Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2017 - 11 N 58.16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 53 Abs 1 AufenthG 2004, § 53 Abs 2 AufenthG 2004, § 53 Abs 3 AufenthG 2004, Art 103 Abs 1 GG, § 54 AufenthG 2004
Überraschungsentscheidung bei Klageabweisung nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Übernahme der ausweisungsrechtlichen Ermessenentscheidungsbegründung der Ausländerbehörde nach altem Recht in die tatbestandliche Interessenabwägung nach neuem Recht - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 53 Abs 1 AufenthG, § 53 Abs 2 AufenthG, § 53 Abs 3 AufenthG, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 86 Abs 3 VwGO, Art 103 Abs 1 GG
Ausweisung; fünfeinhalbjährige Jugendstrafe wegen Gewaltdelikten; Straftataufarbeitung; Strafaussetzung zur Bewährung; Überraschungsentscheidung; Berücksichtigung generalpräventiver Erwägungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 22.04.2016 - 29 K 125.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2017 - 11 N 58.16
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen "faktischen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2017 - 11 N 58.16
Rn. 7 4. Soweit sich der Kläger zur Begründung seines Antrags, "die aufschiebende Wirkung des Berufungszulassungsverfahren und der Klage anzuordnen", mit Schriftsatz vom 7. Dezember 2016 darauf beruft, dass das angefochtene Urteil dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 - widerspreche, wonach den Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer eine erhebliche indizielle Bedeutung für die ausländerrechtliche Gefahrenprognose zukomme, kann schon nicht davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei lediglich um eine Vertiefung des fristgerechten Vorbringens aus dem Begründungsschriftsatz vom 11. Juli 2016 handelt, die prozessual noch berücksichtigungsfähig wäre. - BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11
Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2017 - 11 N 58.16
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann aus der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 8 EMRK nicht einmal hergeleitet werden, dass jedenfalls bei nachhaltig verwurzelten Ausländern eine allein auf generalpräventive Gründe gestützte Ausweisung regelmäßig ausscheidet (Urteil vom 14. Februar 2012 - 1 C 7/11 -, Rn. 20, 22, juris). - BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14
Nichtannahmebeschluss: Zur Ausgestaltung des passiven Wahlrechts für Ämter …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2017 - 11 N 58.16
Die Prüfung der Erfolgsaussichten soll gerade nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe, in dem nur eine summarische Prüfung stattfindet, vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01. April 2015 - 2 BvR 3058/14 -, Rn. 20, juris;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2014 - 1 BvR 3001/11 -, Rn. 12, juris).
- BVerfG, 28.08.2014 - 1 BvR 3001/11
Strafvollzug; Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2017 - 11 N 58.16
Die Prüfung der Erfolgsaussichten soll gerade nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe, in dem nur eine summarische Prüfung stattfindet, vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01. April 2015 - 2 BvR 3058/14 -, Rn. 20, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2014 - 1 BvR 3001/11 -, Rn. 12, juris). - VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 15.1854
Teilerfolg der Berufung hinsichtlich der Befristung der Wirkungen der Ausweisung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2017 - 11 N 58.16
Nach der Begründung des Regierungsentwurfs zur Neufassung des § 53 AufenthG kann die Ausweisungsentscheidung, wenn nicht ein Fall des § 53 Abs. 3 AufenthG vorliegt, grundsätzlich auch auf generalpräventive Erwägungen gestützt werden, wenn nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalls das Interesse an der Ausreise das Interesse des Ausländers an einem weiteren Verbleib im Bundesgebiet überwiegt (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - 10 B 15.1854 -, Rn. 38, juris). - BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13
Beurteilung der Abgrenzung eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung durch …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2017 - 11 N 58.16
Eine gerichtliche Entscheidung ist eine unzulässige Überraschungsentscheidung, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 4 BN 37.13 -, Rn. 11, juris, m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2017 - 2 L 119/15
Ausweisung eines straffälligen Ausländers
Hiernach bleibt aber unklar, ob generalpräventive Aspekte lediglich Teil des im Rahmen der Interessenabwägung nach § 53 Abs. 1 AufenthG zu berücksichtigenden öffentlichen Ausweisungsinteresses sind (…vgl. BayVGH, Urt. v. 28.06.2016 - 10 B 15.1854 -, a.a.O. RdNr. 38; unklar OVG BB, Beschl. v. 04.01.2017 - OVG 11 N 58.16 -, juris RdNr. 5), oder ob die Ausweisung auch eigenständig auf generalpräventive Gründe gestützt werden kann (…vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 11.11.2016 - 7 K 3435/15 -, juris RdNr. 50 ff.;… Bauer, in: Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 53 AufenthG RdNr. 34). - VGH Bayern, 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636
Ausweisung trotz positiver strafvollstreckungsrechtlicher Entscheidung
Rn. 20 In zahlreichen Entscheidungen haben Oberverwaltungsgerichte die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2016 befürwortete Gleichsetzung der strafvollstreckungsrechtlichen Prognose mit der ausweisungsrechtlichen Prognose sich nicht zu eigen gemacht, sondern den im Senatsbeschluss vom 2. Mai 2017 dargestellten Unterschied zwischen den beiden Prognosehorizonten genutzt, um das Vorliegen einer breiteren, die Abweichung von der strafvollstreckungsrechtlichen Entscheidung rechtfertigenden Tatsachengrundlage der Ausweisungsentscheidung zu begründen (…OVG NRW, U.v. 12.07.2017 - 18 A 2735/15 - juris Rn. 67 ff.;… OVG Lüneburg, B.v. 23.03.2017 - 11 ME 72/17 - juris Rn. 6 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 04.01.2017 - OVG 11 N 58.16 - juris Rn. 7;… BayVGH - 10. Senat, B.v. 19.06.2017 - 10 ZB 17.732 - juris Rn. 18 f. und B.v. 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 21). - VG Karlsruhe, 09.04.2019 - 1 K 14273/17
Ausweisung eines Heiratsschwindlers rechtmäßig
Eine Ausweisung aus generalpräventiven Gründen ist unzulässig ( VG Karlsruhe…, Urteil vom 19.04.2017 - 4 K 3166/15 -, juris Rn. 44 ; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.01.2017 - OVG 11 N 58.16 -, juris Rn. 5; VG Hamburg…, Urteil vom 10.05.2016 - 5 K 4857/15 -, juris Rn. 28). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2021 - 11 N 42.17
Versagung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Errichtung einer Steganlage
Späterer Vortrag ist nur zu berücksichtigen, soweit er das fristgerechte Vorbringen lediglich vertieft oder erläutert, während der Vortrag neuer Gesichtspunkte aus prozessualen Gründen außer Betracht bleiben muss (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Januar 2017 - OVG 11 N 58.16 -, juris Rn. 8).
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