Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2020 - 11 N 99.19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 17 Abs 8 BNatSchG, Art 3 Abs 1 GG, § 30 Abs 2 Nr 2 BNatSchG
Anordnung der Beseitigung einer vom Wohngrundstück in einen See ragenden Steganlage; Beeinträchtigung der ungehinderten Entwicklung eines Schilfgürtels - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 17 Abs 8 BNatSchG, Art 3 Abs 1 GG, § 30 Abs 2 Nr 2 BNatSchG
Steganlage; Beseitigungsanordnung; Bestandskraft; Neubau; Röhrichtschutz; Verweis auf Vergleichsfälle - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Neubau einer Steganlage ohne Genehmigung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 07.10.2019 - 5 K 3100/14
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2020 - 11 N 99.19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2017 - 11 N 118.14
Bestandsschutz bezüglich einer Steganlage
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2020 - 11 N 99.19
Darauf dass der Steg ausweislich der im Verwaltungsvorgang befindlichen Fotos seitdem in tragenden Teilen erneuert wurde und dies ohnehin einen bis dahin bestehenden Bestandsschutz hätte erlöschen lassen (std. Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschluss vom 05. Januar 2017 - OVG 11 N 118.14 -, Rn. 5, juris), hat das Verwaltungsgericht nur ergänzend hingewiesen ("Aber selbst wenn man dies unterstellen würde, könnte sich der Kläger vorliegend nicht mehr auf einen wie auch immer gearteten Bestandsschutz berufen, weil die - unterstellt - ursprünglich genehmigte Steganlage nicht mehr besteht", S. 11 EA).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 11 N 68.18
Unterbrechung durch Insolvenzverfahren (abgelehnt); Fortführung/Übernahme des …
Nach der Rechtsprechung zum Bestandsschutz kann von lediglich bestandserhaltenden Maßnahmen nur dann ausgegangen werden, wenn die Identität des Bauwerks gewahrt bleibt (…Beschluss des Senats vom 5. Januar 2017 - OVG 11 N 118.14 -, Rn. 5, juris; vgl. auch jüngst Beschluss vom 15. Mai 2020 - OVG 11 N 99.19 -, juris Rn. 4). - VG Karlsruhe, 11.09.2023 - 10 K 1053/23
Wasserrechtliche Anordnung der Beseitigung einer Anlage am Gewässer; formelle …
Zwar kann etwa im Bauordnungsrecht ein sachlicher Grund für eine differenzierte Vorgehensweise auch dann vorliegen, wenn eine Behörde zunächst nur gegen die illegale Neuerrichtung baulicher Anlagen einschreitet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 15.05.2020 -OVG 11 N 99.19-, juris Rn. 6).
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