.2019 - 10 K 13.18
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2020 - 11 N 55.19
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16
Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2020 - 11 N 55.19
Rn. 12 Denn das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mit Urteil vom 22. Februar 2017 (1 C 3.16, juris LS 6 und Rn 60 ff.) entschieden, dass die zum 1. Januar 2016 eingeführte Neuregelung des Ausweisungsrechts nicht gegen das Verschlechterungsverbot nach dem Assoziationsrecht EWG-Türkei verstößt.Rn. 27 Die mit der Zulassungsbegründung der Sache nach aufgeworfene Frage nach der Auslegung der §§ 53 und 54 AufenthG sowie danach, ob unter bestimmten Umständen, insbesondere bei der Berührung von grundrechtsrelevanten Rechtspositionen, im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung auch ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse nach § 54 Abs. 1 AufenthG hinter das Bleibeinteresse zurückzutreten hat, weist - soweit sie allgemeiner Klärung zugänglich ist - auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung und Anwendung der §§ 53 ff. AufenthG (grundlegend: Urteil v. 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 21 ff.), der auch das Verwaltungsgericht gefolgt ist, keine besonderen Schwierigkeiten mehr auf und der Kläger zeigt auch nicht auf, dass dies in seinem konkreten Fall wegen besonderer Umstände anders zu beurteilen sein sollte.
Wie bereits unter II.1.b. ausgeführt, ist die Vereinbarkeit der neuen Ausweisungsregelungen mit der Standstillklausel des Art. 13 ARB 1/80 (Art. 7 ARB 1/80 enthält keine derartige Regelung) durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 22. Februar 2017 (- 1 C 3.16 -, juris LS 6 und Rn 60 ff.) geklärt; auch für den konkreten Fall des Klägers wirft sie keine besonderen Schwierigkeiten mehr auf.
- VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 17.226
Zulässige Ausweisung eines assoziationsberechtigten Ausländers aufgrund …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2020 - 11 N 55.19
Abgesehen davon, dass das Verwaltungsgericht gerade nicht angenommen hat, dass der erfolgreiche Abschluss der Therapie allein bereits geeignet sein würde, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen (vgl. S. 8 EA, im Anschluss an BayVGH, Beschl. v. 29. Mai 2018 - 10 ZB 17.1739 -, juris Rn 9), sondern zusätzlich eine Bewährung außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs für erforderlich gehalten hat, verkennt der Kläger, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine Maßnahme keineswegs erst dann "unerlässlich" i.S.d. Art. 14 ARB 1/80 (ebenso § 53 Abs. 3 AufenthG) ist, wenn überhaupt keine andere Handlungsalternative mehr bleibt (ultima ratio; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 10. Februar 2012 - 11 S 1361/11 -, juris Rn 73 ff.; BayVGH, Beschluss v. 13. März 2017 - 10 ZB 17.226 -, juris Rn 6 ff. m.w.N.).Da die Rechtmäßigkeit der Ausweisung daran zu messen ist, ob die Voraussetzungen des § 14 ARB 1/80 im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt erfüllt sind, hat der Kläger auch nicht etwa Anspruch darauf, dass über seine Ausweisung erst dann entschieden wird, wenn ihm zuvor Gelegenheit gegeben worden ist, seine Drogentherapie abzuschließen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13. März 2017 - 10 ZB 17.226 -, juris Rn 10; vgl. auch BVerwG, Beschluss v. 15. März 2013 - 1 B 22.12 -, juris Rn 19).
- BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11
Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2020 - 11 N 55.19
Rn. 14 Dies gilt zunächst für den vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten, im Urteil ausgeführten und der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, Urt. v. 26. Februar 2002 - 1 C 21.00 -, juris Rn 22;… Urt. v. 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 -, juris Rn 18; Urt. v. 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 -, juris Rn 12) zur gerichtlichen Überprüfung spezialpräventiver Ausweisungsentscheidungen folgenden Prüfungsmaßstab, wonach die Gerichte eine eigenständige Prognose hinsichtlich der Wiederholungsgefahr zu treffen haben, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.Vielmehr hat der Gerichtshof (insbes. Entscheidung v. 8. Dezember 2011 - C-371/08 -, Ziebell, juris Rn 86) mit diesem Begriff lediglich die gebotene Abwägung der öffentlichen mit den privaten Interessen des Betroffenen, d.h. dessen tatsächlich vorliegende Integrationsfaktoren, im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angesprochen (BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 -, juris Rn.21).
- VGH Bayern, 29.05.2018 - 10 ZB 17.1739
Ausweisung wegen Drogenstraftaten - Gefahrenprognose bei noch nicht …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2020 - 11 N 55.19
Zur Begründung seiner Annahme, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass vom Kläger die Gefahr der Begehung insbesondere weiterer Drogenstraftaten ausgehe, führt das Gericht unter Bezug auf obergerichtliche Rechtsprechung (BayVGH, Beschluss v. 29. Mai 2018 - 10 ZB 17.1739 -, juris) aus, dass bei Straftaten, die auf einer Suchterkrankung beruhten, von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden könne, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und sich außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzuges bewährt habe.Abgesehen davon, dass das Verwaltungsgericht gerade nicht angenommen hat, dass der erfolgreiche Abschluss der Therapie allein bereits geeignet sein würde, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen (vgl. S. 8 EA, im Anschluss an BayVGH, Beschl. v. 29. Mai 2018 - 10 ZB 17.1739 -, juris Rn 9), sondern zusätzlich eine Bewährung außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs für erforderlich gehalten hat, verkennt der Kläger, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine Maßnahme keineswegs erst dann "unerlässlich" i.S.d. Art. 14 ARB 1/80 (ebenso § 53 Abs. 3 AufenthG) ist, wenn überhaupt keine andere Handlungsalternative mehr bleibt (ultima ratio; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 10. Februar 2012 - 11 S 1361/11 -, juris Rn 73 ff.; BayVGH, Beschluss v. 13. März 2017 - 10 ZB 17.226 -, juris Rn 6 ff. m.w.N.).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2020 - 11 N 55.19
Es genügt vielmehr, wenn das Gericht sich mit dem für die Entscheidung erheblichen Kern des Beteiligtenvorbringens in den Entscheidungsgründen auseinander setzt; im Übrigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht ihm unterbreitetes Vorbringen auch tatsächlich zur Kenntnis nimmt und berücksichtigt (vgl. zu alledem BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133, 145 f.; Beschluss des erkennenden Senats vom 10. Mai 2000 - 4 A 111/00.A -). - BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen "faktischen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2020 - 11 N 55.19
Der Fall, der der in der Zulassungsbegründung umfangreich zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2016 (- 2 BvR 1943/16 -) zugrunde lag, ist mit dem des Klägers nicht vergleichbar, weil es in seinem Fall - wie er selbst einräumt - an einer Strafaussetzung durch die Strafvollstreckungskammer fehlt. - EuGH, 08.12.2011 - C-371/08
Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2020 - 11 N 55.19
Vielmehr hat der Gerichtshof (insbes. Entscheidung v. 8. Dezember 2011 - C-371/08 -, Ziebell, juris Rn 86) mit diesem Begriff lediglich die gebotene Abwägung der öffentlichen mit den privaten Interessen des Betroffenen, d.h. dessen tatsächlich vorliegende Integrationsfaktoren, im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angesprochen (BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 -, juris Rn.21). - BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12
Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2020 - 11 N 55.19
Da die Rechtmäßigkeit der Ausweisung daran zu messen ist, ob die Voraussetzungen des § 14 ARB 1/80 im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt erfüllt sind, hat der Kläger auch nicht etwa Anspruch darauf, dass über seine Ausweisung erst dann entschieden wird, wenn ihm zuvor Gelegenheit gegeben worden ist, seine Drogentherapie abzuschließen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13. März 2017 - 10 ZB 17.226 -, juris Rn 10; vgl. auch BVerwG, Beschluss v. 15. März 2013 - 1 B 22.12 -, juris Rn 19). - VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11
Türkischer Staatsangehöriger mit assoziationsrechtlicher Berechtigung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2020 - 11 N 55.19
Abgesehen davon, dass das Verwaltungsgericht gerade nicht angenommen hat, dass der erfolgreiche Abschluss der Therapie allein bereits geeignet sein würde, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen (vgl. S. 8 EA, im Anschluss an BayVGH, Beschl. v. 29. Mai 2018 - 10 ZB 17.1739 -, juris Rn 9), sondern zusätzlich eine Bewährung außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs für erforderlich gehalten hat, verkennt der Kläger, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine Maßnahme keineswegs erst dann "unerlässlich" i.S.d. Art. 14 ARB 1/80 (ebenso § 53 Abs. 3 AufenthG) ist, wenn überhaupt keine andere Handlungsalternative mehr bleibt (ultima ratio; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 10. Februar 2012 - 11 S 1361/11 -, juris Rn 73 ff.; BayVGH, Beschluss v. 13. März 2017 - 10 ZB 17.226 -, juris Rn 6 ff. m.w.N.). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2020 - 11 N 55.19
Rn. 9 Ernstliche Zweifel in diesem Sinne bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 f.) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, Buchholz 310 § 124 Nr. 33). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
- BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11
Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; …
- BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00
Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit; …
- VG Aachen, 06.05.2021 - 8 K 1159/19
Ausweisung; Türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; Gefahrenprognose; …
Rn. 187 vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 10 ZB 13.1437 -, juris, Rn. 13 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juni 2020 - OVG 11 N 55.19 -, juris, Rn. 16 und 18; VG Hannover, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 12 B 1649/20 -, juris, Rn. 40; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - 17 B 775/06 -, juris, Rn. 23,.Rn. 235 Vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 -, juris, Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2012 - 11 S 1361/11 -, juris, Rn. 73; BayVGH, Beschluss vom 13. März 2017 - 10 ZB 17.226 -, juris, Rn. 6 ff.; OVG NRW, Urteil vom 12. Juli 2017 - 18 A 2735/15 -, juris, Rn. 86; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juni 2020 - OVG 11 N 55.19 -, juris, Rn. 18.
- VG Ansbach, 12.02.2025 - AN 11 K 24.1073
Ausweisung eines Straftäters (Betäubungsmitteldelikte), Drogentherapie, …
Der Ausländer hat dabei auch keinen Anspruch darauf, dass über seine Ausweisung erst entschieden wird, wenn ihm zuvor Gelegenheit gegeben worden ist, seine (Drogen-)Therapie abzuschließen (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.6.2020 - 11 N 55.19 - juris Rn. 18). - OVG Bremen, 07.10.2022 - 2 LA 49/22
Ausweisung; Eigentumsdelikte; Wiederholungefahr; Betäubungsmittelabhängigkeit; …
Der Kläger hat keinen Anspruch darauf, dass über seinen weiteren Aufenthalt in Deutschland erst entschieden wird, wenn seine Drogentherapie abgeschlossen ist und sich die Prognose dadurch möglicherweise verbessert hat (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 01.07.2021 - 2 LA 189/21, juris Rn. 21;… Beschl. v. 26.05.2021 - 2 B 119/21, juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.06.2020 - 11 N 55.19, juris Rn. 18;… Bay. VGH, Beschl. v. 13.03.2017 - 10 ZB 17.226, juris Rn. 10).
- OVG Bremen, 05.03.2026 - 2 B 14/26
Abschiebungsandrohung; Assoziationsberechtigt; Ausweisung; Ausweisung infolge …
Ein Anspruch darauf, dass über den weiteren Aufenthalt eines straffälligen Betäubungsmittelabhängigen in Deutschland erst entschieden wird, wenn die Therapie abgeschlossen ist und sich die Prognose möglicherweise verbessert hat, besteht nicht (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.05.2021 - 2 B 119/21, juris Rn. 32;… Beschl. v. 01.07.2021 - 2 LA 189/21, juris Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.06.2020 - 11 N 55.19, juris Rn. 18;… Bay. VGH , Beschl. v. 13.03.2017 - 10 ZB 17.226, juris Rn. 10). - OVG Bremen, 01.07.2021 - 2 LA 189/21
Ausweisung einer als Kind nach Deutschland gekommenen Ausländerin wegen …
Sie wurde dahingehend beantwortet, dass der Betroffene im Grundsatz keinen Anspruch darauf hat, dass über seinen weiteren Aufenthalt in Deutschland erst entschieden wird, wenn die Therapie abgeschlossen ist und sich die Prognose möglicherweise verbessert hat (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.05.2021 - 2 B 119/21, juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.06.2020 - 11 N 55.19, juris Rn. 18;… Bay. VGH, Beschl. v. 13.03.2017 - 10 ZB 17.226, juris Rn. 10). - OVG Bremen, 26.05.2021 - 2 B 119/21
Ausländerrecht; Ausweisung; sofortige Vollziehung - Anordnung der sofortigen …
Der Antragsteller hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass über seinen weiteren Aufenthalt in Deutschland erst entschieden wird, wenn die derzeitige Therapie abgeschlossen ist und sich die Prognose möglicherweise verbessert hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.06.2020 - 11 N 55.19, juris Rn. 18;… Bay. VGH, Beschl. v. 13.03.2017 - 10 ZB 17.226, juris Rn. 10). - OVG Bremen, 27.10.2020 - 2 B 105/20 Der Antragsteller hat keinen Anspruch darauf, dass über seinen weiteren Aufenthalt in Deutschland erst entschieden wird, wenn die nun angeordnete Therapie abgeschlossen ist und sich die Prognose möglicherweise verbessert hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.06.2020 - 11 N 55.19, juris Rn. 18;… Bay. VGH , Beschl. v. 13.03.2017 - 10 ZB 17.226, juris Rn. 10).
- VG München, 10.05.2022 - M 4 K 21.4251
Erfolglose Klage gegen eine Ausweisung nach Brasilien (Eigentums- und …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und weiterer Obergerichte (…vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2022 - 19 ZB 22.129, BeckRS 2022, 8203 Rn. 22, 23;… B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 27;… B.v. 14.5.2021 - 19 ZB 20.2345 - juris Rn. 28;… B.v. 11.3.2020 - 10 ZB 19.777 - juris Rn. 9;… B.v. 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5 m.w.N.;… B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.;… B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.801 - juris Rn. 7;… U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27;… B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.;… U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32 m.w.N.;… ebenso OVG Koblenz, U.v. 25.2.2021 - 7 A 10826/20 - juris Rn. 58; OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.6.2020 - OVG 11 N 55.19 - juris Rn. 16 ff.) kann bei Straftaten, die - wie vorliegend - ihre (Mit-)Ursache in einer Suchtmittelproblematik haben, von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange eine entsprechende Therapie nicht abgeschlossen ist und sich der Betreffende nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat. - VG Schleswig, 27.03.2025 - 11 A 62/22
Ausweisungsverfügung nebst Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie räumliche …
Rn. 62 Im Übrigen kann nach ständiger Rechtsprechung verschiedener Obergerichte (…vgl. VGH München, Beschl. v. 29.03.2022 - 19 ZB 22.129 -, juris Rn. 22 f.;… Beschl. v. 18.05.2021 - 19 ZB 20.65 -, juris Rn. 27;… Beschl. v. 14.05.2021 - 19 ZB 20.2345 -, juris Rn. 28;… Beschl. v. 11.03.2020 - 10 ZB 19.777 -, juris Rn. 9;… Beschl. v. 16.09.2019 - 10 ZB 19.1614 -, juris Rn. 5 m.w.N.;… Beschl. v. 08.04.2019 - 10 ZB 18.2284 -, juris Rn. 12 m.w.N.;… Beschl. v. 06.06.2019 - 10 C 19.801 -, juris Rn. 7;… Urt. v. 23.07.2019 - 10 B 18.2464 -, juris Rn. 27;… Beschl. v. 26.07.2019 - 10 ZB 19.1207 -, juris Rn. 25 m.w.N.;… Urt. v. 03.02.2015 - 10 B 14.1613 -, juris Rn. 32 m.w.N.;… ebenso OVG Koblenz, Urt. v. 25.02.2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 58; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.06.2020 - OVG 11 N 55.19 -, juris Rn. 16 ff.) bei Straftaten, die - wie vorliegend - ihre (Mit-)Ursache in einer Suchtmittelproblematik (hier: Abhängigkeitssyndrom von Cannabinoiden und Kokain) haben, von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange eine entsprechende Therapie nicht abgeschlossen ist und sich der Betreffende nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat. - VG Frankfurt/Oder, 24.11.2022 - 3 K 2961/17 Auch wenn diese - nicht mit Richtigkeitszweifeln behafteten - Befunde noch nicht die Schlussfolgerung darauf zulassen mögen, dass er seinerzeit unter einer diesbezüglichen Suchterkrankung litt, was gegebenenfalls wohl für eine positive Prognose voraussetzen würde, dass er sich einer Drogentherapie erfolgreich gestellt hat (vgl. etwa Bayerischer VGH…, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 10 ZB 17.1739 -, Rn. 9; wohl auch: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juni 2020 - 11 N 55/19 -, Rn. 16, 19 beide zitiert nach juris), bedeutet es nach Überzeugung der Kammer doch, dass sein Verhalten vor einer wesentlich kürzeren Zeit noch in keiner Weise gefestigt war.
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